Verwendungszweck der Gelder aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr

ShortId
11.3293
Id
20113293
Updated
28.07.2023 12:39
Language
de
Title
Verwendungszweck der Gelder aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;Buchführung;Lawinenverbauung;Rechnung;Spezialfinanzierung;Strassenverkehr;zweckgebundene Abgabe;Denkmalpflege;Finanzierung
1
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L04K11020208, Rechnung
  • L05K1109020104, Spezialfinanzierung
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01060302, Denkmalpflege
  • L06K060103020201, Lawinenverbauung
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L04K07030201, Buchführung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die finanziellen Mittel für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) stammen aus der Hälfte der Mineralölsteuererträge (1531 Millionen Franken), aus den Erträgen des Mineralölsteuerzuschlages (2050 Millionen Franken) sowie aus dem Reinertrag der Autobahnvignette (347 Millionen Franken; alle Zahlen 2010). Mit den zweckgebundenen Mitteln der SFSV werden gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung (SR 101) Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr finanziert. Die detaillierte Zusammenstellung der Mittelverwendung der SFSV findet sich unter nachfolgendem Link: <a href="http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzberichterstattung/staatsrechnungen.php">http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzberichterstattung/staatsrechnungen.php</a> (Band 3, B43, Spezialfinanzierung Strassenverkehr).</p><p>Danach wird 2010 der kombinierte Verkehr mit 206 Millionen Franken abgegolten, der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte mit 320 Millionen Franken. Die Staatsrechnung 2010 weist unter dem Titel Umweltschutz zudem folgende Ausgaben aus: Langsamverkehr, Fuss- und Wanderwege (1 Million Franken), Wald (46 Millionen Franken), Schutz Naturgefahren (19 Millionen Franken) sowie Lärmschutz (28 Millionen Franken). Unter dem Titel Heimat- und Landschaftsschutz sind aufgeführt: Heimatschutz und Denkmalpflege (7 Millionen Franken), Historische Verkehrswege sowie Natur und Landschaft (je 2 Millionen Franken).</p><p>Eine exakte Trennung der Mittelflüsse im Sinne des Interpellanten in sogenannte artfremde Projekte und Strassenprojekte ist indessen nicht möglich, da beispielsweise Beiträge an Schutzbauten gegen Naturgewalten längs von Strassen indirekt ebenfalls der Strasse bzw. der Verkehrssicherheit dienen. Hinzu kommt, dass Nationalstrassenprojekte - wie alle Bauwerke - neben den bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen auch die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Umwelt- und Heimatschutz erfüllen müssen. Massnahmen in den Bereichen Umwelt- und Heimatschutz sind deshalb nicht artfremde Projekte, sondern integrale Bestandteile von Nationalstrassenprojekten.</p><p>Die Mittel der SFSV reichen im Übrigen in absehbarer Zeit nicht mehr aus. Dies ist einerseits auf zukünftig steigende Ausgaben und andererseits auf tendenziell sinkende Einnahmen zurückzuführen. Damit die Verfügbarkeit, die Funktionalität, die Verträglichkeit und die Sicherheit des Nationalstrassennetzes auch in Zukunft gewährleistet werden können und die Anpassung des Netzbeschlusses finanziert werden kann, müssen zusätzliche finanzielle Mittel beschafft werden. Die Beschaffung soll gemäss Beschluss des Bundesrates vom 19. Januar 2011 in zwei Stufen erfolgen, nämlich in einer Preiserhöhung der Autobahnvignette und später in einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Dem Strassenverkehr drohen Finanzierungslücken. Zur Beschaffung zusätzlicher finanzieller Mittel will der Bundesrat die Autobahnvignette von heute 40 Franken auf etwa 80 bis 100 Franken im Jahr heraufsetzen sowie den Mineralölsteuerzuschlag erhöhen.</p><p>Bevor sich der Staat neue Einnahmen verschafft, sollte die Ausgabenseite genauer betrachtet und auf Sparmöglichkeiten untersucht werden. Vor diesem Hintergrund interessiert, welche artfremden Projekte aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) finanziert werden. Ich bitte deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Welche finanziellen Mittel investiert die SFSV in den Bau und Unterhalt von kulturellen oder archäologischen Projekten oder in Vorhaben des Denkmalschutzes?</p><p>- Mit wie viel Geld aus der SFSV werden Lawinenverbauungen oder Hochwasserschutzanlagen und andere Umweltschutzprojekte wie Wildübergänge finanziert?</p><p>- Mit wie viel Franken aus der SFSV werden Anlagen finanziert, die in erster Linie dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr zugutekommen?</p><p>- Wie hoch ist der Betrag, mit welchem die SFSV weitere artfremde Projekte finanziert?</p><p>- Wie viel der jährlich verwendeten Mittel der SFSV werden einzig für die Strasse verwendet?</p>
  • Verwendungszweck der Gelder aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die finanziellen Mittel für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) stammen aus der Hälfte der Mineralölsteuererträge (1531 Millionen Franken), aus den Erträgen des Mineralölsteuerzuschlages (2050 Millionen Franken) sowie aus dem Reinertrag der Autobahnvignette (347 Millionen Franken; alle Zahlen 2010). Mit den zweckgebundenen Mitteln der SFSV werden gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung (SR 101) Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr finanziert. Die detaillierte Zusammenstellung der Mittelverwendung der SFSV findet sich unter nachfolgendem Link: <a href="http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzberichterstattung/staatsrechnungen.php">http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzberichterstattung/staatsrechnungen.php</a> (Band 3, B43, Spezialfinanzierung Strassenverkehr).</p><p>Danach wird 2010 der kombinierte Verkehr mit 206 Millionen Franken abgegolten, der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte mit 320 Millionen Franken. Die Staatsrechnung 2010 weist unter dem Titel Umweltschutz zudem folgende Ausgaben aus: Langsamverkehr, Fuss- und Wanderwege (1 Million Franken), Wald (46 Millionen Franken), Schutz Naturgefahren (19 Millionen Franken) sowie Lärmschutz (28 Millionen Franken). Unter dem Titel Heimat- und Landschaftsschutz sind aufgeführt: Heimatschutz und Denkmalpflege (7 Millionen Franken), Historische Verkehrswege sowie Natur und Landschaft (je 2 Millionen Franken).</p><p>Eine exakte Trennung der Mittelflüsse im Sinne des Interpellanten in sogenannte artfremde Projekte und Strassenprojekte ist indessen nicht möglich, da beispielsweise Beiträge an Schutzbauten gegen Naturgewalten längs von Strassen indirekt ebenfalls der Strasse bzw. der Verkehrssicherheit dienen. Hinzu kommt, dass Nationalstrassenprojekte - wie alle Bauwerke - neben den bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen auch die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Umwelt- und Heimatschutz erfüllen müssen. Massnahmen in den Bereichen Umwelt- und Heimatschutz sind deshalb nicht artfremde Projekte, sondern integrale Bestandteile von Nationalstrassenprojekten.</p><p>Die Mittel der SFSV reichen im Übrigen in absehbarer Zeit nicht mehr aus. Dies ist einerseits auf zukünftig steigende Ausgaben und andererseits auf tendenziell sinkende Einnahmen zurückzuführen. Damit die Verfügbarkeit, die Funktionalität, die Verträglichkeit und die Sicherheit des Nationalstrassennetzes auch in Zukunft gewährleistet werden können und die Anpassung des Netzbeschlusses finanziert werden kann, müssen zusätzliche finanzielle Mittel beschafft werden. Die Beschaffung soll gemäss Beschluss des Bundesrates vom 19. Januar 2011 in zwei Stufen erfolgen, nämlich in einer Preiserhöhung der Autobahnvignette und später in einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Dem Strassenverkehr drohen Finanzierungslücken. Zur Beschaffung zusätzlicher finanzieller Mittel will der Bundesrat die Autobahnvignette von heute 40 Franken auf etwa 80 bis 100 Franken im Jahr heraufsetzen sowie den Mineralölsteuerzuschlag erhöhen.</p><p>Bevor sich der Staat neue Einnahmen verschafft, sollte die Ausgabenseite genauer betrachtet und auf Sparmöglichkeiten untersucht werden. Vor diesem Hintergrund interessiert, welche artfremden Projekte aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) finanziert werden. Ich bitte deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Welche finanziellen Mittel investiert die SFSV in den Bau und Unterhalt von kulturellen oder archäologischen Projekten oder in Vorhaben des Denkmalschutzes?</p><p>- Mit wie viel Geld aus der SFSV werden Lawinenverbauungen oder Hochwasserschutzanlagen und andere Umweltschutzprojekte wie Wildübergänge finanziert?</p><p>- Mit wie viel Franken aus der SFSV werden Anlagen finanziert, die in erster Linie dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr zugutekommen?</p><p>- Wie hoch ist der Betrag, mit welchem die SFSV weitere artfremde Projekte finanziert?</p><p>- Wie viel der jährlich verwendeten Mittel der SFSV werden einzig für die Strasse verwendet?</p>
    • Verwendungszweck der Gelder aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr

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