Grenzwachtkorps mit Militärpolizei verstärken
- ShortId
-
11.3297
- Id
-
20113297
- Updated
-
27.07.2023 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Grenzwachtkorps mit Militärpolizei verstärken
- AdditionalIndexing
-
09;Personalverwaltung;paramilitärische Einheit;Grenzwachtkorps;Armeeangehöriger
- 1
-
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L04K04020314, paramilitärische Einheit
- L04K04020303, Armeeangehöriger
- L04K07020102, Personalverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bestände der Militärischen Sicherheit werden gegenwärtig reduziert. Bereits wurden 70 Stellen abgebaut. Gleichzeitig sind sich die Räte einig, dass das GWK verstärkt werden soll. Entsprechend sinnvoll wäre namentlich aus sozialen Gründen, das hochmotivierte und gut ausgebildete Personal der Militärischen Sicherheit ins GWK zu transferieren.</p><p>Für diesen Transfer sprechen auch staatspolitische Überlegungen. Künftig sollen keine Militärpolizeikräfte mehr zur dauerhaften Verstärkung des GWK und für die Botschaftsbewachung eingesetzt werden. Dies ist zu begrüssen, handelt es sich doch bei beidem um zivile und keine militärischen Aufgaben. Deshalb spricht auch wenig dafür, den bis 2012 befristeten Bundesbeschluss für die drei Assistenzdiensteinsätze der Armee zum Botschaftsschutz (Amba Centro), an der Grenze (Lithos) und im Bereich Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (Tiger/Fox) zu verlängern. Auch dies wird Personal der Militärischen Sicherheit freisetzen.</p><p>Für den teilweisen Transfer von Militärpolizisten ins GWK spricht auch die gesetzliche Grundlage der Militärischen Sicherheit. Laut Artikel 100 des Militärgesetzes besteht die Hauptaufgabe der Militärischen Sicherheit in polizeilichen Sicherheitsaufgaben zugunsten der Armee. Sie ist auch das kriminal- und verkehrspolizeiliche Organ der Armee. Für die Wahrnehmung ziviler Aufgaben gibt es demgegenüber keine gesetzliche Grundlage. Blosse Absprachen zwischen Bund und KKJPD in der sogenannten Plattform (die MilSich als Mittel der ersten Stunde) bilden kein Ersatzgesetz.</p><p>Namentlich ist es keine Aufgabe der Militärpolizei, die Sparpolitik der Kantone zu honorieren und in Form ausufernder ziviler Assistenzdienste Lücken in den kantonalen Polizeikorps zu schliessen. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Militärpolizei im Rahmen des "Sicherheitsverbundes Schweiz" neue Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit übernimmt. Deren Wahrung bildet eine zivile Aufgabe. Auch aus diesen Gründen ist es sinnvoll, die Bestände der Militärischen Sicherheit auf jene Grösse zu reduzieren, die zur Erfüllung ihres Hauptauftrages zugunsten der Armee erforderlich ist, und das derart freigestellte Personal der Militärischen Sicherheit ins GWK zu transferieren.</p>
- <p>Die Bundesbeschlüsse über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr aus dem Jahr 2007 laufen auf Ende 2012 aus. In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat daran zu prüfen, wie die Sicherheit in den genannten drei Bereichen neu geregelt werden kann. Darüber hinaus klärt der Bundesrat auch die Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit. Der Nationalrat hat einem entsprechenden Postulat Malama (10.3045) im letzten Jahr zugestimmt. In diesem Zusammenhang sollen u. a. auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Grenzwachtkorps im Gesamtrahmen überprüft werden. Die Grundlage dazu bildet der Bericht vom 26. Januar 2011 über die Eidgenössische Zollverwaltung (Grenzwachtkorps und ziviler Zoll), mit dem der Bundesrat das Postulat Fässler 08.3513, die Motion Fehr Hans 08.3510 und das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 09.3737 erfüllt hat.</p><p>Das VBS überarbeitet im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee das Bereitschaftssystem. Da gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2010 wegen dem hohen Überraschungsgrad unkonventioneller Bedrohungen auch die Bereitschaft der Armee darauf auszurichten ist, kommt der Militärischen Sicherheit eine erhöhte Bedeutung zu. Im Übrigen benötigt die Armee die Militärische Sicherheit auch für Überwachung, Bewachung und Schutz eigener Einrichtungen.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat derzeit als nicht opportun, Teile der Militärischen Sicherheit dem Grenzwachtkorps zu unterstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Teile der Militärpolizei zu zivilisieren und diese dem Grenzwachtkorps (GWK) zu unterstellen.</p>
- Grenzwachtkorps mit Militärpolizei verstärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bestände der Militärischen Sicherheit werden gegenwärtig reduziert. Bereits wurden 70 Stellen abgebaut. Gleichzeitig sind sich die Räte einig, dass das GWK verstärkt werden soll. Entsprechend sinnvoll wäre namentlich aus sozialen Gründen, das hochmotivierte und gut ausgebildete Personal der Militärischen Sicherheit ins GWK zu transferieren.</p><p>Für diesen Transfer sprechen auch staatspolitische Überlegungen. Künftig sollen keine Militärpolizeikräfte mehr zur dauerhaften Verstärkung des GWK und für die Botschaftsbewachung eingesetzt werden. Dies ist zu begrüssen, handelt es sich doch bei beidem um zivile und keine militärischen Aufgaben. Deshalb spricht auch wenig dafür, den bis 2012 befristeten Bundesbeschluss für die drei Assistenzdiensteinsätze der Armee zum Botschaftsschutz (Amba Centro), an der Grenze (Lithos) und im Bereich Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (Tiger/Fox) zu verlängern. Auch dies wird Personal der Militärischen Sicherheit freisetzen.</p><p>Für den teilweisen Transfer von Militärpolizisten ins GWK spricht auch die gesetzliche Grundlage der Militärischen Sicherheit. Laut Artikel 100 des Militärgesetzes besteht die Hauptaufgabe der Militärischen Sicherheit in polizeilichen Sicherheitsaufgaben zugunsten der Armee. Sie ist auch das kriminal- und verkehrspolizeiliche Organ der Armee. Für die Wahrnehmung ziviler Aufgaben gibt es demgegenüber keine gesetzliche Grundlage. Blosse Absprachen zwischen Bund und KKJPD in der sogenannten Plattform (die MilSich als Mittel der ersten Stunde) bilden kein Ersatzgesetz.</p><p>Namentlich ist es keine Aufgabe der Militärpolizei, die Sparpolitik der Kantone zu honorieren und in Form ausufernder ziviler Assistenzdienste Lücken in den kantonalen Polizeikorps zu schliessen. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Militärpolizei im Rahmen des "Sicherheitsverbundes Schweiz" neue Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit übernimmt. Deren Wahrung bildet eine zivile Aufgabe. Auch aus diesen Gründen ist es sinnvoll, die Bestände der Militärischen Sicherheit auf jene Grösse zu reduzieren, die zur Erfüllung ihres Hauptauftrages zugunsten der Armee erforderlich ist, und das derart freigestellte Personal der Militärischen Sicherheit ins GWK zu transferieren.</p>
- <p>Die Bundesbeschlüsse über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr aus dem Jahr 2007 laufen auf Ende 2012 aus. In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat daran zu prüfen, wie die Sicherheit in den genannten drei Bereichen neu geregelt werden kann. Darüber hinaus klärt der Bundesrat auch die Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit. Der Nationalrat hat einem entsprechenden Postulat Malama (10.3045) im letzten Jahr zugestimmt. In diesem Zusammenhang sollen u. a. auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Grenzwachtkorps im Gesamtrahmen überprüft werden. Die Grundlage dazu bildet der Bericht vom 26. Januar 2011 über die Eidgenössische Zollverwaltung (Grenzwachtkorps und ziviler Zoll), mit dem der Bundesrat das Postulat Fässler 08.3513, die Motion Fehr Hans 08.3510 und das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 09.3737 erfüllt hat.</p><p>Das VBS überarbeitet im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee das Bereitschaftssystem. Da gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2010 wegen dem hohen Überraschungsgrad unkonventioneller Bedrohungen auch die Bereitschaft der Armee darauf auszurichten ist, kommt der Militärischen Sicherheit eine erhöhte Bedeutung zu. Im Übrigen benötigt die Armee die Militärische Sicherheit auch für Überwachung, Bewachung und Schutz eigener Einrichtungen.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat derzeit als nicht opportun, Teile der Militärischen Sicherheit dem Grenzwachtkorps zu unterstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Teile der Militärpolizei zu zivilisieren und diese dem Grenzwachtkorps (GWK) zu unterstellen.</p>
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