Solarwärme konsequent nutzen

ShortId
11.3298
Id
20113298
Updated
27.07.2023 20:44
Language
de
Title
Solarwärme konsequent nutzen
AdditionalIndexing
66;Heizung;Haustechnik;Sonnenenergie;sanitarische Anlagen;Wasserversorgung;Energieeinsparung
1
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L04K07050302, Haustechnik
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K0102040703, Wasserversorgung
  • L05K0705030206, sanitarische Anlagen
  • L05K0705030204, Heizung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Solarwärme ist eine sehr wirksame und umweltgerechte Art, den Verbrauch von elektrischer Energie oder von Heizöl zu reduzieren. Die Potenziale sind sehr hoch: Man kann davon ausgehen, dass gesamtschweizerisch 50 bis 70 Prozent des Warmwassers solar hergestellt werden können. Mittlerweile ist die Investition, insbesondere bei Neubauten, über Lebensdauer durchaus wirtschaftlich. Deshalb braucht es hier nicht in erster Linie direkte Fördermittel (der Kantone), sondern eine direkte Umsetzung über strenge Gebäudevorschriften. Der Nachholbedarf in der Schweiz in diesem Bereich ist gross, wie auch der Vergleich mit den Anteilen der solaren Warmwassererzeugung in unseren Nachbarländern zeigt. Viele Kantone (Baselland, Genf u. a.) sind in diesem Bereich vorangegangen und setzten neuste Standards. Es ist jetzt an der Zeit, dass die anderen Kantone, gestützt auf die vorgeschlagene Bundesvorgabe, nachziehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet es als richtig, Solarwärme im Gebäudebereich dort konsequent zu nutzen, wo dies sinnvoll ist. Die theoretischen Potenziale sind in diesem Bereich tatsächlich beträchtlich. Leider erreichen die dazu erforderlichen technischen Anlagen noch nicht die Rentabilitätsschwelle, weshalb die Förderung der Solarwärme mit den bestehenden Instrumenten weitergeführt werden soll.</p><p>Vorschriften im Gebäudebereich und im Bereich der Haustechnik fallen gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die von der Motion verlangten konkreten Vorgaben könnten nicht mehr als subsidiäre Vorschriften des Bundes beurteilt werden, da sie den Energieverbrauch in Gebäuden in den zentralen Bereichen erfassen würden; sie könnten deshalb erst nach einer entsprechenden Änderung der Bundesverfassung vom Bund erlassen werden. Aktuell fördern sämtliche Kantone die Nutzung der Solarwärme direkt mit Finanzbeiträgen und/oder indirekt durch Information und Beratung. Eine Vorschrift des Bundes zur Verwendung einer bestimmten Technologie erachtet der Bundesrat weder als zweckdienlich noch als zielführend. Stattdessen möchte der Bundesrat den Weg über allgemeine Zielvorgaben, wie z. B. die Begrenzung des Anteils an nichterneuerbaren Energien, weiterführen. Eine entsprechende Regelung ist in Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) und in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) bereits enthalten. Diese Vorgabe wurde inzwischen von nahezu allen Kantonen in ihre Gesetzgebungen übernommen. Damit ist es nun an der Bauherrschaft, die für ihren spezifischen Fall optimale Technologie zu wählen. Zu beachten ist schliesslich, dass es in Gebäuden, die bereits mit erneuerbarer Energie aus anderer Quelle oder die mit Abwärme versorgt werden, nicht in jedem Fall sinnvoll ist, zusätzlich noch Solarwärme einzusetzen.</p><p>Das Grundanliegen der Motion ist mit Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a EnG, den MuKEn 2008 und dem harmonisierten Fördermodell der Kantone bereits weitgehend erfüllt oder in die Wege geleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die in Artikel 9 des Energiegesetzes festgehaltene Verpflichtung der Kantone zum Erlass von Vorschriften im Bereich der Verbrauchsstandards für die Gebäude mit konkreten Vorgaben zu ergänzen, sodass für den Anteil der erneuerbaren Energie im Gebäude überall gleich hohe Ansprüche gemäss neustem Stand der Technik an (Neu-)Bauten gelten. Insbesondere soll eine minimale Nutzung der Solarwärme aufgrund des neusten Stands der Technik einheitlich geregelt werden. Mindestens 50 Prozent des Warmwassers können heute solarthermisch hergestellt werden.</p>
  • Solarwärme konsequent nutzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Solarwärme ist eine sehr wirksame und umweltgerechte Art, den Verbrauch von elektrischer Energie oder von Heizöl zu reduzieren. Die Potenziale sind sehr hoch: Man kann davon ausgehen, dass gesamtschweizerisch 50 bis 70 Prozent des Warmwassers solar hergestellt werden können. Mittlerweile ist die Investition, insbesondere bei Neubauten, über Lebensdauer durchaus wirtschaftlich. Deshalb braucht es hier nicht in erster Linie direkte Fördermittel (der Kantone), sondern eine direkte Umsetzung über strenge Gebäudevorschriften. Der Nachholbedarf in der Schweiz in diesem Bereich ist gross, wie auch der Vergleich mit den Anteilen der solaren Warmwassererzeugung in unseren Nachbarländern zeigt. Viele Kantone (Baselland, Genf u. a.) sind in diesem Bereich vorangegangen und setzten neuste Standards. Es ist jetzt an der Zeit, dass die anderen Kantone, gestützt auf die vorgeschlagene Bundesvorgabe, nachziehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet es als richtig, Solarwärme im Gebäudebereich dort konsequent zu nutzen, wo dies sinnvoll ist. Die theoretischen Potenziale sind in diesem Bereich tatsächlich beträchtlich. Leider erreichen die dazu erforderlichen technischen Anlagen noch nicht die Rentabilitätsschwelle, weshalb die Förderung der Solarwärme mit den bestehenden Instrumenten weitergeführt werden soll.</p><p>Vorschriften im Gebäudebereich und im Bereich der Haustechnik fallen gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die von der Motion verlangten konkreten Vorgaben könnten nicht mehr als subsidiäre Vorschriften des Bundes beurteilt werden, da sie den Energieverbrauch in Gebäuden in den zentralen Bereichen erfassen würden; sie könnten deshalb erst nach einer entsprechenden Änderung der Bundesverfassung vom Bund erlassen werden. Aktuell fördern sämtliche Kantone die Nutzung der Solarwärme direkt mit Finanzbeiträgen und/oder indirekt durch Information und Beratung. Eine Vorschrift des Bundes zur Verwendung einer bestimmten Technologie erachtet der Bundesrat weder als zweckdienlich noch als zielführend. Stattdessen möchte der Bundesrat den Weg über allgemeine Zielvorgaben, wie z. B. die Begrenzung des Anteils an nichterneuerbaren Energien, weiterführen. Eine entsprechende Regelung ist in Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) und in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) bereits enthalten. Diese Vorgabe wurde inzwischen von nahezu allen Kantonen in ihre Gesetzgebungen übernommen. Damit ist es nun an der Bauherrschaft, die für ihren spezifischen Fall optimale Technologie zu wählen. Zu beachten ist schliesslich, dass es in Gebäuden, die bereits mit erneuerbarer Energie aus anderer Quelle oder die mit Abwärme versorgt werden, nicht in jedem Fall sinnvoll ist, zusätzlich noch Solarwärme einzusetzen.</p><p>Das Grundanliegen der Motion ist mit Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a EnG, den MuKEn 2008 und dem harmonisierten Fördermodell der Kantone bereits weitgehend erfüllt oder in die Wege geleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die in Artikel 9 des Energiegesetzes festgehaltene Verpflichtung der Kantone zum Erlass von Vorschriften im Bereich der Verbrauchsstandards für die Gebäude mit konkreten Vorgaben zu ergänzen, sodass für den Anteil der erneuerbaren Energie im Gebäude überall gleich hohe Ansprüche gemäss neustem Stand der Technik an (Neu-)Bauten gelten. Insbesondere soll eine minimale Nutzung der Solarwärme aufgrund des neusten Stands der Technik einheitlich geregelt werden. Mindestens 50 Prozent des Warmwassers können heute solarthermisch hergestellt werden.</p>
    • Solarwärme konsequent nutzen

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