Befreiung des Silbers von der Mehrwertsteuer
- ShortId
-
11.3303
- Id
-
20113303
- Updated
-
27.07.2023 20:59
- Language
-
de
- Title
-
Befreiung des Silbers von der Mehrwertsteuer
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerbefreiung;Silber;Geldmünze;Mehrwertsteuer;Kapitalanlage
- 1
-
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L06K070502010202, Silber
- L06K110302010103, Geldmünze
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Notenbanken aus aller Welt haben die Geldmenge massiv erhöht. Die daraus resultierende Inflation kommt einer Besteuerung der Bürger gleich: Immer mehr Sparer versuchen sich durch Edelmetallkäufe vor Kaufkraftverlust zu schützen.</p><p>Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit. Eigenverantwortung kann damit gefördert werden. Artikel 107 Absatz 2 MWSTG bzw. Artikel 44 der Mehrwertsteuerverordnung sollen entsprechend auch für Silber angewendet werden.</p>
- <p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, MWSTG). Somit unterliegen alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht gestützt auf das MWSTG ausgenommen oder befreit sind.</p><p>Seit 1954 - mit einem Unterbruch vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1986 - sind die Inlandumsätze und die Einfuhr von Währungsgold von der Umsatzbesteuerung befreit. Auch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene MWSTG gibt in Artikel 107 dem Bundesrat die Kompetenz, von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen über die Besteuerung der Umsätze und der Einfuhr von Münz- und Feingold zu erlassen. Der Bundesrat hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und in Artikel 44 der Mehrwertsteuerverordnung festgehalten, dass Umsätze von Münz- und Feingold von der Mehrwertsteuer befreit sind. Damit stimmt das schweizerische MWSTG in diesem Punkt mit dem EU-Recht überein.</p><p>Für die Lieferungen von Silber in Münzen- oder Barrenform sieht das EU-Recht keine Befreiung von der Mehrwertsteuer vor, und es sind auch keine Bestrebungen im Gange, dies zu ändern. Solche Lieferungen unterliegen dem Normalsatz. Nur in Deutschland kommt für gewisse Silbermünzen der reduzierte Satz von 7 Prozent zur Anwendung.</p><p>Der Grund für die zunehmenden Anlagen in Silber liegt vor allem in der Erwartung von Preissteigerungen, die in den letzten Jahren denn auch eingetreten sind. Dies mag für die Anleger erfreulich sein. Es gilt jedoch zu bedenken, dass Silber auch ein wichtiger Rohstoff für die schweizerische verarbeitende Industrie ist. Die mit der spekulativen Anlage in Silber verbundene Verknappung und Preissteigerung stellt die Industrie vor grosse Schwierigkeiten. Es liegt somit nicht im Interesse des Werkplatzes Schweiz, Silber von der Mehrwertsteuer zu befreien.</p><p>In den Jahren 2001 bis 2008 wurde im Durchschnitt pro Jahr für 14 Millionen Franken mehr Silber in Rohform ausgeführt als eingeführt. In den Silberboomjahren 2009 und 2010 ergab sich dann allerdings ein grosser Einfuhrüberschuss von 737 bzw. 310 Millionen Franken. In normalen Jahren führt eine Befreiung von Silber in Münzen- oder Barrenform somit nur zu minimalen Mindereinnahmen. In Boomjahren hingegen können die Mindereinnahmen bis zu 40 Millionen Franken betragen.</p><p>Nebst Gold und Silber können auch Barren von Platin, Palladium und einigen anderen Edelmetallen zu Anlagezwecken gekauft werden. Auch die Lieferung dieser Edelmetalle in Barrenform müsste, wenn man Silber befreit, aus Gründen der Gleichbehandlung von der Mehrwertsteuer befreit werden.</p><p>Ausserdem würde eine Steuerbefreiung den Schmuggel von Silber in die EU äusserst attraktiv machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) so zu ändern, dass Silber in Münzen- oder Barrenform von der Mehrwertsteuer befreit ist.</p>
- Befreiung des Silbers von der Mehrwertsteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Notenbanken aus aller Welt haben die Geldmenge massiv erhöht. Die daraus resultierende Inflation kommt einer Besteuerung der Bürger gleich: Immer mehr Sparer versuchen sich durch Edelmetallkäufe vor Kaufkraftverlust zu schützen.</p><p>Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit. Eigenverantwortung kann damit gefördert werden. Artikel 107 Absatz 2 MWSTG bzw. Artikel 44 der Mehrwertsteuerverordnung sollen entsprechend auch für Silber angewendet werden.</p>
- <p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, MWSTG). Somit unterliegen alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht gestützt auf das MWSTG ausgenommen oder befreit sind.</p><p>Seit 1954 - mit einem Unterbruch vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1986 - sind die Inlandumsätze und die Einfuhr von Währungsgold von der Umsatzbesteuerung befreit. Auch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene MWSTG gibt in Artikel 107 dem Bundesrat die Kompetenz, von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen über die Besteuerung der Umsätze und der Einfuhr von Münz- und Feingold zu erlassen. Der Bundesrat hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und in Artikel 44 der Mehrwertsteuerverordnung festgehalten, dass Umsätze von Münz- und Feingold von der Mehrwertsteuer befreit sind. Damit stimmt das schweizerische MWSTG in diesem Punkt mit dem EU-Recht überein.</p><p>Für die Lieferungen von Silber in Münzen- oder Barrenform sieht das EU-Recht keine Befreiung von der Mehrwertsteuer vor, und es sind auch keine Bestrebungen im Gange, dies zu ändern. Solche Lieferungen unterliegen dem Normalsatz. Nur in Deutschland kommt für gewisse Silbermünzen der reduzierte Satz von 7 Prozent zur Anwendung.</p><p>Der Grund für die zunehmenden Anlagen in Silber liegt vor allem in der Erwartung von Preissteigerungen, die in den letzten Jahren denn auch eingetreten sind. Dies mag für die Anleger erfreulich sein. Es gilt jedoch zu bedenken, dass Silber auch ein wichtiger Rohstoff für die schweizerische verarbeitende Industrie ist. Die mit der spekulativen Anlage in Silber verbundene Verknappung und Preissteigerung stellt die Industrie vor grosse Schwierigkeiten. Es liegt somit nicht im Interesse des Werkplatzes Schweiz, Silber von der Mehrwertsteuer zu befreien.</p><p>In den Jahren 2001 bis 2008 wurde im Durchschnitt pro Jahr für 14 Millionen Franken mehr Silber in Rohform ausgeführt als eingeführt. In den Silberboomjahren 2009 und 2010 ergab sich dann allerdings ein grosser Einfuhrüberschuss von 737 bzw. 310 Millionen Franken. In normalen Jahren führt eine Befreiung von Silber in Münzen- oder Barrenform somit nur zu minimalen Mindereinnahmen. In Boomjahren hingegen können die Mindereinnahmen bis zu 40 Millionen Franken betragen.</p><p>Nebst Gold und Silber können auch Barren von Platin, Palladium und einigen anderen Edelmetallen zu Anlagezwecken gekauft werden. Auch die Lieferung dieser Edelmetalle in Barrenform müsste, wenn man Silber befreit, aus Gründen der Gleichbehandlung von der Mehrwertsteuer befreit werden.</p><p>Ausserdem würde eine Steuerbefreiung den Schmuggel von Silber in die EU äusserst attraktiv machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) so zu ändern, dass Silber in Münzen- oder Barrenform von der Mehrwertsteuer befreit ist.</p>
- Befreiung des Silbers von der Mehrwertsteuer
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