Arten nuklearer Unfälle, die die Schweiz und umliegende Gebiete bedrohen könnten
- ShortId
-
11.3309
- Id
-
20113309
- Updated
-
28.07.2023 09:32
- Language
-
de
- Title
-
Arten nuklearer Unfälle, die die Schweiz und umliegende Gebiete bedrohen könnten
- AdditionalIndexing
-
66;nuklearer Unfall;Katastrophenhilfe;Deutschland;Bevölkerungsschutz;nukleare Sicherheit;Frankreich;Grenzgebiet;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L04K03010106, Frankreich
- L04K03010105, Deutschland
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Drama von Fukushima macht leider deutlich, dass die pessimistischen, seit gut vierzig Jahren aus Antiatomkreisen zu vernehmenden Warnungen, obwohl diese von den Verfechtern der Atomenergie - "Wissenschaftlern", Lobbyisten, Politikern - systematisch zurückgewiesen oder verharmlost wurden, durchaus realistisch waren. Damit die die Schweiz möglicherweise bedrohenden nuklearen Unfallarten auf den neuesten Stand gebracht werden können, müssen die Szenarien solcher Ereignisse überarbeitet werden. Ammenmärchen sollen aus der Welt geschafft werden, damit die Bevölkerung die sie bedrohenden, tatsächlichen Gefahren im Voraus selber erkennen und sich darauf, soweit möglich, vorbereiten kann. So sollen insbesondere die Vorsichtsmassnahmen zur Evakuierung sorgfältig ausformuliert werden. Schliesslich soll die Skala, in die solche Unfälle normalerweise eingeteilt werden, nicht berücksichtigt werden, da diese Werte nicht aussagekräftig sind; so wurde der schwerwiegende Zwischenfall im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark im Jahr 2006 beispielsweise, bei dem eine Kernschmelze nur haarscharf und mit unglaublich viel Glück ausblieb, nur gerade als Störfall der Stufe 2 bezeichnet.</p>
- <p>In der Schweiz und im grenznahen Ausland ereigneten sich bisher drei Unfälle in Kernkraftwerken. Weil die internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (Ines) erst in den Achtzigerjahren eingeführt wurde, können die drei Unfälle nur im Nachhinein bewertet werden. Nach heutigen Schätzungen werden sie der Ines-Stufe 4 bis 5 zugeordnet.</p><p>1. Am 21. Januar 1969 kam es im schweizerischen Versuchsatomkraftwerk Lucens (VD) zum Schmelzen mehrerer Brennstäbe, gefolgt von einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Felskaverne. Diese konnte rechtzeitig isoliert werden. Daher kam es zu keiner Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung. Der Reaktor wurde nie mehr in Betrieb genommen. Da die Leistung des Versuchsatomkraftwerks um zwei Grössenordnungen geringer war als diejenige eines Leistungsreaktors und der Betrieb nur kurz gedauert hatte, war das Inventar an Radionukliden und damit das theoretische Freisetzungspotenzial geringer.</p><p>2. Am 19. Oktober 1969 kam es im Reaktor A1 im französischen Saint-Laurent zum teilweisen Schmelzen einiger Brennelemente. Saint-Laurent liegt etwa 350 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt in der Nähe von Orléans an der Loire. Beim Reaktor handelte es sich um einen gasgekühlten, graphitmoderierten Leistungsreaktor. Die Auswirkungen beschränkten sich auf das Kraftwerksareal. Der Reaktor wurde nach einem Jahr wieder in Betrieb genommen und 1990 definitiv stillgelegt. Das Inventar an Radionukliden und damit das potenzielle Freisetzungspotenzial lag in der gleichen Grössenordnung wie dasjenige anderer Leistungsreaktoren. </p><p>3. Am 13. März 1980 kam es im Reaktor A2 im französischen Saint-Laurent zum teilweisen Schmelzen einiger Brennelemente. Wie beim Reaktor A1 waren auch hier die Auswirkungen auf das Kraftwerksareal beschränkt. Der Reaktor wurde nach zweieinhalb Jahren wieder in Betrieb genommen und 1992 definitiv stillgelegt. </p><p>Der Störfall vom 25. Juli 2006 im Siedewasserreaktor Forsmark 1 (Schweden) begann mit der Trennung des Kernkraftwerks vom externen 400-Kilovolt-Hochspannungsnetz. Eine Kombination verschiedener Fehler führte dazu, dass die Notstromdieselgeneratoren zur Versorgung der Notstromschienen angefordert wurden, wobei nur zwei der vier Notstromdieselgeneratoren starteten. Da die Notkühlsysteme viersträngig aufgebaut sind und jeder Strang 50 Prozent der Nachwärme abführen kann, war die Kernkühlung zu jedem Zeitpunkt durch die zwei laufenden Notstromdieselgeneratoren sichergestellt. 22 Minuten nach Beginn des Störfalls konnte die Versorgung der anderen Notstromschienen ab 6-Kilovolt-Schienen zugeschaltet werden, die ihrerseits vom externen 70-Kilovolt-Netz gespiesen wurden. Der Reaktor wurde anschliessend in den Zustand "kalt abgestellt" überführt. Nach Umsetzung verschiedener Verbesserungsmassnahmen wurde Forsmark 1 nach mehrmonatigem Unterbruch wieder in Betrieb genommen. </p><p>Das Erdbeben der Stärke 9 auf der Richterskala und der Tsunami in Japan betrafen 14 Kernreaktoren. Von diesen 14 Reaktoren wurden vier, die zur Kraftwerksanlage Fukushima Daiichi gehören, sehr stark beschädigt. Laut den japanischen Nuklearsicherheitsbehörden sind die anderen Reaktoren kalt abgestellt und in einem befriedigenden Sicherheitszustand. </p><p>Alle Sicherheitsbehörden der Länder, die im Nuklearbereich tätig sind, untersuchen nun die Gründe, die alle Schutzvorkehrungen der vier Reaktoren des Kraftwerks Fukushima Daiichi versagen liessen. </p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und, wenn ja, welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen. Auch die EU beschloss am 25. März 2011, alle ihre 143 Kernkraftwerke einheitlichen, freiwilligen Sicherheitsüberprüfungen (Stresstests) zu unterziehen. Untersucht werden sollen unter anderem die Gefahren durch Erdbeben und Hochwasser sowie die Zuverlässigkeit der Kühlung und Stromversorgung der Kernkraftwerke. Die von der Wenra (Western Europe Nuclear Regulators Association) im Auftrag der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien für den freiwilligen Sresstest sind in den durch das Ensi eingeleiteten Massnahmen bereits weitgehend berücksichtigt. </p><p>Die Anforderungen an den internen Notfallschutz in Kernkraftwerken sind in der Richtlinie Ensi-B12 festgelegt. Diese betreffen die Vorbereitung und Einsatzbereitschaft der Notfallorganisation sowie das Erfassen und Erkennen der Kriterien zur Warnung der Behörden und Alarmierung der Bevölkerung. Ebenfalls geregelt sind die Anforderungen an:</p><p>- Notfallinfrastruktur;</p><p>- Störfallinstrumentierung;</p><p>- technische Entscheidungshilfen für das Unfallmanagement zur Beendung von Kernschmelzvorgängen, Erhaltung der Containment-Integrität und Minimierung der Freisetzung von radioaktiven Stoffen (Severe Accident Management Guidance, SAMG) und</p><p>- Übertragung der Anlageparameter an das Ensi. </p><p>In der Umgebung der Kernkraftwerke sind Notfallschutzzonen eingerichtet: Die Zone 1 umfasst ein Gebiet mit einem Radius von 3 bis 5 Kilometern; die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und hat einen Radius von etwa 20 Kilometern; die übrige Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet. </p><p>In den Zonen 1 und 2 gibt es ein verdichtetes festes Sirenennetz zur Alarmierung der Bevölkerung. Dort sind zudem die Jodtabletten an die Haushalte und Betriebe mit Überdotierung vorverteilt.</p><p>Die ABCN-Einsatzverordnung, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht verschiedene Schutzmassnahmen vor, die vom Bundesstab ABCN oder im Falle höchster Dringlichkeit von der Nationalen Alarmzentrale angeordnet werden können:</p><p>- Aufenthalt im Haus für Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen</p><p>- Geschützter Aufenthalt im Haus, Keller oder Schutzraum</p><p>- Vorsorgliche Evakuierung</p><p>- Einnahme von Jodtabletten</p><p>- Vorsorgliches Ernte- und Weideverbot</p><p>Die ebenfalls Anfang Jahr in Kraft getretene Notfallschutzverordnung legt die Aufgaben der Betreiber der Kernanlagen, des Ensi, Meteo Schweiz, des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs) sowie der Kantone, Regionen und Gemeinden in der Vorbereitung und im Einsatz fest. Die Katastrophe in Japan hat gezeigt, dass die vorsorgliche Evakuierung eine ganz entscheidende Rolle spielen kann. In der Schweiz ist es Aufgabe der Kantone, diese nach Vorgaben des Babs vorzubereiten und umzusetzen. Für die Erarbeitung dieser Vorgaben hat das Babs vor etwa zwei Jahren zusammen mit der ETH Zürich ein Forschungsprojekt gestartet, um Ablauf und Zeitbedarf von vorsorglichen Evakuierungen der Zone 1 sowie der Zone 1 und Teilen der Zone 2 mit computergestützten Modellen zu simulieren. Die entsprechenden Resultate dienen den damit beauftragten Führungsorganen auf Stufe Kanton und Region als Grundlage für die Planung einer vorsorglichen Evakuierung.</p><p>Sobald die Gründe für das Versagen aller Sicherheitssysteme der vier Reaktoren in Japan bekannt sind, werden die Fragen des Interpellanten beantwortet werden können, die den Bundesrat beauftragen, die mit Fukushima Daiichi vergleichbaren nuklearen Unfälle und ihre Folgen aufzulisten, welche sich auch in der Schweiz ereignen könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p></p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die tatsächlich und beinahe eingetretenen nuklearen Unfälle aufzulisten, die sich in ihrer Schwere (unabhängig von deren Einstufung auf der Bewertungsskala) oder in ihrer Art - angesichts der jüngsten Ereignisse - auch in der Schweiz oder in den umliegenden Gebieten ereignen könnten. Zudem soll er die Folgen aufzeigen, die ein solcher Unfall hätte, und die geplanten Vorsichtsmassnahmen darstellen.</p>
- Arten nuklearer Unfälle, die die Schweiz und umliegende Gebiete bedrohen könnten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Drama von Fukushima macht leider deutlich, dass die pessimistischen, seit gut vierzig Jahren aus Antiatomkreisen zu vernehmenden Warnungen, obwohl diese von den Verfechtern der Atomenergie - "Wissenschaftlern", Lobbyisten, Politikern - systematisch zurückgewiesen oder verharmlost wurden, durchaus realistisch waren. Damit die die Schweiz möglicherweise bedrohenden nuklearen Unfallarten auf den neuesten Stand gebracht werden können, müssen die Szenarien solcher Ereignisse überarbeitet werden. Ammenmärchen sollen aus der Welt geschafft werden, damit die Bevölkerung die sie bedrohenden, tatsächlichen Gefahren im Voraus selber erkennen und sich darauf, soweit möglich, vorbereiten kann. So sollen insbesondere die Vorsichtsmassnahmen zur Evakuierung sorgfältig ausformuliert werden. Schliesslich soll die Skala, in die solche Unfälle normalerweise eingeteilt werden, nicht berücksichtigt werden, da diese Werte nicht aussagekräftig sind; so wurde der schwerwiegende Zwischenfall im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark im Jahr 2006 beispielsweise, bei dem eine Kernschmelze nur haarscharf und mit unglaublich viel Glück ausblieb, nur gerade als Störfall der Stufe 2 bezeichnet.</p>
- <p>In der Schweiz und im grenznahen Ausland ereigneten sich bisher drei Unfälle in Kernkraftwerken. Weil die internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (Ines) erst in den Achtzigerjahren eingeführt wurde, können die drei Unfälle nur im Nachhinein bewertet werden. Nach heutigen Schätzungen werden sie der Ines-Stufe 4 bis 5 zugeordnet.</p><p>1. Am 21. Januar 1969 kam es im schweizerischen Versuchsatomkraftwerk Lucens (VD) zum Schmelzen mehrerer Brennstäbe, gefolgt von einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Felskaverne. Diese konnte rechtzeitig isoliert werden. Daher kam es zu keiner Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung. Der Reaktor wurde nie mehr in Betrieb genommen. Da die Leistung des Versuchsatomkraftwerks um zwei Grössenordnungen geringer war als diejenige eines Leistungsreaktors und der Betrieb nur kurz gedauert hatte, war das Inventar an Radionukliden und damit das theoretische Freisetzungspotenzial geringer.</p><p>2. Am 19. Oktober 1969 kam es im Reaktor A1 im französischen Saint-Laurent zum teilweisen Schmelzen einiger Brennelemente. Saint-Laurent liegt etwa 350 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt in der Nähe von Orléans an der Loire. Beim Reaktor handelte es sich um einen gasgekühlten, graphitmoderierten Leistungsreaktor. Die Auswirkungen beschränkten sich auf das Kraftwerksareal. Der Reaktor wurde nach einem Jahr wieder in Betrieb genommen und 1990 definitiv stillgelegt. Das Inventar an Radionukliden und damit das potenzielle Freisetzungspotenzial lag in der gleichen Grössenordnung wie dasjenige anderer Leistungsreaktoren. </p><p>3. Am 13. März 1980 kam es im Reaktor A2 im französischen Saint-Laurent zum teilweisen Schmelzen einiger Brennelemente. Wie beim Reaktor A1 waren auch hier die Auswirkungen auf das Kraftwerksareal beschränkt. Der Reaktor wurde nach zweieinhalb Jahren wieder in Betrieb genommen und 1992 definitiv stillgelegt. </p><p>Der Störfall vom 25. Juli 2006 im Siedewasserreaktor Forsmark 1 (Schweden) begann mit der Trennung des Kernkraftwerks vom externen 400-Kilovolt-Hochspannungsnetz. Eine Kombination verschiedener Fehler führte dazu, dass die Notstromdieselgeneratoren zur Versorgung der Notstromschienen angefordert wurden, wobei nur zwei der vier Notstromdieselgeneratoren starteten. Da die Notkühlsysteme viersträngig aufgebaut sind und jeder Strang 50 Prozent der Nachwärme abführen kann, war die Kernkühlung zu jedem Zeitpunkt durch die zwei laufenden Notstromdieselgeneratoren sichergestellt. 22 Minuten nach Beginn des Störfalls konnte die Versorgung der anderen Notstromschienen ab 6-Kilovolt-Schienen zugeschaltet werden, die ihrerseits vom externen 70-Kilovolt-Netz gespiesen wurden. Der Reaktor wurde anschliessend in den Zustand "kalt abgestellt" überführt. Nach Umsetzung verschiedener Verbesserungsmassnahmen wurde Forsmark 1 nach mehrmonatigem Unterbruch wieder in Betrieb genommen. </p><p>Das Erdbeben der Stärke 9 auf der Richterskala und der Tsunami in Japan betrafen 14 Kernreaktoren. Von diesen 14 Reaktoren wurden vier, die zur Kraftwerksanlage Fukushima Daiichi gehören, sehr stark beschädigt. Laut den japanischen Nuklearsicherheitsbehörden sind die anderen Reaktoren kalt abgestellt und in einem befriedigenden Sicherheitszustand. </p><p>Alle Sicherheitsbehörden der Länder, die im Nuklearbereich tätig sind, untersuchen nun die Gründe, die alle Schutzvorkehrungen der vier Reaktoren des Kraftwerks Fukushima Daiichi versagen liessen. </p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und, wenn ja, welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen. Auch die EU beschloss am 25. März 2011, alle ihre 143 Kernkraftwerke einheitlichen, freiwilligen Sicherheitsüberprüfungen (Stresstests) zu unterziehen. Untersucht werden sollen unter anderem die Gefahren durch Erdbeben und Hochwasser sowie die Zuverlässigkeit der Kühlung und Stromversorgung der Kernkraftwerke. Die von der Wenra (Western Europe Nuclear Regulators Association) im Auftrag der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien für den freiwilligen Sresstest sind in den durch das Ensi eingeleiteten Massnahmen bereits weitgehend berücksichtigt. </p><p>Die Anforderungen an den internen Notfallschutz in Kernkraftwerken sind in der Richtlinie Ensi-B12 festgelegt. Diese betreffen die Vorbereitung und Einsatzbereitschaft der Notfallorganisation sowie das Erfassen und Erkennen der Kriterien zur Warnung der Behörden und Alarmierung der Bevölkerung. Ebenfalls geregelt sind die Anforderungen an:</p><p>- Notfallinfrastruktur;</p><p>- Störfallinstrumentierung;</p><p>- technische Entscheidungshilfen für das Unfallmanagement zur Beendung von Kernschmelzvorgängen, Erhaltung der Containment-Integrität und Minimierung der Freisetzung von radioaktiven Stoffen (Severe Accident Management Guidance, SAMG) und</p><p>- Übertragung der Anlageparameter an das Ensi. </p><p>In der Umgebung der Kernkraftwerke sind Notfallschutzzonen eingerichtet: Die Zone 1 umfasst ein Gebiet mit einem Radius von 3 bis 5 Kilometern; die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und hat einen Radius von etwa 20 Kilometern; die übrige Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet. </p><p>In den Zonen 1 und 2 gibt es ein verdichtetes festes Sirenennetz zur Alarmierung der Bevölkerung. Dort sind zudem die Jodtabletten an die Haushalte und Betriebe mit Überdotierung vorverteilt.</p><p>Die ABCN-Einsatzverordnung, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht verschiedene Schutzmassnahmen vor, die vom Bundesstab ABCN oder im Falle höchster Dringlichkeit von der Nationalen Alarmzentrale angeordnet werden können:</p><p>- Aufenthalt im Haus für Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen</p><p>- Geschützter Aufenthalt im Haus, Keller oder Schutzraum</p><p>- Vorsorgliche Evakuierung</p><p>- Einnahme von Jodtabletten</p><p>- Vorsorgliches Ernte- und Weideverbot</p><p>Die ebenfalls Anfang Jahr in Kraft getretene Notfallschutzverordnung legt die Aufgaben der Betreiber der Kernanlagen, des Ensi, Meteo Schweiz, des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs) sowie der Kantone, Regionen und Gemeinden in der Vorbereitung und im Einsatz fest. Die Katastrophe in Japan hat gezeigt, dass die vorsorgliche Evakuierung eine ganz entscheidende Rolle spielen kann. In der Schweiz ist es Aufgabe der Kantone, diese nach Vorgaben des Babs vorzubereiten und umzusetzen. Für die Erarbeitung dieser Vorgaben hat das Babs vor etwa zwei Jahren zusammen mit der ETH Zürich ein Forschungsprojekt gestartet, um Ablauf und Zeitbedarf von vorsorglichen Evakuierungen der Zone 1 sowie der Zone 1 und Teilen der Zone 2 mit computergestützten Modellen zu simulieren. Die entsprechenden Resultate dienen den damit beauftragten Führungsorganen auf Stufe Kanton und Region als Grundlage für die Planung einer vorsorglichen Evakuierung.</p><p>Sobald die Gründe für das Versagen aller Sicherheitssysteme der vier Reaktoren in Japan bekannt sind, werden die Fragen des Interpellanten beantwortet werden können, die den Bundesrat beauftragen, die mit Fukushima Daiichi vergleichbaren nuklearen Unfälle und ihre Folgen aufzulisten, welche sich auch in der Schweiz ereignen könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p></p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die tatsächlich und beinahe eingetretenen nuklearen Unfälle aufzulisten, die sich in ihrer Schwere (unabhängig von deren Einstufung auf der Bewertungsskala) oder in ihrer Art - angesichts der jüngsten Ereignisse - auch in der Schweiz oder in den umliegenden Gebieten ereignen könnten. Zudem soll er die Folgen aufzeigen, die ein solcher Unfall hätte, und die geplanten Vorsichtsmassnahmen darstellen.</p>
- Arten nuklearer Unfälle, die die Schweiz und umliegende Gebiete bedrohen könnten
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