Restwegschreiber für Motorfahrzeuge

ShortId
11.3312
Id
20113312
Updated
28.07.2023 10:53
Language
de
Title
Restwegschreiber für Motorfahrzeuge
AdditionalIndexing
48;Auto;Datenspeicherung;Motorfahrzeug;Kostenrechnung;Fahrzeugausrüstung;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall
1
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K12030404, Datenspeicherung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bei Strassenverkehrsunfällen kommt es häufig zu Beweisproblemen im Zusammenhang mit Fragen wie: Welche Geschwindigkeit hatte das Fahrzeug? War der Blinker eingeschaltet? Ab wann wurde gebremst? In der Regel kommt es dann zu einer Expertise und damit zu einem langen und für beide Parteien recht kostspieligen Verfahren, dessen Ergebnisse fast immer ungenau und meist - vor allem für das Opfer - frustrierend sind. Es scheint nun aber sogenannte Restwegschreiber zu geben, die die Daten zu den letzten paar Hundert Metern der Fahrstrecke speichern. Damit lässt sich klären, welche Geschwindigkeit das Fahrzeug hatte, ob es gebremst hat usw. Ein solches Gerät würde den Verkaufspreis eines Autos oder Motorrads vermutlich nur geringfügig erhöhen. Hingegen könnten damit bei einem Unfall beträchtliche Verfahrenskosten eingespart und Gerichtsverhandlungen verkürzt werden. Es wäre allenfalls denkbar, dass solche Geräte nur für Fahrzeuge ab einer bestimmten Leistungsklasse vorgeschrieben werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich mit der Frage eines Obligatoriums zum Einbau von Unfalldatenspeichern beschäftigt. Diverse parlamentarische Vorstösse haben die Abklärung einer solchen oder ähnlichen Massnahme verlangt mit dem Ziel, die Fahrer und Fahrerinnen der damit ausgerüsteten Motorfahrzeuge zu einem regelkonformen Verkehrsverhalten zu veranlassen (vgl. z. B. Postulat Humbel 05.3884, "Einbau von Crashrecordern in Fahrzeugen"). Eine obligatorische Ausrüstung aller in der Schweiz zugelassenen Motorwagen und Motorräder wäre sehr teuer. Bei einem Fahrzeugpark von rund 5 Millionen Motorfahrzeugen und der Annahme von 200 Franken pro Fahrzeug für Anschaffung und Einbau eines einfachen Geräts sowie unter Berücksichtigung der Wartungskosten (periodische Kontrollen) entstünden Aufwendungen von über einer Milliarde Franken. Eine Ausrüstungspflicht für alle Motorwagen hätte zwar eine gewisse unfallverhütende Wirkung, aber sie weist ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Deshalb ist diese Massnahme in Via sicura, dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit, nicht mehr enthalten. Via sicura beinhaltet stattdessen den Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten nach schweren und/oder wiederholten Verstössen gegen die Geschwindigkeitsvorschriften: Nach Ablauf des Führerausweisentzugs sollen während fünf Jahren nur Fahrzeuge geführt werden dürfen, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät versehen sind. Die Daten müssen von den Kontrollbehörden ausgewertet werden können. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen einer gewissen Intensität festgestellt, so wird der Führerausweis wieder entzogen. Das Parlament wird im Rahmen der Debatte zu Via sicura Gelegenheit haben, sich zum Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten für Wiederholungstäter zu äussern. Wenn dies als nötig erachtet wird, können Korrekturen vorgenommen werden, oder die Massnahme kann ausgedehnt oder ergänzt werden.</p><p>Der Postulant begründet den Vorschlag zum obligatorischen Einbau eines Unfalldatenspeichers mit der Erleichterung der Beweiserhebung bei einem Schadenfall. Die heute für den Nachweis der Schuldfrage eingesetzten Sachverständigengutachten sollen dadurch weitgehend überflüssig werden, was die gerichtlichen Verfahrenskosten reduziert. Von einer entsprechenden Kostensenkung profitieren in erster Linie die Motorfahrzeugversicherer. Deshalb existieren heute schon erste Versicherungsmodelle, die den Einbau eines Unfalldatenspeichers mit reduzierten Versicherungsprämien fördern. Soweit also mit Unfalldatenspeichern die Kosten tatsächlich gesenkt werden können, hat die Versicherungswirtschaft begonnen, solche Geräte finanziell zu unterstützen. Es bedarf deshalb keines staatlichen Ausrüstungszwangs, wenn das gleiche Ziel auch mit privaten Anreizmodellen erreicht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat soll prüfen, ob Motorfahrzeuge mit einem Datenaufzeichnungsgerät (zur Erfassung von Geschwindigkeit, Bremszeit und Bremsstärke, Fahrtweg usw.) ausgerüstet werden können, das ausschliesslich die Daten beispielsweise des letzten gefahrenen Kilometers dauerhaft speichert.</p>
  • Restwegschreiber für Motorfahrzeuge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei Strassenverkehrsunfällen kommt es häufig zu Beweisproblemen im Zusammenhang mit Fragen wie: Welche Geschwindigkeit hatte das Fahrzeug? War der Blinker eingeschaltet? Ab wann wurde gebremst? In der Regel kommt es dann zu einer Expertise und damit zu einem langen und für beide Parteien recht kostspieligen Verfahren, dessen Ergebnisse fast immer ungenau und meist - vor allem für das Opfer - frustrierend sind. Es scheint nun aber sogenannte Restwegschreiber zu geben, die die Daten zu den letzten paar Hundert Metern der Fahrstrecke speichern. Damit lässt sich klären, welche Geschwindigkeit das Fahrzeug hatte, ob es gebremst hat usw. Ein solches Gerät würde den Verkaufspreis eines Autos oder Motorrads vermutlich nur geringfügig erhöhen. Hingegen könnten damit bei einem Unfall beträchtliche Verfahrenskosten eingespart und Gerichtsverhandlungen verkürzt werden. Es wäre allenfalls denkbar, dass solche Geräte nur für Fahrzeuge ab einer bestimmten Leistungsklasse vorgeschrieben werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich mit der Frage eines Obligatoriums zum Einbau von Unfalldatenspeichern beschäftigt. Diverse parlamentarische Vorstösse haben die Abklärung einer solchen oder ähnlichen Massnahme verlangt mit dem Ziel, die Fahrer und Fahrerinnen der damit ausgerüsteten Motorfahrzeuge zu einem regelkonformen Verkehrsverhalten zu veranlassen (vgl. z. B. Postulat Humbel 05.3884, "Einbau von Crashrecordern in Fahrzeugen"). Eine obligatorische Ausrüstung aller in der Schweiz zugelassenen Motorwagen und Motorräder wäre sehr teuer. Bei einem Fahrzeugpark von rund 5 Millionen Motorfahrzeugen und der Annahme von 200 Franken pro Fahrzeug für Anschaffung und Einbau eines einfachen Geräts sowie unter Berücksichtigung der Wartungskosten (periodische Kontrollen) entstünden Aufwendungen von über einer Milliarde Franken. Eine Ausrüstungspflicht für alle Motorwagen hätte zwar eine gewisse unfallverhütende Wirkung, aber sie weist ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Deshalb ist diese Massnahme in Via sicura, dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit, nicht mehr enthalten. Via sicura beinhaltet stattdessen den Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten nach schweren und/oder wiederholten Verstössen gegen die Geschwindigkeitsvorschriften: Nach Ablauf des Führerausweisentzugs sollen während fünf Jahren nur Fahrzeuge geführt werden dürfen, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät versehen sind. Die Daten müssen von den Kontrollbehörden ausgewertet werden können. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen einer gewissen Intensität festgestellt, so wird der Führerausweis wieder entzogen. Das Parlament wird im Rahmen der Debatte zu Via sicura Gelegenheit haben, sich zum Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten für Wiederholungstäter zu äussern. Wenn dies als nötig erachtet wird, können Korrekturen vorgenommen werden, oder die Massnahme kann ausgedehnt oder ergänzt werden.</p><p>Der Postulant begründet den Vorschlag zum obligatorischen Einbau eines Unfalldatenspeichers mit der Erleichterung der Beweiserhebung bei einem Schadenfall. Die heute für den Nachweis der Schuldfrage eingesetzten Sachverständigengutachten sollen dadurch weitgehend überflüssig werden, was die gerichtlichen Verfahrenskosten reduziert. Von einer entsprechenden Kostensenkung profitieren in erster Linie die Motorfahrzeugversicherer. Deshalb existieren heute schon erste Versicherungsmodelle, die den Einbau eines Unfalldatenspeichers mit reduzierten Versicherungsprämien fördern. Soweit also mit Unfalldatenspeichern die Kosten tatsächlich gesenkt werden können, hat die Versicherungswirtschaft begonnen, solche Geräte finanziell zu unterstützen. Es bedarf deshalb keines staatlichen Ausrüstungszwangs, wenn das gleiche Ziel auch mit privaten Anreizmodellen erreicht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat soll prüfen, ob Motorfahrzeuge mit einem Datenaufzeichnungsgerät (zur Erfassung von Geschwindigkeit, Bremszeit und Bremsstärke, Fahrtweg usw.) ausgerüstet werden können, das ausschliesslich die Daten beispielsweise des letzten gefahrenen Kilometers dauerhaft speichert.</p>
    • Restwegschreiber für Motorfahrzeuge

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