Berufliche Vorsorge. Beitragssätze nach Altersklassen

ShortId
11.3313
Id
20113313
Updated
28.07.2023 10:13
Language
de
Title
Berufliche Vorsorge. Beitragssätze nach Altersklassen
AdditionalIndexing
28;ältere/r Arbeitnehmer/in;Sozialabgabe;Berufliche Vorsorge;Kampf gegen die Diskriminierung
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Personen finden ab einem gewissen Alter oft keine Arbeitsstelle mehr, obwohl sie aufgrund ihrer Erfahrung über interessante berufliche Kompetenzen verfügen. Sie kosten schlichtweg zu viel. Artikel 16 BVG sieht Beitragssätze vor, deren Ansätze über vier Altersstufen von 7 auf 18 Prozent steigen. Noch deutlicher ist der Anstieg, wenn nur der den koordinierten Lohn übersteigende Betrag betrachtet wird. Diese Abstufung schränkt die Möglichkeiten der Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen (Ansatz 18 Prozent) und auch schon der 45- bis 54-Jährigen (Ansatz 15 Prozent) massiv ein. Nun, da die Eintrittsgeneration mindestens 25 Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, würde die Senkung der betreffenden Soziallasten nicht mit unüberwindbaren Schwierigkeiten einhergehen, insbesondere, da die Senkung progressiv eingeführt werden könnte. Das wäre insbesondere deshalb logisch, weil man Seniorinnen und Senioren länger am Arbeitsplatz behalten möchte, um der demografischen Entwicklung und insbesondere der Zunahme älterer Personen Rechnung zu tragen. Schliesslich geht es auch um eine Frage der Gleichbehandlung.</p>
  • <p>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im September 2006 hiess er einen Bericht gut, der den Postulaten von Barbara Polla 02.3208, "BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über 55-Jährigen", und der CVP-Fraktion 05.3651, "Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG", Folge leistete (<a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=7320">http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=7320</a>). Der Bericht zeigte auf, dass eine andere Staffelung der BVG-Altersgutschriften die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich verbessert. Ganz allgemein würde eine Senkung der Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende eine massive Kürzung der Rente zur Folge haben. Und auch eine Erhöhung der Altersgutschriften für jüngere Arbeitnehmende wäre nicht zweckmässig, da diese Gruppe mit Abstand die grössten Schwierigkeiten hat, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Damit bei einer allfälligen Änderung das Vorsorgeziel der über 45-jährigen Versicherten aufrechterhalten bliebe, müsste bei dieser Gruppe weiterhin die geltende Regelung zur Anwendung gelangen. Es wäre also eine lange Übergangsfrist erforderlich (20 Jahre), was wiederum mit Kosten verbunden wäre, denn für die jüngeren Versicherten käme parallel dazu sofort die neue Regelung zur Anwendung. Die effektiven Mehrkosten könnten bis eine Milliarde Franken jährlich betragen, und das während 20 Jahren. Der Bundesrat äusserte sich auch im Rahmen der Motion Meyer Thérèse 07.3201, "Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützen", zu diesem Thema und verwies in seiner Stellungnahme auf die Schlussfolgerungen des Berichts. Die Motion wurde abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang hängig gewesen war.</p><p>Der Nationalrat teilte die Auffassung des Bundesrates und folgte bei der Behandlung der parlamentarischen Initiativen Serge Beck 07.425, "Berufliche Vorsorge. Lineare Altersgutschriften während der gesamten Berufstätigkeit", und Meinrado Robbiani 07.489, "Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen", den Schlussfolgerungen des Berichts. Im September 2009 entschied der Nationalrat, den Initiativen keine Folge zu geben. Bei den Kommissionsberatungen wurden ausserdem zusätzliche Argumente gegen ein alternatives Modell zur Staffelung der BVG-Altersgutschriften vorgebracht. So ist beispielsweise die Zahl der Arbeitsuchenden bei den älteren Arbeitnehmenden am geringsten, und die Familienlasten sind insgesamt kleiner als bei jüngeren Arbeitnehmenden. Folglich sind höhere Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende nicht abwegig. Zu erwähnen sind an dieser Stelle auch die administrativen Probleme, welche die Umsetzung eines neuen Modells mit sich bringen würde, da über eine relativ lange Zeitspanne hinweg zwei Systeme parallel geführt werden müssten. Zudem wären zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen allenfalls gezwungen, ihr Finanzierungsmodell komplett zu überdenken. Dies könnte als Eingriff in ihre Organisationsfreiheit aufgefasst werden und dürfte für Unmut bei den Akteuren der zweiten Säule sorgen.</p><p>Schliesslich ist hervorzuheben, dass die BVG-Altersgutschriften sowie die Beiträge der Arbeitgebenden und der Versicherten einen komplexen Mechanismus innerhalb der Organisation einer Vorsorgeeinrichtung bilden. Wird eine Komponente abgeändert, wirkt sich dies unweigerlich auf andere, genauso wichtige Faktoren aus. Folglich würde ein Systemwechsel gleichzeitig weitere, vermutlich weniger wünschenswerte Auswirkungen nach sich ziehen. Da sich die Ausgangslage seit diesen jüngsten Untersuchungen nicht geändert hat, besteht für den Bundesrat kein Anlass, dieses Thema erneut zu behandeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, die Beitragssätze nach Altersklassen in der beruflichen Vorsorge sukzessive auszugleichen, um die augenfällige Diskriminierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beseitigen oder zumindest zu mildern.</p>
  • Berufliche Vorsorge. Beitragssätze nach Altersklassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Personen finden ab einem gewissen Alter oft keine Arbeitsstelle mehr, obwohl sie aufgrund ihrer Erfahrung über interessante berufliche Kompetenzen verfügen. Sie kosten schlichtweg zu viel. Artikel 16 BVG sieht Beitragssätze vor, deren Ansätze über vier Altersstufen von 7 auf 18 Prozent steigen. Noch deutlicher ist der Anstieg, wenn nur der den koordinierten Lohn übersteigende Betrag betrachtet wird. Diese Abstufung schränkt die Möglichkeiten der Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen (Ansatz 18 Prozent) und auch schon der 45- bis 54-Jährigen (Ansatz 15 Prozent) massiv ein. Nun, da die Eintrittsgeneration mindestens 25 Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, würde die Senkung der betreffenden Soziallasten nicht mit unüberwindbaren Schwierigkeiten einhergehen, insbesondere, da die Senkung progressiv eingeführt werden könnte. Das wäre insbesondere deshalb logisch, weil man Seniorinnen und Senioren länger am Arbeitsplatz behalten möchte, um der demografischen Entwicklung und insbesondere der Zunahme älterer Personen Rechnung zu tragen. Schliesslich geht es auch um eine Frage der Gleichbehandlung.</p>
    • <p>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im September 2006 hiess er einen Bericht gut, der den Postulaten von Barbara Polla 02.3208, "BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über 55-Jährigen", und der CVP-Fraktion 05.3651, "Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG", Folge leistete (<a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=7320">http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=7320</a>). Der Bericht zeigte auf, dass eine andere Staffelung der BVG-Altersgutschriften die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich verbessert. Ganz allgemein würde eine Senkung der Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende eine massive Kürzung der Rente zur Folge haben. Und auch eine Erhöhung der Altersgutschriften für jüngere Arbeitnehmende wäre nicht zweckmässig, da diese Gruppe mit Abstand die grössten Schwierigkeiten hat, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Damit bei einer allfälligen Änderung das Vorsorgeziel der über 45-jährigen Versicherten aufrechterhalten bliebe, müsste bei dieser Gruppe weiterhin die geltende Regelung zur Anwendung gelangen. Es wäre also eine lange Übergangsfrist erforderlich (20 Jahre), was wiederum mit Kosten verbunden wäre, denn für die jüngeren Versicherten käme parallel dazu sofort die neue Regelung zur Anwendung. Die effektiven Mehrkosten könnten bis eine Milliarde Franken jährlich betragen, und das während 20 Jahren. Der Bundesrat äusserte sich auch im Rahmen der Motion Meyer Thérèse 07.3201, "Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützen", zu diesem Thema und verwies in seiner Stellungnahme auf die Schlussfolgerungen des Berichts. Die Motion wurde abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang hängig gewesen war.</p><p>Der Nationalrat teilte die Auffassung des Bundesrates und folgte bei der Behandlung der parlamentarischen Initiativen Serge Beck 07.425, "Berufliche Vorsorge. Lineare Altersgutschriften während der gesamten Berufstätigkeit", und Meinrado Robbiani 07.489, "Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen", den Schlussfolgerungen des Berichts. Im September 2009 entschied der Nationalrat, den Initiativen keine Folge zu geben. Bei den Kommissionsberatungen wurden ausserdem zusätzliche Argumente gegen ein alternatives Modell zur Staffelung der BVG-Altersgutschriften vorgebracht. So ist beispielsweise die Zahl der Arbeitsuchenden bei den älteren Arbeitnehmenden am geringsten, und die Familienlasten sind insgesamt kleiner als bei jüngeren Arbeitnehmenden. Folglich sind höhere Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende nicht abwegig. Zu erwähnen sind an dieser Stelle auch die administrativen Probleme, welche die Umsetzung eines neuen Modells mit sich bringen würde, da über eine relativ lange Zeitspanne hinweg zwei Systeme parallel geführt werden müssten. Zudem wären zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen allenfalls gezwungen, ihr Finanzierungsmodell komplett zu überdenken. Dies könnte als Eingriff in ihre Organisationsfreiheit aufgefasst werden und dürfte für Unmut bei den Akteuren der zweiten Säule sorgen.</p><p>Schliesslich ist hervorzuheben, dass die BVG-Altersgutschriften sowie die Beiträge der Arbeitgebenden und der Versicherten einen komplexen Mechanismus innerhalb der Organisation einer Vorsorgeeinrichtung bilden. Wird eine Komponente abgeändert, wirkt sich dies unweigerlich auf andere, genauso wichtige Faktoren aus. Folglich würde ein Systemwechsel gleichzeitig weitere, vermutlich weniger wünschenswerte Auswirkungen nach sich ziehen. Da sich die Ausgangslage seit diesen jüngsten Untersuchungen nicht geändert hat, besteht für den Bundesrat kein Anlass, dieses Thema erneut zu behandeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, die Beitragssätze nach Altersklassen in der beruflichen Vorsorge sukzessive auszugleichen, um die augenfällige Diskriminierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beseitigen oder zumindest zu mildern.</p>
    • Berufliche Vorsorge. Beitragssätze nach Altersklassen

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