Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln

ShortId
11.3314
Id
20113314
Updated
25.06.2025 00:29
Language
de
Title
Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln
AdditionalIndexing
34;12;28;Internet-Provider;Computerkriminalität;Telekommunikationsindustrie;angewandte Informatik;Jugendschutz;neue Technologie;Pornographie;Internet
1
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K01010210, Pornographie
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K120202010501, Internet-Provider
  • L04K12030101, angewandte Informatik
  • L04K12030301, Computerkriminalität
  • L05K0706010508, neue Technologie
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Zugang zu Pornografie im Internet durch Jugendliche verlangt politisches Handeln, sei dies nun anhand von Änderungen im Strafgesetz (siehe dazu zahlreiche Initiativen, die eine Verschärfung der in Artikel 197 Ziffer 3bis des Strafgesetzbuches vorgesehenen Strafen fordern) oder im Bereich der Prävention (siehe dazu den Bericht des Bundesrates vom 20. Mai 2009 zu "Jugend und Gewalt"). Der Jugendschutz im Internet verpflichtet auch die Telefondienstanbieter. Diese sollten Internetabonnemente anbieten können, die es den Eltern ermöglichen, die Kontrolle über den Zugang ihrer Kinder zu pornografischen Bildern auszuüben. Zudem sollte es möglich sein, dass die Internetdienstanbieter Gewalt und Pornografie vorbeugend herausfiltern, ohne dass diese Aufgabe dem Kunden überlassen wird. Solche innovativen Technologien würden den Kampf gegen die Verwendung unzulässiger pornografischer Abbildungen durch Jugendliche ermöglichen, denn die Familien würden künftig über ein spezielles Familienabonnement verfügen. Die technischen Instrumente sind realisierbar, sofern die Telefondienstanbieter bereit sind, in innovative Technologien dieser Art zu investieren. Die vorliegende Motion fordert den Bundesrat deshalb auf, die nötigen Massnahmen zu ergreifen. </p>
  • <p>Dem Bundesrat ist der Schutz Minderjähriger vor Pornografie ein wichtiges Anliegen, das bereits durch das geltende Recht in verschiedener Hinsicht gestützt wird: Artikel 197 des Strafgesetzbuches (SR 311.0; StGB) verbietet, Minderjährigen Pornografie zugänglich zu machen. Ferner müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten gemäss Artikel 41 der Verordnung über Fernmeldedienste (SR 784.101.1; FDV) für Benutzerinnen und Benutzer unter 16 Jahren, soweit deren Alter der Anbieterin bekannt ist, den Zugang zu pornografischen Mehrwertdiensten sperren. Eine Verschärfung dieser Vorschrift, wonach die Anbieterinnen von Mobiltelefonie das Alter der Kunden registrieren und im Zweifelsfall überprüfen müssen, befindet sich zurzeit in Vorbereitung.</p><p>Die vier grössten Internetzugangsanbieter in der Schweiz handeln im Rahmen einer Branchenvereinbarung bereits heute entsprechend dieser Vorschrift. Zudem bieten sie ihren Kunden für den Festnetz-Internetzugang Filterprogramme zum Schutz Minderjähriger an.</p><p>Es existieren ferner viele weitere Schutzmöglichkeiten, etwa bei Internetbrowsern, Suchmaschinen, Internetportalen oder Computer-Betriebssystemen. Für den neuerdings stark wachsenden Internetzugang über das Mobiltelefon sind die ersten Angebote für einen Schutz vor schädlichen Programmen verfügbar. Der Bundesrat rechnet deshalb damit, dass für Mobiltelefone ebenfalls bald Jugendschutzprogramme erhältlich sein werden. In der Realität nutzen Jugendliche nebst dem mobilen Internetzugang aber auch billigere Möglichkeiten für den Austausch oder das Herunterladen von Daten aus dem Internet auf ihr Handy, beispielsweise über Wi-Fi, Bluetooth, Infrarot oder USB. </p><p>Erschwert werden Schutzmassnahmen durch quantitative Hindernisse: Die unüberblickbare Menge im Internet veröffentlichter Bilder und Videos verhindert, dass jeder Internetzugangsanbieter alle Bilder und Videos für seine Nutzer vollständig filtern kann: Allein auf den Internetseiten von Youtube werden pro Stunde 2 bis 100 Stunden Video neu angeboten, und auf den Internetseiten von Facebook werden pro Stunde 8 Millionen Bilder neu gespeichert.</p><p>Insgesamt hebt der Einsatz von Filterprogrammen zwar das Schutzniveau, ein umfassender Jugendschutz kann damit aber nicht gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat setzt deshalb (wie er auch in seiner Antwort auf die Motion Amherd 10.4078, "Zertifizierung von Internetseiten", mitgeteilt hat) aktuell den Hauptfokus auf die Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen für die Chancen und Gefahren, die mit der Nutzung von elektronischen und interaktiven Medien verbunden sind. Er hat am 11. Juni 2010 das Nationale Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen verabschiedet und wird dieses in den Jahren 2011 bis 2015 unter Beteiligung der Medienbranche umsetzen.</p><p>Gleichzeitig wird der Bundesrat trotz der genannten Schwierigkeiten alle Möglichkeiten prüfen, um den Jugendschutz im Internet zu verbessern. Dazu ist er bereits durch die überwiesenen Motionen Schweiger 06.3170, "Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken", und Hochreutener 06.3554, "Ausdehnung der Motion Schweiger auf Gewaltdarstellungen", beauftragt. In diesem Rahmen prüft er auch, ob die Anbieter von Internetzugang zur kostenlosen Abgabe von Filterprogrammen an ihre Kunden verpflichtet werden sollten. Darüber hinaus wird er untersuchen, welche anderen technischen Massnahmen durch die Internetdienstanbieter sinnvollerweise infrage kommen, und im Rahmen der nächsten Teilrevision des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) entsprechende Vorschläge ausarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit Internetdienstanbieter im vorbeugenden Kampf gegen die Internetpornografie systematisch die neuesten Technologien einsetzen.</p>
  • Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zugang zu Pornografie im Internet durch Jugendliche verlangt politisches Handeln, sei dies nun anhand von Änderungen im Strafgesetz (siehe dazu zahlreiche Initiativen, die eine Verschärfung der in Artikel 197 Ziffer 3bis des Strafgesetzbuches vorgesehenen Strafen fordern) oder im Bereich der Prävention (siehe dazu den Bericht des Bundesrates vom 20. Mai 2009 zu "Jugend und Gewalt"). Der Jugendschutz im Internet verpflichtet auch die Telefondienstanbieter. Diese sollten Internetabonnemente anbieten können, die es den Eltern ermöglichen, die Kontrolle über den Zugang ihrer Kinder zu pornografischen Bildern auszuüben. Zudem sollte es möglich sein, dass die Internetdienstanbieter Gewalt und Pornografie vorbeugend herausfiltern, ohne dass diese Aufgabe dem Kunden überlassen wird. Solche innovativen Technologien würden den Kampf gegen die Verwendung unzulässiger pornografischer Abbildungen durch Jugendliche ermöglichen, denn die Familien würden künftig über ein spezielles Familienabonnement verfügen. Die technischen Instrumente sind realisierbar, sofern die Telefondienstanbieter bereit sind, in innovative Technologien dieser Art zu investieren. Die vorliegende Motion fordert den Bundesrat deshalb auf, die nötigen Massnahmen zu ergreifen. </p>
    • <p>Dem Bundesrat ist der Schutz Minderjähriger vor Pornografie ein wichtiges Anliegen, das bereits durch das geltende Recht in verschiedener Hinsicht gestützt wird: Artikel 197 des Strafgesetzbuches (SR 311.0; StGB) verbietet, Minderjährigen Pornografie zugänglich zu machen. Ferner müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten gemäss Artikel 41 der Verordnung über Fernmeldedienste (SR 784.101.1; FDV) für Benutzerinnen und Benutzer unter 16 Jahren, soweit deren Alter der Anbieterin bekannt ist, den Zugang zu pornografischen Mehrwertdiensten sperren. Eine Verschärfung dieser Vorschrift, wonach die Anbieterinnen von Mobiltelefonie das Alter der Kunden registrieren und im Zweifelsfall überprüfen müssen, befindet sich zurzeit in Vorbereitung.</p><p>Die vier grössten Internetzugangsanbieter in der Schweiz handeln im Rahmen einer Branchenvereinbarung bereits heute entsprechend dieser Vorschrift. Zudem bieten sie ihren Kunden für den Festnetz-Internetzugang Filterprogramme zum Schutz Minderjähriger an.</p><p>Es existieren ferner viele weitere Schutzmöglichkeiten, etwa bei Internetbrowsern, Suchmaschinen, Internetportalen oder Computer-Betriebssystemen. Für den neuerdings stark wachsenden Internetzugang über das Mobiltelefon sind die ersten Angebote für einen Schutz vor schädlichen Programmen verfügbar. Der Bundesrat rechnet deshalb damit, dass für Mobiltelefone ebenfalls bald Jugendschutzprogramme erhältlich sein werden. In der Realität nutzen Jugendliche nebst dem mobilen Internetzugang aber auch billigere Möglichkeiten für den Austausch oder das Herunterladen von Daten aus dem Internet auf ihr Handy, beispielsweise über Wi-Fi, Bluetooth, Infrarot oder USB. </p><p>Erschwert werden Schutzmassnahmen durch quantitative Hindernisse: Die unüberblickbare Menge im Internet veröffentlichter Bilder und Videos verhindert, dass jeder Internetzugangsanbieter alle Bilder und Videos für seine Nutzer vollständig filtern kann: Allein auf den Internetseiten von Youtube werden pro Stunde 2 bis 100 Stunden Video neu angeboten, und auf den Internetseiten von Facebook werden pro Stunde 8 Millionen Bilder neu gespeichert.</p><p>Insgesamt hebt der Einsatz von Filterprogrammen zwar das Schutzniveau, ein umfassender Jugendschutz kann damit aber nicht gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat setzt deshalb (wie er auch in seiner Antwort auf die Motion Amherd 10.4078, "Zertifizierung von Internetseiten", mitgeteilt hat) aktuell den Hauptfokus auf die Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen für die Chancen und Gefahren, die mit der Nutzung von elektronischen und interaktiven Medien verbunden sind. Er hat am 11. Juni 2010 das Nationale Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen verabschiedet und wird dieses in den Jahren 2011 bis 2015 unter Beteiligung der Medienbranche umsetzen.</p><p>Gleichzeitig wird der Bundesrat trotz der genannten Schwierigkeiten alle Möglichkeiten prüfen, um den Jugendschutz im Internet zu verbessern. Dazu ist er bereits durch die überwiesenen Motionen Schweiger 06.3170, "Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken", und Hochreutener 06.3554, "Ausdehnung der Motion Schweiger auf Gewaltdarstellungen", beauftragt. In diesem Rahmen prüft er auch, ob die Anbieter von Internetzugang zur kostenlosen Abgabe von Filterprogrammen an ihre Kunden verpflichtet werden sollten. Darüber hinaus wird er untersuchen, welche anderen technischen Massnahmen durch die Internetdienstanbieter sinnvollerweise infrage kommen, und im Rahmen der nächsten Teilrevision des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) entsprechende Vorschläge ausarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit Internetdienstanbieter im vorbeugenden Kampf gegen die Internetpornografie systematisch die neuesten Technologien einsetzen.</p>
    • Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln

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