Aufgabenüberprüfung
- ShortId
-
11.3317
- Id
-
20113317
- Updated
-
14.11.2025 07:05
- Language
-
de
- Title
-
Aufgabenüberprüfung
- AdditionalIndexing
-
24;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Sparmassnahme;öffentlicher Schuldendienst
- 1
-
- L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Bericht zur Umsetzungsplanung vom 14. April 2010 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Aufgabenüberprüfung (AÜP) sowie das Vorgehen präsentiert, mit dem er dieses umsetzt. Das Paket, das ein Entlastungspotenzial von insgesamt rund 1,9 Milliarden Franken vorsieht, gliedert sich in zwei Teile: Eine erste, kleinere Tranche mit rund 50 einfacheren und rasch umsetzbaren AÜP-Massnahmen hat der Bundesrat in das Konsolidierungsprogramm 2012/13 integriert. Diese Massnahmen wurden teilweise sistiert, nachdem die Finanzkommission des Ständerates im Januar 2011 beschlossen hatte, nicht auf das Konsolidierungsprogramm einzutreten. Dabei werden Massnahmen, die der Bundesrat bereits in den Voranschlag 2011 aufgenommen hat, unverändert umgesetzt oder sind bereits realisiert. Sollte sich die Situation des Bundeshaushalts verschlechtern, könnte der Bundesrat auf eine Mehrzahl dieser Massnahmen mit einem theoretischen Entlastungspotenial von rund 280 Millionen Franken zurückgreifen. Aufgrund jüngerer Beschlüsse des Parlaments - etwa in den Bereichen Zeitungstransporte (neues Postgesetz), der familienergänzenden Kinderbetreuung (Verpflichtungskredit), der Landwirtschaft (Zahlungsrahmen 2012-2013) oder des Nationalgestüts (Mo. Bieri 10.3767) - dürfte das volle Volumen allerdings kaum mehr erreichbar sein.</p><p>Ein zweites, umfangreicheres Teilpaket umfasst rund 25 grössere Reformvorhaben meist komplexerer Natur mit mehrjährigem Umsetzungshorizont und sieht Haushaltverbesserungen von über 1 Milliarde Franken vor. Darin enthalten sind einerseits Massnahmen, die ohne Gesetzesanpassung in der Kompetenz des Bundesrates realisiert werden können (z. B. Straffung des Portfolios bei den zivilen Bundesbauten); andererseits umfasst es auch tiefer greifende Reformen, beispielsweise eine umfassende Rentenreform in der Altersversicherung, wo Gesetzesrevisionen nötig sind. Verschiedene Massnahmen dienen dabei der Vermeidung von Mehrbelastungen (z. B. haushaltneutrale Umsetzung des Netzbeschlusses Nationalstrassen). Im Rahmen der Verabschiedung des Berichts zur Umsetzungsplanung, der als übergeordnetes Planungsinstrument dient und für jede dieser Massnahmen die erforderlichen Eckwerte konkretisiert (Gegenstand, Haushaltverbesserung, Meilensteine), hat der Bundesrat die Departemente beauftragt, die einzelnen Massnahmen umzusetzen. Er führt ein Umsetzungscontrolling und berichtet im Rahmen der Staatsrechnung regelmässig über die Fortschritte in der Aufgabenüberprüfung.</p><p>2. Der Bundesrat hält am Konzept der variablen Reformgeschwindigkeiten unter dem Dach einer gemeinsamen Zielsetzung und Steuerung fest. Er erachtet es namentlich aus zwei Gründen nicht als zielführend, die einzelnen Massnahmen in einer separaten Botschaft zusammenzufassen: Zum einen müssen komplexere Reformvorhaben dem Parlament zwingend in eigenen Vorlagen unterbreitet werden. Dies gilt beispielsweise für Reformen in den Sozialversicherungen (12. AHV-Revision, 6. IV-Revision) oder auch bei einer verstärkten Verursacherfinanzierung im Verkehr (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur, Fabi). Hinzu kommt, dass bei solchen Vorlagen breite Vernehmlassungsverfahren durchzuführen sind, sodass die Verabschiedung einer Sammelbotschaft bis Ende 2011 ohnehin nicht mehr möglich wäre. Zum andern umfasst der AÜP-Umsetzungsbericht verschiedene Massnahmen, die keine Gesetzesänderung erfordern und vom Bundesrat selbst umzusetzen sind.</p><p>Nicht ausgeschlossen ist hingegen, dass der Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte 2011 Massnahmen zur Bereinigung des Haushalts 2013-2015 treffen muss, die direkt im Legislaturfinanzplan umzusetzen wären. Ob parallel dazu eine neue Konsolidierungsbotschaft vorzusehen ist, die dem Parlament allerdings erst 2012 unterbreitet werden könnte, hängt vor allem von der Höhe des Bereinigungsbedarfs ab. Soweit möglich, würden dort die sistierten AÜP-Massnahmen wieder aufgegriffen.</p><p>3. Aus finanzpolitischer Sicht sind die Ziele bezüglich der Schuldenentwicklung durch die Verfassungsbestimmungen zur Schuldenbremse gegeben. Mit dem dauerhaften Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben sollen die Schulden des Bundes nominell stabilisiert werden. Überschüsse der Finanzierungsrechnung des Bundes führen zu einem Abbau der Bundesschuld in vergleichbarer Grössenordnung.</p><p>Während Ziffer 1 der Motion der Absicht des Bundesrates und Ziffer 3 den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes im Grundsatz bereits entsprechen, kann der Bundesrat Ziffer 2 aus den genannten Gründen nicht zustimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>1. Die Aufgabenüberprüfung ist fortzusetzen. Es ist anzustreben, dass Entlastungen von mindestens 1 Milliarde Schweizerfranken pro Jahr möglich sind.</p><p>2. Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Aufgabenüberprüfung bis Ende 2011 eine separate Botschaft zu erarbeiten, welche die Massnahmen konkretisiert.</p><p>3. Sämtliche Überschüsse der kommenden Finanzjahre sind vorwiegend für den weiteren Abbau der Schulden einzusetzen.</p><p>Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen (Heim, Bänziger, Carobbio Guscetti, Kiener Nellen, Levrat, Schelbert, Wyss Ursula)</p>
- Aufgabenüberprüfung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Bericht zur Umsetzungsplanung vom 14. April 2010 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Aufgabenüberprüfung (AÜP) sowie das Vorgehen präsentiert, mit dem er dieses umsetzt. Das Paket, das ein Entlastungspotenzial von insgesamt rund 1,9 Milliarden Franken vorsieht, gliedert sich in zwei Teile: Eine erste, kleinere Tranche mit rund 50 einfacheren und rasch umsetzbaren AÜP-Massnahmen hat der Bundesrat in das Konsolidierungsprogramm 2012/13 integriert. Diese Massnahmen wurden teilweise sistiert, nachdem die Finanzkommission des Ständerates im Januar 2011 beschlossen hatte, nicht auf das Konsolidierungsprogramm einzutreten. Dabei werden Massnahmen, die der Bundesrat bereits in den Voranschlag 2011 aufgenommen hat, unverändert umgesetzt oder sind bereits realisiert. Sollte sich die Situation des Bundeshaushalts verschlechtern, könnte der Bundesrat auf eine Mehrzahl dieser Massnahmen mit einem theoretischen Entlastungspotenial von rund 280 Millionen Franken zurückgreifen. Aufgrund jüngerer Beschlüsse des Parlaments - etwa in den Bereichen Zeitungstransporte (neues Postgesetz), der familienergänzenden Kinderbetreuung (Verpflichtungskredit), der Landwirtschaft (Zahlungsrahmen 2012-2013) oder des Nationalgestüts (Mo. Bieri 10.3767) - dürfte das volle Volumen allerdings kaum mehr erreichbar sein.</p><p>Ein zweites, umfangreicheres Teilpaket umfasst rund 25 grössere Reformvorhaben meist komplexerer Natur mit mehrjährigem Umsetzungshorizont und sieht Haushaltverbesserungen von über 1 Milliarde Franken vor. Darin enthalten sind einerseits Massnahmen, die ohne Gesetzesanpassung in der Kompetenz des Bundesrates realisiert werden können (z. B. Straffung des Portfolios bei den zivilen Bundesbauten); andererseits umfasst es auch tiefer greifende Reformen, beispielsweise eine umfassende Rentenreform in der Altersversicherung, wo Gesetzesrevisionen nötig sind. Verschiedene Massnahmen dienen dabei der Vermeidung von Mehrbelastungen (z. B. haushaltneutrale Umsetzung des Netzbeschlusses Nationalstrassen). Im Rahmen der Verabschiedung des Berichts zur Umsetzungsplanung, der als übergeordnetes Planungsinstrument dient und für jede dieser Massnahmen die erforderlichen Eckwerte konkretisiert (Gegenstand, Haushaltverbesserung, Meilensteine), hat der Bundesrat die Departemente beauftragt, die einzelnen Massnahmen umzusetzen. Er führt ein Umsetzungscontrolling und berichtet im Rahmen der Staatsrechnung regelmässig über die Fortschritte in der Aufgabenüberprüfung.</p><p>2. Der Bundesrat hält am Konzept der variablen Reformgeschwindigkeiten unter dem Dach einer gemeinsamen Zielsetzung und Steuerung fest. Er erachtet es namentlich aus zwei Gründen nicht als zielführend, die einzelnen Massnahmen in einer separaten Botschaft zusammenzufassen: Zum einen müssen komplexere Reformvorhaben dem Parlament zwingend in eigenen Vorlagen unterbreitet werden. Dies gilt beispielsweise für Reformen in den Sozialversicherungen (12. AHV-Revision, 6. IV-Revision) oder auch bei einer verstärkten Verursacherfinanzierung im Verkehr (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur, Fabi). Hinzu kommt, dass bei solchen Vorlagen breite Vernehmlassungsverfahren durchzuführen sind, sodass die Verabschiedung einer Sammelbotschaft bis Ende 2011 ohnehin nicht mehr möglich wäre. Zum andern umfasst der AÜP-Umsetzungsbericht verschiedene Massnahmen, die keine Gesetzesänderung erfordern und vom Bundesrat selbst umzusetzen sind.</p><p>Nicht ausgeschlossen ist hingegen, dass der Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte 2011 Massnahmen zur Bereinigung des Haushalts 2013-2015 treffen muss, die direkt im Legislaturfinanzplan umzusetzen wären. Ob parallel dazu eine neue Konsolidierungsbotschaft vorzusehen ist, die dem Parlament allerdings erst 2012 unterbreitet werden könnte, hängt vor allem von der Höhe des Bereinigungsbedarfs ab. Soweit möglich, würden dort die sistierten AÜP-Massnahmen wieder aufgegriffen.</p><p>3. Aus finanzpolitischer Sicht sind die Ziele bezüglich der Schuldenentwicklung durch die Verfassungsbestimmungen zur Schuldenbremse gegeben. Mit dem dauerhaften Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben sollen die Schulden des Bundes nominell stabilisiert werden. Überschüsse der Finanzierungsrechnung des Bundes führen zu einem Abbau der Bundesschuld in vergleichbarer Grössenordnung.</p><p>Während Ziffer 1 der Motion der Absicht des Bundesrates und Ziffer 3 den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes im Grundsatz bereits entsprechen, kann der Bundesrat Ziffer 2 aus den genannten Gründen nicht zustimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>1. Die Aufgabenüberprüfung ist fortzusetzen. Es ist anzustreben, dass Entlastungen von mindestens 1 Milliarde Schweizerfranken pro Jahr möglich sind.</p><p>2. Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Aufgabenüberprüfung bis Ende 2011 eine separate Botschaft zu erarbeiten, welche die Massnahmen konkretisiert.</p><p>3. Sämtliche Überschüsse der kommenden Finanzjahre sind vorwiegend für den weiteren Abbau der Schulden einzusetzen.</p><p>Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen (Heim, Bänziger, Carobbio Guscetti, Kiener Nellen, Levrat, Schelbert, Wyss Ursula)</p>
- Aufgabenüberprüfung
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