Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung

ShortId
11.3318
Id
20113318
Updated
25.06.2025 00:19
Language
de
Title
Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung
AdditionalIndexing
48;Körperbehinderte/r;Strassenverkehrsordnung;Behinderte/r;Parkplatz
1
  • L04K18010215, Parkplatz
  • L05K0104020101, Körperbehinderte/r
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bereits das geltende Recht sieht weitgehende Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen vor. Unter anderem kann an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert oder markiert sind, bis höchstens zwei Stunden parkiert werden und auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung bis zu sechs Stunden über die erlaubte Parkzeit hinaus. </p><p>Die beantragten Erweiterungen gleichen die mit der Behinderung verbundene Benachteiligung zusätzlich aus, beeinträchtigen angesichts der beschränkten Anzahl von gehbehinderten Personen den übrigen Verkehr kaum und stimmen mit den europaweit grosszügigsten Regelungen überein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 20a VRV so zu ergänzen, dass:</p><p>1. an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert oder markiert sind, bis drei Stunden parkiert werden kann;</p><p>2. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung unbeschränkt parkiert werden kann.</p>
  • Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20090331
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits das geltende Recht sieht weitgehende Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen vor. Unter anderem kann an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert oder markiert sind, bis höchstens zwei Stunden parkiert werden und auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung bis zu sechs Stunden über die erlaubte Parkzeit hinaus. </p><p>Die beantragten Erweiterungen gleichen die mit der Behinderung verbundene Benachteiligung zusätzlich aus, beeinträchtigen angesichts der beschränkten Anzahl von gehbehinderten Personen den übrigen Verkehr kaum und stimmen mit den europaweit grosszügigsten Regelungen überein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 20a VRV so zu ergänzen, dass:</p><p>1. an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert oder markiert sind, bis drei Stunden parkiert werden kann;</p><p>2. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung unbeschränkt parkiert werden kann.</p>
    • Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung

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