Staatlich verordnete Sexualaufklärung an den Schulen

ShortId
11.3320
Id
20113320
Updated
28.07.2023 13:09
Language
de
Title
Staatlich verordnete Sexualaufklärung an den Schulen
AdditionalIndexing
28;32;Sexualerziehung;Meinungsbildung;Bundesamt für Gesundheit;Unterrichtsprogramm;Ethik;Vernehmlassungsverfahren;Eltern
1
  • L04K13020106, Sexualerziehung
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L04K01030301, Eltern
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L04K16030104, Ethik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone verantwortlich für den Inhalt des obligatorischen Schulunterrichts. Sie bestimmen über die in ihrem Kanton verwendeten Unterrichtsmaterialien. Dies betrifft auch den Bereich des Sexualkundeunterrichts. Seit langer Zeit besteht in der Schweiz der Konsens, dass die Sexualerziehung im Elternhaus beginnt und in der Schule ergänzt wird. Die Schule soll mithelfen, dass sich Jugendliche vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten schützen können. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat auch in seiner Antwort in der Fragestunde vom 7. März 2011 auf die Frage Brönnimann 11.5006, "Staatlich verordnete Sexualaufklärung in den Volksschulen", erläutert.</p><p>Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) führt seit 2006 in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern (Departement aoziale Arbeit) das "Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule" im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Im Rahmen dieses vom BAG finanzierten Mandats hat das Kompetenzzentrum ein Grundlagenpapier in eigener Verantwortung erarbeitet. 2008 wurde das Dokument anlässlich eines nationalen Expertenkongresses diskutiert. Anschliessend wurde es angepasst und von der Hochschule publiziert (November 2008, http://www.wbza.luzern.phz.ch/gesundheitsfoerderung/kompetenzzentrum-sexualpaedagogik/). Das Grundlagenpapier soll interessierte Kantone unterstützen, Sexualkundeunterricht basierend auf wissenschaftlicher Grundlage durchzuführen.</p><p>Im geltenden Epidemiengesetz ist festgehalten, dass Bund und Kantone die nötigen Massnahmen treffen, um übertragbare Krankheiten des Menschen zu bekämpfen. Basierend auf diesem Gesetz wurde das Nationale Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) 2011-2017 erarbeitet. Das Programm hält fest, dass die Primar-, Sekundar- und Berufsschulen in der Schweiz aufgrund der dargelegten Gründe stufengerechten Sexualunterricht erteilen sollen. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1./4. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass das Dokument als Vorgabe zum Lehrplan 21 deklariert wurde. Die Hoheit über den Lehrplan liegt abschliessend bei den Kantonen, deshalb kann und will der Bundesrat hier keinen Einfluss ausüben. </p><p>2./5. Das Dokument ist ein fachliches Grundlagenpapier, welches einer fachlichen Vernehmlassung unterzogen worden ist. Diese Vernehmlassung wurde im Rahmen eines Expertenkongresses durchgeführt. Danach wurde das Dokument überarbeitet und von der Fachhochschule im November 2008 publiziert. Da es sich um ein wissenschaftliches Grundlagenpapier handelt, welches unter Fachleuten breit diskutiert wurde, ist keine weitere Vernehmlassung notwendig. Das Dokument ist seither auf der Website der PHZ zugänglich und damit öffentlich.</p><p>3. Mit dem Beschluss vom 24. November 2011 zum Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten 2011-2017 hat der Bundesrat bekräftigt, dass Sexualerziehung primär Aufgabe der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten ist. Aus Gründen der Chancengleichheit ist ein ergänzender und stufengerechter Sexualunterricht auf allen Stufen der obligatorischen Schule sinnvoll und wichtig. Deswegen von "staatlicher Sexualaufklärung" zu sprechen ist nicht gerechtfertigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das vom BAG in Auftrag gegebene Grundlagenpapier "Sexualpädagogik und Schule" der PHZ Luzern wird von den Kantonen als Vorgabe des Bundes betrachtet und entsprechend angewendet. Das Papier wird von der EDK und den Kantonen als verbindliches Grundlagenpapier für die Lehrerbildung und die Ausgestaltung des Lehrplans 21 verwendet. Dieses Papier greift weit in den Intimbereich von Eltern und Kindern ein. Es ist in der Bevölkerung stark umstritten und löste schweizweit eine grosse Welle der Entrüstung und Empörung aus. In der Fragestunde vom 7. März 2011 (11.5006) erklärte Bundesrat Burkhalter, dass es sich bei diesem Papier nicht um ein Dokument des BAG, sondern um ein Papier in der Verantwortung der PHZ Luzern handle.</p><p>Wenn das BAG ein Grundlagenpapier finanziert und in Auftrag gibt, trägt das BAG auch die Verantwortung für den Inhalt und die weitere Verwendung des Papiers mit.</p><p>1. Ist der Bundesrat informiert, dass dieses Grundlagenpapier als Vorgabe zum Lehrplan 21 und in der Lehrerbildung eingesetzt wird?</p><p>2. Ist er informiert, dass dieses Papier keiner öffentlichen Vernehmlassung zugeführt wurde?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass die Eltern der Kinder in der Frage der staatlichen Sexualaufklärung zwingend einbezogen werden müssen?</p><p>4. Was wird der Bundesrat unternehmen, damit die religiösen, ethischen und moralischen Werte der Eltern im Einheitslehrplan 21 berücksichtigt werden?</p><p>5. Was wird er unternehmen, damit das vom BAG finanzierte Grundlagenpapier einer öffentlichen Vernehmlassung zugeführt wird?</p>
  • Staatlich verordnete Sexualaufklärung an den Schulen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone verantwortlich für den Inhalt des obligatorischen Schulunterrichts. Sie bestimmen über die in ihrem Kanton verwendeten Unterrichtsmaterialien. Dies betrifft auch den Bereich des Sexualkundeunterrichts. Seit langer Zeit besteht in der Schweiz der Konsens, dass die Sexualerziehung im Elternhaus beginnt und in der Schule ergänzt wird. Die Schule soll mithelfen, dass sich Jugendliche vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten schützen können. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat auch in seiner Antwort in der Fragestunde vom 7. März 2011 auf die Frage Brönnimann 11.5006, "Staatlich verordnete Sexualaufklärung in den Volksschulen", erläutert.</p><p>Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) führt seit 2006 in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern (Departement aoziale Arbeit) das "Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule" im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Im Rahmen dieses vom BAG finanzierten Mandats hat das Kompetenzzentrum ein Grundlagenpapier in eigener Verantwortung erarbeitet. 2008 wurde das Dokument anlässlich eines nationalen Expertenkongresses diskutiert. Anschliessend wurde es angepasst und von der Hochschule publiziert (November 2008, http://www.wbza.luzern.phz.ch/gesundheitsfoerderung/kompetenzzentrum-sexualpaedagogik/). Das Grundlagenpapier soll interessierte Kantone unterstützen, Sexualkundeunterricht basierend auf wissenschaftlicher Grundlage durchzuführen.</p><p>Im geltenden Epidemiengesetz ist festgehalten, dass Bund und Kantone die nötigen Massnahmen treffen, um übertragbare Krankheiten des Menschen zu bekämpfen. Basierend auf diesem Gesetz wurde das Nationale Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) 2011-2017 erarbeitet. Das Programm hält fest, dass die Primar-, Sekundar- und Berufsschulen in der Schweiz aufgrund der dargelegten Gründe stufengerechten Sexualunterricht erteilen sollen. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1./4. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass das Dokument als Vorgabe zum Lehrplan 21 deklariert wurde. Die Hoheit über den Lehrplan liegt abschliessend bei den Kantonen, deshalb kann und will der Bundesrat hier keinen Einfluss ausüben. </p><p>2./5. Das Dokument ist ein fachliches Grundlagenpapier, welches einer fachlichen Vernehmlassung unterzogen worden ist. Diese Vernehmlassung wurde im Rahmen eines Expertenkongresses durchgeführt. Danach wurde das Dokument überarbeitet und von der Fachhochschule im November 2008 publiziert. Da es sich um ein wissenschaftliches Grundlagenpapier handelt, welches unter Fachleuten breit diskutiert wurde, ist keine weitere Vernehmlassung notwendig. Das Dokument ist seither auf der Website der PHZ zugänglich und damit öffentlich.</p><p>3. Mit dem Beschluss vom 24. November 2011 zum Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten 2011-2017 hat der Bundesrat bekräftigt, dass Sexualerziehung primär Aufgabe der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten ist. Aus Gründen der Chancengleichheit ist ein ergänzender und stufengerechter Sexualunterricht auf allen Stufen der obligatorischen Schule sinnvoll und wichtig. Deswegen von "staatlicher Sexualaufklärung" zu sprechen ist nicht gerechtfertigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das vom BAG in Auftrag gegebene Grundlagenpapier "Sexualpädagogik und Schule" der PHZ Luzern wird von den Kantonen als Vorgabe des Bundes betrachtet und entsprechend angewendet. Das Papier wird von der EDK und den Kantonen als verbindliches Grundlagenpapier für die Lehrerbildung und die Ausgestaltung des Lehrplans 21 verwendet. Dieses Papier greift weit in den Intimbereich von Eltern und Kindern ein. Es ist in der Bevölkerung stark umstritten und löste schweizweit eine grosse Welle der Entrüstung und Empörung aus. In der Fragestunde vom 7. März 2011 (11.5006) erklärte Bundesrat Burkhalter, dass es sich bei diesem Papier nicht um ein Dokument des BAG, sondern um ein Papier in der Verantwortung der PHZ Luzern handle.</p><p>Wenn das BAG ein Grundlagenpapier finanziert und in Auftrag gibt, trägt das BAG auch die Verantwortung für den Inhalt und die weitere Verwendung des Papiers mit.</p><p>1. Ist der Bundesrat informiert, dass dieses Grundlagenpapier als Vorgabe zum Lehrplan 21 und in der Lehrerbildung eingesetzt wird?</p><p>2. Ist er informiert, dass dieses Papier keiner öffentlichen Vernehmlassung zugeführt wurde?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass die Eltern der Kinder in der Frage der staatlichen Sexualaufklärung zwingend einbezogen werden müssen?</p><p>4. Was wird der Bundesrat unternehmen, damit die religiösen, ethischen und moralischen Werte der Eltern im Einheitslehrplan 21 berücksichtigt werden?</p><p>5. Was wird er unternehmen, damit das vom BAG finanzierte Grundlagenpapier einer öffentlichen Vernehmlassung zugeführt wird?</p>
    • Staatlich verordnete Sexualaufklärung an den Schulen

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