Inkrafttreten des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Auswirkungen

ShortId
11.3321
Id
20113321
Updated
28.07.2023 02:43
Language
de
Title
Inkrafttreten des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Auswirkungen
AdditionalIndexing
28;Arbeitslose/r;Versicherungsleistung;Gemeinde;Kanton;Inkrafttreten des Gesetzes;Arbeitslosenversicherung;Sozialhilfe;Gesetzesevaluation
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt das Interesse des Postulanten, die Auswirkungen der 4. (Teil-)Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) auf die betroffenen Personen und Sozialsysteme zu eruieren.</p><p>Dazu wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement in einem ersten Schritt bis zum April 2012 (ein Jahr nach Einführung des revidierten Gesetzes) einen Bericht zu den Auswirkungen der 4. (Teil-)Revision des Avig publizieren. Dieser Bericht wird sich auf Daten der Arbeitslosenversicherung (ALV) konzentrieren und die Auswirkungen der Revision aus Sicht der ALV darlegen. Im Bericht wird die Frage der Entwicklung der Anzahl ausgesteuerter Personen beantwortet. Hingegen können die Auswirkungen der Revision z. B. auf die Sozialhilfe zu diesem Zeitpunkt erst in einem groben Rahmen eingeschätzt werden, da Daten der Sozialhilfe erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen werden.</p><p>Die Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) für das Jahr 2011 wird voraussichtlich im Dezember 2012 publiziert. Gleichzeitig bereiten das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Staatssekretariat für Wirtschaft und das BFS ein Monitoring vor, um die Übergänge zwischen der ALV, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe zu dokumentieren. Dieses Monitoring wird es erlauben, die Bewegungen zwischen den drei Teilsystemen darzustellen. Die Auswirkungen des revidierten Avig auf die Sozialhilfe können dadurch ab 2013 im Detail überprüft werden.</p><p>Aufgrund der erläuterten Datenlage und unter Berücksichtigung der bereits beabsichtigten Berichte sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Berichterstattung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament spätestens bis Ende 2011 einen Bericht über die Auswirkungen des Inkrafttretens des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere die Entwicklung der Anzahl ausgesteuerter Personen, deren Verhältnis zur Gesellschaft und die Folgen des neuen Avig für die sozialen Dienste, die Kantone und die Gemeinden aufzeigen.</p>
  • Inkrafttreten des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Auswirkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt das Interesse des Postulanten, die Auswirkungen der 4. (Teil-)Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) auf die betroffenen Personen und Sozialsysteme zu eruieren.</p><p>Dazu wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement in einem ersten Schritt bis zum April 2012 (ein Jahr nach Einführung des revidierten Gesetzes) einen Bericht zu den Auswirkungen der 4. (Teil-)Revision des Avig publizieren. Dieser Bericht wird sich auf Daten der Arbeitslosenversicherung (ALV) konzentrieren und die Auswirkungen der Revision aus Sicht der ALV darlegen. Im Bericht wird die Frage der Entwicklung der Anzahl ausgesteuerter Personen beantwortet. Hingegen können die Auswirkungen der Revision z. B. auf die Sozialhilfe zu diesem Zeitpunkt erst in einem groben Rahmen eingeschätzt werden, da Daten der Sozialhilfe erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen werden.</p><p>Die Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) für das Jahr 2011 wird voraussichtlich im Dezember 2012 publiziert. Gleichzeitig bereiten das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Staatssekretariat für Wirtschaft und das BFS ein Monitoring vor, um die Übergänge zwischen der ALV, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe zu dokumentieren. Dieses Monitoring wird es erlauben, die Bewegungen zwischen den drei Teilsystemen darzustellen. Die Auswirkungen des revidierten Avig auf die Sozialhilfe können dadurch ab 2013 im Detail überprüft werden.</p><p>Aufgrund der erläuterten Datenlage und unter Berücksichtigung der bereits beabsichtigten Berichte sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Berichterstattung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament spätestens bis Ende 2011 einen Bericht über die Auswirkungen des Inkrafttretens des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere die Entwicklung der Anzahl ausgesteuerter Personen, deren Verhältnis zur Gesellschaft und die Folgen des neuen Avig für die sozialen Dienste, die Kantone und die Gemeinden aufzeigen.</p>
    • Inkrafttreten des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Auswirkungen

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