Überprüfung des Informationskonzepts für Katastrophenfälle

ShortId
11.3322
Id
20113322
Updated
25.06.2025 01:41
Language
de
Title
Überprüfung des Informationskonzepts für Katastrophenfälle
AdditionalIndexing
66;04;nuklearer Unfall;Informationspolitik;Katastrophe;Informationsverbreitung;radioaktive Verseuchung
1
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ereignisse in Japan, namentlich die Unfälle in den Atomkraftwerken, haben Probleme im Bereich der öffentlichen Information offengelegt. In Japan hat die zuständige Firma die Öffentlichkeit zum Teil falsch, zum Teil irreführend informiert, darunter zum Beispiel bezüglich Messergebnissen.</p><p>Leider war die offizielle Information über die Katastrophen in der Schweiz zum Teil auch problematisch. Auf Fragen von Medien haben sich - insbesondere in den ersten Tagen - Experten des Ensi zu weit aus dem Fenster gelehnt. So wurde argumentiert, das Ensi verfüge über die wichtigen Unterlagen, um die Unfallauswirkungen zu berechnen. Auch wurde schon nach drei Tagen behauptet, die Folgen der Katastrophen von Japan seien unvergleichlich viel weniger schlimm als jene in Tschernobyl. Es gibt weitere Beispiele.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfügt über verschiedene Kommunikationskonzepte für Katastrophenfälle und passt diese im Sinne einer ständigen Optimierung laufend den jeweils neusten Bedürfnissen an.</p><p>Im Kontext der Nuklearkatastrophe von Fukushima hat die Bundeskanzlei eine Koordinationsfunktion in der Informationspolitik wahrgenommen, da die Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit als gross eingeschätzt wurden und den Medien aus diesem Grund regelmässig Zugang zu aktuellen, sachlichen und umfassenden Informationen gewährleistet werden sollte. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hatte sich an diesen Informationsveranstaltungen beteiligt.</p><p>Das Ensi ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es übt seine Aufsichts- und auch seine Kommunikationstätigkeit selbstständig und unabhängig aus und hat dabei die Grundsätze der wahrheitsgetreuen und objektiven Information einzuhalten.</p><p>Der Bundesrat, dessen Aufsicht das Ensi untersteht, sieht auch nach dem Unglücksfall von Fukushima keinen Anlass, in die Informations- und Kommunikationspolitik des Ensi und seiner Fachexperten einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Informationskonzept für Katastrophenfälle zu überprüfen. Sicher ist Alarmismus nicht zielführend, Desinformation aber auch nicht. Das Informationskonzept muss gewährleisten, dass die Bevölkerung offen und korrekt, wahrheitsgetreu und objektiv informiert wird.</p>
  • Überprüfung des Informationskonzepts für Katastrophenfälle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ereignisse in Japan, namentlich die Unfälle in den Atomkraftwerken, haben Probleme im Bereich der öffentlichen Information offengelegt. In Japan hat die zuständige Firma die Öffentlichkeit zum Teil falsch, zum Teil irreführend informiert, darunter zum Beispiel bezüglich Messergebnissen.</p><p>Leider war die offizielle Information über die Katastrophen in der Schweiz zum Teil auch problematisch. Auf Fragen von Medien haben sich - insbesondere in den ersten Tagen - Experten des Ensi zu weit aus dem Fenster gelehnt. So wurde argumentiert, das Ensi verfüge über die wichtigen Unterlagen, um die Unfallauswirkungen zu berechnen. Auch wurde schon nach drei Tagen behauptet, die Folgen der Katastrophen von Japan seien unvergleichlich viel weniger schlimm als jene in Tschernobyl. Es gibt weitere Beispiele.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfügt über verschiedene Kommunikationskonzepte für Katastrophenfälle und passt diese im Sinne einer ständigen Optimierung laufend den jeweils neusten Bedürfnissen an.</p><p>Im Kontext der Nuklearkatastrophe von Fukushima hat die Bundeskanzlei eine Koordinationsfunktion in der Informationspolitik wahrgenommen, da die Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit als gross eingeschätzt wurden und den Medien aus diesem Grund regelmässig Zugang zu aktuellen, sachlichen und umfassenden Informationen gewährleistet werden sollte. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hatte sich an diesen Informationsveranstaltungen beteiligt.</p><p>Das Ensi ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es übt seine Aufsichts- und auch seine Kommunikationstätigkeit selbstständig und unabhängig aus und hat dabei die Grundsätze der wahrheitsgetreuen und objektiven Information einzuhalten.</p><p>Der Bundesrat, dessen Aufsicht das Ensi untersteht, sieht auch nach dem Unglücksfall von Fukushima keinen Anlass, in die Informations- und Kommunikationspolitik des Ensi und seiner Fachexperten einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Informationskonzept für Katastrophenfälle zu überprüfen. Sicher ist Alarmismus nicht zielführend, Desinformation aber auch nicht. Das Informationskonzept muss gewährleisten, dass die Bevölkerung offen und korrekt, wahrheitsgetreu und objektiv informiert wird.</p>
    • Überprüfung des Informationskonzepts für Katastrophenfälle

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