Fernverkehr Zürich-Stuttgart. Unterläuft Deutschland den Staatsvertrag?

ShortId
11.3325
Id
20113325
Updated
28.07.2023 08:19
Language
de
Title
Fernverkehr Zürich-Stuttgart. Unterläuft Deutschland den Staatsvertrag?
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Deutschland;Fahrplan;Schienenverkehr;internationales Übereinkommen;Zürich (Kanton)
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L04K18010207, Fahrplan
  • L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L04K03010105, Deutschland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat bezieht sich in seiner folgenden Antwort auch auf die Beantwortung der Interpellation Fehr Hans-Jürg 10.3043, "Bahnlinie Zürich-Stuttgart". Die Situation bezüglich der Strecke Zürich-Stuttgart hat sich seither nicht grundlegend verändert.</p><p>1. Die im Raum Zürich-Schaffhausen durch die Schweiz getätigten Investitionen werden eine Wirkung erzielen. Die Doppelspurinseln zwischen Bülach und Schaffhausen ermöglichen neben einem verbesserten Angebot nach Stuttgart ab 2013 auch den Halbstundentakt Zürich-Schaffhausen. Darüber hinaus erhält Schaffhausen neu einen Verkehrsknoten zu den Minuten 15/45. Der Endausbau der Strecke Richtung Stuttgart sieht zudem einen Vollknoten bei Singen (zu den Minuten 00/30 jeder Stunde) vor. Um den Knoten Singen rechtzeitig zu erreichen und um den vorgesehenen Fahrzeitgewinn gemäss HGV-Anschluss zu erzielen, ist der Ausbau der Gäubahn erforderlich. Dieser muss jedoch aufgrund der neuen Angebotsplanung mit dem Ausbau "Stuttgart 21" koordiniert werden.</p><p>2. Aus Sicht des Bundesrats steht die Entwicklung auf der Bahnverbindung Zürich-Stuttgart nicht in vollständigem Widerspruch zur Vereinbarung von Lugano und zu den Zielen der schweizerischen HGV-Beschlüsse. Jedoch sieht auch der Bundesrat, dass sich die Situation bezüglich dieser Strecke auf deutscher Seite nicht wunschgemäss entwickelt hat. Zurzeit sind gewisse Vorgaben nicht gemäss der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt (Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT in der Schweiz; SR 0.742.140.313.69).</p><p>3./5. Für den Raum Zürich-Schaffhausen ist die Bedeutung der benannten Strecke als Zugang zum HGV-Anschluss in Stuttgart gross. Der Bahnlinie wird entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt. Für die Ausbauten der internationalen Strecke Zürich-Stuttgart gilt jedoch auch das Territorialitätsprinzip: Die Schweiz kann somit auf die Investitionstätigkeit in Deutschland keinen direkten Einfluss nehmen. Demzufolge wird der Bundesrat auch nicht über ein mögliches Darlehen verhandeln. Hingegen werden die regelmässig stattfindenden Aussprachen im bilateralen Lenkungsausschuss Deutschland-Schweiz auch dazu genutzt, auf Herausforderungen der gegenwärtigen Verbindung nach Stuttgart hinzuweisen. Ebenso wird eine Behandlung der Ausbauten auf der genannten Bahnlinie verlangt.</p><p>4. Gemäss ihrer unternehmerischen Freiheit im internationalen Fernverkehr können die Eisenbahnunternehmen den Einsatz des Rollmaterials selbst bestimmen. Der Bundesrat wird das weitere Vorgehen neu beurteilen, sofern die internationalen Abmachungen längerfristig nicht umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Jahr 1996 unterzeichneten Deutschland und die Schweiz in Lugano die Vereinbarung über die Zulaufstrecken zur Neat. Diese Vereinbarung sieht für die Fernverkehrsverbindung zwischen Zürich und Stuttgart vor, dass durch den Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik und mit Streckenausbauten die Fahrzeit auf 2,15 Stunden verkürzt wird. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat die Schweiz im Rahmen der Beschlüsse zum Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz (HGV) 130 Millionen Franken bereitgestellt, damit die für die Beschleunigung notwendigen Doppelspurinseln auf Schweizer Gebiet gebaut werden können. Der Bau der zwei Doppelspurinseln ist im Gang und wird nächstes Jahr abgeschlossen. Damit hat die Schweiz ihre Vorleistungen im Bereich Infrastruktur erbracht. Um die angestrebte und zwischenstaatlich vereinbarte Fahrzeitverkürzung erreichen zu können, braucht es aber auch auf deutscher Seite Ausbauten der Infrastruktur. Von der Realisierung der notwendigen drei Doppelspurabschnitte ist man aber weit entfernt. Nur gerade der erste (Horb-Neckarhausen) soll gemäss Finanzierungsplan der Deutschen Bahn (DB) zwischen 2013 und 2014 für 13 Millionen Euro gebaut werden, für die beiden anderen gibt es aufseiten der DB keinerlei Planung. Damit wird die Vereinbarung von Lugano de facto zu Makulatur gemacht.</p><p>Zu dieser inakzeptablen Verschleppungstaktik passen die fortlaufenden Verschlechterungen des Angebots auf der Linie Zürich-Stuttgart, die die Fahrzeit verlängern statt verkürzen und die sich bereits in sinkenden Passagierzahlen niederschlagen. Die Schweiz darf sich dieses Verhalten der DB nicht länger bieten lassen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die schweizerischen Investitionen in den Streckenausbau ihre Wirkung nach Stuttgart nur entfalten können, wenn auf deutscher Seite die notwendigen Investitionen zeitgleich getätigt werden?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die in den letzten Jahren stattgefundene Entwicklung des Angebots auf der Strecke Zürich-Stuttgart in vollständigem Widerspruch zur Vereinbarung von Lugano und zu den Zielen der schweizerischen HGV-Beschlüsse steht?</p><p>3. Ist er bereit, bei den zuständigen Stellen in Deutschland zu intervenieren und die Einhaltung der Vereinbarung von Lugano mit Nachdruck einzufordern?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, sich bei der DB dafür einzusetzen, dass die für die Strecke Zürich-Stuttgart notwendigen Neigezüge (ICE-T) unverzüglich auf diese Strecke zurückgeholt oder durch andere Neigezüge ersetzt werden?</p><p>5. Ist er bereit, mit Deutschland über den beschleunigten Bau der notwendigen Doppelspurabschnitte in dem Sinne zu verhandeln, dass er zur Finanzierung Darlehen anbietet, wie es derzeit auf der HGV-Strecke Zürich-München praktiziert wird?</p>
  • Fernverkehr Zürich-Stuttgart. Unterläuft Deutschland den Staatsvertrag?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat bezieht sich in seiner folgenden Antwort auch auf die Beantwortung der Interpellation Fehr Hans-Jürg 10.3043, "Bahnlinie Zürich-Stuttgart". Die Situation bezüglich der Strecke Zürich-Stuttgart hat sich seither nicht grundlegend verändert.</p><p>1. Die im Raum Zürich-Schaffhausen durch die Schweiz getätigten Investitionen werden eine Wirkung erzielen. Die Doppelspurinseln zwischen Bülach und Schaffhausen ermöglichen neben einem verbesserten Angebot nach Stuttgart ab 2013 auch den Halbstundentakt Zürich-Schaffhausen. Darüber hinaus erhält Schaffhausen neu einen Verkehrsknoten zu den Minuten 15/45. Der Endausbau der Strecke Richtung Stuttgart sieht zudem einen Vollknoten bei Singen (zu den Minuten 00/30 jeder Stunde) vor. Um den Knoten Singen rechtzeitig zu erreichen und um den vorgesehenen Fahrzeitgewinn gemäss HGV-Anschluss zu erzielen, ist der Ausbau der Gäubahn erforderlich. Dieser muss jedoch aufgrund der neuen Angebotsplanung mit dem Ausbau "Stuttgart 21" koordiniert werden.</p><p>2. Aus Sicht des Bundesrats steht die Entwicklung auf der Bahnverbindung Zürich-Stuttgart nicht in vollständigem Widerspruch zur Vereinbarung von Lugano und zu den Zielen der schweizerischen HGV-Beschlüsse. Jedoch sieht auch der Bundesrat, dass sich die Situation bezüglich dieser Strecke auf deutscher Seite nicht wunschgemäss entwickelt hat. Zurzeit sind gewisse Vorgaben nicht gemäss der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt (Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT in der Schweiz; SR 0.742.140.313.69).</p><p>3./5. Für den Raum Zürich-Schaffhausen ist die Bedeutung der benannten Strecke als Zugang zum HGV-Anschluss in Stuttgart gross. Der Bahnlinie wird entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt. Für die Ausbauten der internationalen Strecke Zürich-Stuttgart gilt jedoch auch das Territorialitätsprinzip: Die Schweiz kann somit auf die Investitionstätigkeit in Deutschland keinen direkten Einfluss nehmen. Demzufolge wird der Bundesrat auch nicht über ein mögliches Darlehen verhandeln. Hingegen werden die regelmässig stattfindenden Aussprachen im bilateralen Lenkungsausschuss Deutschland-Schweiz auch dazu genutzt, auf Herausforderungen der gegenwärtigen Verbindung nach Stuttgart hinzuweisen. Ebenso wird eine Behandlung der Ausbauten auf der genannten Bahnlinie verlangt.</p><p>4. Gemäss ihrer unternehmerischen Freiheit im internationalen Fernverkehr können die Eisenbahnunternehmen den Einsatz des Rollmaterials selbst bestimmen. Der Bundesrat wird das weitere Vorgehen neu beurteilen, sofern die internationalen Abmachungen längerfristig nicht umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Jahr 1996 unterzeichneten Deutschland und die Schweiz in Lugano die Vereinbarung über die Zulaufstrecken zur Neat. Diese Vereinbarung sieht für die Fernverkehrsverbindung zwischen Zürich und Stuttgart vor, dass durch den Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik und mit Streckenausbauten die Fahrzeit auf 2,15 Stunden verkürzt wird. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat die Schweiz im Rahmen der Beschlüsse zum Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz (HGV) 130 Millionen Franken bereitgestellt, damit die für die Beschleunigung notwendigen Doppelspurinseln auf Schweizer Gebiet gebaut werden können. Der Bau der zwei Doppelspurinseln ist im Gang und wird nächstes Jahr abgeschlossen. Damit hat die Schweiz ihre Vorleistungen im Bereich Infrastruktur erbracht. Um die angestrebte und zwischenstaatlich vereinbarte Fahrzeitverkürzung erreichen zu können, braucht es aber auch auf deutscher Seite Ausbauten der Infrastruktur. Von der Realisierung der notwendigen drei Doppelspurabschnitte ist man aber weit entfernt. Nur gerade der erste (Horb-Neckarhausen) soll gemäss Finanzierungsplan der Deutschen Bahn (DB) zwischen 2013 und 2014 für 13 Millionen Euro gebaut werden, für die beiden anderen gibt es aufseiten der DB keinerlei Planung. Damit wird die Vereinbarung von Lugano de facto zu Makulatur gemacht.</p><p>Zu dieser inakzeptablen Verschleppungstaktik passen die fortlaufenden Verschlechterungen des Angebots auf der Linie Zürich-Stuttgart, die die Fahrzeit verlängern statt verkürzen und die sich bereits in sinkenden Passagierzahlen niederschlagen. Die Schweiz darf sich dieses Verhalten der DB nicht länger bieten lassen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die schweizerischen Investitionen in den Streckenausbau ihre Wirkung nach Stuttgart nur entfalten können, wenn auf deutscher Seite die notwendigen Investitionen zeitgleich getätigt werden?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die in den letzten Jahren stattgefundene Entwicklung des Angebots auf der Strecke Zürich-Stuttgart in vollständigem Widerspruch zur Vereinbarung von Lugano und zu den Zielen der schweizerischen HGV-Beschlüsse steht?</p><p>3. Ist er bereit, bei den zuständigen Stellen in Deutschland zu intervenieren und die Einhaltung der Vereinbarung von Lugano mit Nachdruck einzufordern?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, sich bei der DB dafür einzusetzen, dass die für die Strecke Zürich-Stuttgart notwendigen Neigezüge (ICE-T) unverzüglich auf diese Strecke zurückgeholt oder durch andere Neigezüge ersetzt werden?</p><p>5. Ist er bereit, mit Deutschland über den beschleunigten Bau der notwendigen Doppelspurabschnitte in dem Sinne zu verhandeln, dass er zur Finanzierung Darlehen anbietet, wie es derzeit auf der HGV-Strecke Zürich-München praktiziert wird?</p>
    • Fernverkehr Zürich-Stuttgart. Unterläuft Deutschland den Staatsvertrag?

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