Energieverbrauch senken durch Elimination des Betriebs ohne Nutzen
- ShortId
-
11.3327
- Id
-
20113327
- Updated
-
28.07.2023 12:41
- Language
-
de
- Title
-
Energieverbrauch senken durch Elimination des Betriebs ohne Nutzen
- AdditionalIndexing
-
66;elektrotechnische Industrie;Bericht;elektrische Energie;Energieverbrauch;Energieprogramm;Elektrohaushaltsgerät;Massnahmen gegen Verschwendung;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L04K06010305, Massnahmen gegen Verschwendung
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
- L04K17010110, Energieprogramm
- L04K07050602, elektrotechnische Industrie
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nicht jedes laufende elektrische Gerät erbringt nützliche Leistungen. In gewissen Fällen erbringen Geräte eine Leistung, die nicht genutzt wird. Dieser sogenannte Betrieb ohne Nutzen ist klar vom Stand-by zu unterscheiden. Im Stand-by ist das Gerät im Ruhezustand und hält nur ein Minimum an Funktionen aufrecht, wodurch sein Energieverbrauch deutlich sinkt. Im Betrieb ohne Nutzen hingegen läuft das Gerät voll und erbringt seine normalen Leistungen, für die aber gar kein tatsächlicher Bedarf besteht. Zum Betrieb ohne Nutzen kommt es häufig nachts oder an den Wochenenden, er kann aber auch während der üblichen Produktionszeiten auftreten, wenn die elektrischen Leistungen nicht benötigt werden. Der Betrieb ohne Nutzen stellt eine besonders absurde Form der Energieverschwendung dar, weil der Strom ohne jeglichen Nutzen verbraucht wird.</p><p>Das Bundesamt für Energie veröffentlichte 2009 einen Bericht, der eine erste Bestandesaufnahme ist zum Thema des Betriebs ohne Nutzen im Dienstleistungssektor. Dieser Bericht zeigt, dass der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden kann mit einer zeitlichen Anpassung der Leistungen an den Bedarf, mit einer Anpassung an verminderten Bedarf oder mit der Erkennung der Präsenz von Personen. Betroffen sind alle möglichen Gerätearten: Beleuchtungsanlagen, Lüftungssysteme, Pumpen, Informatiksysteme, Rolltreppen usw.</p><p>Dieser Bericht ist durch zusätzliche Untersuchungen zu ergänzen, insbesondere auch in anderen Sektoren, die es ermöglichen, Arten und Ausmass des Betriebs ohne Nutzen genauer zu erfassen und geeignete Massnahmen festzulegen. Der Betrieb ohne Nutzen müsste sich eigentlich leicht eliminieren lassen: Niemand ist davon betroffen, da die Leistungen keinem tatsächlichen Bedarf entsprechen und nur Kosten verursachen, auf die man sicher gern verzichtet. Verschiedene Massnahmen sind zu prüfen, insbesondere Informationsmassnahmen, Empfehlungen, Anreize oder auch Vorschriften für Personen, die elektrische Geräte herstellen, installieren oder nutzen.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3). </p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen.</p><p>Dabei werden wesentliche Anliegen, welche in der Begründung des Postulates erwähnt sind, ebenfalls mit einbezogen. Der Betrieb ohne Nutzen ist aber regulatorisch sehr schwer zu fassen. Ob beispielsweise der Betrieb einer Beleuchtung oder einer anderen Einrichtung mit oder ohne Nutzen ist, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden und ist oft subjektiv. Eine Abstützung auf allgemeine Daten oder Studien ist daher nicht zweckmässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll die erforderlichen Daten erheben und dem Parlament einen Massnahmenplan vorlegen mit dem Ziel, die Energieverschwendung durch Betrieb ohne Nutzen markant zu verringern.</p>
- Energieverbrauch senken durch Elimination des Betriebs ohne Nutzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nicht jedes laufende elektrische Gerät erbringt nützliche Leistungen. In gewissen Fällen erbringen Geräte eine Leistung, die nicht genutzt wird. Dieser sogenannte Betrieb ohne Nutzen ist klar vom Stand-by zu unterscheiden. Im Stand-by ist das Gerät im Ruhezustand und hält nur ein Minimum an Funktionen aufrecht, wodurch sein Energieverbrauch deutlich sinkt. Im Betrieb ohne Nutzen hingegen läuft das Gerät voll und erbringt seine normalen Leistungen, für die aber gar kein tatsächlicher Bedarf besteht. Zum Betrieb ohne Nutzen kommt es häufig nachts oder an den Wochenenden, er kann aber auch während der üblichen Produktionszeiten auftreten, wenn die elektrischen Leistungen nicht benötigt werden. Der Betrieb ohne Nutzen stellt eine besonders absurde Form der Energieverschwendung dar, weil der Strom ohne jeglichen Nutzen verbraucht wird.</p><p>Das Bundesamt für Energie veröffentlichte 2009 einen Bericht, der eine erste Bestandesaufnahme ist zum Thema des Betriebs ohne Nutzen im Dienstleistungssektor. Dieser Bericht zeigt, dass der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden kann mit einer zeitlichen Anpassung der Leistungen an den Bedarf, mit einer Anpassung an verminderten Bedarf oder mit der Erkennung der Präsenz von Personen. Betroffen sind alle möglichen Gerätearten: Beleuchtungsanlagen, Lüftungssysteme, Pumpen, Informatiksysteme, Rolltreppen usw.</p><p>Dieser Bericht ist durch zusätzliche Untersuchungen zu ergänzen, insbesondere auch in anderen Sektoren, die es ermöglichen, Arten und Ausmass des Betriebs ohne Nutzen genauer zu erfassen und geeignete Massnahmen festzulegen. Der Betrieb ohne Nutzen müsste sich eigentlich leicht eliminieren lassen: Niemand ist davon betroffen, da die Leistungen keinem tatsächlichen Bedarf entsprechen und nur Kosten verursachen, auf die man sicher gern verzichtet. Verschiedene Massnahmen sind zu prüfen, insbesondere Informationsmassnahmen, Empfehlungen, Anreize oder auch Vorschriften für Personen, die elektrische Geräte herstellen, installieren oder nutzen.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3). </p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen.</p><p>Dabei werden wesentliche Anliegen, welche in der Begründung des Postulates erwähnt sind, ebenfalls mit einbezogen. Der Betrieb ohne Nutzen ist aber regulatorisch sehr schwer zu fassen. Ob beispielsweise der Betrieb einer Beleuchtung oder einer anderen Einrichtung mit oder ohne Nutzen ist, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden und ist oft subjektiv. Eine Abstützung auf allgemeine Daten oder Studien ist daher nicht zweckmässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll die erforderlichen Daten erheben und dem Parlament einen Massnahmenplan vorlegen mit dem Ziel, die Energieverschwendung durch Betrieb ohne Nutzen markant zu verringern.</p>
- Energieverbrauch senken durch Elimination des Betriebs ohne Nutzen
Back to List