Kostendeckende Einspeisevergütung für grünen Strom
- ShortId
-
11.3328
- Id
-
20113328
- Updated
-
28.07.2023 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Kostendeckende Einspeisevergütung für grünen Strom
- AdditionalIndexing
-
66;Begrenzung des Kreditvolumens;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Energieprogramm;Finanzierung
- 1
-
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L02K1705, sanfte Energie
- L04K11040401, Begrenzung des Kreditvolumens
- L03K110902, Finanzierung
- L04K17010110, Energieprogramm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das heutige Fördersystem, das einen Gesamtdeckel und Teildeckel vorsieht, ist an seine Grenzen gestossen:</p><p>- Es ist offenkundig, dass die Förderung neuer Methoden der Stromerzeugung notwendig ist.</p><p>- Es dürfte nun im Sinn der Mehrheit der Bevölkerung sein, dass die rechtliche und bürokratische Obergrenze, die einer Ausweitung der Produktion von grünem Strom durch erneuerbare Energien entgegensteht, beseitigt wird.</p><p>- Dass willkürlich eine Obergrenze für Förderprojekte festgelegt wird, verlockt Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller dazu, nichtausgereifte Projekte einzureichen, was die Warteliste verlängert.</p><p>- Tausende von Projekten sind noch immer blockiert, und die Anmeldung realisierbarer Projekte wird gebremst.</p><p>- Das Wachstum von Unternehmen aus der Umweltbranche wird erschwert, und die Unternehmen können das benötigte Personal nicht anstellen. Dieser Stop-and-go-Effekt ist schädlich für das Wirtschaftswachstum.</p><p>- Der Verwaltungsaufwand für das heutige Fördersystem beträgt mehrere Millionen Franken; diese Kosten könnten geringer gehalten werden.</p><p>- Ausschliesslich relativ teurer grüner Strom wird produziert, da die Gefahr besteht, dass das Geld für die Erstellung billigerer Anlagen in den nächsten Jahren fehlt.</p><p>Langfristig müssen wir uns von den nichterneuerbaren Energien (Erdöl, Uran, Gas, Kohle) lossagen. Aber schon bevor ihre Vorkommen erschöpft sind, werden die Preise dieser Energien rasant steigen. Wir haben somit alles Interesse, uns rasch den erneuerbaren Energien zuzuwenden. Ihr Ausbau und die Energiewende werden durch die kostendeckende Einspeisevergütung begünstigt. Zu Beginn wird der Preis für erneuerbare Energien hoch sein, da ihre industrielle Produktion noch nicht ausgereift ist. Aber mit der Zeit - von einem makroökonomischen Standpunkt aus betrachtet sogar rasch - wird sich die Energiewende als weise Wahl entpuppen. Im Gegensatz zur Atomenergie, bei der Kraftwerke und Uran im Ausland gekauft werden müssen, bleiben die investierten Mittel zum Grossteil in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat kann diese Vorgänge steuern und verhindern, dass in einer Branche eine spekulative Blase entsteht, indem er die Einspeisevergütung verringert, sobald sich die Gestehungskosten verringert haben. Gegebenenfalls kann er für bestimmte Technologien jährliche Kostendeckel vorsehen.</p><p>Die Beseitigung der rechtlichen und bürokratischen Obergrenze führt somit nicht nur zu mehr grünem Strom, sie kommt auch der Wirtschaft unseres Landes zugute.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen.</p><p>Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Die Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung sowie Optionen zur effektiven Wirkungsverstärkung im Bereich der erneuerbaren Energien sind Teil der Überprüfung. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht festlegen, zumal er auch die nötigen finanziellen Mittel berechnen und beschaffen muss.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das heutige System der kostendeckenden Einspeisevergütung so anzupassen, dass die Obergrenze für die Summe der Zuschläge, die pro abgegebene Kilowattstunde entrichtet werden (Art. 15b Abs. 4 EnG), entfällt. Gegebenenfalls darf er jährlich Kostendeckel für neue gutgeheissene Projekte im Bereich der Fotovoltaik und der Geothermie festlegen.</p>
- Kostendeckende Einspeisevergütung für grünen Strom
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das heutige Fördersystem, das einen Gesamtdeckel und Teildeckel vorsieht, ist an seine Grenzen gestossen:</p><p>- Es ist offenkundig, dass die Förderung neuer Methoden der Stromerzeugung notwendig ist.</p><p>- Es dürfte nun im Sinn der Mehrheit der Bevölkerung sein, dass die rechtliche und bürokratische Obergrenze, die einer Ausweitung der Produktion von grünem Strom durch erneuerbare Energien entgegensteht, beseitigt wird.</p><p>- Dass willkürlich eine Obergrenze für Förderprojekte festgelegt wird, verlockt Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller dazu, nichtausgereifte Projekte einzureichen, was die Warteliste verlängert.</p><p>- Tausende von Projekten sind noch immer blockiert, und die Anmeldung realisierbarer Projekte wird gebremst.</p><p>- Das Wachstum von Unternehmen aus der Umweltbranche wird erschwert, und die Unternehmen können das benötigte Personal nicht anstellen. Dieser Stop-and-go-Effekt ist schädlich für das Wirtschaftswachstum.</p><p>- Der Verwaltungsaufwand für das heutige Fördersystem beträgt mehrere Millionen Franken; diese Kosten könnten geringer gehalten werden.</p><p>- Ausschliesslich relativ teurer grüner Strom wird produziert, da die Gefahr besteht, dass das Geld für die Erstellung billigerer Anlagen in den nächsten Jahren fehlt.</p><p>Langfristig müssen wir uns von den nichterneuerbaren Energien (Erdöl, Uran, Gas, Kohle) lossagen. Aber schon bevor ihre Vorkommen erschöpft sind, werden die Preise dieser Energien rasant steigen. Wir haben somit alles Interesse, uns rasch den erneuerbaren Energien zuzuwenden. Ihr Ausbau und die Energiewende werden durch die kostendeckende Einspeisevergütung begünstigt. Zu Beginn wird der Preis für erneuerbare Energien hoch sein, da ihre industrielle Produktion noch nicht ausgereift ist. Aber mit der Zeit - von einem makroökonomischen Standpunkt aus betrachtet sogar rasch - wird sich die Energiewende als weise Wahl entpuppen. Im Gegensatz zur Atomenergie, bei der Kraftwerke und Uran im Ausland gekauft werden müssen, bleiben die investierten Mittel zum Grossteil in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat kann diese Vorgänge steuern und verhindern, dass in einer Branche eine spekulative Blase entsteht, indem er die Einspeisevergütung verringert, sobald sich die Gestehungskosten verringert haben. Gegebenenfalls kann er für bestimmte Technologien jährliche Kostendeckel vorsehen.</p><p>Die Beseitigung der rechtlichen und bürokratischen Obergrenze führt somit nicht nur zu mehr grünem Strom, sie kommt auch der Wirtschaft unseres Landes zugute.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen.</p><p>Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Die Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung sowie Optionen zur effektiven Wirkungsverstärkung im Bereich der erneuerbaren Energien sind Teil der Überprüfung. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht festlegen, zumal er auch die nötigen finanziellen Mittel berechnen und beschaffen muss.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das heutige System der kostendeckenden Einspeisevergütung so anzupassen, dass die Obergrenze für die Summe der Zuschläge, die pro abgegebene Kilowattstunde entrichtet werden (Art. 15b Abs. 4 EnG), entfällt. Gegebenenfalls darf er jährlich Kostendeckel für neue gutgeheissene Projekte im Bereich der Fotovoltaik und der Geothermie festlegen.</p>
- Kostendeckende Einspeisevergütung für grünen Strom
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