Baureife KEV-Projekte fördern

ShortId
11.3331
Id
20113331
Updated
25.06.2025 00:13
Language
de
Title
Baureife KEV-Projekte fördern
AdditionalIndexing
66;Stromversorgung;Begrenzung des Kreditvolumens;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Energieprogramm;Finanzierung;Sicherung der Versorgung;Energieeinsparung
1
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L04K11040401, Begrenzung des Kreditvolumens
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L04K17010110, Energieprogramm
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L06K170101060701, Stromversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein wichtiges Instrument, um erneuerbare Energien zu fördern. Seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen wurde sie von ihrem Erfolg überrollt. So war zum Beispiel das Kontingent für Fotovoltaik bereits am ersten Anmeldetag ausgeschöpft. Seither haben sich zahlreiche qualifizierte Projekte auf Wartelisten gesammelt. Für die Umsetzung dieser Projekte sind Mittel in der Höhe von rund 700 Millionen Franken nötig. Zur Verfügung stehen jedoch ungefähr 250 Millionen Franken. Grund dafür ist die heute geltende maximale Konsumentenbelastung von 0,6 Rappen/kWh Stromkonsum. Die Situation verbessert sich ab 2013 mit der geplanten Erhöhung der Konsumentenbelastung auf 0,9 Rappen/kWh, bleibt aber nach wie vor bestehen.</p><p>Mit der Aufhebung des Deckels der KEV bei gleichzeitiger Einführung von Jahreskontingenten könnten allen eingereichten Projekten, welche die notwendigen Kriterien erfüllen, Zusagen erteilt werden. Mit dieser Massnahme könnten in den nächsten zehn Jahren bis zu 8000 GWh erzeugt werden, womit das im Energiegesetz gesetzte Ziel von 5400 GWh übertroffen würde. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit und Auslandunabhängigkeit dank der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien geleistet.</p>
  • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen.</p><p>Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Die Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung sowie Optionen zur effektiven Wirkungsverstärkung im Bereich der erneuerbaren Energie sind Teil der Überprüfung. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht festlegen, zumal er auch die nötigen finanziellen Mittel berechnen und beschaffen muss.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Aufhebung des Deckels der kostendeckenden Einspeisevergütung zu erarbeiten. Anstelle des existierenden Deckels sollen Jahreskontingente für baureife Projekte eingeführt werden. Gleichzeitig soll das Energiegesetz dahingehend geändert werden, dass mehr Mittel für wettbewerbliche Ausschreibungen von Stromeffizienzmassnahmen zur Verfügung gestellt werden können.</p>
  • Baureife KEV-Projekte fördern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein wichtiges Instrument, um erneuerbare Energien zu fördern. Seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen wurde sie von ihrem Erfolg überrollt. So war zum Beispiel das Kontingent für Fotovoltaik bereits am ersten Anmeldetag ausgeschöpft. Seither haben sich zahlreiche qualifizierte Projekte auf Wartelisten gesammelt. Für die Umsetzung dieser Projekte sind Mittel in der Höhe von rund 700 Millionen Franken nötig. Zur Verfügung stehen jedoch ungefähr 250 Millionen Franken. Grund dafür ist die heute geltende maximale Konsumentenbelastung von 0,6 Rappen/kWh Stromkonsum. Die Situation verbessert sich ab 2013 mit der geplanten Erhöhung der Konsumentenbelastung auf 0,9 Rappen/kWh, bleibt aber nach wie vor bestehen.</p><p>Mit der Aufhebung des Deckels der KEV bei gleichzeitiger Einführung von Jahreskontingenten könnten allen eingereichten Projekten, welche die notwendigen Kriterien erfüllen, Zusagen erteilt werden. Mit dieser Massnahme könnten in den nächsten zehn Jahren bis zu 8000 GWh erzeugt werden, womit das im Energiegesetz gesetzte Ziel von 5400 GWh übertroffen würde. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit und Auslandunabhängigkeit dank der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien geleistet.</p>
    • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen.</p><p>Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Die Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung sowie Optionen zur effektiven Wirkungsverstärkung im Bereich der erneuerbaren Energie sind Teil der Überprüfung. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht festlegen, zumal er auch die nötigen finanziellen Mittel berechnen und beschaffen muss.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Aufhebung des Deckels der kostendeckenden Einspeisevergütung zu erarbeiten. Anstelle des existierenden Deckels sollen Jahreskontingente für baureife Projekte eingeführt werden. Gleichzeitig soll das Energiegesetz dahingehend geändert werden, dass mehr Mittel für wettbewerbliche Ausschreibungen von Stromeffizienzmassnahmen zur Verfügung gestellt werden können.</p>
    • Baureife KEV-Projekte fördern

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