Börsengesetz. Verletzungen der Offenlegungsvorschriften bekämpfen

ShortId
11.3341
Id
20113341
Updated
28.07.2023 13:22
Language
de
Title
Börsengesetz. Verletzungen der Offenlegungsvorschriften bekämpfen
AdditionalIndexing
15;Wirtschaftsrecht;Unternehmenszusammenschluss;Aktienrecht;Wirtschaftsstrafrecht;Industriestandort Schweiz;Beteiligung an Unternehmen;Transparenz;Fusion von Unternehmen;Finanzrecht;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Veröffentlichung von Konten;Börsengeschäft
1
  • L04K11060104, Börsengeschäft
  • L05K0703020208, Veröffentlichung von Konten
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L05K0703010201, Unternehmenszusammenschluss
  • L07K07030301010101, Aktienrecht
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
  • L05K0704010216, Wirtschaftsrecht
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K11060115, Finanzrecht
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
  • L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Implenia, Sulzer oder SIA Abrasives: drei gesunde Schweizer Traditionsunternehmen, die Investoren dank Verletzung der Offenlegungspflicht des Börsengesetzes verdeckt und damit billig zu übernehmen versuchten. Gewisse Banken wie die Bank am Bellevue unterstützten diese Investoren. Die angegriffenen Firmen, deren Arbeitnehmer und deren Aktionäre wurden durch die Übernahmeversuche und die folgenden juristischen Unsicherheiten geschädigt.</p><p>Im Falle Implenia/Laxey dauerte es dreieinhalb Jahre bis zum Abschluss des Verfahrens, und eine Sanktion wurde schliesslich nicht ausgesprochen. Auch bei Sulzer dauerte das Verfahren dreieinhalb Jahre. Es endete mit dem Freikauf vom Strafverfahren durch eine Wiedergutmachungszahlung von 10 Millionen Franken dank einer Fehlinterpretation von Artikel 53 StGB. Bei SIA Abrasives reichte die Finma erst am 16. März 2011, zwei Jahre nach dem erfolgten Angriff, Strafanzeige gegen Giorgio Behr ein.</p><p>Schleppende Verfahren ohne griffige Sanktionen sind eine Einladung zum Verstoss gegen das Börsengesetz. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Hier braucht es dringend Abhilfe. Nach Implenia und Sulzer hat das EFD eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Resultate nun endlich dem Parlament als Änderung des Börsengesetzes vorzulegen sind.</p>
  • <p>Die von den Motionären angesprochenen Fälle Implenia, Sulzer und SIA Abrasives ereigneten sich noch vor 2009. Zwischenzeitlich ist das Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.1) in Kraft getreten, mit dem der Finma neue Aufsichtsinstrumente wie das Berufsverbot oder die Gewinneinziehung in die Hand gegeben wurden. Mit diesen neuen Instrumenten kann die Finma in Fällen, die sich seit 2009 ereignet haben, auch bei Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen (Meldepflichtverletzungen) bereits heute effizientere Massnahmen ergreifen.</p><p>Mit der am 31. August 2011 vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) wird die Durchsetzung der Meldepflicht weiter verbessert und ausgebaut. Insbesondere wird der Finma die Kompetenz eingeräumt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Meldepflichtverletzung als ersten Schritt im Sinne einer vorsorglichen Massnahme eine Stimmrechtssuspendierung und ein Zukaufsverbot auszusprechen. Stellt die Finma eine Meldepflichtverletzung fest, so kann sie in einem zweiten Schritt neu auch gegenüber Marktteilnehmern, die nicht zu den Beaufsichtigten zählen, gewisse Aufsichtsinstrumente wie insbesondere die Einziehung des Gewinns einsetzen. In einem dritten Schritt sanktioniert schliesslich das EFD einen strafrechtlich relevanten Verstoss gegen die Meldepflicht zusätzlich mit einer Busse von bis zu 10 Millionen Franken.</p><p>Eine Übertragung der Zuständigkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Meldepflichtverletzungen vom EFD auf die Bundesanwaltschaft hätte keine Verkürzung der Verfahren zur Folge, sondern würde dazu führen, dass das beim Strafrechtdienst des EFD, der sämtliche Finanzmarktdelikte ahndet, vorhandene Know-how verlorengeht. An der geltenden Zuständigkeitsordnung ist daher festzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Aufgrund der Erfahrungen mit den widerrechtlichen Übernahmeversuchen von Implenia und Sulzer wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Revision des Börsenrechtes zu unterbreiten. Dabei sind mindestens folgende Verschärfungen vorzusehen:</p><p>1. Rasche und griffige Massnahmen bei einer Verletzung der Offenlegungspflicht: Die Finma soll umgehend und einschneidend bei einem widerrechtlich erfolgenden Übernahmeversuch reagieren können. Dafür soll sie eine Stimmrechtssuspendierung sowie ein Zukaufsverbot verfügen können. Den von Investoren widerrechtlich erzielten Gewinn soll sie einziehen können.</p><p>2. Straffung des strafrechtlichen Instanzenzugs: Neu soll dafür die Bundesanwaltschaft bzw. das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein.</p>
  • Börsengesetz. Verletzungen der Offenlegungsvorschriften bekämpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Implenia, Sulzer oder SIA Abrasives: drei gesunde Schweizer Traditionsunternehmen, die Investoren dank Verletzung der Offenlegungspflicht des Börsengesetzes verdeckt und damit billig zu übernehmen versuchten. Gewisse Banken wie die Bank am Bellevue unterstützten diese Investoren. Die angegriffenen Firmen, deren Arbeitnehmer und deren Aktionäre wurden durch die Übernahmeversuche und die folgenden juristischen Unsicherheiten geschädigt.</p><p>Im Falle Implenia/Laxey dauerte es dreieinhalb Jahre bis zum Abschluss des Verfahrens, und eine Sanktion wurde schliesslich nicht ausgesprochen. Auch bei Sulzer dauerte das Verfahren dreieinhalb Jahre. Es endete mit dem Freikauf vom Strafverfahren durch eine Wiedergutmachungszahlung von 10 Millionen Franken dank einer Fehlinterpretation von Artikel 53 StGB. Bei SIA Abrasives reichte die Finma erst am 16. März 2011, zwei Jahre nach dem erfolgten Angriff, Strafanzeige gegen Giorgio Behr ein.</p><p>Schleppende Verfahren ohne griffige Sanktionen sind eine Einladung zum Verstoss gegen das Börsengesetz. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Hier braucht es dringend Abhilfe. Nach Implenia und Sulzer hat das EFD eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Resultate nun endlich dem Parlament als Änderung des Börsengesetzes vorzulegen sind.</p>
    • <p>Die von den Motionären angesprochenen Fälle Implenia, Sulzer und SIA Abrasives ereigneten sich noch vor 2009. Zwischenzeitlich ist das Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.1) in Kraft getreten, mit dem der Finma neue Aufsichtsinstrumente wie das Berufsverbot oder die Gewinneinziehung in die Hand gegeben wurden. Mit diesen neuen Instrumenten kann die Finma in Fällen, die sich seit 2009 ereignet haben, auch bei Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen (Meldepflichtverletzungen) bereits heute effizientere Massnahmen ergreifen.</p><p>Mit der am 31. August 2011 vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) wird die Durchsetzung der Meldepflicht weiter verbessert und ausgebaut. Insbesondere wird der Finma die Kompetenz eingeräumt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Meldepflichtverletzung als ersten Schritt im Sinne einer vorsorglichen Massnahme eine Stimmrechtssuspendierung und ein Zukaufsverbot auszusprechen. Stellt die Finma eine Meldepflichtverletzung fest, so kann sie in einem zweiten Schritt neu auch gegenüber Marktteilnehmern, die nicht zu den Beaufsichtigten zählen, gewisse Aufsichtsinstrumente wie insbesondere die Einziehung des Gewinns einsetzen. In einem dritten Schritt sanktioniert schliesslich das EFD einen strafrechtlich relevanten Verstoss gegen die Meldepflicht zusätzlich mit einer Busse von bis zu 10 Millionen Franken.</p><p>Eine Übertragung der Zuständigkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Meldepflichtverletzungen vom EFD auf die Bundesanwaltschaft hätte keine Verkürzung der Verfahren zur Folge, sondern würde dazu führen, dass das beim Strafrechtdienst des EFD, der sämtliche Finanzmarktdelikte ahndet, vorhandene Know-how verlorengeht. An der geltenden Zuständigkeitsordnung ist daher festzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Aufgrund der Erfahrungen mit den widerrechtlichen Übernahmeversuchen von Implenia und Sulzer wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Revision des Börsenrechtes zu unterbreiten. Dabei sind mindestens folgende Verschärfungen vorzusehen:</p><p>1. Rasche und griffige Massnahmen bei einer Verletzung der Offenlegungspflicht: Die Finma soll umgehend und einschneidend bei einem widerrechtlich erfolgenden Übernahmeversuch reagieren können. Dafür soll sie eine Stimmrechtssuspendierung sowie ein Zukaufsverbot verfügen können. Den von Investoren widerrechtlich erzielten Gewinn soll sie einziehen können.</p><p>2. Straffung des strafrechtlichen Instanzenzugs: Neu soll dafür die Bundesanwaltschaft bzw. das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein.</p>
    • Börsengesetz. Verletzungen der Offenlegungsvorschriften bekämpfen

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