Umsetzung des Aktionsplans Energieeffizienz 2008. Einführung eines nationalen Effizienzbonus
- ShortId
-
11.3342
- Id
-
20113342
- Updated
-
28.07.2023 08:54
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung des Aktionsplans Energieeffizienz 2008. Einführung eines nationalen Effizienzbonus
- AdditionalIndexing
-
66;Unternehmensbeihilfe;Durchführung eines Projektes;privates Unternehmen;Energieprogramm;sekundärer Sektor;tertiärer Sektor;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K17010110, Energieprogramm
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0704060303, sekundärer Sektor
- L05K0704060304, tertiärer Sektor
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Idee eines nationalen Effizienzbonus ist es, zusätzliche Stromeffizienzleistungen im Industrie- oder im Dienstleistungsbereich mit einer Reduktion des Stromtarifs zu fördern. Beispielsweise erhalten Unternehmen in der Stadt Zürich, die eine Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz mit der Energieagentur der Wirtschaft oder dem Kanton abgeschlossen haben und erfüllen, bereits heute eine 10-prozentige Reduktion ihres Stromtarifs.</p><p>Im Aktionsplan Energieeffizienz aus dem Jahr 2008 hat der Bundesrat unter Punkt 11 die Einführung eines solchen Effizienzbonus für Industrie- und Dienstleistungsbetriebe auf nationaler Ebene vorgeschlagen. In seiner Antwort vom 18. November 2009 auf die Interpellation 09.3909, "Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz gemäss Aktionsplan Energieeffizienz", hielt der Bundesrat fest, dass die Umsetzungsphase Ende 2009 an die Hand genommen werden solle und mit ersten materiellen Entscheiden gegen Ende 2010 zu rechnen sei. Trotz dessen und obwohl der Aktionsplan Energieeffizienz bereits drei Jahre alt ist, ist dieses Instrument zur Erhöhung der Stromeffizienz im Bereich Industrie und Dienstleistungen noch nicht in Kraft.</p><p>Das ist besonders deswegen unerfreulich, weil so weiterhin ein Grossteil des im Bereich Industrie- und Dienstleistungen verbrauchten Stroms nicht effizient genutzt wird und damit ein Grossteil des Effizienzpotenzials Jahr für Jahr verschenkt wird. Allein bei gewerblichen Anwendungen oder Industriemotoren können aber beispielsweise gemäss Berechnungen der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz aus dem Jahr 2007 rund 30 Prozent des Stromverbrauchs eingespart werden. Diese Investitionen dienen damit nicht nur der Versorgungssicherheit der Schweiz, sondern auch effizienteren Betriebsabläufen und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen.</p><p>Aus diesen Gründen sollte mit der Umsetzung eines nationalen Effizienzbonus in der Schweiz nicht mehr länger zugewartet werden.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bilden drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3). </p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Der Bereich Energieeffizienz ist daher eine der Prioritäten wie bereits in der bisherigen Energiepolitik.</p><p>Der Bundesrat wird bis im Herbst 2011 diese Neuausrichtung der Energiestrategie konkretisieren. Dabei wird auch das in der Motion vorgebrachte Anliegen eines Effizienzbonus geprüft. Zum heutigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu unterbreiten, um einen nationalen Effizienzbonus für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen einzuführen.</p>
- Umsetzung des Aktionsplans Energieeffizienz 2008. Einführung eines nationalen Effizienzbonus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Idee eines nationalen Effizienzbonus ist es, zusätzliche Stromeffizienzleistungen im Industrie- oder im Dienstleistungsbereich mit einer Reduktion des Stromtarifs zu fördern. Beispielsweise erhalten Unternehmen in der Stadt Zürich, die eine Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz mit der Energieagentur der Wirtschaft oder dem Kanton abgeschlossen haben und erfüllen, bereits heute eine 10-prozentige Reduktion ihres Stromtarifs.</p><p>Im Aktionsplan Energieeffizienz aus dem Jahr 2008 hat der Bundesrat unter Punkt 11 die Einführung eines solchen Effizienzbonus für Industrie- und Dienstleistungsbetriebe auf nationaler Ebene vorgeschlagen. In seiner Antwort vom 18. November 2009 auf die Interpellation 09.3909, "Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz gemäss Aktionsplan Energieeffizienz", hielt der Bundesrat fest, dass die Umsetzungsphase Ende 2009 an die Hand genommen werden solle und mit ersten materiellen Entscheiden gegen Ende 2010 zu rechnen sei. Trotz dessen und obwohl der Aktionsplan Energieeffizienz bereits drei Jahre alt ist, ist dieses Instrument zur Erhöhung der Stromeffizienz im Bereich Industrie und Dienstleistungen noch nicht in Kraft.</p><p>Das ist besonders deswegen unerfreulich, weil so weiterhin ein Grossteil des im Bereich Industrie- und Dienstleistungen verbrauchten Stroms nicht effizient genutzt wird und damit ein Grossteil des Effizienzpotenzials Jahr für Jahr verschenkt wird. Allein bei gewerblichen Anwendungen oder Industriemotoren können aber beispielsweise gemäss Berechnungen der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz aus dem Jahr 2007 rund 30 Prozent des Stromverbrauchs eingespart werden. Diese Investitionen dienen damit nicht nur der Versorgungssicherheit der Schweiz, sondern auch effizienteren Betriebsabläufen und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen.</p><p>Aus diesen Gründen sollte mit der Umsetzung eines nationalen Effizienzbonus in der Schweiz nicht mehr länger zugewartet werden.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bilden drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3). </p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Der Bereich Energieeffizienz ist daher eine der Prioritäten wie bereits in der bisherigen Energiepolitik.</p><p>Der Bundesrat wird bis im Herbst 2011 diese Neuausrichtung der Energiestrategie konkretisieren. Dabei wird auch das in der Motion vorgebrachte Anliegen eines Effizienzbonus geprüft. Zum heutigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu unterbreiten, um einen nationalen Effizienzbonus für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen einzuführen.</p>
- Umsetzung des Aktionsplans Energieeffizienz 2008. Einführung eines nationalen Effizienzbonus
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