Deklarationspflicht für Uranimport
- ShortId
-
11.3343
- Id
-
20113343
- Updated
-
27.07.2023 19:17
- Language
-
de
- Title
-
Deklarationspflicht für Uranimport
- AdditionalIndexing
-
66;52;Ursprungsbezeichnung;Deklarationspflicht;Gesundheitsrisiko;Einfuhrpolitik;Uran;Bergbau;radioaktive Verseuchung;Kernkraftwerk
- 1
-
- L05K1703010403, Uran
- L04K07010302, Einfuhrpolitik
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L03K170202, Bergbau
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für ihre Atomreaktoren beziehen Schweizer AKW Uran aus dem Ausland. Der Bundesrat hat keine gesicherten Kenntnisse über die Herkunft des in den Brennelementen von Schweizer AKW verarbeiteten Urans. Auch das BFE kann nicht überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Für eine bessere Kontrolle muss eine Deklarationspflicht für Uranimporte eingeführt werden. Da Uran primärer Energieträger für Energieerzeugung in Atomreaktoren ist, darf sich die Atomdebatte nicht nur um die Sicherheit der AKW und um Endlager drehen, sondern muss auch die Opfer des Uranabbaus einbeziehen.</p><p>Die Minen um Arlit und Akokan in Niger sind nach ISO 14001 zertifiziert. Dies reicht nicht aus, um "sauberes Uran" zu garantieren. In Niger erfolgt der Uranabbau im Lebensraum der Tuareg, welche grosse Landstriche nicht mehr beweiden können und deren Wasserquellen und Dörfer verseucht sind.</p><p>In Niger besitzt Areva Anteile an den lokalen Bergwerkgesellschaften Somaïr und Cominak, welche in Arlit und Akokan tätig sind. Die Studien von NGO wie Criiard und Greenpeace zeigen auf, dass die Strahlenwerte in Luft, Boden und Wasser um die Minen die internationalen Vorgaben um ein Vielfaches übertreffen. Der Grundwasserspiegel ist durch den enormen Wasserverbrauch stark gesunken, was aktiv zur Desertifikation der Region beiträgt.</p><p>Ähnliche Probleme existieren auch in den Uranabbaugebieten in den USA, Australien, Indien oder Kanada. Rund 70 Prozent der weltweiten Uranvorkommen befinden sich auf dem Land von Indigenen.</p><p>Die von Axpo betriebenen AKW Beznau und Leibstadt sowie das AKW Gösgen beziehen ihre Brennelemente vom Atomkonzern Areva. Obwohl es nicht belegt ist, dass Areva Uran aus den Minen Nigers liefert, so ist es doch nicht ausgeschlossen. Niger gehört zu den wichtigsten Lieferländern für die Atomindustrie und wird zu einem der führenden Uranproduzenten, da Dutzende Konzessionen an ausländische Firmen vergeben worden sind.</p><p>Solange es keine Deklarationspflicht für die Herkunft von Uran gibt und solange die Schweizer AKW Uran von Areva beziehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Uran aus dem Land der Tuareg oder anderer Indigener bezogen wird.</p>
- <p>Aufsichts-, Kontroll- und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das Bundesamt für Energie (BFE). Dieses wird laufend von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine eigenen Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. So kann es weder Bestände von Kernmaterialien im Ausland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.</p><p>Der Bundesrat misst den Nachhaltigkeitskriterien bei der Rohstoffbeschaffung grosse Bedeutung bei. Dennoch kann die Schweiz die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Die Schweiz muss die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren. Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Lieferungen von Brennelementen zu erhöhen.</p><p>Das BFE hat alle Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke aufgefordert, auf freiwilliger Grundlage Informationen über die Herkunft der Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen zu liefern. Dabei handelt es sich insbesondere um Transparenz über die gesamte Kette der Brennelement-Lieferungen und über weitere Angaben zur Herstellung von Brennelementen.</p><p>Das BFE ist daran, die umfangreichen Unterlagen zur Herkunft der Kernmaterialien und zur Herstellung von Brennelementen zu analysieren, die es von den Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke einverlangt hat. Es behält sich vor, die Informationsgrundlagen nötigenfalls zu vervollständigen. Das BFE wird die Zusatzinformationen in erster Linie über die zuständigen internationalen Organisationen einholen (insbesondere bei der IAEA in Wien und bei der Nuklearen Energieagentur in Paris).</p><p>Erst aufgrund dieser Analyse kann über allfällige zu ergreifende Massnahmen entschieden werden. Anschliessend wird die Frage zu klären sein, inwieweit Bescheinigungen verlangt und dann auch überprüft werden können. Ob diesbezügliche gesetzliche Grundlagen Sinn machen, ist im Rahmen der Beratungen zu den beiden hängigen parlamentarischen Initiativen Müller Geri 10.478 und 10.479, "Vervollständigung der Kontrolle über die Kernmaterialien sowie die radioaktiven Abfälle des schweizerischen Kernkraftwerkbetriebs I und II", zu diskutieren.</p><p>Im Übrigen waren die heute geltenden Bestimmungen des Kernenergiegesetzes (KEG, SR 732.1, Artikel 11 Absatz 3 und 72 Absatz 6) während der parlamentarischen Debatte eingefügt worden. Anlässlich dieser Debatte hat die Verwaltung mehrmals darauf hingewiesen, dass mit diesen Bestimmungen eine Vollständigkeit der Buchhaltung im Ausland und eine lückenlose Kontrolle von Kernmaterialien im Ausland und damit eine Rückverfolgung der Herkunft nicht gewährleistet werden kann. Unter anderem aus diesem Grund haben die eidgenössischen Räte in Artikel 106 Absatz 4 KEG dann festgelegt, dass abgebrannte Brennelemente während einer Zeit von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden dürfen. Die Bundesversammlung kann die Frist von zehn Jahren durch einen einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern.</p><p>Schliesslich verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die Nuklearmaterialien", auf die Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107, "Radioaktive Materialien aus der Schweiz in Russland?", auf die Frage Müller Geri 10.5375, "Axpo und der kreative Umgang mit der Wahrheit", auf die Frage Müller Geri 10.5521, "ISO-Zertifikate der Firma MSZ Elektrostal", auf die Frage Müller Geri 10.5522, "Verschärfte Kontrollen des Bundes bei Uran-Import", auf die Frage Müller Geri 10.5523, "Aussenwirtschaftspolitik des Bundes bezüglich Uran-Einkauf", auf die Frage Müller Geri 10.5524, "Betriebsbewilligung in Abhängigkeit der Qualität des Urans", auf die Frage Müller Geri 10.5577, "Ist die kerntechnische Anlage Majak in Betrieb?", auf die Frage Müller Geri 10.5578, "Massnahmen des BFE bezüglich des Desasters der kerntechnischen Anlage Majak", sowie auf die Frage Müller Geri 11.5047, "Ist der Bund über die Reise der Axpo nach Majak informiert worden?".</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat verlangt eine lückenlose Deklarationspflicht der Importeure beim Uranimport. Die Deklaration legt offen, welchen Weg das Uran vom Abbau bis zur Einfuhr in die Schweiz gemacht hat.</p>
- Deklarationspflicht für Uranimport
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Für ihre Atomreaktoren beziehen Schweizer AKW Uran aus dem Ausland. Der Bundesrat hat keine gesicherten Kenntnisse über die Herkunft des in den Brennelementen von Schweizer AKW verarbeiteten Urans. Auch das BFE kann nicht überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Für eine bessere Kontrolle muss eine Deklarationspflicht für Uranimporte eingeführt werden. Da Uran primärer Energieträger für Energieerzeugung in Atomreaktoren ist, darf sich die Atomdebatte nicht nur um die Sicherheit der AKW und um Endlager drehen, sondern muss auch die Opfer des Uranabbaus einbeziehen.</p><p>Die Minen um Arlit und Akokan in Niger sind nach ISO 14001 zertifiziert. Dies reicht nicht aus, um "sauberes Uran" zu garantieren. In Niger erfolgt der Uranabbau im Lebensraum der Tuareg, welche grosse Landstriche nicht mehr beweiden können und deren Wasserquellen und Dörfer verseucht sind.</p><p>In Niger besitzt Areva Anteile an den lokalen Bergwerkgesellschaften Somaïr und Cominak, welche in Arlit und Akokan tätig sind. Die Studien von NGO wie Criiard und Greenpeace zeigen auf, dass die Strahlenwerte in Luft, Boden und Wasser um die Minen die internationalen Vorgaben um ein Vielfaches übertreffen. Der Grundwasserspiegel ist durch den enormen Wasserverbrauch stark gesunken, was aktiv zur Desertifikation der Region beiträgt.</p><p>Ähnliche Probleme existieren auch in den Uranabbaugebieten in den USA, Australien, Indien oder Kanada. Rund 70 Prozent der weltweiten Uranvorkommen befinden sich auf dem Land von Indigenen.</p><p>Die von Axpo betriebenen AKW Beznau und Leibstadt sowie das AKW Gösgen beziehen ihre Brennelemente vom Atomkonzern Areva. Obwohl es nicht belegt ist, dass Areva Uran aus den Minen Nigers liefert, so ist es doch nicht ausgeschlossen. Niger gehört zu den wichtigsten Lieferländern für die Atomindustrie und wird zu einem der führenden Uranproduzenten, da Dutzende Konzessionen an ausländische Firmen vergeben worden sind.</p><p>Solange es keine Deklarationspflicht für die Herkunft von Uran gibt und solange die Schweizer AKW Uran von Areva beziehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Uran aus dem Land der Tuareg oder anderer Indigener bezogen wird.</p>
- <p>Aufsichts-, Kontroll- und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das Bundesamt für Energie (BFE). Dieses wird laufend von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine eigenen Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. So kann es weder Bestände von Kernmaterialien im Ausland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.</p><p>Der Bundesrat misst den Nachhaltigkeitskriterien bei der Rohstoffbeschaffung grosse Bedeutung bei. Dennoch kann die Schweiz die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Die Schweiz muss die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren. Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Lieferungen von Brennelementen zu erhöhen.</p><p>Das BFE hat alle Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke aufgefordert, auf freiwilliger Grundlage Informationen über die Herkunft der Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen zu liefern. Dabei handelt es sich insbesondere um Transparenz über die gesamte Kette der Brennelement-Lieferungen und über weitere Angaben zur Herstellung von Brennelementen.</p><p>Das BFE ist daran, die umfangreichen Unterlagen zur Herkunft der Kernmaterialien und zur Herstellung von Brennelementen zu analysieren, die es von den Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke einverlangt hat. Es behält sich vor, die Informationsgrundlagen nötigenfalls zu vervollständigen. Das BFE wird die Zusatzinformationen in erster Linie über die zuständigen internationalen Organisationen einholen (insbesondere bei der IAEA in Wien und bei der Nuklearen Energieagentur in Paris).</p><p>Erst aufgrund dieser Analyse kann über allfällige zu ergreifende Massnahmen entschieden werden. Anschliessend wird die Frage zu klären sein, inwieweit Bescheinigungen verlangt und dann auch überprüft werden können. Ob diesbezügliche gesetzliche Grundlagen Sinn machen, ist im Rahmen der Beratungen zu den beiden hängigen parlamentarischen Initiativen Müller Geri 10.478 und 10.479, "Vervollständigung der Kontrolle über die Kernmaterialien sowie die radioaktiven Abfälle des schweizerischen Kernkraftwerkbetriebs I und II", zu diskutieren.</p><p>Im Übrigen waren die heute geltenden Bestimmungen des Kernenergiegesetzes (KEG, SR 732.1, Artikel 11 Absatz 3 und 72 Absatz 6) während der parlamentarischen Debatte eingefügt worden. Anlässlich dieser Debatte hat die Verwaltung mehrmals darauf hingewiesen, dass mit diesen Bestimmungen eine Vollständigkeit der Buchhaltung im Ausland und eine lückenlose Kontrolle von Kernmaterialien im Ausland und damit eine Rückverfolgung der Herkunft nicht gewährleistet werden kann. Unter anderem aus diesem Grund haben die eidgenössischen Räte in Artikel 106 Absatz 4 KEG dann festgelegt, dass abgebrannte Brennelemente während einer Zeit von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden dürfen. Die Bundesversammlung kann die Frist von zehn Jahren durch einen einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern.</p><p>Schliesslich verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die Nuklearmaterialien", auf die Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107, "Radioaktive Materialien aus der Schweiz in Russland?", auf die Frage Müller Geri 10.5375, "Axpo und der kreative Umgang mit der Wahrheit", auf die Frage Müller Geri 10.5521, "ISO-Zertifikate der Firma MSZ Elektrostal", auf die Frage Müller Geri 10.5522, "Verschärfte Kontrollen des Bundes bei Uran-Import", auf die Frage Müller Geri 10.5523, "Aussenwirtschaftspolitik des Bundes bezüglich Uran-Einkauf", auf die Frage Müller Geri 10.5524, "Betriebsbewilligung in Abhängigkeit der Qualität des Urans", auf die Frage Müller Geri 10.5577, "Ist die kerntechnische Anlage Majak in Betrieb?", auf die Frage Müller Geri 10.5578, "Massnahmen des BFE bezüglich des Desasters der kerntechnischen Anlage Majak", sowie auf die Frage Müller Geri 11.5047, "Ist der Bund über die Reise der Axpo nach Majak informiert worden?".</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat verlangt eine lückenlose Deklarationspflicht der Importeure beim Uranimport. Die Deklaration legt offen, welchen Weg das Uran vom Abbau bis zur Einfuhr in die Schweiz gemacht hat.</p>
- Deklarationspflicht für Uranimport
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