Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe

ShortId
11.3352
Id
20113352
Updated
25.06.2025 01:42
Language
de
Title
Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe
AdditionalIndexing
34;Datenübertragung;Alarmierung;Mobiltelefon;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;Telefon;Telematik
1
  • L04K04030307, Alarmierung
  • L05K1202020108, Telefon
  • L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L05K1203010108, Telematik
  • L05K1202020102, Datenübertragung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es geht darum, drei Ziele zu erreichen: Der Standort, ab dem Notrufe abgesetzt werden, muss den Blaulichtorganisationen zugunsten der Hilfesuchenden so genau als möglich mitgeliefert werden - und dies sowohl erstens durch GPS-Ortung von Mobiltelefonen als auch zweitens durch Identifikation der Notrufquelle innerhalb von IP-Netzwerken (was heute technisch möglich ist, wodurch der aktuelle Artikel 30 Absatz 1 FDV überholt ist). Drittens sind im Telefonienetz die Möglichkeiten zu schaffen, dass Notrufzentralen beispielsweise in regionalen Zusammenarbeitsmodellen einen gegenseitigen "Überlauf" bei Überlastung realisieren oder auch eine effiziente Arbeitsteilung bei planbaren wie auch unplanbaren Grossereignissen definieren können. Dabei ist etwa an einen Katastrophenfall zu denken, bei dem temporär alle Anrufe aus dem betroffenen Gebiet auf eine Einsatzleitzentrale gesteuert werden, alle anderen jedoch auf eine andere, beispielsweise in einer Nachbarregion oder einem Nachbarkanton liegende.</p><p>Eine Lösung in den Telefonieanlagen verbietet sich, weil sie angesichts der proprietären Systeme verschiedener Herstellerfirmen viel zu umständlich und zu unsicher wäre. Demgegenüber beweist die Rega-App, dass eine Integration von GPS-Ortung und Notruf möglich und effizient ist. Demnach ist es an der Zeit, FDV und TAV so nachzuführen, dass sie die aktuellen technischen Möglichkeiten reflektieren. Immerhin ist beispielsweise vorgesehen, "Anforderungen bezüglich Genauigkeit der Standortermittlung" zu definieren, "sobald ... Methoden zur genaueren Standortermittlung in einer für Mobilfunknetze standardisierten Form kommerziell verfügbar sind" - das ist heute.</p><p>Kurz: Dynamische Leitweglenkung und GPS-Ortung von Notrufen erhöhen die Sicherheit der Hilfesuchenden einerseits, derweil sie die Arbeit der Blaulichtorganisationen andererseits vereinfachen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach bei der Ortung von Notrufen noch ein gewisser Optimierungsbedarf besteht, auch im Hinblick auf die Unterstützung der Arbeit der Blaulichtorganisationen. Die technologische Entwicklung der letzten Jahre hat auch beim Notruf zu neuen Möglichkeiten bei der Ortung und Identifizierung von Personen in Notsituationen geführt. Die technischen und administrativen Vorschiften (TAV) des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom, UVEK) betreffend die Leitweglenkung und die Standortidentifikation der Notrufe wurden deshalb periodisch dem Stand der Technik angepasst. So wird gegenwärtig verlangt, dass bei der Wahl einer Notrufnummer ab Mobiltelefon automatisch eine Positionierung anhand der Mobilfunkzelle durchzuführen ist. Ebenso wurden Anpassungen zur Erfassung von nichtstandortgebundenen Anrufen über das Internet (VoIP) vorgenommen. </p><p>Die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) regelt die grundlegenden Mechanismen des Notrufs in den Artikeln 27 bis 30 weitgehend technologieneutral. Dies gestattet die Regelung der Leitweglenkung, d. h. das Ansteuern der richtigen Einsatzzentrale der Rettungsdienste, und die Standortidentifikation, d. h. die Ortung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, in einer technischen und administrativen Vorschrift (TAV) des Bakom. </p><p>Die TAV nimmt Rücksicht auf die spezifischen technologischen Gegebenheiten der Fernmeldenetze. Das Bakom verfolgt die technische Entwicklung im Bereich der dynamischen Leitweglenkung und der GPS-Ortung von Notrufen. Es steht im Kontakt mit den kantonalen Behörden sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen, um die Vorschriften jeweils auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Noch in diesem Jahr wird die entsprechende TAV erneut angepasst, wobei auch die Aufnahme der dynamischen Leitweglenkung zu prüfen sein wird. </p><p>Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht jede technologische Neuerung automatisch zu einer besseren Ortung führt. So sind die GPS-Ortung und die Applikation der Schweizerischen Rettungsflugwacht für das i-Phone endgerätebasierte Lösungen, die nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit solchen Geräten einsetzen können. Sie ersetzen die bestehende Standortidentifikation beim Mobilfunk nicht, sondern können sie bestenfalls ergänzen. Jede neue Lösung sollte im Einklang mit der internationalen Normierung und dem Stand der Implementierung bei den Fernmeldenetzen und den Endgeräten stehen.</p><p>In Bezug auf die TAV des Bakom wird bereits heute geprüft, wie die neuen technologischen Möglichkeiten der Ortung bei Notrufen pragmatisch Eingang in das bestehende Regelwerk finden können. Dabei kommen sowohl die dynamische Leitweglenkung als auch die GPS-Ortung als komplementäre Mechanismen zur Verbesserung der Notrufe in Betracht. Hinsichtlich seiner Fernmeldediensteverordnung (FDV) will der Bundesrat jedoch an den gegenwärtigen, technologieneutral formulierten Bestimmungen festhalten, da diese einen geeigneten Rahmen für die jeweiligen spezifischen Umsetzungen darstellen. Eine Anpassung der FDV drängt sich deshalb nicht auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat passt die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und die entsprechenden technischen und administrativen Vorschriften (TAV) so an, dass die dynamische Leitweglenkung von Notrufen (u. a. auch aus VoIP-Netzen) sowie die Möglichkeiten der GPS-Ortung von Mobilfunkgeräten in Notrufsituationen durch Blaulichtorganisationen genutzt werden können.</p>
  • Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es geht darum, drei Ziele zu erreichen: Der Standort, ab dem Notrufe abgesetzt werden, muss den Blaulichtorganisationen zugunsten der Hilfesuchenden so genau als möglich mitgeliefert werden - und dies sowohl erstens durch GPS-Ortung von Mobiltelefonen als auch zweitens durch Identifikation der Notrufquelle innerhalb von IP-Netzwerken (was heute technisch möglich ist, wodurch der aktuelle Artikel 30 Absatz 1 FDV überholt ist). Drittens sind im Telefonienetz die Möglichkeiten zu schaffen, dass Notrufzentralen beispielsweise in regionalen Zusammenarbeitsmodellen einen gegenseitigen "Überlauf" bei Überlastung realisieren oder auch eine effiziente Arbeitsteilung bei planbaren wie auch unplanbaren Grossereignissen definieren können. Dabei ist etwa an einen Katastrophenfall zu denken, bei dem temporär alle Anrufe aus dem betroffenen Gebiet auf eine Einsatzleitzentrale gesteuert werden, alle anderen jedoch auf eine andere, beispielsweise in einer Nachbarregion oder einem Nachbarkanton liegende.</p><p>Eine Lösung in den Telefonieanlagen verbietet sich, weil sie angesichts der proprietären Systeme verschiedener Herstellerfirmen viel zu umständlich und zu unsicher wäre. Demgegenüber beweist die Rega-App, dass eine Integration von GPS-Ortung und Notruf möglich und effizient ist. Demnach ist es an der Zeit, FDV und TAV so nachzuführen, dass sie die aktuellen technischen Möglichkeiten reflektieren. Immerhin ist beispielsweise vorgesehen, "Anforderungen bezüglich Genauigkeit der Standortermittlung" zu definieren, "sobald ... Methoden zur genaueren Standortermittlung in einer für Mobilfunknetze standardisierten Form kommerziell verfügbar sind" - das ist heute.</p><p>Kurz: Dynamische Leitweglenkung und GPS-Ortung von Notrufen erhöhen die Sicherheit der Hilfesuchenden einerseits, derweil sie die Arbeit der Blaulichtorganisationen andererseits vereinfachen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach bei der Ortung von Notrufen noch ein gewisser Optimierungsbedarf besteht, auch im Hinblick auf die Unterstützung der Arbeit der Blaulichtorganisationen. Die technologische Entwicklung der letzten Jahre hat auch beim Notruf zu neuen Möglichkeiten bei der Ortung und Identifizierung von Personen in Notsituationen geführt. Die technischen und administrativen Vorschiften (TAV) des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom, UVEK) betreffend die Leitweglenkung und die Standortidentifikation der Notrufe wurden deshalb periodisch dem Stand der Technik angepasst. So wird gegenwärtig verlangt, dass bei der Wahl einer Notrufnummer ab Mobiltelefon automatisch eine Positionierung anhand der Mobilfunkzelle durchzuführen ist. Ebenso wurden Anpassungen zur Erfassung von nichtstandortgebundenen Anrufen über das Internet (VoIP) vorgenommen. </p><p>Die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) regelt die grundlegenden Mechanismen des Notrufs in den Artikeln 27 bis 30 weitgehend technologieneutral. Dies gestattet die Regelung der Leitweglenkung, d. h. das Ansteuern der richtigen Einsatzzentrale der Rettungsdienste, und die Standortidentifikation, d. h. die Ortung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, in einer technischen und administrativen Vorschrift (TAV) des Bakom. </p><p>Die TAV nimmt Rücksicht auf die spezifischen technologischen Gegebenheiten der Fernmeldenetze. Das Bakom verfolgt die technische Entwicklung im Bereich der dynamischen Leitweglenkung und der GPS-Ortung von Notrufen. Es steht im Kontakt mit den kantonalen Behörden sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen, um die Vorschriften jeweils auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Noch in diesem Jahr wird die entsprechende TAV erneut angepasst, wobei auch die Aufnahme der dynamischen Leitweglenkung zu prüfen sein wird. </p><p>Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht jede technologische Neuerung automatisch zu einer besseren Ortung führt. So sind die GPS-Ortung und die Applikation der Schweizerischen Rettungsflugwacht für das i-Phone endgerätebasierte Lösungen, die nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit solchen Geräten einsetzen können. Sie ersetzen die bestehende Standortidentifikation beim Mobilfunk nicht, sondern können sie bestenfalls ergänzen. Jede neue Lösung sollte im Einklang mit der internationalen Normierung und dem Stand der Implementierung bei den Fernmeldenetzen und den Endgeräten stehen.</p><p>In Bezug auf die TAV des Bakom wird bereits heute geprüft, wie die neuen technologischen Möglichkeiten der Ortung bei Notrufen pragmatisch Eingang in das bestehende Regelwerk finden können. Dabei kommen sowohl die dynamische Leitweglenkung als auch die GPS-Ortung als komplementäre Mechanismen zur Verbesserung der Notrufe in Betracht. Hinsichtlich seiner Fernmeldediensteverordnung (FDV) will der Bundesrat jedoch an den gegenwärtigen, technologieneutral formulierten Bestimmungen festhalten, da diese einen geeigneten Rahmen für die jeweiligen spezifischen Umsetzungen darstellen. Eine Anpassung der FDV drängt sich deshalb nicht auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat passt die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und die entsprechenden technischen und administrativen Vorschriften (TAV) so an, dass die dynamische Leitweglenkung von Notrufen (u. a. auch aus VoIP-Netzen) sowie die Möglichkeiten der GPS-Ortung von Mobilfunkgeräten in Notrufsituationen durch Blaulichtorganisationen genutzt werden können.</p>
    • Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe

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