Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken

ShortId
11.3356
Id
20113356
Updated
25.06.2025 00:26
Language
de
Title
Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken
AdditionalIndexing
66;nuklearer Unfall;Staatsgarantie;Atomindustrie;Staat;Haftpflichtversicherung;Haftung;Kernkraftwerk
1
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K05070202, Haftung
  • L03K080701, Staat
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K11100103, Haftpflichtversicherung
  • L04K17030101, Atomindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Haftungsrisiko des Staates bezüglich eines Reaktorunfalls ist enorm und wird derzeit auf etwa 2000 Milliarden Franken veranschlagt. Die Haftpflichtversicherungssumme der schweizerischen Atomkraftwerke beträgt gegenwärtig 1 Milliarde Franken, bei Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnung 1,8 Milliarden Franken. Das Restrisiko des Steuerzahlers ist enorm. Es besteht mithin ein horrendes öffentliches Interesse daran, dass der Bundesrat eine klare Risikoeinschätzung auch im Lichte der tragischen Ereignisse von Fukushima neu vornimmt und Wege aufzeigt, wie das Risiko auf die Betreiber bis zur Stilllegung der einzelnen Atomkraftwerke abgewälzt werden kann. Gleichzeitig bedarf es allfällig einer versicherungsrechtlichen Lösung für das beim Staat verbleibende Restrisiko. Auch das ist zu prüfen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher das reale Haftungsrisiko des Staates bezüglich Reaktorunfall auch im Lichte der Katastrophe von Fukushima erfasst und Wege aufzeigt, wie es real auf die Betreiber oder Dritte abgewälzt werden kann für die jeweilige Laufzeit eines Atomkraftwerkes sowie ob und gegebenenfalls auf welche Weise sich der Staat für diese Zeit für das Restrisiko versichert.</p>
  • Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Haftungsrisiko des Staates bezüglich eines Reaktorunfalls ist enorm und wird derzeit auf etwa 2000 Milliarden Franken veranschlagt. Die Haftpflichtversicherungssumme der schweizerischen Atomkraftwerke beträgt gegenwärtig 1 Milliarde Franken, bei Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnung 1,8 Milliarden Franken. Das Restrisiko des Steuerzahlers ist enorm. Es besteht mithin ein horrendes öffentliches Interesse daran, dass der Bundesrat eine klare Risikoeinschätzung auch im Lichte der tragischen Ereignisse von Fukushima neu vornimmt und Wege aufzeigt, wie das Risiko auf die Betreiber bis zur Stilllegung der einzelnen Atomkraftwerke abgewälzt werden kann. Gleichzeitig bedarf es allfällig einer versicherungsrechtlichen Lösung für das beim Staat verbleibende Restrisiko. Auch das ist zu prüfen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher das reale Haftungsrisiko des Staates bezüglich Reaktorunfall auch im Lichte der Katastrophe von Fukushima erfasst und Wege aufzeigt, wie es real auf die Betreiber oder Dritte abgewälzt werden kann für die jeweilige Laufzeit eines Atomkraftwerkes sowie ob und gegebenenfalls auf welche Weise sich der Staat für diese Zeit für das Restrisiko versichert.</p>
    • Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken

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