Solarindustrie Schweiz. Gute Rahmenbedingungen schaffen
- ShortId
-
11.3360
- Id
-
20113360
- Updated
-
27.07.2023 19:30
- Language
-
de
- Title
-
Solarindustrie Schweiz. Gute Rahmenbedingungen schaffen
- AdditionalIndexing
-
66;Bewilligung;Energiewirtschaft;Sonnenenergie;Einspeisevergütung;Subvention;sektorale Beihilfe
- 1
-
- L03K170505, Sonnenenergie
- L03K170102, Energiewirtschaft
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan prüft der Bundesrat zurzeit die Grundlagen für die Energiepolitik in einem ergebnisoffenen Prozess. Dabei sollen die Potenziale der erneuerbaren Energien vertieft analysiert und die bestehenden Instrumente geprüft und weiterentwickelt werden.</p><p>Eine Aufhebung oder Erhöhung des Deckels der KEV ist darin sicher eine zu prüfende Option.</p><p>Die Bewilligungsverfahren für Solaranlagen sind in aller Regel kein Problem. Bei über 10 000 installierten Anlagen pro Jahr werden nur wenige Dutzend Problemfälle publik. Gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. In der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) verhandeln die eidgenössischen Räte über Anpassungen der Bewilligung von Solaranlagen in Artikel 18a RPG.</p><p>Vorschriften im Gebäudebereich und im Bereich der Haustechnik fallen gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Konkrete Vorgaben zur Nutzung einer Technologie können nicht mehr als subsidiäre Vorschriften des Bundes beurteilt werden, da sie den Energieverbrauch in Gebäuden in den zentralen Bereichen erfassen. Sie könnten deshalb erst nach einer entsprechenden Änderung der Bundesverfassung vom Bund erlassen werden. Aktuell fördern sämtliche Kantone die Nutzung der Solarwärme direkt mit Finanzbeiträgen und/oder indirekt durch Information und Beratung. Eine Vorschrift des Bundes zur Verwendung einer bestimmten Technologie erachtet der Bundesrat weder als zweckdienlich noch als zielführend. Stattdessen möchte der Bundesrat den Weg über allgemeine Zielvorgaben, wie z. B. die Begrenzung des Anteils an nichterneuerbaren Energien, weiterführen. Eine entsprechende Regelung ist in Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) und in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) bereits enthalten. Diese Vorgabe wurde inzwischen von nahezu allen Kantonen in ihre Gesetzgebungen übernommen. Damit ist es nun an der Bauherrschaft, die für ihren spezifischen Fall optimale Technologie zu wählen. Zu beachten ist schliesslich, dass es in Gebäuden, die bereits mit erneuerbarer Energie aus anderer Quelle oder mit Abwärme versorgt werden, nicht in jedem Fall sinnvoll ist, zusätzlich noch Solarwärme einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gute Rahmenbedingungen für die Solarindustrie sind eine wichtige Voraussetzung zur Entfaltung des Zukunftspotenzials dieser Industrie. Es liegt im Interesse unserer Volkswirtschaft, dass die Produktion mit einem möglichst hohen Wertschöpfungsanteil für den Heimmarkt in der Schweiz erfolgt. Das schafft nachhaltige Arbeitsplätze auf dem Denk- und Werkplatz Schweiz. </p><p>Was unternimmt der Bund betreffend Optimierung der Rahmenbedingungen für die Solarindustrie in folgenden Themenkreisen:</p><p>- Aufhebung der Deckelung bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Solaranlagen?</p><p>- Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für die Installation von Solaranlagen?</p><p>- Gesetzliche Vorgaben zur Nutzung der Sonnenkraft bei Neubauten?</p>
- Solarindustrie Schweiz. Gute Rahmenbedingungen schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan prüft der Bundesrat zurzeit die Grundlagen für die Energiepolitik in einem ergebnisoffenen Prozess. Dabei sollen die Potenziale der erneuerbaren Energien vertieft analysiert und die bestehenden Instrumente geprüft und weiterentwickelt werden.</p><p>Eine Aufhebung oder Erhöhung des Deckels der KEV ist darin sicher eine zu prüfende Option.</p><p>Die Bewilligungsverfahren für Solaranlagen sind in aller Regel kein Problem. Bei über 10 000 installierten Anlagen pro Jahr werden nur wenige Dutzend Problemfälle publik. Gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. In der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) verhandeln die eidgenössischen Räte über Anpassungen der Bewilligung von Solaranlagen in Artikel 18a RPG.</p><p>Vorschriften im Gebäudebereich und im Bereich der Haustechnik fallen gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Konkrete Vorgaben zur Nutzung einer Technologie können nicht mehr als subsidiäre Vorschriften des Bundes beurteilt werden, da sie den Energieverbrauch in Gebäuden in den zentralen Bereichen erfassen. Sie könnten deshalb erst nach einer entsprechenden Änderung der Bundesverfassung vom Bund erlassen werden. Aktuell fördern sämtliche Kantone die Nutzung der Solarwärme direkt mit Finanzbeiträgen und/oder indirekt durch Information und Beratung. Eine Vorschrift des Bundes zur Verwendung einer bestimmten Technologie erachtet der Bundesrat weder als zweckdienlich noch als zielführend. Stattdessen möchte der Bundesrat den Weg über allgemeine Zielvorgaben, wie z. B. die Begrenzung des Anteils an nichterneuerbaren Energien, weiterführen. Eine entsprechende Regelung ist in Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) und in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) bereits enthalten. Diese Vorgabe wurde inzwischen von nahezu allen Kantonen in ihre Gesetzgebungen übernommen. Damit ist es nun an der Bauherrschaft, die für ihren spezifischen Fall optimale Technologie zu wählen. Zu beachten ist schliesslich, dass es in Gebäuden, die bereits mit erneuerbarer Energie aus anderer Quelle oder mit Abwärme versorgt werden, nicht in jedem Fall sinnvoll ist, zusätzlich noch Solarwärme einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gute Rahmenbedingungen für die Solarindustrie sind eine wichtige Voraussetzung zur Entfaltung des Zukunftspotenzials dieser Industrie. Es liegt im Interesse unserer Volkswirtschaft, dass die Produktion mit einem möglichst hohen Wertschöpfungsanteil für den Heimmarkt in der Schweiz erfolgt. Das schafft nachhaltige Arbeitsplätze auf dem Denk- und Werkplatz Schweiz. </p><p>Was unternimmt der Bund betreffend Optimierung der Rahmenbedingungen für die Solarindustrie in folgenden Themenkreisen:</p><p>- Aufhebung der Deckelung bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Solaranlagen?</p><p>- Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für die Installation von Solaranlagen?</p><p>- Gesetzliche Vorgaben zur Nutzung der Sonnenkraft bei Neubauten?</p>
- Solarindustrie Schweiz. Gute Rahmenbedingungen schaffen
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