Flankierende Massnahmen. Verstösse gegen Normalarbeitsverträge endlich sanktionieren

ShortId
11.3363
Id
20113363
Updated
28.07.2023 07:47
Language
de
Title
Flankierende Massnahmen. Verstösse gegen Normalarbeitsverträge endlich sanktionieren
AdditionalIndexing
15;10;Allgemeinverbindlichkeitserklärung;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Vollzug von Beschlüssen;Normalarbeitsvertrag;Arbeitsvertrag
1
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L05K0702040109, Normalarbeitsvertrag
  • L05K0806010101, Allgemeinverbindlichkeitserklärung
  • L04K08020343, flankierende Massnahmen
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0702010201, Arbeitsvertrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diese Motion nimmt die Forderung der Motion Rechsteiner Paul 08.3611 wieder auf.</p><p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wurde die Möglichkeit des Erlasses eines NAV mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt. Inzwischen haben verschiedene Kantone von diesem neuen Instrument zum Schutz vor Lohndumping Gebrauch gemacht (bis heute Tessin, Genf und Wallis; weitere werden folgen). Der Vollzug der Bestimmungen zeigt allerdings empfindliche Lücken, auf die ich bereits in meiner Interpellation 09.4090 vom 9. Dezember 2009 in Bezug auf Kontrollen in den Kantonen Tessin und Genf hingewiesen habe; diese Kontrollen hatten zahlreiche und gravierende Verletzungen der Bestimmungen aufgezeigt, mit der Tendenz zu einer weiteren Verschlechterung der Einhaltung der vertraglich festgelegten Mindestlöhne.</p><p>Stossend bleibt die Tatsache, dass die Verstösse gegen den NAV durch die für den Vollzug zuständigen Instanzen nicht wirksam sanktioniert werden können. Dieser von den Vollzugsinstanzen festgestellte Mangel muss korrigiert werden, damit der Schutz vor Lohndumping wirksam durchgesetzt werden kann.</p><p>Forderungen nach einer entsprechenden Ergänzung des Instrumentariums wurden bereits von mehreren Kantonen beim Seco deponiert. Kürzlich haben sich die Kantone Genf, Tessin und Wallis gemeinsam in diesem Sinne geäussert.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die von den am stärksten betroffenen Kantonen geforderten Massnahmen zu beschliessen und endlich einzugestehen, dass bei der Umsetzung der Personenfreizügigkeit grosse Probleme bestehen, deren Lösung nicht weiter vertagt werden kann.</p>
  • <p>Wie bereits in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse Rechsteiner Paul 08.3611 und Pedrina 09.4090 in den Jahren 2008 und 2009 sowie kürzlich in seinen Antworten auf die Anfragen Robbiani 11.5163 vom 14. März 2011 und 11.5225 vom 7. Juni 2011 dargelegt, hat der Bundesrat die Problematik der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten für Schweizer Arbeitgeber, welche zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) missachten, erkannt.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat mit den Kantonen, welche NAV mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen haben, über einen gewissen Zeitraum die Kontrollergebnisse bei Schweizer Arbeitgebern in den betroffenen Branchen analysiert. Es wurde ebenfalls untersucht, weshalb Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bisher nicht von ihrem Recht nach Artikel 360e OR Gebrauch gemacht haben, mittels einer Feststellungsklage die Einhaltung oder Nichteinhaltung eines NAV feststellen zu lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten effektiv ein Problem zur wirksamen Durchsetzung der NAV-Mindestlöhne darstellt. Das Seco prüft zurzeit die Einführung gesetzlicher Massnahmen zur Überwindung der Schwierigkeiten.</p><p>Zudem befasst sich auch die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der Angelegenheit. Sie wird dem Bundesrat eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über den Normalarbeitsvertrag (NAV) durch ein wirksames Sanktionssystem zu ergänzen.</p>
  • Flankierende Massnahmen. Verstösse gegen Normalarbeitsverträge endlich sanktionieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Motion nimmt die Forderung der Motion Rechsteiner Paul 08.3611 wieder auf.</p><p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wurde die Möglichkeit des Erlasses eines NAV mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt. Inzwischen haben verschiedene Kantone von diesem neuen Instrument zum Schutz vor Lohndumping Gebrauch gemacht (bis heute Tessin, Genf und Wallis; weitere werden folgen). Der Vollzug der Bestimmungen zeigt allerdings empfindliche Lücken, auf die ich bereits in meiner Interpellation 09.4090 vom 9. Dezember 2009 in Bezug auf Kontrollen in den Kantonen Tessin und Genf hingewiesen habe; diese Kontrollen hatten zahlreiche und gravierende Verletzungen der Bestimmungen aufgezeigt, mit der Tendenz zu einer weiteren Verschlechterung der Einhaltung der vertraglich festgelegten Mindestlöhne.</p><p>Stossend bleibt die Tatsache, dass die Verstösse gegen den NAV durch die für den Vollzug zuständigen Instanzen nicht wirksam sanktioniert werden können. Dieser von den Vollzugsinstanzen festgestellte Mangel muss korrigiert werden, damit der Schutz vor Lohndumping wirksam durchgesetzt werden kann.</p><p>Forderungen nach einer entsprechenden Ergänzung des Instrumentariums wurden bereits von mehreren Kantonen beim Seco deponiert. Kürzlich haben sich die Kantone Genf, Tessin und Wallis gemeinsam in diesem Sinne geäussert.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die von den am stärksten betroffenen Kantonen geforderten Massnahmen zu beschliessen und endlich einzugestehen, dass bei der Umsetzung der Personenfreizügigkeit grosse Probleme bestehen, deren Lösung nicht weiter vertagt werden kann.</p>
    • <p>Wie bereits in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse Rechsteiner Paul 08.3611 und Pedrina 09.4090 in den Jahren 2008 und 2009 sowie kürzlich in seinen Antworten auf die Anfragen Robbiani 11.5163 vom 14. März 2011 und 11.5225 vom 7. Juni 2011 dargelegt, hat der Bundesrat die Problematik der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten für Schweizer Arbeitgeber, welche zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) missachten, erkannt.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat mit den Kantonen, welche NAV mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen haben, über einen gewissen Zeitraum die Kontrollergebnisse bei Schweizer Arbeitgebern in den betroffenen Branchen analysiert. Es wurde ebenfalls untersucht, weshalb Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bisher nicht von ihrem Recht nach Artikel 360e OR Gebrauch gemacht haben, mittels einer Feststellungsklage die Einhaltung oder Nichteinhaltung eines NAV feststellen zu lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten effektiv ein Problem zur wirksamen Durchsetzung der NAV-Mindestlöhne darstellt. Das Seco prüft zurzeit die Einführung gesetzlicher Massnahmen zur Überwindung der Schwierigkeiten.</p><p>Zudem befasst sich auch die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der Angelegenheit. Sie wird dem Bundesrat eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über den Normalarbeitsvertrag (NAV) durch ein wirksames Sanktionssystem zu ergänzen.</p>
    • Flankierende Massnahmen. Verstösse gegen Normalarbeitsverträge endlich sanktionieren

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