Energieintensive Branchen der Wirtschaft in Gefahr?
- ShortId
-
11.3365
- Id
-
20113365
- Updated
-
28.07.2023 08:24
- Language
-
de
- Title
-
Energieintensive Branchen der Wirtschaft in Gefahr?
- AdditionalIndexing
-
66;15;Arbeitsmarktstatistik;Industrieunternehmen;Energieszenarien;Energiepreis;Eisen- und Stahlindustrie;elektrische Energie;Klimapolitik;Wertschöpfung;Grossunternehmen;Energieversorgung;Energiebedarf;Wettbewerbsfähigkeit;Halbstoff- und Papierindustrie;Arbeitskräfte
- 1
-
- L04K17010111, Energieszenarien
- L05K1701010601, Energiebedarf
- L05K0703060301, Grossunternehmen
- L05K0703060205, Industrieunternehmen
- L05K0702020303, Arbeitsmarktstatistik
- L05K1701010607, Energieversorgung
- L04K07020201, Arbeitskräfte
- L06K070302010107, Wertschöpfung
- L04K07050402, Halbstoff- und Papierindustrie
- L04K07050202, Eisen- und Stahlindustrie
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010605, Energiepreis
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K06010310, Klimapolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Zu den energieintensiven Branchen werden üblicherweise jene Branchen gezählt, bei welchen die Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Darunter fallen namentlich das Textilgewerbe, die Papier- und Kartonindustrie, die Glas- und Zementindustrie, die Metallindustrie sowie die Recyclingbranche. Im Jahr 2008 betrug die gemeinsame Bruttowertschöpfung dieser Branchen ungefähr 8 Milliarden Franken. Verteilt auf die rund 60 000 Vollzeitstellen bedeutete dies im Jahr 2008 eine Bruttowertschöpfung von 130 000 Franken pro Vollzeitstelle (Quelle: BFS). </p><p>Die wirtschaftliche Verflechtung der schweizerischen Unternehmen ist grundsätzlich gross. Auch die energieintensiven Branchen sind wichtige Abnehmer oder Erzeuger von Gütern und Dienstleistungen von und für andere Branchen. Als gewichtige Zulieferer der Branchen können die ebenfalls energieintensive Recycling- und die Bergbauindustrie (etwa 10 000 Vollzeitstellen) genannt werden. Diese erwirtschafteten gemäss Input-Output-Tabelle der Schweiz im Jahr 2005 rund 50 bzw. 20 Prozent ihres Umsatzes in Form von Zulieferungen an die energieintensiven Branchen (bei allen anderen Branchen lag dieser Anteil unter 10 Prozent des Umsatzes).</p><p>3. Im Schlussbericht zur "Too big to fail"-Problematik hält die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission fest, dass ausschliesslich von den Grossbanken systemrelevante Risiken ausgehen. Die Erzeugnisse und Dienstleistungen der übrigen Wirtschaft sind mittelfristig substituierbar. Der Ausfall einer energieintensiven Unternehmung kann negative Auswirkungen auf die Lieferanten und Abnehmer verursachen. Diese Abhängigkeiten sind Ausdruck der Arbeitsteilung und gehören zum allgemeinen Geschäftsrisiko. </p><p>Zur Reduktion dieses Risikos werden generell die Beschaffungs- und Absatzkanäle mittels Firmenbeteiligungen gestärkt und breit diversifiziert. In Europa existieren viele Anbieter für Papier- und Stahlprodukte. Lieferengpässe in der Schweiz würden daher kaum entstehen. Kurzfristig existieren für den Konkursfall im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG; SR 281.1) Massnahmen (z. B. vier- bis sechsmonatige Nachlassstundung), um allfällige strategisch wichtige Funktionen ohne Unterbrechung sicherzustellen. </p><p>4./5. Die Tendenz steigender Energiepreise hängt weitgehend von den Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten ab. Aus ordnungspolitischer Sicht ist es abzulehnen, einzelne Branchen vor solchen Preisentwicklungen zu schützen. Eine industriepolitisch motivierte Vergünstigung der Energieversorgung durch den Staat würde zu Wettbewerbsverfälschungen führen. Zielführender ist es, durch die Verbesserung von Fundamentalfaktoren die Wettbewerbsfähigkeit der Branchen zu stärken. Eine marktverzerrende Bevorzugung inländischer Branchen durch günstigere Tarife ist auch in der EU auf der Basis des neuen europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes (Richtlinie 2009/72/EG) nicht gestattet. Hinsichtlich der Preiserhöhungen, die aus der nationalen Gesetzgebung resultieren, wurden bisher bereits flankierende Massnahmen ergriffen, wie die Begrenzung der Zuschläge auf 3 Prozent der Elektrizitätskosten im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien (Art. 3lff. der Energieverordnung; SR 730.01). Unternehmen, die viel CO2 emittieren, haben ausserdem die Möglichkeit, von der CO2-Abgabe befreit zu werden, sofern sie sich verpflichten, ihre Emissionen im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Bund zu reduzieren. Die Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe soll auch im revidierten CO2-Gesetz (CO2-Gesetz; SR 641.71) für den Zeitraum nach 2012 weitergeführt werden.</p><p>Die energieintensiven Unternehmen haben im Weiteren gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) seit 2009 die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Dies schliesst auch ausländische Energielieferanten mit ein und gewährleistet bereits heute gleich lange Spiesse gegenüber den europäischen Konkurrenten.</p><p>Der Bundesrat hat im März 2011 das UVEK beauftragt, die Energieperspektiven zu aktualisieren und verschiedene Szenarien zum Ausstieg aus der Kernenergie zu untersuchen. Bei der Prüfung dieser Grundlagen der Energiepolitik werden auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einschliesslich der Auswirkungen auf die energieintensiven Branchen untersucht.</p><p>6. Die Möglichkeit der Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe soll gemäss den laufenden Parlamentsdebatten über die Revision des CO2-Gesetzes auch nach 2012 beibehalten werden. Grössere Emittenten sollen in das Emissionshandelssystem (ETS) eingebunden werden. Zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit sollen Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden, soweit dies für den treibhausgaseffizienten Betrieb der Unternehmen notwendig ist. Die übrigen Emissionsrechte werden versteigert. Damit dies nicht zulasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erfolgt, strebt der Bundesrat ein Abkommen mit der EU über die Verknüpfung des schweizerischen mit dem EU-Emissionshandelssystem an. Ziel der laufenden Verhandlungen ist, über eine gegenseitige Anerkennung der CO2-Emissionsrechte gleich lange Spiesse bezüglich der Reduktionskosten für die betroffenen Branchen zwischen der Schweiz und der EU zu erreichen.</p><p>Die Festlegung von ambitiösen Emissionsreduktionszielen wird auch von den energieintensiven Unternehmen verstärkte Anstrengungen erfordern. Mittelfristig kann dadurch aber die Energieeffizienz der Unternehmen verbessert und können die Energiekosten und die Abhängigkeit gegenüber den Preisfluktuationen der fossilen Energieträger gesenkt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Diskussion um die Ausgestaltung der künftigen Energiepolitik wimmelt es zurzeit von Vorschlägen. Vom sofortigen Ausstieg aus der Kernkraft über einen Ausstieg auf Raten bis zum massiven Sparen von Energie reicht dabei die Palette. Dabei geraten andere, ebenso wichtige Aspekte in Vergessenheit. Ein Umbau der Energieversorgung hat nicht nur Auswirkungen auf die Bevölkerung, sondern ganz konkret auch auf die Wirtschaft, und da insbesondere auf die energieintensiven Branchen (u. a. Zement-, Papier-, Stahl- und Recyclingindustrie). Diese haben naturgemäss einen sehr hohen Energiebedarf, welcher auch durch eine Verbesserung der Produktionsprozesse nicht beliebig gesenkt werden kann. Sie erfüllen aber gleichzeitig eine strategisch sehr wichtige Funktion und sind Garanten für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Die Schliessung der Papierfabrik Biberist sei hier als Beispiel speziell erwähnt. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitsplätze in den energieintensiven Branchen insgesamt? Wie viele Zulieferbetriebe und Arbeitsplätze hängen zusätzlich von diesen Branchen ab? </p><p>2. Wie hoch ist die Wertschöpfung der Branche insgesamt und pro Arbeitsplatz? </p><p>3. Wie beurteilt er die strategische Funktion dieser Branchen in Bezug auf die Gesamtwirtschaft und die Unabhängigkeit vom Ausland? Welche anderen Wirtschaftsbereiche wären bei einem möglichen Wegfall solcher Produktionsbetriebe betroffen?</p><p>4. Sieht er die energieintensiven Branchen bei weiter steigenden Energiepreisen in Gefahr? Falls ja, mit welchen Massnahmen will der Bundesrat hier Gegensteuer geben, um eine Verteuerung der Energie zu verhindern?</p><p>5. Wie schätzt er die Idee ein, die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen durch günstigere Strompreise zu verbessern? Gibt es andere Staaten, welche solche Massnahmen zur Stärkung ihrer energieintensiven Industrien kennen? Falls ja, wie ist dort der Erfolg? Welche anderen Massnahmen wären nach Ansicht des Bundesrates zusätzlich in Betracht zu ziehen, damit im internationalen Wettbewerb diese Unternehmen gleich lange Spiesse haben würden?</p><p>6. Wie beurteilt er die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen in Bezug auf die steigenden Anforderungen im Bereich der Klimapolitik? Wie ist die Situation diesbezüglich in anderen Ländern? </p>
- Energieintensive Branchen der Wirtschaft in Gefahr?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Zu den energieintensiven Branchen werden üblicherweise jene Branchen gezählt, bei welchen die Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Darunter fallen namentlich das Textilgewerbe, die Papier- und Kartonindustrie, die Glas- und Zementindustrie, die Metallindustrie sowie die Recyclingbranche. Im Jahr 2008 betrug die gemeinsame Bruttowertschöpfung dieser Branchen ungefähr 8 Milliarden Franken. Verteilt auf die rund 60 000 Vollzeitstellen bedeutete dies im Jahr 2008 eine Bruttowertschöpfung von 130 000 Franken pro Vollzeitstelle (Quelle: BFS). </p><p>Die wirtschaftliche Verflechtung der schweizerischen Unternehmen ist grundsätzlich gross. Auch die energieintensiven Branchen sind wichtige Abnehmer oder Erzeuger von Gütern und Dienstleistungen von und für andere Branchen. Als gewichtige Zulieferer der Branchen können die ebenfalls energieintensive Recycling- und die Bergbauindustrie (etwa 10 000 Vollzeitstellen) genannt werden. Diese erwirtschafteten gemäss Input-Output-Tabelle der Schweiz im Jahr 2005 rund 50 bzw. 20 Prozent ihres Umsatzes in Form von Zulieferungen an die energieintensiven Branchen (bei allen anderen Branchen lag dieser Anteil unter 10 Prozent des Umsatzes).</p><p>3. Im Schlussbericht zur "Too big to fail"-Problematik hält die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission fest, dass ausschliesslich von den Grossbanken systemrelevante Risiken ausgehen. Die Erzeugnisse und Dienstleistungen der übrigen Wirtschaft sind mittelfristig substituierbar. Der Ausfall einer energieintensiven Unternehmung kann negative Auswirkungen auf die Lieferanten und Abnehmer verursachen. Diese Abhängigkeiten sind Ausdruck der Arbeitsteilung und gehören zum allgemeinen Geschäftsrisiko. </p><p>Zur Reduktion dieses Risikos werden generell die Beschaffungs- und Absatzkanäle mittels Firmenbeteiligungen gestärkt und breit diversifiziert. In Europa existieren viele Anbieter für Papier- und Stahlprodukte. Lieferengpässe in der Schweiz würden daher kaum entstehen. Kurzfristig existieren für den Konkursfall im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG; SR 281.1) Massnahmen (z. B. vier- bis sechsmonatige Nachlassstundung), um allfällige strategisch wichtige Funktionen ohne Unterbrechung sicherzustellen. </p><p>4./5. Die Tendenz steigender Energiepreise hängt weitgehend von den Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten ab. Aus ordnungspolitischer Sicht ist es abzulehnen, einzelne Branchen vor solchen Preisentwicklungen zu schützen. Eine industriepolitisch motivierte Vergünstigung der Energieversorgung durch den Staat würde zu Wettbewerbsverfälschungen führen. Zielführender ist es, durch die Verbesserung von Fundamentalfaktoren die Wettbewerbsfähigkeit der Branchen zu stärken. Eine marktverzerrende Bevorzugung inländischer Branchen durch günstigere Tarife ist auch in der EU auf der Basis des neuen europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes (Richtlinie 2009/72/EG) nicht gestattet. Hinsichtlich der Preiserhöhungen, die aus der nationalen Gesetzgebung resultieren, wurden bisher bereits flankierende Massnahmen ergriffen, wie die Begrenzung der Zuschläge auf 3 Prozent der Elektrizitätskosten im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien (Art. 3lff. der Energieverordnung; SR 730.01). Unternehmen, die viel CO2 emittieren, haben ausserdem die Möglichkeit, von der CO2-Abgabe befreit zu werden, sofern sie sich verpflichten, ihre Emissionen im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Bund zu reduzieren. Die Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe soll auch im revidierten CO2-Gesetz (CO2-Gesetz; SR 641.71) für den Zeitraum nach 2012 weitergeführt werden.</p><p>Die energieintensiven Unternehmen haben im Weiteren gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) seit 2009 die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Dies schliesst auch ausländische Energielieferanten mit ein und gewährleistet bereits heute gleich lange Spiesse gegenüber den europäischen Konkurrenten.</p><p>Der Bundesrat hat im März 2011 das UVEK beauftragt, die Energieperspektiven zu aktualisieren und verschiedene Szenarien zum Ausstieg aus der Kernenergie zu untersuchen. Bei der Prüfung dieser Grundlagen der Energiepolitik werden auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einschliesslich der Auswirkungen auf die energieintensiven Branchen untersucht.</p><p>6. Die Möglichkeit der Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe soll gemäss den laufenden Parlamentsdebatten über die Revision des CO2-Gesetzes auch nach 2012 beibehalten werden. Grössere Emittenten sollen in das Emissionshandelssystem (ETS) eingebunden werden. Zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit sollen Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden, soweit dies für den treibhausgaseffizienten Betrieb der Unternehmen notwendig ist. Die übrigen Emissionsrechte werden versteigert. Damit dies nicht zulasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erfolgt, strebt der Bundesrat ein Abkommen mit der EU über die Verknüpfung des schweizerischen mit dem EU-Emissionshandelssystem an. Ziel der laufenden Verhandlungen ist, über eine gegenseitige Anerkennung der CO2-Emissionsrechte gleich lange Spiesse bezüglich der Reduktionskosten für die betroffenen Branchen zwischen der Schweiz und der EU zu erreichen.</p><p>Die Festlegung von ambitiösen Emissionsreduktionszielen wird auch von den energieintensiven Unternehmen verstärkte Anstrengungen erfordern. Mittelfristig kann dadurch aber die Energieeffizienz der Unternehmen verbessert und können die Energiekosten und die Abhängigkeit gegenüber den Preisfluktuationen der fossilen Energieträger gesenkt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Diskussion um die Ausgestaltung der künftigen Energiepolitik wimmelt es zurzeit von Vorschlägen. Vom sofortigen Ausstieg aus der Kernkraft über einen Ausstieg auf Raten bis zum massiven Sparen von Energie reicht dabei die Palette. Dabei geraten andere, ebenso wichtige Aspekte in Vergessenheit. Ein Umbau der Energieversorgung hat nicht nur Auswirkungen auf die Bevölkerung, sondern ganz konkret auch auf die Wirtschaft, und da insbesondere auf die energieintensiven Branchen (u. a. Zement-, Papier-, Stahl- und Recyclingindustrie). Diese haben naturgemäss einen sehr hohen Energiebedarf, welcher auch durch eine Verbesserung der Produktionsprozesse nicht beliebig gesenkt werden kann. Sie erfüllen aber gleichzeitig eine strategisch sehr wichtige Funktion und sind Garanten für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Die Schliessung der Papierfabrik Biberist sei hier als Beispiel speziell erwähnt. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitsplätze in den energieintensiven Branchen insgesamt? Wie viele Zulieferbetriebe und Arbeitsplätze hängen zusätzlich von diesen Branchen ab? </p><p>2. Wie hoch ist die Wertschöpfung der Branche insgesamt und pro Arbeitsplatz? </p><p>3. Wie beurteilt er die strategische Funktion dieser Branchen in Bezug auf die Gesamtwirtschaft und die Unabhängigkeit vom Ausland? Welche anderen Wirtschaftsbereiche wären bei einem möglichen Wegfall solcher Produktionsbetriebe betroffen?</p><p>4. Sieht er die energieintensiven Branchen bei weiter steigenden Energiepreisen in Gefahr? Falls ja, mit welchen Massnahmen will der Bundesrat hier Gegensteuer geben, um eine Verteuerung der Energie zu verhindern?</p><p>5. Wie schätzt er die Idee ein, die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen durch günstigere Strompreise zu verbessern? Gibt es andere Staaten, welche solche Massnahmen zur Stärkung ihrer energieintensiven Industrien kennen? Falls ja, wie ist dort der Erfolg? Welche anderen Massnahmen wären nach Ansicht des Bundesrates zusätzlich in Betracht zu ziehen, damit im internationalen Wettbewerb diese Unternehmen gleich lange Spiesse haben würden?</p><p>6. Wie beurteilt er die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen in Bezug auf die steigenden Anforderungen im Bereich der Klimapolitik? Wie ist die Situation diesbezüglich in anderen Ländern? </p>
- Energieintensive Branchen der Wirtschaft in Gefahr?
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