Für kinderfreundliche Wohnquartiere
- ShortId
-
11.3390
- Id
-
20113390
- Updated
-
27.07.2023 21:03
- Language
-
de
- Title
-
Für kinderfreundliche Wohnquartiere
- AdditionalIndexing
-
28;48;Rollschuhfahrer/in;Freizeit;Spiel;Strassenverkehrsordnung;Radfahrer/in;Kind;Wohnzone;Verkehrsunfall;Gemeindestrasse
- 1
-
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L06K180102010106, Rollschuhfahrer/in
- L06K180102010105, Radfahrer/in
- L05K0107010205, Kind
- L05K1803010202, Gemeindestrasse
- L06K010204010102, Wohnzone
- L04K01010106, Spiel
- L03K010101, Freizeit
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verordnung über die Strassenbenützung (StBV) ist 50-jährig und soll entschlackt werden. Darin präzisiert das Astra Artikel 12 über die "fahrzeugähnlichen Geräte" (Trottinett, Kinderräder, Rollschuhe, Inlines usw.) und legt fest, dass diese von Kindern unter 7 Jahren auf Quartierstrassen ohne Trottoirs, auf Radwegen und in temporeduzierten Zonen (30er- und Begegnungszonen) nicht ohne Begleitung Erwachsener gefahren werden dürfen. Diese Regel bedeutet ein weitgehendes Spielverbot für Kinder in ihrem Wohnquartier. Denn es ist eine realitätsferne Idee, dass Eltern die Kinder permanent begleiten beim Spielen. Eher werden die Kinder einfach vom öffentlichen Raum verbannt.</p><p>Der Staat will mit Verboten und Vorschriften die Kinder schützen - und bewirkt das Gegenteil. Die Kinder werden weitgehend der Möglichkeiten beraubt, sich draussen mit Spielgeräten zu bewegen und Geschicklichkeit und Motorik zu entwickeln. Das Astra will Unfälle verhindern und nimmt den Kindern genau die Möglichkeit, ihre nötigen unfallpräventiven Erfahrungen zu machen und Kompetenz zu entwickeln, um als Erwachsene möglichst wenige Unfälle zu verursachen. Das Verbot ist kontraproduktiv und liegt nicht nur quer zu jeder nachhaltigen Unfall-, sondern auch zur Gesundheitsprävention. Die heutige Gesellschaft leidet unter Bewegungsmangel und Übergewicht. Das wichtigste Gegensteuer dazu ist die Förderung von Bewegungsspielen und -möglichkeiten im Kindesalter. Dort werden die späteren Verhaltensmuster angelegt. Deshalb hat auch ein Regelwerk für das Verhalten mit "fahrzeugähnlichen Geräten" im öffentlichen Raum neben der Unfallverhütung eine zusätzliche gesellschafts- und gesundheitspolitische Dimension. Das Verbot ist auch zu streichen, weil es ein Angriff auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Eltern ist, von denen man erwarten darf, dass sie in der Lage sind, selber zu entscheiden, wie sie ihr Kind vor Gefahren schützen und es auf die Bewältigung von Gefahren vorbereiten.</p>
- <p>Es war nie die Idee, das Spielen von Kindern in Wohnquartieren zu verbieten. Kinder sollen auch künftig mit dem Trottinett oder dem Kindervelo fahren und spielen dürfen, und zwar auch ohne elterliche Aufsicht. Auf Trottoirs, Fusswegen und in Fussgängerzonen ist dies stets zulässig. Auch auf verkehrsarmen Nebenstrassen (etwa in Wohnquartieren) dürfen sie unbeaufsichtigt spielen (nicht nur Trottinett fahren), sofern die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindert oder gefährdet werden. Einschränkungen für Kinder bestehen nur, wenn das Trottinett als Verkehrsmittel verwendet wird, um auf der Fahrbahn zum Beispiel in den Kindergarten zu fahren. Für Fahrten auf der Fahrbahn (und nicht auf dem Trottoir) müssen die Kinder ein bestimmtes Alter aufweisen oder von einer erwachsenen Person begleitet sein (vergleiche dazu auch Artikel 8 des Entwurfes der Strassenbenützungsverordnung).</p><p>Diese Einschränkungen sind bereits vom geltenden Recht vorgesehen und haben sich bewährt. Bisher bezogen sich die Einschränkungen auf vorschulpflichtige Kinder, gemäss dem Revisionsentwurf sollen sie neu für Kinder unter 7 Jahren gelten.</p><p>Hintergrund für diesen Änderungsvorschlag ist, dass die Kinder durch Reformen des Schulwesens immer jünger schulpflichtig werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen von Via sicura auch vorgeschlagen, das Mindestalter für das Radfahren auf der Fahrbahn auf 7 Jahre festzulegen. Die altersmässigen Beschränkungen für die Benützung von Fahrrädern und Trottinetts auf der Fahrbahn sollen wie bisher koordiniert bleiben. Daher soll, wenn das Parlament den Vorschlag des Bundesrats hinsichtlich der Altersbeschränkung fürs Velofahren abändert, auch die Alterslimite für die Benützung von Trottinetts in der neuen Verordnung entsprechend angepasst werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Verordnungsentwurf des Astra über die Strassenbenützung sieht ein Verbot vor für vorschulpflichtige Kinder, die auf Quartierstrassen Trottinett oder Kinderrad fahren ohne Begleitung einer erwachsenen Person. Der Bundesrat wird beauftragt, diese kinderfeindliche und weltfremde Regelung aus dem Verordnungsentwurf zu streichen und der Kinderfreundlichkeit von Wohnquartieren Rechnung zu tragen.</p>
- Für kinderfreundliche Wohnquartiere
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verordnung über die Strassenbenützung (StBV) ist 50-jährig und soll entschlackt werden. Darin präzisiert das Astra Artikel 12 über die "fahrzeugähnlichen Geräte" (Trottinett, Kinderräder, Rollschuhe, Inlines usw.) und legt fest, dass diese von Kindern unter 7 Jahren auf Quartierstrassen ohne Trottoirs, auf Radwegen und in temporeduzierten Zonen (30er- und Begegnungszonen) nicht ohne Begleitung Erwachsener gefahren werden dürfen. Diese Regel bedeutet ein weitgehendes Spielverbot für Kinder in ihrem Wohnquartier. Denn es ist eine realitätsferne Idee, dass Eltern die Kinder permanent begleiten beim Spielen. Eher werden die Kinder einfach vom öffentlichen Raum verbannt.</p><p>Der Staat will mit Verboten und Vorschriften die Kinder schützen - und bewirkt das Gegenteil. Die Kinder werden weitgehend der Möglichkeiten beraubt, sich draussen mit Spielgeräten zu bewegen und Geschicklichkeit und Motorik zu entwickeln. Das Astra will Unfälle verhindern und nimmt den Kindern genau die Möglichkeit, ihre nötigen unfallpräventiven Erfahrungen zu machen und Kompetenz zu entwickeln, um als Erwachsene möglichst wenige Unfälle zu verursachen. Das Verbot ist kontraproduktiv und liegt nicht nur quer zu jeder nachhaltigen Unfall-, sondern auch zur Gesundheitsprävention. Die heutige Gesellschaft leidet unter Bewegungsmangel und Übergewicht. Das wichtigste Gegensteuer dazu ist die Förderung von Bewegungsspielen und -möglichkeiten im Kindesalter. Dort werden die späteren Verhaltensmuster angelegt. Deshalb hat auch ein Regelwerk für das Verhalten mit "fahrzeugähnlichen Geräten" im öffentlichen Raum neben der Unfallverhütung eine zusätzliche gesellschafts- und gesundheitspolitische Dimension. Das Verbot ist auch zu streichen, weil es ein Angriff auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Eltern ist, von denen man erwarten darf, dass sie in der Lage sind, selber zu entscheiden, wie sie ihr Kind vor Gefahren schützen und es auf die Bewältigung von Gefahren vorbereiten.</p>
- <p>Es war nie die Idee, das Spielen von Kindern in Wohnquartieren zu verbieten. Kinder sollen auch künftig mit dem Trottinett oder dem Kindervelo fahren und spielen dürfen, und zwar auch ohne elterliche Aufsicht. Auf Trottoirs, Fusswegen und in Fussgängerzonen ist dies stets zulässig. Auch auf verkehrsarmen Nebenstrassen (etwa in Wohnquartieren) dürfen sie unbeaufsichtigt spielen (nicht nur Trottinett fahren), sofern die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindert oder gefährdet werden. Einschränkungen für Kinder bestehen nur, wenn das Trottinett als Verkehrsmittel verwendet wird, um auf der Fahrbahn zum Beispiel in den Kindergarten zu fahren. Für Fahrten auf der Fahrbahn (und nicht auf dem Trottoir) müssen die Kinder ein bestimmtes Alter aufweisen oder von einer erwachsenen Person begleitet sein (vergleiche dazu auch Artikel 8 des Entwurfes der Strassenbenützungsverordnung).</p><p>Diese Einschränkungen sind bereits vom geltenden Recht vorgesehen und haben sich bewährt. Bisher bezogen sich die Einschränkungen auf vorschulpflichtige Kinder, gemäss dem Revisionsentwurf sollen sie neu für Kinder unter 7 Jahren gelten.</p><p>Hintergrund für diesen Änderungsvorschlag ist, dass die Kinder durch Reformen des Schulwesens immer jünger schulpflichtig werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen von Via sicura auch vorgeschlagen, das Mindestalter für das Radfahren auf der Fahrbahn auf 7 Jahre festzulegen. Die altersmässigen Beschränkungen für die Benützung von Fahrrädern und Trottinetts auf der Fahrbahn sollen wie bisher koordiniert bleiben. Daher soll, wenn das Parlament den Vorschlag des Bundesrats hinsichtlich der Altersbeschränkung fürs Velofahren abändert, auch die Alterslimite für die Benützung von Trottinetts in der neuen Verordnung entsprechend angepasst werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Verordnungsentwurf des Astra über die Strassenbenützung sieht ein Verbot vor für vorschulpflichtige Kinder, die auf Quartierstrassen Trottinett oder Kinderrad fahren ohne Begleitung einer erwachsenen Person. Der Bundesrat wird beauftragt, diese kinderfeindliche und weltfremde Regelung aus dem Verordnungsentwurf zu streichen und der Kinderfreundlichkeit von Wohnquartieren Rechnung zu tragen.</p>
- Für kinderfreundliche Wohnquartiere
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