Transparenz beim Geschäftsbericht der SRG
- ShortId
-
11.3397
- Id
-
20113397
- Updated
-
28.07.2023 08:17
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz beim Geschäftsbericht der SRG
- AdditionalIndexing
-
34;Kostenrechnung;Rechnung;Transparenz;SRG;Jahresbericht
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L04K02021701, Jahresbericht
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K11020208, Rechnung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Einnahmen der jährlichen Radio- und Fernsehgebühren betragen im Moment knapp 1,2 Milliarden Schweizerfranken. Der Grossteil dieser Gelder, nämlich 96 Prozent, entfällt dabei auf die staatlichen Sender. Angesichts dieser enormen Summe ist eine vollständige Transparenz nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar in der Diskussion betreffend die vom Volk bezahlten Gebühren. Eine genaue Aufstellung würde dem Gebührenzahler zeigen, wie die Gelder eingesetzt werden, und damit auch Goodwill für kommende Vorhaben schaffen. Gleichzeitig würde sich durch diese Angaben auch die Diskussion um die Definition des Service public verbessern, wovon die SRG als Ganzes nur profitieren kann. Viele der heute im Raum stehenden Forderungen haben ihren Ursprung nämlich in der unklaren Verteilung der Mittel. Mehr Transparenz kann daher auch als ein Schritt zu mehr Sachlichkeit gesehen werden, was in der Diskussion um die künftige Gestaltung der Medienlandschaft nur ein Gewinn sein kann. </p>
- <p>Die SRG ist verpflichtet, ihre Bücher wie eine börsenkotierte Aktiengesellschaft zu führen (Art. 36 Abs. 1 RTVG). Die Rechnungslegung der SRG basiert auf den Standards von Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen der Schweizerischen Rechnungslegungskommission). Ihr Geschäftsbericht zeichnet sich im Vergleich zu anderen Veranstaltern durch eine grosse Transparenz aus. Die SRG publiziert auch statistisches Material, das zeigt, wie sie ihren Leistungsauftrag umsetzt. </p><p>Weiter gehen die Berichterstattungspflichten der SRG der Aufsichtsbehörde gegenüber. Das UVEK prüft die Konzernrechnung, die Jahresrechnung, den Voranschlag, die Finanzplanung und den Jahresbericht der SRG und der von ihr beherrschten Unternehmen (Art. 36 Abs. 3 RTVG). Zudem kann das UVEK ergänzende Auskünfte verlangen, unter bestimmten Voraussetzungen Nachprüfungen vor Ort vornehmen und Dritte mit der Finanzprüfung beauftragen (Art. 36 Abs. 4-6 RTVG). Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat 2006 einen umfassenden Bericht über die Finanzlage und die Wirtschaftlichkeit der SRG publiziert. Das UVEK hat auch Zugang zur Kosten- und Leistungsrechnung der SRG. Damit sollen Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorgenommen und soll die bestimmungsgemässe Verwendung der Empfangsgebühren im Interesse der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Die Aufsichtsbehörde respektiert die Programmautonomie und das unternehmerische Ermessen der SRG; Zweckmässigkeitskontrollen sind bei der Aufsicht untersagt (Art. 36 Abs. 7 RTVG). </p><p>Die Motion fordert weitgehende Publikationspflichten, die in Umfang und Detaillierungsgrad das Geschäftsgeheimnis der SRG und dasjenige ihrer Vertragspartner verletzen können. Viele dieser Angaben sind vor allem für die anderen Marktteilnehmer von Interesse. Die Veröffentlichung solcher Informationen kann der SRG einen Wettbewerbsnachteil bringen. Soweit aber die Daten von allgemeinem Interesse sind, hat sich die SRG bereiterklärt, diese in Zukunft freiwillig zu veröffentlichen, so etwa die Kosten der Sparten Information, Kultur, Unterhaltung und Sport sowie die Verteilung der Mittel auf Eigen- und Fremdproduktionen. Die SRG weist darauf hin, dass sich einige der in der Motion gewünschten Angaben bereits heute in den Geschäftsberichten der SRG finden. So habe die SRG in den vergangenen fünf Jahren 130 bis 180 Millionen Franken jährlich an Autorinnen und Autoren, an Künstlerinnen und Künstler und zur Begleichung von Urheberrechten ausgegeben. </p><p>Der Bundesrat sieht keinen Anlass, der SRG weiter gehende Berichterstattungspflichten aufzuerlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne einer Stärkung der Transparenz die SRG zu verpflichten, in ihren jährlichen Geschäftsberichten und den dazugehörenden Rechnungen neben den bisherigen Angaben insbesondere auch die Kosten der jeweiligen Sender, Sparten, der produzierten Programme und Sendeformate sowie die Kosten von Events, Lobbying- und Marketingmassnahmen aufzulisten. Dazu gehört auch eine genaue Auflistung der Kosten für den Einkauf von Filmen, Serien, Lizenzen und die Beteiligung an internationalen Produktionen.</p>
- Transparenz beim Geschäftsbericht der SRG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Einnahmen der jährlichen Radio- und Fernsehgebühren betragen im Moment knapp 1,2 Milliarden Schweizerfranken. Der Grossteil dieser Gelder, nämlich 96 Prozent, entfällt dabei auf die staatlichen Sender. Angesichts dieser enormen Summe ist eine vollständige Transparenz nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar in der Diskussion betreffend die vom Volk bezahlten Gebühren. Eine genaue Aufstellung würde dem Gebührenzahler zeigen, wie die Gelder eingesetzt werden, und damit auch Goodwill für kommende Vorhaben schaffen. Gleichzeitig würde sich durch diese Angaben auch die Diskussion um die Definition des Service public verbessern, wovon die SRG als Ganzes nur profitieren kann. Viele der heute im Raum stehenden Forderungen haben ihren Ursprung nämlich in der unklaren Verteilung der Mittel. Mehr Transparenz kann daher auch als ein Schritt zu mehr Sachlichkeit gesehen werden, was in der Diskussion um die künftige Gestaltung der Medienlandschaft nur ein Gewinn sein kann. </p>
- <p>Die SRG ist verpflichtet, ihre Bücher wie eine börsenkotierte Aktiengesellschaft zu führen (Art. 36 Abs. 1 RTVG). Die Rechnungslegung der SRG basiert auf den Standards von Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen der Schweizerischen Rechnungslegungskommission). Ihr Geschäftsbericht zeichnet sich im Vergleich zu anderen Veranstaltern durch eine grosse Transparenz aus. Die SRG publiziert auch statistisches Material, das zeigt, wie sie ihren Leistungsauftrag umsetzt. </p><p>Weiter gehen die Berichterstattungspflichten der SRG der Aufsichtsbehörde gegenüber. Das UVEK prüft die Konzernrechnung, die Jahresrechnung, den Voranschlag, die Finanzplanung und den Jahresbericht der SRG und der von ihr beherrschten Unternehmen (Art. 36 Abs. 3 RTVG). Zudem kann das UVEK ergänzende Auskünfte verlangen, unter bestimmten Voraussetzungen Nachprüfungen vor Ort vornehmen und Dritte mit der Finanzprüfung beauftragen (Art. 36 Abs. 4-6 RTVG). Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat 2006 einen umfassenden Bericht über die Finanzlage und die Wirtschaftlichkeit der SRG publiziert. Das UVEK hat auch Zugang zur Kosten- und Leistungsrechnung der SRG. Damit sollen Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorgenommen und soll die bestimmungsgemässe Verwendung der Empfangsgebühren im Interesse der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Die Aufsichtsbehörde respektiert die Programmautonomie und das unternehmerische Ermessen der SRG; Zweckmässigkeitskontrollen sind bei der Aufsicht untersagt (Art. 36 Abs. 7 RTVG). </p><p>Die Motion fordert weitgehende Publikationspflichten, die in Umfang und Detaillierungsgrad das Geschäftsgeheimnis der SRG und dasjenige ihrer Vertragspartner verletzen können. Viele dieser Angaben sind vor allem für die anderen Marktteilnehmer von Interesse. Die Veröffentlichung solcher Informationen kann der SRG einen Wettbewerbsnachteil bringen. Soweit aber die Daten von allgemeinem Interesse sind, hat sich die SRG bereiterklärt, diese in Zukunft freiwillig zu veröffentlichen, so etwa die Kosten der Sparten Information, Kultur, Unterhaltung und Sport sowie die Verteilung der Mittel auf Eigen- und Fremdproduktionen. Die SRG weist darauf hin, dass sich einige der in der Motion gewünschten Angaben bereits heute in den Geschäftsberichten der SRG finden. So habe die SRG in den vergangenen fünf Jahren 130 bis 180 Millionen Franken jährlich an Autorinnen und Autoren, an Künstlerinnen und Künstler und zur Begleichung von Urheberrechten ausgegeben. </p><p>Der Bundesrat sieht keinen Anlass, der SRG weiter gehende Berichterstattungspflichten aufzuerlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne einer Stärkung der Transparenz die SRG zu verpflichten, in ihren jährlichen Geschäftsberichten und den dazugehörenden Rechnungen neben den bisherigen Angaben insbesondere auch die Kosten der jeweiligen Sender, Sparten, der produzierten Programme und Sendeformate sowie die Kosten von Events, Lobbying- und Marketingmassnahmen aufzulisten. Dazu gehört auch eine genaue Auflistung der Kosten für den Einkauf von Filmen, Serien, Lizenzen und die Beteiligung an internationalen Produktionen.</p>
- Transparenz beim Geschäftsbericht der SRG
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