Vorhandenes Potenzial einheimischer erneuerbarer Energieträger fördern statt behindern
- ShortId
-
11.3398
- Id
-
20113398
- Updated
-
24.06.2025 23:48
- Language
-
de
- Title
-
Vorhandenes Potenzial einheimischer erneuerbarer Energieträger fördern statt behindern
- AdditionalIndexing
-
66;52;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Brennholz;Waldwirtschaft;biologische Vielfalt;Energieversorgung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L05K1701010607, Energieversorgung
- L03K170507, Wasserkraft
- L03K140107, Waldwirtschaft
- L05K0705040102, Brennholz
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L04K06010504, Wassernutzung
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Neuausrichtung der Energieversorgung in der Schweiz auf erneuerbare Rohstoffe bedarf politischer und rechtlicher Weichenstellungen. Dies beansprucht Zeit. Damit in der Zwischenzeit das verfügbare Potenzial an erneuerbaren Energien nicht vermindert wird, sind Projekte, welche die verfügbare Menge einschränken, umgehend zu sistieren.</p><p>Dies betrifft insbesondere sämtliche Projekte in der Wasserkraftgewinnung und der Energieholzerzeugung. Speziell im Wald ist das Entziehen bewirtschaftbarer Flächen aus der Nutzung in der Regel über Jahrzehnte durch Grundbucheinträge fixiert. Im Sinne der Offenhaltung sämtlicher Optionen sind solche Vorhaben bis auf Weiteres zu sistieren. Dies betrifft insbesondere auch die Biodiversitätsstrategie.</p>
- <p>Der Bund orientiert sich bei der Ausarbeitung und Umsetzung seiner Strategien und Projekte am Grundsatz der Nachhaltigkeit (vgl. Art. 73 BV; Nachhaltigkeitsstrategie des Bundesrates). Die verfassungsmässigen Zielsetzungen wie eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung (Art. 89 Abs. 1 BV), die Erfüllung der unterschiedlichen Waldfunktionen (Art. 77 BV) sowie der Schutz von Tier- und Pflanzenwelt (Art. 78 BV) sind für den Bund gleichermassen verbindlich, ohne dass ein Interesse hierarchisch über dem anderen stehen würde.</p><p>Die Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz verbessert die CO2-Bilanz der Schweiz (durch Speicherung von Kohlenstoff im verbauten Holz, durch Substitution fossiler Energieträger und nichterneuerbarer Materialien), trägt in regionalen Wirtschaftskreisläufen zur Schonung der Umwelt bei und kann Synergiewirkungen mit der Politik zur Förderung der Biodiversität schaffen sowie einen wichtigen Beitrag für eine grüne Wirtschaft (green economy) leisten. Aber dieses Potenzial wird nicht vollständig ausgeschöpft, weil seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt wird, als nachwächst (insb. im Privatwald und in Gebirgswäldern). So hat die Schweiz im europäischen Vergleich einen der höchsten Holzvorräte.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der sich in Überarbeitung befindenden Waldpolitik des Bundes (Weiterentwicklung des "Waldprogramms Schweiz, WAP-CH"), dass das ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltig nutzbare Holznutzungspotenzial des Schweizer Waldes (unter Berücksichtigung der standörtlichen Bedingungen) möglichst ausgeschöpft wird. Diesbezüglich hat sich der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Flückiger 10.3124 geäussert. Der Bundesrat prüft deshalb derzeit, ob die gezielte Anpassung der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes (Wald zum Schutz vor Naturgefahren) künftig unterstützt werden soll, um auch die heute nichtzugänglichen Holzressourcen nutzen zu können. Es sind also bereits diverse Anstrengungen im Gange, die dem Anliegen des Motionärs entsprechen.</p><p>Generell deuten Untersuchungen darauf hin, dass die Holznutzung kein Gegensatz zur Biodiversität sein muss, wenn die Nutzung nachhaltig und naturnah erfolgt. So sind zum Beispiel durch eine verstärkte Holznutzung geschaffene lichte Wälder mit wärmeliebenden Arten sehr artenreich.</p><p>Ein zentrales Element der Biodiversität sind ausreichende Alt- und Totholzanteile auf der ganzen Waldfläche sowie die Bezeichnung und Sicherung von Waldreservaten, wo Wälder nicht oder auf eine ganz bestimmte Art (wie etwa als Nieder- oder Mittelwälder) genutzt werden. Die geltenden Zielwerte für die Ausscheidung von Waldreservaten bis 2030 liegen bei 10 Prozent der Schweizer Waldfläche. Auf rund der Hälfte dieser Fläche soll ganz auf eine Nutzung verzichtet werden. Diese Vereinbarung wurde zwischen Bund und Kantonen bereits im Jahr 2001 geschlossen und wird seither umgesetzt.</p><p>Nicht nur bei der Holzenergie, sondern etwa auch bei der Wasserkraft lässt der Grundsatz der Nachhaltigkeit eine stärkere Nutzung zu, sofern bei der konkreten Umsetzung eine grossräumige Planung und eine sektorübergreifende Betrachtung erfolgt. Die aktuellen Herausforderungen betreffen aber - wie vom Motionär richtigerweise erwähnt - auch den Bereich Wasser, was diverse Antworten auf einer strategischen Ebene verlangt. Deshalb hat der Bundesrat dem unterdessen vom Parlament überwiesenen Postulat Walter 10.3533 zugestimmt, welches u. a. die Erarbeitung eines Berichtes zu einer nachhaltigen Wasserstrategie aus Sicht verschiedener Nutzergruppen verlangt.</p><p>Was schliesslich die Biodiversitätsstrategie betrifft, so hat der Bundesrat das UVEK mit Beschluss vom 1. Juli 2009 beauftragt, eine solche zu erarbeiten mit dem Ziel, die Vielfalt der Ökosysteme, der Arten und der Gene langfristig zu erhalten. Der Bundesrat hält an diesem Auftrag fest, im Einklang mit den Anforderungen des Legislaturprogramms 2007-2011 sowie der Biodiversitätskonvention (SR 0.451.43).</p><p>Im Ergebnis stellt der Bundesrat fest, dass für die Erreichung der mit der Motion verfolgten Anliegen bereits heute genügend Spielraum besteht. Eine Ausweitung dieses Spielraums zulasten anderer, gleichwertiger Zielsetzungen des Verfassungsrechts bzw. einen generellen Marschhalt lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche Bundesprojekte und -strategien, die zu einer Verringerung der potenziell verfügbaren erneuerbaren Energieträger führen könnten, zu sistieren.</p>
- Vorhandenes Potenzial einheimischer erneuerbarer Energieträger fördern statt behindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Neuausrichtung der Energieversorgung in der Schweiz auf erneuerbare Rohstoffe bedarf politischer und rechtlicher Weichenstellungen. Dies beansprucht Zeit. Damit in der Zwischenzeit das verfügbare Potenzial an erneuerbaren Energien nicht vermindert wird, sind Projekte, welche die verfügbare Menge einschränken, umgehend zu sistieren.</p><p>Dies betrifft insbesondere sämtliche Projekte in der Wasserkraftgewinnung und der Energieholzerzeugung. Speziell im Wald ist das Entziehen bewirtschaftbarer Flächen aus der Nutzung in der Regel über Jahrzehnte durch Grundbucheinträge fixiert. Im Sinne der Offenhaltung sämtlicher Optionen sind solche Vorhaben bis auf Weiteres zu sistieren. Dies betrifft insbesondere auch die Biodiversitätsstrategie.</p>
- <p>Der Bund orientiert sich bei der Ausarbeitung und Umsetzung seiner Strategien und Projekte am Grundsatz der Nachhaltigkeit (vgl. Art. 73 BV; Nachhaltigkeitsstrategie des Bundesrates). Die verfassungsmässigen Zielsetzungen wie eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung (Art. 89 Abs. 1 BV), die Erfüllung der unterschiedlichen Waldfunktionen (Art. 77 BV) sowie der Schutz von Tier- und Pflanzenwelt (Art. 78 BV) sind für den Bund gleichermassen verbindlich, ohne dass ein Interesse hierarchisch über dem anderen stehen würde.</p><p>Die Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz verbessert die CO2-Bilanz der Schweiz (durch Speicherung von Kohlenstoff im verbauten Holz, durch Substitution fossiler Energieträger und nichterneuerbarer Materialien), trägt in regionalen Wirtschaftskreisläufen zur Schonung der Umwelt bei und kann Synergiewirkungen mit der Politik zur Förderung der Biodiversität schaffen sowie einen wichtigen Beitrag für eine grüne Wirtschaft (green economy) leisten. Aber dieses Potenzial wird nicht vollständig ausgeschöpft, weil seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt wird, als nachwächst (insb. im Privatwald und in Gebirgswäldern). So hat die Schweiz im europäischen Vergleich einen der höchsten Holzvorräte.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der sich in Überarbeitung befindenden Waldpolitik des Bundes (Weiterentwicklung des "Waldprogramms Schweiz, WAP-CH"), dass das ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltig nutzbare Holznutzungspotenzial des Schweizer Waldes (unter Berücksichtigung der standörtlichen Bedingungen) möglichst ausgeschöpft wird. Diesbezüglich hat sich der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Flückiger 10.3124 geäussert. Der Bundesrat prüft deshalb derzeit, ob die gezielte Anpassung der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes (Wald zum Schutz vor Naturgefahren) künftig unterstützt werden soll, um auch die heute nichtzugänglichen Holzressourcen nutzen zu können. Es sind also bereits diverse Anstrengungen im Gange, die dem Anliegen des Motionärs entsprechen.</p><p>Generell deuten Untersuchungen darauf hin, dass die Holznutzung kein Gegensatz zur Biodiversität sein muss, wenn die Nutzung nachhaltig und naturnah erfolgt. So sind zum Beispiel durch eine verstärkte Holznutzung geschaffene lichte Wälder mit wärmeliebenden Arten sehr artenreich.</p><p>Ein zentrales Element der Biodiversität sind ausreichende Alt- und Totholzanteile auf der ganzen Waldfläche sowie die Bezeichnung und Sicherung von Waldreservaten, wo Wälder nicht oder auf eine ganz bestimmte Art (wie etwa als Nieder- oder Mittelwälder) genutzt werden. Die geltenden Zielwerte für die Ausscheidung von Waldreservaten bis 2030 liegen bei 10 Prozent der Schweizer Waldfläche. Auf rund der Hälfte dieser Fläche soll ganz auf eine Nutzung verzichtet werden. Diese Vereinbarung wurde zwischen Bund und Kantonen bereits im Jahr 2001 geschlossen und wird seither umgesetzt.</p><p>Nicht nur bei der Holzenergie, sondern etwa auch bei der Wasserkraft lässt der Grundsatz der Nachhaltigkeit eine stärkere Nutzung zu, sofern bei der konkreten Umsetzung eine grossräumige Planung und eine sektorübergreifende Betrachtung erfolgt. Die aktuellen Herausforderungen betreffen aber - wie vom Motionär richtigerweise erwähnt - auch den Bereich Wasser, was diverse Antworten auf einer strategischen Ebene verlangt. Deshalb hat der Bundesrat dem unterdessen vom Parlament überwiesenen Postulat Walter 10.3533 zugestimmt, welches u. a. die Erarbeitung eines Berichtes zu einer nachhaltigen Wasserstrategie aus Sicht verschiedener Nutzergruppen verlangt.</p><p>Was schliesslich die Biodiversitätsstrategie betrifft, so hat der Bundesrat das UVEK mit Beschluss vom 1. Juli 2009 beauftragt, eine solche zu erarbeiten mit dem Ziel, die Vielfalt der Ökosysteme, der Arten und der Gene langfristig zu erhalten. Der Bundesrat hält an diesem Auftrag fest, im Einklang mit den Anforderungen des Legislaturprogramms 2007-2011 sowie der Biodiversitätskonvention (SR 0.451.43).</p><p>Im Ergebnis stellt der Bundesrat fest, dass für die Erreichung der mit der Motion verfolgten Anliegen bereits heute genügend Spielraum besteht. Eine Ausweitung dieses Spielraums zulasten anderer, gleichwertiger Zielsetzungen des Verfassungsrechts bzw. einen generellen Marschhalt lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche Bundesprojekte und -strategien, die zu einer Verringerung der potenziell verfügbaren erneuerbaren Energieträger führen könnten, zu sistieren.</p>
- Vorhandenes Potenzial einheimischer erneuerbarer Energieträger fördern statt behindern
Back to List