Verbot von MOX-Brennelementen

ShortId
11.3402
Id
20113402
Updated
28.07.2023 08:35
Language
de
Title
Verbot von MOX-Brennelementen
AdditionalIndexing
66;52;Kernbrennstoff;Plutonium;radioaktive Verseuchung;Bodenverseuchung;Kernkraftwerk
1
  • L05K1703010401, Kernbrennstoff
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L05K1703010402, Plutonium
  • L04K06020301, Bodenverseuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>MOX-Brennelemente bestehen aus einer Mischung aus Uran- und Plutoniumoxid. Letzteres entsteht bei der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente und ist hochgiftig. MOX-Brennelemente haben in Fukushima dazu geführt, dass grössere Mengen hochgiftiges Plutonium in die Umwelt gelangten. Einmal im Boden, ist dieser für Jahrtausende verseucht und damit unbrauchbar. Gemäss dem Nuklearforum Schweiz stehen MOX-Brennelemente seit 1978 in Beznau und seit 1997 in Gösgen im Einsatz. Eine der Sofortmassnahmen sollte deshalb ein unverzügliches Verbot der seit Jahren umstrittenen MOX-Brennelemente sein.</p>
  • <p>MOX ist die Abkürzung für Mischoxid und bezeichnet einen Stoff, der aus Uranoxid (UO2) und Plutoniumoxid (PuO2) besteht. Typische MOX-Brennelemente haben einen Anfangsanteil von 5 bis 8 Prozent Plutonium. In der Schweiz werden MOX-Brennelemente in den Kernkraftwerken Gösgen und Beznau eingesetzt. Der Anteil von MOX-Brennelementen in einem Reaktorkern beträgt dabei maximal knapp 40 Prozent, was auch internationaler Standard ist. Gemäss dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) spricht aus sicherheitstechnischer Sicht nichts gegen den Einsatz von MOX-Brennelementen.</p><p>Bei der Energieerzeugung durch Spaltung reduziert sich die ursprünglich eingesetzte Plutoniummenge im MOX-Brennelement um etwa 30 Prozent. In einem Kernkraftwerk wie Gösgen können jährlich etwa 60 Kilogramm Plutonium "verbrannt" werden, d. h., am Ende eines Betriebsjahrs enthält der Reaktorkern etwa 60 Kilogramm weniger Plutonium als zu Beginn. Dies ist mit ein Grund für den Einsatz von MOX-Brennelementen.</p><p>Um MOX-Brennelemente herzustellen, muss Brennstoff aufgearbeitet werden. Denn in jedem Kernkraftwerk entsteht während des Betriebs nebst anderen radioaktiven Spaltprodukten auch Plutonium. Seit dem 1. Juli 2006 ist die Wiederaufarbeitung für Brennstoff aus der Schweiz gemäss Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) während zehn Jahren verboten. Die Bundesversammlung kann die Frist durch einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern.</p><p>Bei der vom Bundesrat am 23. März 2011 in Auftrag gegebenen Überprüfung der Grundlagen der Energiepolitik soll auch die Frage der Weiterverwendung von MOX-Brennelementen behandelt und neu beurteilt werden.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwendung von MOX-Brennelementen zu verbieten.</p>
  • Verbot von MOX-Brennelementen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>MOX-Brennelemente bestehen aus einer Mischung aus Uran- und Plutoniumoxid. Letzteres entsteht bei der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente und ist hochgiftig. MOX-Brennelemente haben in Fukushima dazu geführt, dass grössere Mengen hochgiftiges Plutonium in die Umwelt gelangten. Einmal im Boden, ist dieser für Jahrtausende verseucht und damit unbrauchbar. Gemäss dem Nuklearforum Schweiz stehen MOX-Brennelemente seit 1978 in Beznau und seit 1997 in Gösgen im Einsatz. Eine der Sofortmassnahmen sollte deshalb ein unverzügliches Verbot der seit Jahren umstrittenen MOX-Brennelemente sein.</p>
    • <p>MOX ist die Abkürzung für Mischoxid und bezeichnet einen Stoff, der aus Uranoxid (UO2) und Plutoniumoxid (PuO2) besteht. Typische MOX-Brennelemente haben einen Anfangsanteil von 5 bis 8 Prozent Plutonium. In der Schweiz werden MOX-Brennelemente in den Kernkraftwerken Gösgen und Beznau eingesetzt. Der Anteil von MOX-Brennelementen in einem Reaktorkern beträgt dabei maximal knapp 40 Prozent, was auch internationaler Standard ist. Gemäss dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) spricht aus sicherheitstechnischer Sicht nichts gegen den Einsatz von MOX-Brennelementen.</p><p>Bei der Energieerzeugung durch Spaltung reduziert sich die ursprünglich eingesetzte Plutoniummenge im MOX-Brennelement um etwa 30 Prozent. In einem Kernkraftwerk wie Gösgen können jährlich etwa 60 Kilogramm Plutonium "verbrannt" werden, d. h., am Ende eines Betriebsjahrs enthält der Reaktorkern etwa 60 Kilogramm weniger Plutonium als zu Beginn. Dies ist mit ein Grund für den Einsatz von MOX-Brennelementen.</p><p>Um MOX-Brennelemente herzustellen, muss Brennstoff aufgearbeitet werden. Denn in jedem Kernkraftwerk entsteht während des Betriebs nebst anderen radioaktiven Spaltprodukten auch Plutonium. Seit dem 1. Juli 2006 ist die Wiederaufarbeitung für Brennstoff aus der Schweiz gemäss Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) während zehn Jahren verboten. Die Bundesversammlung kann die Frist durch einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern.</p><p>Bei der vom Bundesrat am 23. März 2011 in Auftrag gegebenen Überprüfung der Grundlagen der Energiepolitik soll auch die Frage der Weiterverwendung von MOX-Brennelementen behandelt und neu beurteilt werden.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwendung von MOX-Brennelementen zu verbieten.</p>
    • Verbot von MOX-Brennelementen

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