Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren für die Produktion erneuerbarer Energien
- ShortId
-
11.3403
- Id
-
20113403
- Updated
-
14.11.2025 08:20
- Language
-
de
- Title
-
Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren für die Produktion erneuerbarer Energien
- AdditionalIndexing
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66;Verwaltungsformalität;Beziehung Bund-Kanton;Vereinfachung von Verfahren;Stromerzeugung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Alle verlangen eine höhere Stromproduktion durch erneuerbare Energie, doch viele Projekte für Wasserkraft, Solar- und Windenergie sowie Geothermie werden durch lange und aufwendige Verfahren sowie eine Einsprachenflut verzögert. Das verhindert sowohl die Eigeninitiative des Bürgers, dessen Bau einer Solaranlage auf dem Dach zum frustrierenden und teuren Hindernislauf durch Amtsstuben wird, als auch den Bau grösserer Produktionsstätten für erneuerbare Energie, z. B. die Erhöhung der Stausee-Mauern oder der Bau von Windkraftanlagen. Nicht alle Verfahren sind auf Bundesebene angesiedelt. Entsprechend soll der Bund mit den Kantonen zusammenarbeiten, um z. B. über Konkordate eine rasche Verbesserung zu erreichen. Weniger Bürokratie ist zentral für Investitionen in mehr Produktion erneuerbarer Energie.</p>
- <p>Die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie ist bereits Gegenstand zweier Motionen der UREK-N (vgl. Motion 09.3726, "Erneuerbare Energien. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren", sowie Motion 10.3344, "Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung"). Die erste Motion wurde von den Räten überwiesen, die zweite befindet sich zurzeit in der Differenzbereinigung beim Erstrat.</p><p>Zur Kompetenz des Bundes im Bereich der Bewilligung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie ist zu bestätigen, was der Bundesrat in seiner Antwort vom 4. Juni 2010 zur Motion 10.3344 ausgeführt hat: Die Möglichkeiten, durch Vorgaben des Bundesrechts kantonale und kommunale Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen, wurden mit der Einfügung von Artikel 25a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) im Rahmen der RPG-Revision vom 6. Oktober 1995 ausgeschöpft. Sollte der Bund diese Bewilligungsverfahren selber regeln können, so müsste die Bundesverfassung geändert werden. Insbesondere kann der Bundesrat die kantonalen Bewilligungsverfahren nicht drastisch verkürzen oder vereinfachen oder eine Senkung der Bewilligungsgebühren verordnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2012 die verschiedenen Bewilligungsverfahren für die Produktion erneuerbarer Energie drastisch zu verkürzen und zu vereinfachen. Die Kosten für solche Verfahren sollen massiv fallen. Der Bund arbeitet dabei mit den Kantonen zusammen.</p>
- Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren für die Produktion erneuerbarer Energien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Alle verlangen eine höhere Stromproduktion durch erneuerbare Energie, doch viele Projekte für Wasserkraft, Solar- und Windenergie sowie Geothermie werden durch lange und aufwendige Verfahren sowie eine Einsprachenflut verzögert. Das verhindert sowohl die Eigeninitiative des Bürgers, dessen Bau einer Solaranlage auf dem Dach zum frustrierenden und teuren Hindernislauf durch Amtsstuben wird, als auch den Bau grösserer Produktionsstätten für erneuerbare Energie, z. B. die Erhöhung der Stausee-Mauern oder der Bau von Windkraftanlagen. Nicht alle Verfahren sind auf Bundesebene angesiedelt. Entsprechend soll der Bund mit den Kantonen zusammenarbeiten, um z. B. über Konkordate eine rasche Verbesserung zu erreichen. Weniger Bürokratie ist zentral für Investitionen in mehr Produktion erneuerbarer Energie.</p>
- <p>Die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie ist bereits Gegenstand zweier Motionen der UREK-N (vgl. Motion 09.3726, "Erneuerbare Energien. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren", sowie Motion 10.3344, "Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung"). Die erste Motion wurde von den Räten überwiesen, die zweite befindet sich zurzeit in der Differenzbereinigung beim Erstrat.</p><p>Zur Kompetenz des Bundes im Bereich der Bewilligung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie ist zu bestätigen, was der Bundesrat in seiner Antwort vom 4. Juni 2010 zur Motion 10.3344 ausgeführt hat: Die Möglichkeiten, durch Vorgaben des Bundesrechts kantonale und kommunale Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen, wurden mit der Einfügung von Artikel 25a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) im Rahmen der RPG-Revision vom 6. Oktober 1995 ausgeschöpft. Sollte der Bund diese Bewilligungsverfahren selber regeln können, so müsste die Bundesverfassung geändert werden. Insbesondere kann der Bundesrat die kantonalen Bewilligungsverfahren nicht drastisch verkürzen oder vereinfachen oder eine Senkung der Bewilligungsgebühren verordnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2012 die verschiedenen Bewilligungsverfahren für die Produktion erneuerbarer Energie drastisch zu verkürzen und zu vereinfachen. Die Kosten für solche Verfahren sollen massiv fallen. Der Bund arbeitet dabei mit den Kantonen zusammen.</p>
- Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren für die Produktion erneuerbarer Energien
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