Hard-Discounter-Invasion. Folgen für Raumplanung, Umweltschutz und Energieverbrauch

ShortId
11.3406
Id
20113406
Updated
28.07.2023 12:34
Language
de
Title
Hard-Discounter-Invasion. Folgen für Raumplanung, Umweltschutz und Energieverbrauch
AdditionalIndexing
2846;15;Einkaufszentrum;publikumsintensive Einrichtung;Zersiedelung;Ladensterben;Raumplanung;Bauordnung
1
  • L06K070105010104, Einkaufszentrum
  • L04K01020420, publikumsintensive Einrichtung
  • L06K070105010110, Ladensterben
  • L05K0102042101, Zersiedelung
  • L03K010204, Raumplanung
  • L05K0102030102, Bauordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1./3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Bau von Einkaufszentren auf der grünen Wiese mit dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung kollidiert. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung im Bereich der Raumplanung (Art. 75 BV) sind für den Erlass von Bauvorschriften generell und damit auch für die Erstellung von Einkaufszentren die Kantone und Gemeinden zuständig. Dabei sollten sie auch die überkommunalen Auswirkungen der Einkaufszentren und die davon betroffenen Sektoralpolitiken berücksichtigen. Bei der gegebenen verfassungsrechtlichen Ausgangslage ist daher der Erlass schweizweit geltender Regeln im Zusammenhang mit dem Bau von Einkaufszentren, insbesondere Hard-Discountern, nicht möglich. Gleiches gilt für den Erlass eines sofortigen Moratoriums.</p><p>Im Bestreben, bei der Standortplanung eine gewisse Harmonisierung unter den Kantonen zu erreichen, haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und für Umwelt (Bafu) - zusammen mit Kantonen und Städten sowie den Grossverteilern Migros und Coop - zudem eine diesbezügliche Empfehlung unter anderem für Einkaufszentren erarbeitet (ARE/Bafu: 2006, Verkehrsintensive Einrichtungen im kantonalen Richtplan). Darin werden Kriterien vorgeschlagen, nach denen die Eignung eines Standortes beurteilt werden kann.</p><p>Für besonders gravierende Einzelfälle sieht Artikel 37 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) vor, dass der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehende Nutzungszonen bestimmen könnte, so etwa dann, wenn besonders geeignete Landwirtschaftsgebiete gefährdet sind. Der Bundesrat behält sich vor, den Erlass derartiger Nutzungszonen in qualifizierten Fällen in Erwägung zu ziehen.</p><p>Würde eine in Aussicht genommene Einzonung zum Beispiel gegen Artikel 15 RPG verstossen, könnte der Bund zudem dagegen Beschwerde führen.</p><p>4. Da die vom Interpellanten angesprochenen Einkaufszentren auch Auswirkungen auf die längerfristige Siedlungsentwicklung und die bestehende Versorgungsstruktur haben, ist die Festlegung raumplanerisch zweckmässiger Standorte, allenfalls auch der Kriterien bezüglich der erwünschten Nutzungsmasse und -arten im kantonalen Richtplan oder in den Agglomerationsprogrammen am besten geeignet, um die nötige Abstimmung sicherzustellen.</p><p>Vonseiten der Kantone liegen keine Hinweise vor, wonach der Bund restriktivere gesetzliche Bestimmungen schaffen müsste, die über das heute bereits vorhandene Instrumentarium und die Massnahmen hinausgehen würden, die in der im Parlament hängigen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (10.019) vorgeschlagen werden (z. B. Pflicht zur überkommunalen Abstimmung, ausreichende Strassenkapazität auf den bestehenden Strassen, Strategie zur Parkplatzbewirtschaftung, um den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr zu fördern, flächengleiche Kompensation im Fall von bestehenden Nutzungsreserven).</p><p>5. Mit Blick auf die Ausführungen unter Ziffer 1./3. bedürfen die Beantwortung von Frage 2 und die Erarbeitung konkreter Massnahmen - unter Einbezug der Kantone - noch vertiefter Abklärungen. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob ein Moratorium wirklich das probate Mittel wäre, um das angestrebte Ziel zu erreichen, oder ob nicht andere Massnahmen erfolgversprechender wären. Der Bundesrat ist bereit, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aktuell sind im Detailhandel über 120 Filialen von Lebensmittelhändlern und Fachmärkten (Segment-Hard-Discounter) auf der grünen Wiese in Planung. Es handelt sich dabei um sehr flächenintensive, einstöckige Baukonzepte, welche aber nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstehen (weniger als 7500 Quadratmeter, weniger als 500 Parkplätze). Negative Folgen dieses Baubooms: massive Abnahme von Grünflächen, Zusatzverkehr von Lieferanten-Camions und Kundenautos, Verdrängung von qualitativ hochstehenden KMU-Betrieben mit gut qualifizierten Mitarbeitenden zugunsten von Arbeitsplätzen im eher niederschwelligen Bereich auf der grünen Wiese. Hard-Discounter zwingen z. B. Migros und Coop, aus Wettbewerbsgründen ebenfalls Gebäude auf der grünen Wiese zu erstellen. Zudem gefährdet diese Entwicklung die gewachsenen Strukturen in den Ortschaften. Läden in den Ortszentren können nicht mehr überleben und müssen schliessen. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Verfügt der Bund derzeit über die Möglichkeiten, um sofort ein Moratorium für den Bau von Einkaufszentren, die keiner UVP unterstehen, zu erlassen?</p><p>2. Falls die Frage 1 mit Nein beantwortet wird: Welche gesetzlichen Grundlagen müssten für die Einführung eines Moratoriums für den Bau von Einkaufszentren auf der grünen Wiese, welche ohne UVP gebaut werden dürfen, geschaffen werden?</p><p>3. Sieht er eine Notwendigkeit für den Erlass klarer und griffiger, schweizweit geltender Regeln im Zusammenhang mit dem Bau von Einkaufszentren, insbesondere Hard-Discountern, auf der grünen Wiese?</p><p>4. In einigen Bundesländern in Österreich ist die Bruttogeschossfläche für tägliche Verbrauchsgüter (oder Handgüter, die man ohne Auto transportieren kann) limitiert. Mit diesen Gütern wird der grosse Umsatz erzielt. Ist die Fläche beschränkt, rechnen sich die meisten Einkaufszentren auf der grünen Wiese nicht mehr. Sieht er in einer analogen, für die gesamte Schweiz geltenden Regelung einen gangbaren Weg, um die negativen Auswirkungen von Einkaufszentren auf der grünen Wiese einzudämmen?</p><p>5. Falls er die in dieser Interpellation gestellten Fragen noch nicht beantworten kann, ist er dann bereit, zu diesem Zweck eine Studie in Auftrag zu geben?</p>
  • Hard-Discounter-Invasion. Folgen für Raumplanung, Umweltschutz und Energieverbrauch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1./3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Bau von Einkaufszentren auf der grünen Wiese mit dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung kollidiert. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung im Bereich der Raumplanung (Art. 75 BV) sind für den Erlass von Bauvorschriften generell und damit auch für die Erstellung von Einkaufszentren die Kantone und Gemeinden zuständig. Dabei sollten sie auch die überkommunalen Auswirkungen der Einkaufszentren und die davon betroffenen Sektoralpolitiken berücksichtigen. Bei der gegebenen verfassungsrechtlichen Ausgangslage ist daher der Erlass schweizweit geltender Regeln im Zusammenhang mit dem Bau von Einkaufszentren, insbesondere Hard-Discountern, nicht möglich. Gleiches gilt für den Erlass eines sofortigen Moratoriums.</p><p>Im Bestreben, bei der Standortplanung eine gewisse Harmonisierung unter den Kantonen zu erreichen, haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und für Umwelt (Bafu) - zusammen mit Kantonen und Städten sowie den Grossverteilern Migros und Coop - zudem eine diesbezügliche Empfehlung unter anderem für Einkaufszentren erarbeitet (ARE/Bafu: 2006, Verkehrsintensive Einrichtungen im kantonalen Richtplan). Darin werden Kriterien vorgeschlagen, nach denen die Eignung eines Standortes beurteilt werden kann.</p><p>Für besonders gravierende Einzelfälle sieht Artikel 37 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) vor, dass der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehende Nutzungszonen bestimmen könnte, so etwa dann, wenn besonders geeignete Landwirtschaftsgebiete gefährdet sind. Der Bundesrat behält sich vor, den Erlass derartiger Nutzungszonen in qualifizierten Fällen in Erwägung zu ziehen.</p><p>Würde eine in Aussicht genommene Einzonung zum Beispiel gegen Artikel 15 RPG verstossen, könnte der Bund zudem dagegen Beschwerde führen.</p><p>4. Da die vom Interpellanten angesprochenen Einkaufszentren auch Auswirkungen auf die längerfristige Siedlungsentwicklung und die bestehende Versorgungsstruktur haben, ist die Festlegung raumplanerisch zweckmässiger Standorte, allenfalls auch der Kriterien bezüglich der erwünschten Nutzungsmasse und -arten im kantonalen Richtplan oder in den Agglomerationsprogrammen am besten geeignet, um die nötige Abstimmung sicherzustellen.</p><p>Vonseiten der Kantone liegen keine Hinweise vor, wonach der Bund restriktivere gesetzliche Bestimmungen schaffen müsste, die über das heute bereits vorhandene Instrumentarium und die Massnahmen hinausgehen würden, die in der im Parlament hängigen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (10.019) vorgeschlagen werden (z. B. Pflicht zur überkommunalen Abstimmung, ausreichende Strassenkapazität auf den bestehenden Strassen, Strategie zur Parkplatzbewirtschaftung, um den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr zu fördern, flächengleiche Kompensation im Fall von bestehenden Nutzungsreserven).</p><p>5. Mit Blick auf die Ausführungen unter Ziffer 1./3. bedürfen die Beantwortung von Frage 2 und die Erarbeitung konkreter Massnahmen - unter Einbezug der Kantone - noch vertiefter Abklärungen. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob ein Moratorium wirklich das probate Mittel wäre, um das angestrebte Ziel zu erreichen, oder ob nicht andere Massnahmen erfolgversprechender wären. Der Bundesrat ist bereit, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aktuell sind im Detailhandel über 120 Filialen von Lebensmittelhändlern und Fachmärkten (Segment-Hard-Discounter) auf der grünen Wiese in Planung. Es handelt sich dabei um sehr flächenintensive, einstöckige Baukonzepte, welche aber nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstehen (weniger als 7500 Quadratmeter, weniger als 500 Parkplätze). Negative Folgen dieses Baubooms: massive Abnahme von Grünflächen, Zusatzverkehr von Lieferanten-Camions und Kundenautos, Verdrängung von qualitativ hochstehenden KMU-Betrieben mit gut qualifizierten Mitarbeitenden zugunsten von Arbeitsplätzen im eher niederschwelligen Bereich auf der grünen Wiese. Hard-Discounter zwingen z. B. Migros und Coop, aus Wettbewerbsgründen ebenfalls Gebäude auf der grünen Wiese zu erstellen. Zudem gefährdet diese Entwicklung die gewachsenen Strukturen in den Ortschaften. Läden in den Ortszentren können nicht mehr überleben und müssen schliessen. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Verfügt der Bund derzeit über die Möglichkeiten, um sofort ein Moratorium für den Bau von Einkaufszentren, die keiner UVP unterstehen, zu erlassen?</p><p>2. Falls die Frage 1 mit Nein beantwortet wird: Welche gesetzlichen Grundlagen müssten für die Einführung eines Moratoriums für den Bau von Einkaufszentren auf der grünen Wiese, welche ohne UVP gebaut werden dürfen, geschaffen werden?</p><p>3. Sieht er eine Notwendigkeit für den Erlass klarer und griffiger, schweizweit geltender Regeln im Zusammenhang mit dem Bau von Einkaufszentren, insbesondere Hard-Discountern, auf der grünen Wiese?</p><p>4. In einigen Bundesländern in Österreich ist die Bruttogeschossfläche für tägliche Verbrauchsgüter (oder Handgüter, die man ohne Auto transportieren kann) limitiert. Mit diesen Gütern wird der grosse Umsatz erzielt. Ist die Fläche beschränkt, rechnen sich die meisten Einkaufszentren auf der grünen Wiese nicht mehr. Sieht er in einer analogen, für die gesamte Schweiz geltenden Regelung einen gangbaren Weg, um die negativen Auswirkungen von Einkaufszentren auf der grünen Wiese einzudämmen?</p><p>5. Falls er die in dieser Interpellation gestellten Fragen noch nicht beantworten kann, ist er dann bereit, zu diesem Zweck eine Studie in Auftrag zu geben?</p>
    • Hard-Discounter-Invasion. Folgen für Raumplanung, Umweltschutz und Energieverbrauch

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