Nationales Gebäudeprogramm

ShortId
11.3407
Id
20113407
Updated
14.11.2025 08:14
Language
de
Title
Nationales Gebäudeprogramm
AdditionalIndexing
15;66;Durchführung eines Projektes;energetische Sanierung von Gebäuden;Einfamilienhaus;Renovation;Investitionsprogramm;Energieeinsparung;Bautätigkeit Privater
1
  • L05K0705030305, Renovation
  • L05K0705030302, Bautätigkeit Privater
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
  • L04K01020102, Einfamilienhaus
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K17010107, Energieeinsparung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Grundlagen für das harmonisierte Gebäudeprogramm wurden von der Konferenz kantonaler Energiefachstellen (EnFK) mit der Unterstützung des Bundesamtes für Energie (BFE) erarbeitet und von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) verabschiedet. Sie sind in den Berichten "Harmonisiertes Fördermodell der Kantone" (HFM 2009; Rahmenbedingungen) und "Kriterien für das nationale Gebäudesanierungsprogramm der Kantone" (Fördervoraussetzungen und Fördersätze) dokumentiert.</p><p>2. Die Planung beruhte auf den Erfahrungen von früheren Programmen (kantonale Förderprogramme im Bereich Gebäudehülle, Förderprogramm Stiftung Klimarappen). Mit dem strategischen Entscheid, nicht nur Gesamtsanierungen, sondern auch Einzelkomponenten und somit das etappenweise Sanieren zu fördern, wurde rückblickend ein zentrales Hemmnis des Förderprogramms der Stiftung Klimarappen beseitigt. Zusätzlich hat die technische Entwicklung dazu geführt, dass dreifachverglaste Fenster immer mehr zum Standard wurden und deshalb die Preisdifferenz zu zweifach verglasten Fenstern kleiner geworden ist. Der Förderbeitrag von 70 Franken pro Quadratmeter überstieg deshalb teilweise die Mehrkosten gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard. In der Folge lag der Gesuchseingang weit über den Erwartungen.</p><p>3. Im Jahr 2010 sind im Rahmen des Gebäudeprogramms fast 30 000 Gesuche zur Sanierung der Gebäudehülle eingegangen. Dies sind weit mehr als prognostiziert. Gestützt auf Erfahrungen mit früheren Förderprogrammen hatten Bund und Kantone mit rund 10 000 förderberechtigten Gesuchen pro Jahr gerechnet.</p><p>4. Im Jahr 2010 wurden Fördergesuche zur Sanierung der Gebäudehülle im Umfang von 244 Millionen Franken bei den Kantonen eingereicht. Davon waren Ende 2010 bereits 204 Millionen Franken bewilligt. Da der Bewilligungsprozess zeitaufwendig ist, waren Ende 2010 noch nicht alle eingereichten Gesuche geprüft. Eine abschliessende Aussage zum Verhältnis zwischen eingereichten und bewilligten Gesuchen ist deshalb nicht möglich. Ab Bewilligungsdatum bleiben den Gesuchstellern zwei Jahre, um die bewilligten Projekte umzusetzen.</p><p>5./6. Gemäss Artikel 28j der CO2-Verordnung (SR 641.712) arbeiten Bund und Kantone bei der Umsetzung des Programms eng zusammen. Die Kantone sind für die operative Umsetzung des Programms zuständig.</p><p>Der Bund schliesst zur Gewährung der Finanzhilfen mit der EnDK als bevollmächtigte Vertreterin der Kantone eine Programmvereinbarung ab. Laut dieser legen die Kantone die Fördersätze im Einvernehmen mit dem Bund fest. Ein zwischen Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzter Partnerausschuss entscheidet über grundsätzliche Fragen des Gebäudeprogramms und bildet das oberste gemeinsame Organ von Bund und Kantonen.</p><p>In ihrer operativen Verantwortung haben die Kantone einen Vorschlag zur Programmanpassung ausgearbeitet, diesen durch den Vorstand der EnDK verabschieden lassen und dem Bund vorgelegt. Abschliessend hat der Partnerausschuss der Programmanpassung zugestimmt.</p><p>7. Um zu verhindern, dass kurzfristig eine grosse Menge an Kleingesuchen (Förderbeiträge weniger als 3000 Franken) eingereicht wird, was dem Ziel der Anpassung (Erhöhung der Effizienz des Programms und Senkung der Bearbeitungskosten pro geförderten Quadratmeter) zuwiderläuft, wurde die Programmanpassung erst kurz vor der Umsetzung kommuniziert.</p><p>8. Der parlamentarische Auftrag verpflichtet den Bund dazu, unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel das Programm mit klimapolitisch grösstmöglichem Nutzen umzusetzen. Demzufolge können Veränderungen von exogenen Faktoren wie Ölpreis, technische Entwicklungen und damit eine gesteigerte Wirtschaftlichkeit einzelner Fördermassnahmen sowie Konjunkturverlauf weitere Anpassungen des Programms durch Bund und Kantone notwendig machen.</p><p>9. Es wurde keine Mindestfläche festgelegt. Das Beispiel der 75 Quadratmeter Aussendämmung sollte illustrieren, dass Einfamilienhausbesitzer auch mit der neu festgelegten Minimalfördersumme von 3000 Franken vom Programm profitieren können. Ab Bewilligungsdatum bleiben den Gesuchstellern zwei Jahre, um die bewilligten Projekte umzusetzen. </p><p>Bund und Kantone haben bei der Ausgestaltung der Programmanpassung die Bedürfnisse "kleiner" Gesuchsteller und das übergeordnete Programmziel - Senkung der CO2-Emissionen mittels effizienten Einsatzes der vorhandenen Fördermittel - sorgfältig gegeneinander abgewogen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bereits nach 15 Monaten seit der Einführung wurden per 1. April 2011 beim Nationalen Gebäudeprogramm Anpassungen vorgenommen. Sie treffen vor allem Eigentümer von Einfamilienhäusern, weil die minimale Fördersumme pro Projekt verdreifacht wurde (von 1000 Franken auf 3000 Franken). Zudem wurde der Ansatz für die Ersatzbeschaffung von Fenstern von 70 Franken auf 40 Franken reduziert.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wer hat die Richtlinien und Grenzwerte des Gebäudeprogramms seinerzeit vorbereitet?</p><p>2. Wurde damals zu optimistisch geplant?</p><p>3. Wie viele Gesuche wurden im ersten Jahr eingereicht?</p><p>4. Wie hoch sind die damit verbundenen Verpflichtungen?</p><p>5. Wer hat den Entscheid der Programmänderung vorbereitet?</p><p>6. Wer ist abschliessend zuständig für den Entscheid?</p><p>7. Weshalb wurde der Entscheid so kurzfristig kommuniziert?</p><p>8. Muss mit weiteren Korrekturen gerechnet werden?</p><p>9. Weshalb wurde die massgebende Fläche neu auf 75 Quadratmeter festgelegt, obwohl erwiesen ist, dass damit "kleine" Einfamilienhausbesitzer ausgeschlossen bleiben?</p>
  • Nationales Gebäudeprogramm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Grundlagen für das harmonisierte Gebäudeprogramm wurden von der Konferenz kantonaler Energiefachstellen (EnFK) mit der Unterstützung des Bundesamtes für Energie (BFE) erarbeitet und von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) verabschiedet. Sie sind in den Berichten "Harmonisiertes Fördermodell der Kantone" (HFM 2009; Rahmenbedingungen) und "Kriterien für das nationale Gebäudesanierungsprogramm der Kantone" (Fördervoraussetzungen und Fördersätze) dokumentiert.</p><p>2. Die Planung beruhte auf den Erfahrungen von früheren Programmen (kantonale Förderprogramme im Bereich Gebäudehülle, Förderprogramm Stiftung Klimarappen). Mit dem strategischen Entscheid, nicht nur Gesamtsanierungen, sondern auch Einzelkomponenten und somit das etappenweise Sanieren zu fördern, wurde rückblickend ein zentrales Hemmnis des Förderprogramms der Stiftung Klimarappen beseitigt. Zusätzlich hat die technische Entwicklung dazu geführt, dass dreifachverglaste Fenster immer mehr zum Standard wurden und deshalb die Preisdifferenz zu zweifach verglasten Fenstern kleiner geworden ist. Der Förderbeitrag von 70 Franken pro Quadratmeter überstieg deshalb teilweise die Mehrkosten gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard. In der Folge lag der Gesuchseingang weit über den Erwartungen.</p><p>3. Im Jahr 2010 sind im Rahmen des Gebäudeprogramms fast 30 000 Gesuche zur Sanierung der Gebäudehülle eingegangen. Dies sind weit mehr als prognostiziert. Gestützt auf Erfahrungen mit früheren Förderprogrammen hatten Bund und Kantone mit rund 10 000 förderberechtigten Gesuchen pro Jahr gerechnet.</p><p>4. Im Jahr 2010 wurden Fördergesuche zur Sanierung der Gebäudehülle im Umfang von 244 Millionen Franken bei den Kantonen eingereicht. Davon waren Ende 2010 bereits 204 Millionen Franken bewilligt. Da der Bewilligungsprozess zeitaufwendig ist, waren Ende 2010 noch nicht alle eingereichten Gesuche geprüft. Eine abschliessende Aussage zum Verhältnis zwischen eingereichten und bewilligten Gesuchen ist deshalb nicht möglich. Ab Bewilligungsdatum bleiben den Gesuchstellern zwei Jahre, um die bewilligten Projekte umzusetzen.</p><p>5./6. Gemäss Artikel 28j der CO2-Verordnung (SR 641.712) arbeiten Bund und Kantone bei der Umsetzung des Programms eng zusammen. Die Kantone sind für die operative Umsetzung des Programms zuständig.</p><p>Der Bund schliesst zur Gewährung der Finanzhilfen mit der EnDK als bevollmächtigte Vertreterin der Kantone eine Programmvereinbarung ab. Laut dieser legen die Kantone die Fördersätze im Einvernehmen mit dem Bund fest. Ein zwischen Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzter Partnerausschuss entscheidet über grundsätzliche Fragen des Gebäudeprogramms und bildet das oberste gemeinsame Organ von Bund und Kantonen.</p><p>In ihrer operativen Verantwortung haben die Kantone einen Vorschlag zur Programmanpassung ausgearbeitet, diesen durch den Vorstand der EnDK verabschieden lassen und dem Bund vorgelegt. Abschliessend hat der Partnerausschuss der Programmanpassung zugestimmt.</p><p>7. Um zu verhindern, dass kurzfristig eine grosse Menge an Kleingesuchen (Förderbeiträge weniger als 3000 Franken) eingereicht wird, was dem Ziel der Anpassung (Erhöhung der Effizienz des Programms und Senkung der Bearbeitungskosten pro geförderten Quadratmeter) zuwiderläuft, wurde die Programmanpassung erst kurz vor der Umsetzung kommuniziert.</p><p>8. Der parlamentarische Auftrag verpflichtet den Bund dazu, unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel das Programm mit klimapolitisch grösstmöglichem Nutzen umzusetzen. Demzufolge können Veränderungen von exogenen Faktoren wie Ölpreis, technische Entwicklungen und damit eine gesteigerte Wirtschaftlichkeit einzelner Fördermassnahmen sowie Konjunkturverlauf weitere Anpassungen des Programms durch Bund und Kantone notwendig machen.</p><p>9. Es wurde keine Mindestfläche festgelegt. Das Beispiel der 75 Quadratmeter Aussendämmung sollte illustrieren, dass Einfamilienhausbesitzer auch mit der neu festgelegten Minimalfördersumme von 3000 Franken vom Programm profitieren können. Ab Bewilligungsdatum bleiben den Gesuchstellern zwei Jahre, um die bewilligten Projekte umzusetzen. </p><p>Bund und Kantone haben bei der Ausgestaltung der Programmanpassung die Bedürfnisse "kleiner" Gesuchsteller und das übergeordnete Programmziel - Senkung der CO2-Emissionen mittels effizienten Einsatzes der vorhandenen Fördermittel - sorgfältig gegeneinander abgewogen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bereits nach 15 Monaten seit der Einführung wurden per 1. April 2011 beim Nationalen Gebäudeprogramm Anpassungen vorgenommen. Sie treffen vor allem Eigentümer von Einfamilienhäusern, weil die minimale Fördersumme pro Projekt verdreifacht wurde (von 1000 Franken auf 3000 Franken). Zudem wurde der Ansatz für die Ersatzbeschaffung von Fenstern von 70 Franken auf 40 Franken reduziert.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wer hat die Richtlinien und Grenzwerte des Gebäudeprogramms seinerzeit vorbereitet?</p><p>2. Wurde damals zu optimistisch geplant?</p><p>3. Wie viele Gesuche wurden im ersten Jahr eingereicht?</p><p>4. Wie hoch sind die damit verbundenen Verpflichtungen?</p><p>5. Wer hat den Entscheid der Programmänderung vorbereitet?</p><p>6. Wer ist abschliessend zuständig für den Entscheid?</p><p>7. Weshalb wurde der Entscheid so kurzfristig kommuniziert?</p><p>8. Muss mit weiteren Korrekturen gerechnet werden?</p><p>9. Weshalb wurde die massgebende Fläche neu auf 75 Quadratmeter festgelegt, obwohl erwiesen ist, dass damit "kleine" Einfamilienhausbesitzer ausgeschlossen bleiben?</p>
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