Stärkung privater Anbieter im Medienbereich

ShortId
11.3409
Id
20113409
Updated
27.07.2023 20:37
Language
de
Title
Stärkung privater Anbieter im Medienbereich
AdditionalIndexing
34;Aufgabenüberprüfung;privates Massenmedium;Wellenbereich;Privatisierung;Aufgabenteilung;SRG
1
  • L05K1202050106, privates Massenmedium
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L05K1202050111, Wellenbereich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Medienlandschaft ist im europäischen Vergleich ein Ausnahmefall: Die Schweizer Gebührenzahler zahlen die höchsten Gebühren, und in keinem Land gibt es gesetzlich so gute Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Sender wie in der Schweiz. Dies hat zur Folge, dass die SRG neben 1,2 Milliarden Franken Gebühreneinnahmen zusätzlich viel liberalere Werbebestimmungen kennt als die öffentlich-rechtlichen Sender im Ausland. Der Trend in den anderen europäischen Ländern geht hin zum dualen System: Werbung für die Privaten, Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender.</p><p>Zusätzlich besetzt die SRG mit ihren 18 Radioprogrammen einen Grossteil der limitierten UKW-Frequenzen, was die Chancen für Private massiv einschränkt. Im Fernsehen strahlt sie viele Sendungen namentlich im Unterhaltungsbereich aus, die auch auf privaten Sendern konsumiert werden können. Kein Wunder, hat die staatliche SRG in der Schweiz praktisch keine Konkurrenz zu fürchten. Die Konsequenz davon ist ein drohender Wertverlust für private Radio- und Fernsehstationen. Verlagshäuser prüfen, ihre Sender abzustossen, wie das aktuelle Beispiel der Radio- und Fernsehsender von Tamedia zeigt. Diese Entwicklung ist aus medien- und staatspolitischer Sicht höchst bedenklich. Mit der geballten Medienmacht des Staates kann man unter der aktuellen Gesetzgebung als privates Unternehmen nicht konkurrieren - dies umso mehr, als ein Medienkonzern per Gesetz nicht mehr als zwei Konzessionen besitzen darf und damit eine effizienzsteigernde Kettenbildung von z. B. regionalen Radio- oder TV-Sendern von vornherein ausgeschlossen ist. Es ist daher zwingend, dass man die Rahmenbedingungen so korrigiert, dass private Anbieter mehr Möglichkeiten erhalten. </p><p>Es sind alle Sender der SRG und deren Konzessionen zu überprüfen. Wenn sich ein Programmangebot am Markt refinanzieren lässt, soll es den privaten Anbietern überlassen werden und nicht durch staatliche Zwangsgebühren finanziert werden.</p>
  • <p>Radio und Fernsehen sind in der Schweiz durch Besonderheiten charakterisiert, die für medienpolitische Entscheide grundlegend sind. Zunächst stellt unser Land nicht einen einheitlichen Markt dar, sondern die Sprachregionen sind unterschiedliche Märkte, die durch eigenständige Angebote in den jeweiligen Sprachen versorgt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Gebührenhöhe zu verstehen: Berücksichtigt man beispielsweise nur den Gebührenanteil, welcher zur Produktion der deutschsprachigen Programme benötigt wird, ist er tiefer als etwa die Gebühren in Deutschland oder Österreich, wo die öffentlich-rechtlichen Veranstalter nur einsprachige Programme anbieten.</p><p>Entscheidend ist ferner, dass jeder der sprachregionalen Märkte an ein vielfach grösseres gleichsprachiges Land grenzt mit finanzkräftigen Fernsehstationen, deren Programme in der Schweiz erfolgreich sind. Die Marktanteile ausländischer Programme in der Schweiz von über sechzig Prozent stellen europaweit einen Spitzenwert dar und führen dazu, dass heute bei Bruttobetrachtungsweise mehr Werbegeld in die Werbefenster ausländischer Veranstalter fliesst als zur SRG.</p><p>Will man, dass die Schweiz auch künftig über eine audiovisuelle Stimme verfügt, die im grenzüberschreitenden Wettbewerb mit den aus dem Ausland einstrahlenden Angeboten konkurrenzfähig bleibt, muss die SRG über eine gewisse Grösse verfügen. Sie ist zudem auf eine hohe Publikumsakzeptanz und -bindung angewiesen, die nur erreicht werden kann, wenn sie inhaltlich umfassende Programme anbieten kann. Dazu gehören auch Unterhaltungssendungen und Sport.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass namentlich im Fernsehbereich das Umfeld für private Veranstalter nicht einfach ist. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass es in den kleinen Märkten ausserordentlich schwierig ist, die hohen Fixkosten der Programmproduktion kommerziell zu finanzieren. Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG, SR 784.40) hat hier gewisse Erleichterungen gebracht. Zunächst ist die Gebührenunterstützung für lokale Veranstalter mit Leistungsauftrag wesentlich ausgebaut worden. Zudem brauchen TV-Stationen, die keine Gebühren in Anspruch nehmen, heute keine Konzession mehr und kommen - sofern sie nicht über die Schweiz hinaus empfangbar sind - in den Genuss von Werberegeln, die liberaler sind als im europäischen Umfeld.</p><p>Eine Reduktion der Leistungen der SRG, wie sie in der Motion gefordert wird, käme nicht in erster Linie privaten schweizerischen Veranstaltern zugute. Sie würde die Präsenz der ausländischen Programme in der Schweiz stärken und dazu führen, dass ein noch höherer Anteil der schweizerischen Werbegelder in die Werbefenster fliessen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Stärkung der privaten Anbieter bei Radio und Fernsehen gesetzliche Änderungen vorzuschlagen, damit die SRG nur noch in jenen Bereichen tätig sein darf, in welchen keine Angebote von privater Seite bestehen oder keine Private bereit sind, definierte Angebote zu übernehmen. Neben der Anpassung des Angebots sollen im Radiobereich auch der Frequenzbereich optimiert (mehr Frequenzen für Private, Sprachaustausch auf DAB) und die Spartensender überprüft werden. Bei Radio und Fernsehen soll überprüft werden, welche 18 Radio- und 8 Fernsehsender der SRG eingestellt oder privatisiert werden können.</p>
  • Stärkung privater Anbieter im Medienbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Medienlandschaft ist im europäischen Vergleich ein Ausnahmefall: Die Schweizer Gebührenzahler zahlen die höchsten Gebühren, und in keinem Land gibt es gesetzlich so gute Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Sender wie in der Schweiz. Dies hat zur Folge, dass die SRG neben 1,2 Milliarden Franken Gebühreneinnahmen zusätzlich viel liberalere Werbebestimmungen kennt als die öffentlich-rechtlichen Sender im Ausland. Der Trend in den anderen europäischen Ländern geht hin zum dualen System: Werbung für die Privaten, Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender.</p><p>Zusätzlich besetzt die SRG mit ihren 18 Radioprogrammen einen Grossteil der limitierten UKW-Frequenzen, was die Chancen für Private massiv einschränkt. Im Fernsehen strahlt sie viele Sendungen namentlich im Unterhaltungsbereich aus, die auch auf privaten Sendern konsumiert werden können. Kein Wunder, hat die staatliche SRG in der Schweiz praktisch keine Konkurrenz zu fürchten. Die Konsequenz davon ist ein drohender Wertverlust für private Radio- und Fernsehstationen. Verlagshäuser prüfen, ihre Sender abzustossen, wie das aktuelle Beispiel der Radio- und Fernsehsender von Tamedia zeigt. Diese Entwicklung ist aus medien- und staatspolitischer Sicht höchst bedenklich. Mit der geballten Medienmacht des Staates kann man unter der aktuellen Gesetzgebung als privates Unternehmen nicht konkurrieren - dies umso mehr, als ein Medienkonzern per Gesetz nicht mehr als zwei Konzessionen besitzen darf und damit eine effizienzsteigernde Kettenbildung von z. B. regionalen Radio- oder TV-Sendern von vornherein ausgeschlossen ist. Es ist daher zwingend, dass man die Rahmenbedingungen so korrigiert, dass private Anbieter mehr Möglichkeiten erhalten. </p><p>Es sind alle Sender der SRG und deren Konzessionen zu überprüfen. Wenn sich ein Programmangebot am Markt refinanzieren lässt, soll es den privaten Anbietern überlassen werden und nicht durch staatliche Zwangsgebühren finanziert werden.</p>
    • <p>Radio und Fernsehen sind in der Schweiz durch Besonderheiten charakterisiert, die für medienpolitische Entscheide grundlegend sind. Zunächst stellt unser Land nicht einen einheitlichen Markt dar, sondern die Sprachregionen sind unterschiedliche Märkte, die durch eigenständige Angebote in den jeweiligen Sprachen versorgt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Gebührenhöhe zu verstehen: Berücksichtigt man beispielsweise nur den Gebührenanteil, welcher zur Produktion der deutschsprachigen Programme benötigt wird, ist er tiefer als etwa die Gebühren in Deutschland oder Österreich, wo die öffentlich-rechtlichen Veranstalter nur einsprachige Programme anbieten.</p><p>Entscheidend ist ferner, dass jeder der sprachregionalen Märkte an ein vielfach grösseres gleichsprachiges Land grenzt mit finanzkräftigen Fernsehstationen, deren Programme in der Schweiz erfolgreich sind. Die Marktanteile ausländischer Programme in der Schweiz von über sechzig Prozent stellen europaweit einen Spitzenwert dar und führen dazu, dass heute bei Bruttobetrachtungsweise mehr Werbegeld in die Werbefenster ausländischer Veranstalter fliesst als zur SRG.</p><p>Will man, dass die Schweiz auch künftig über eine audiovisuelle Stimme verfügt, die im grenzüberschreitenden Wettbewerb mit den aus dem Ausland einstrahlenden Angeboten konkurrenzfähig bleibt, muss die SRG über eine gewisse Grösse verfügen. Sie ist zudem auf eine hohe Publikumsakzeptanz und -bindung angewiesen, die nur erreicht werden kann, wenn sie inhaltlich umfassende Programme anbieten kann. Dazu gehören auch Unterhaltungssendungen und Sport.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass namentlich im Fernsehbereich das Umfeld für private Veranstalter nicht einfach ist. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass es in den kleinen Märkten ausserordentlich schwierig ist, die hohen Fixkosten der Programmproduktion kommerziell zu finanzieren. Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG, SR 784.40) hat hier gewisse Erleichterungen gebracht. Zunächst ist die Gebührenunterstützung für lokale Veranstalter mit Leistungsauftrag wesentlich ausgebaut worden. Zudem brauchen TV-Stationen, die keine Gebühren in Anspruch nehmen, heute keine Konzession mehr und kommen - sofern sie nicht über die Schweiz hinaus empfangbar sind - in den Genuss von Werberegeln, die liberaler sind als im europäischen Umfeld.</p><p>Eine Reduktion der Leistungen der SRG, wie sie in der Motion gefordert wird, käme nicht in erster Linie privaten schweizerischen Veranstaltern zugute. Sie würde die Präsenz der ausländischen Programme in der Schweiz stärken und dazu führen, dass ein noch höherer Anteil der schweizerischen Werbegelder in die Werbefenster fliessen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Stärkung der privaten Anbieter bei Radio und Fernsehen gesetzliche Änderungen vorzuschlagen, damit die SRG nur noch in jenen Bereichen tätig sein darf, in welchen keine Angebote von privater Seite bestehen oder keine Private bereit sind, definierte Angebote zu übernehmen. Neben der Anpassung des Angebots sollen im Radiobereich auch der Frequenzbereich optimiert (mehr Frequenzen für Private, Sprachaustausch auf DAB) und die Spartensender überprüft werden. Bei Radio und Fernsehen soll überprüft werden, welche 18 Radio- und 8 Fernsehsender der SRG eingestellt oder privatisiert werden können.</p>
    • Stärkung privater Anbieter im Medienbereich

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