Minergie als gesetzlicher Standard für Neubauten
- ShortId
-
11.3421
- Id
-
20113421
- Updated
-
27.07.2023 19:34
- Language
-
de
- Title
-
Minergie als gesetzlicher Standard für Neubauten
- AdditionalIndexing
-
66;2846;Haustechnik;Minergie;Bauordnung;Gebäude;Bautätigkeit Privater
- 1
-
- L05K1701010702, Minergie
- L05K0705030303, Gebäude
- L05K0102030102, Bauordnung
- L05K0705030302, Bautätigkeit Privater
- L04K07050302, Haustechnik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In verschiedenen kantonalen und kommunalen Gesetzen und Verordnungen ist der Minergie-Standard bereits als gesetzlich verbindlich erklärt, sei es als allgemeingültige Anforderung an alle Neubauten, sei es unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise in definierten Bauzonen oder Gebieten mit Quartierplan oder Arealüberbauungsvorschriften. Minergie ist grundsätzlich als freiwilliger Baustandard konzipiert worden. Durch eine Verbindlichkeitserklärung von Minergie bei allen Neubauten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene würde aber ein wertvoller Beitrag zur dringend notwendigen Förderung einer energieeffizienten und naturfreundlicheren Gebäudetechnik geleistet.</p>
- <p>Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenz der Kantone im Gebäudebereich wäre eine Vorschrift auf Bundesebene, welche einen Gebäudestandard (z. B. Minergie-Standard) verbindlich vorschreibt, nur mit einer Verfassungsänderung zulässig. Eine bundesrechtliche Vorgabe hätte grosse Widerstände bei den Kantonen zur Folge, da sie die Kompetenzen und Führungsrolle der Kantone beschneiden würde. Zudem stellt sich die Frage, ob im Falle einer gesetzlichen Anforderung nicht eher energetische Zielwerte vorgegeben werden sollen als ein konkretes Qualitätslabel.</p><p>Die Kantone können bereits jetzt energetische Mindestanforderungen an Gebäude erlassen. Danach ist es dem Bauherrn freigestellt, ob er die Einhaltung dieser Anforderungen mit einer Minergie-Zertifizierung oder auf andere Weise belegen will.</p><p>Zudem verweist der Bundesrat auf seine Antworten zu den Motionen 07.3063 der sozialdemokratischen Fraktion, "Minergie-P-Standard ab 2012", und 10.3868 Wehrli, "Gebäudebereich. Bundesrecht an den Stand der Technik anpassen".</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit in der Schweiz generell und bis auf Gemeindeebene der Minergie-Standard als gesetzliche Anforderung für Neubauten gilt.</p>
- Minergie als gesetzlicher Standard für Neubauten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In verschiedenen kantonalen und kommunalen Gesetzen und Verordnungen ist der Minergie-Standard bereits als gesetzlich verbindlich erklärt, sei es als allgemeingültige Anforderung an alle Neubauten, sei es unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise in definierten Bauzonen oder Gebieten mit Quartierplan oder Arealüberbauungsvorschriften. Minergie ist grundsätzlich als freiwilliger Baustandard konzipiert worden. Durch eine Verbindlichkeitserklärung von Minergie bei allen Neubauten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene würde aber ein wertvoller Beitrag zur dringend notwendigen Förderung einer energieeffizienten und naturfreundlicheren Gebäudetechnik geleistet.</p>
- <p>Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenz der Kantone im Gebäudebereich wäre eine Vorschrift auf Bundesebene, welche einen Gebäudestandard (z. B. Minergie-Standard) verbindlich vorschreibt, nur mit einer Verfassungsänderung zulässig. Eine bundesrechtliche Vorgabe hätte grosse Widerstände bei den Kantonen zur Folge, da sie die Kompetenzen und Führungsrolle der Kantone beschneiden würde. Zudem stellt sich die Frage, ob im Falle einer gesetzlichen Anforderung nicht eher energetische Zielwerte vorgegeben werden sollen als ein konkretes Qualitätslabel.</p><p>Die Kantone können bereits jetzt energetische Mindestanforderungen an Gebäude erlassen. Danach ist es dem Bauherrn freigestellt, ob er die Einhaltung dieser Anforderungen mit einer Minergie-Zertifizierung oder auf andere Weise belegen will.</p><p>Zudem verweist der Bundesrat auf seine Antworten zu den Motionen 07.3063 der sozialdemokratischen Fraktion, "Minergie-P-Standard ab 2012", und 10.3868 Wehrli, "Gebäudebereich. Bundesrecht an den Stand der Technik anpassen".</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit in der Schweiz generell und bis auf Gemeindeebene der Minergie-Standard als gesetzliche Anforderung für Neubauten gilt.</p>
- Minergie als gesetzlicher Standard für Neubauten
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