Effizienterer Energieverbrauch bei Erdverlegung anstelle von Freileitungen
- ShortId
-
11.3425
- Id
-
20113425
- Updated
-
24.06.2025 23:38
- Language
-
de
- Title
-
Effizienterer Energieverbrauch bei Erdverlegung anstelle von Freileitungen
- AdditionalIndexing
-
66;Transport über Kabel;Hochspannungsleitung;Boden;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L06K170303010101, Hochspannungsleitung
- L04K18010305, Transport über Kabel
- L04K06030401, Boden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid vom 5. April 2011 (IC_398/2010) zum Schluss, dass Kabelanlagen aufgrund technischer Fortschritte leistungsfähiger, zuverlässiger und kostengünstiger sind als früher, weshalb die Verhältnismässigkeit einer Verkabelung unter Berücksichtigung der gesamten Lebensdauerkosten eher angenommen werden kann. Massgebend dabei sind für das Bundesgericht die gegenüber der fraglichen Freileitung kleineren Übertragungsverluste bei der Kabelleitung. Dies führt dazu, dass die gegen eine (Teil-)Verkabelung sprechenden Gründe im beurteilten Fall an Bedeutung verlieren. Infolgedessen kann der Erhalt einer Landschaft von mittlerer oder lokaler Bedeutung unter Umständen höher wiegen als die anfallenden Kosten bei einer Teilverkabelung.</p><p>Im angeführten Entscheid hält das Bundesgericht jedoch an seiner bisherigen Praxis fest, wonach jeder Einzelfall gesondert zu überprüfen sei, sodass die im Entscheid angeführten Erwägungen sowie Kostenvergleiche nicht ohne Weiteres auf andere Projekte übertragen werden können. Dies bedeutet, dass wie bisher bei jedem einzelnen Vorhaben geprüft werden muss, ob eine beantragte Verkabelung der Leitung verhältnismässig ist.</p><p>Für die Planung und Kontrolle des Übertragungsnetzes ist nicht der Bund, sondern die nationale Netzgesellschaft Swissgrid zuständig (Art. 20 Abs. 2 Bst. a des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007, StromVG; SR 734.7). Diese Netzgesellschaft muss von Gesetzes wegen am 1. Januar 2013 das Übertragungsnetz als Eigentümerin übernehmen.</p><p>Das Urteil des Bundesgerichts erfordert keine Neuausrichtung der Planung des schweizerischen Übertragungsnetzes durch die Swissgrid. Wie bisher richtet sich die Netzplanung nach den Notwendigkeiten der Versorgungssicherheit und nach den Erfordernissen an die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Netze (Art. 8 StromVG). Die Swissgrid muss auch im Lichte des neuesten Bundesgerichtsentscheids diesen Anforderungen bei der Netzplanung gerecht werden, wird dabei aber selbstverständlich die Rechtsprechung berücksichtigen müssen. Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und weitere Massnahmen in Bezug auf die zukünftige Planung der Stromübertragung als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Gestützt auf das Bundesgerichtsurteil IC_398/2010 vom 5. April 2011, welches die erheblichen Vorzüge der Verkabelung von Hochspannungsleitungen in Bezug auf die wirtschaftliche Tragbarkeit, die landwirtschaftliche Nutzung, die Umweltverträglichkeit (Landschaftsschutz, Strahlen- und Lärmimmissionen) sowie nicht zuletzt auch den geringeren Stromverlustanteil unterstreicht, wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, welche Massnahmen in Bezug auf die zukünftige Planung der Stromübertragung in der Schweiz zu ergreifen sind.</p>
- Effizienterer Energieverbrauch bei Erdverlegung anstelle von Freileitungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid vom 5. April 2011 (IC_398/2010) zum Schluss, dass Kabelanlagen aufgrund technischer Fortschritte leistungsfähiger, zuverlässiger und kostengünstiger sind als früher, weshalb die Verhältnismässigkeit einer Verkabelung unter Berücksichtigung der gesamten Lebensdauerkosten eher angenommen werden kann. Massgebend dabei sind für das Bundesgericht die gegenüber der fraglichen Freileitung kleineren Übertragungsverluste bei der Kabelleitung. Dies führt dazu, dass die gegen eine (Teil-)Verkabelung sprechenden Gründe im beurteilten Fall an Bedeutung verlieren. Infolgedessen kann der Erhalt einer Landschaft von mittlerer oder lokaler Bedeutung unter Umständen höher wiegen als die anfallenden Kosten bei einer Teilverkabelung.</p><p>Im angeführten Entscheid hält das Bundesgericht jedoch an seiner bisherigen Praxis fest, wonach jeder Einzelfall gesondert zu überprüfen sei, sodass die im Entscheid angeführten Erwägungen sowie Kostenvergleiche nicht ohne Weiteres auf andere Projekte übertragen werden können. Dies bedeutet, dass wie bisher bei jedem einzelnen Vorhaben geprüft werden muss, ob eine beantragte Verkabelung der Leitung verhältnismässig ist.</p><p>Für die Planung und Kontrolle des Übertragungsnetzes ist nicht der Bund, sondern die nationale Netzgesellschaft Swissgrid zuständig (Art. 20 Abs. 2 Bst. a des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007, StromVG; SR 734.7). Diese Netzgesellschaft muss von Gesetzes wegen am 1. Januar 2013 das Übertragungsnetz als Eigentümerin übernehmen.</p><p>Das Urteil des Bundesgerichts erfordert keine Neuausrichtung der Planung des schweizerischen Übertragungsnetzes durch die Swissgrid. Wie bisher richtet sich die Netzplanung nach den Notwendigkeiten der Versorgungssicherheit und nach den Erfordernissen an die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Netze (Art. 8 StromVG). Die Swissgrid muss auch im Lichte des neuesten Bundesgerichtsentscheids diesen Anforderungen bei der Netzplanung gerecht werden, wird dabei aber selbstverständlich die Rechtsprechung berücksichtigen müssen. Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und weitere Massnahmen in Bezug auf die zukünftige Planung der Stromübertragung als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Gestützt auf das Bundesgerichtsurteil IC_398/2010 vom 5. April 2011, welches die erheblichen Vorzüge der Verkabelung von Hochspannungsleitungen in Bezug auf die wirtschaftliche Tragbarkeit, die landwirtschaftliche Nutzung, die Umweltverträglichkeit (Landschaftsschutz, Strahlen- und Lärmimmissionen) sowie nicht zuletzt auch den geringeren Stromverlustanteil unterstreicht, wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, welche Massnahmen in Bezug auf die zukünftige Planung der Stromübertragung in der Schweiz zu ergreifen sind.</p>
- Effizienterer Energieverbrauch bei Erdverlegung anstelle von Freileitungen
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