Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken

ShortId
11.3426
Id
20113426
Updated
25.06.2025 00:02
Language
de
Title
Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken
AdditionalIndexing
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Atomrecht;Kernenergie;Bewilligung für Kraftwerk;Kernkraftwerk
1
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L03K170301, Kernenergie
  • L05K1701010201, Atomrecht
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der aktuellen Diskussion wächst die Erkenntnis, dass die Kernkraft nach dem heutigen Stand der technischen Entwicklung in der Schweiz als Option zur Energiegewinnung mit grösster Wahrscheinlichkeit wegfallen wird. </p><p>Die abschliessende Analyse der Ergebnisse in Fukushima steht zwar noch aus, doch der Zeitpunkt für einen koordinierten und kontrollierten Ausstieg aus der Kernkraft ist durch diese Ereignisse klar in die Nähe gerückt. Der Bundesrat wird beauftragt, keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken zu erteilen. Auf diese Weise wird für die Energiekonzerne eine klare Vorgabe geschaffen. Sie können ihre Strategie anpassen und den Ausstieg aus der Kernenergie planen.</p>
  • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Dem Anliegen der Motion, für neue Kernanlagen keine Rahmenbewilligungen zu erteilen, wird dadurch entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Kernenergiegesetz in Artikel 12 wie folgt zu ändern: Für neue Kernanlagen zum Zwecke der Elektrizitätserzeugung werden ab 1. Januar 2012 keine Rahmenbewilligungen mehr erteilt.</p>
  • Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der aktuellen Diskussion wächst die Erkenntnis, dass die Kernkraft nach dem heutigen Stand der technischen Entwicklung in der Schweiz als Option zur Energiegewinnung mit grösster Wahrscheinlichkeit wegfallen wird. </p><p>Die abschliessende Analyse der Ergebnisse in Fukushima steht zwar noch aus, doch der Zeitpunkt für einen koordinierten und kontrollierten Ausstieg aus der Kernkraft ist durch diese Ereignisse klar in die Nähe gerückt. Der Bundesrat wird beauftragt, keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken zu erteilen. Auf diese Weise wird für die Energiekonzerne eine klare Vorgabe geschaffen. Sie können ihre Strategie anpassen und den Ausstieg aus der Kernenergie planen.</p>
    • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Dem Anliegen der Motion, für neue Kernanlagen keine Rahmenbewilligungen zu erteilen, wird dadurch entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Kernenergiegesetz in Artikel 12 wie folgt zu ändern: Für neue Kernanlagen zum Zwecke der Elektrizitätserzeugung werden ab 1. Januar 2012 keine Rahmenbewilligungen mehr erteilt.</p>
    • Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken

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