Mehr Strom und weniger CO2. Ersatz fossiler Grossfeuerungen

ShortId
11.3427
Id
20113427
Updated
27.07.2023 21:15
Language
de
Title
Mehr Strom und weniger CO2. Ersatz fossiler Grossfeuerungen
AdditionalIndexing
66;Heizung;sanfte Energie;fossile Energie;Kraftwerk;Grossunternehmen;Wärmekraftkopplung;erneuerbare Energie
1
  • L05K0705030204, Heizung
  • L05K0703060301, Grossunternehmen
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L05K1701020101, fossile Energie
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L03K170506, Wärmekraftkopplung
  • L03K170302, Kraftwerk
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz gibt es rund 2500 fossile Grossfeuerungen mit einer Gesamtleistung von rund 8800 Megawatt. Einzelne Kantone wie der Kanton Zürich verpflichten zwar schon seit mehreren Jahren die Grossfeuerungen, eine Platzreserve einzuplanen, um später auf eine gekoppelte Produktion von Wärme und Strom umzusteigen. Aber Strom wird deshalb noch nicht produziert. Eine nationale Pflicht gekoppelt mit entsprechend ausgestalteten Globalbeiträgen und KEV würde insbesondere auch die Frage nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit national lösen und damit ein wichtiges Hemmnis aus der Welt schaffen.</p><p>Stehen weder lokale Abwärmequellen noch Geothermie und Sonnenwärme zur Verfügung, so bietet sich ein erhebliches Restpotenzial im Bereich von nachhaltig verfügbarem Holz (31 PJ) und Biogas (26 PJ). Dieses kann in Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen oder Blockheizkraftwerken verbrannt werden, um gleichzeitig Strom zu produzieren. Da rund zwei Drittel der Grossfeuerungen in Gebieten mit Erdgasversorgung stehen, können zudem auch kleine Erdgaskraftwerke realisiert werden, welche den Biogasbezug durch Zertifikate nachweisen. </p><p>Eine Abschätzung zeigt, dass rund 1000 wärmegeführte Biomasse-Kleinkraftwerke entstehen würden, welche rund 5 Terawattstunden Strom erzeugen (9 Prozent des schweizerischen Verbrauchs) und die CO2-Emissionen aufgrund des reduzierten Bedarfs an fossilen Grossfeuerungen um 2,5 Millionen Tonnen CO2 (5 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen respektive 25 Prozent des Reduktionszieles bis 2020) reduzieren. Schliesslich wird damit primär Winterstrom produziert, welcher zudem eine gute Regelbarkeit aufweist. Aufgrund der zahlreichen Kraftwerks-Standorte und insbesondere der auch in Rand- und Bergregionen anfallenden Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft weist eine solche Regelung ein erhebliches regionalwirtschaftliches Potenzial auf.</p>
  • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen.</p><p>Die vermehrte kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme mit Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK) wird ein wichtiger Bestandteil der zu untersuchenden Themen sein. Für die WKK, insbesondere die fossil betriebenen, ist zur Umsetzung der Motion Leutenegger Filippo 08.3671, "Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung", bereits eine Strategie in Erarbeitung. Sie wird gegen Ende des Jahres vorliegen und neben Potenzialabschätzungen auch mögliche Fördermassnahmen enthalten. Eine Förderung wird neben den vorhandenen Potenzialen insbesondere auch zu berücksichtigen haben, dass heute in der Schweiz noch praktisch kein Strom fossil erzeugt wird. Fossile WKK-Anlagen ergeben ohne Kompensationsmassnahmen also wesentlich mehr CO2-Ausstoss als reine fossile Heizungen. Die mit erneuerbaren Energien betriebenen WKK-Anlagen profitieren schon heute von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die noch nutzbaren Potenziale sind zwar vor allem in den Bereichen Biomasse (Holz) und Kehricht weiterhin beträchtlich, aber doch beschränkt. Geothermie hingegen wäre grundsätzlich fast unbegrenzt nutzbar, wenn die Wärme auch wirtschaftlich vertretbar abgesetzt werden könnte. Bei den vorteilhaftesten "Hot-Dry-Rock"-Anlagen besteht aber noch ein grosser Forschungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu konkretisieren, dass bei Erneuerung, Ersatz oder Neubau von Grosswärmeerzeugern über 1 MW Spitzenleistung die Nutzung von Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen, industriellen Prozessen, Geothermie respektive Erdwärme, Sonnenwärme oder Biomasse Pflicht wird. Bei der Nutzung von Biomasse ist der Mindestwirkungsgrad so festzulegen, dass eine ausschliessliche Wärmenutzung nicht mehr erlaubt ist. Die Fördermittel gemäss EnG sind dabei so auszugestalten, dass eine kostendeckende Einspeisung von Wärme und Strom möglich ist.</p>
  • Mehr Strom und weniger CO2. Ersatz fossiler Grossfeuerungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz gibt es rund 2500 fossile Grossfeuerungen mit einer Gesamtleistung von rund 8800 Megawatt. Einzelne Kantone wie der Kanton Zürich verpflichten zwar schon seit mehreren Jahren die Grossfeuerungen, eine Platzreserve einzuplanen, um später auf eine gekoppelte Produktion von Wärme und Strom umzusteigen. Aber Strom wird deshalb noch nicht produziert. Eine nationale Pflicht gekoppelt mit entsprechend ausgestalteten Globalbeiträgen und KEV würde insbesondere auch die Frage nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit national lösen und damit ein wichtiges Hemmnis aus der Welt schaffen.</p><p>Stehen weder lokale Abwärmequellen noch Geothermie und Sonnenwärme zur Verfügung, so bietet sich ein erhebliches Restpotenzial im Bereich von nachhaltig verfügbarem Holz (31 PJ) und Biogas (26 PJ). Dieses kann in Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen oder Blockheizkraftwerken verbrannt werden, um gleichzeitig Strom zu produzieren. Da rund zwei Drittel der Grossfeuerungen in Gebieten mit Erdgasversorgung stehen, können zudem auch kleine Erdgaskraftwerke realisiert werden, welche den Biogasbezug durch Zertifikate nachweisen. </p><p>Eine Abschätzung zeigt, dass rund 1000 wärmegeführte Biomasse-Kleinkraftwerke entstehen würden, welche rund 5 Terawattstunden Strom erzeugen (9 Prozent des schweizerischen Verbrauchs) und die CO2-Emissionen aufgrund des reduzierten Bedarfs an fossilen Grossfeuerungen um 2,5 Millionen Tonnen CO2 (5 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen respektive 25 Prozent des Reduktionszieles bis 2020) reduzieren. Schliesslich wird damit primär Winterstrom produziert, welcher zudem eine gute Regelbarkeit aufweist. Aufgrund der zahlreichen Kraftwerks-Standorte und insbesondere der auch in Rand- und Bergregionen anfallenden Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft weist eine solche Regelung ein erhebliches regionalwirtschaftliches Potenzial auf.</p>
    • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen.</p><p>Die vermehrte kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme mit Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK) wird ein wichtiger Bestandteil der zu untersuchenden Themen sein. Für die WKK, insbesondere die fossil betriebenen, ist zur Umsetzung der Motion Leutenegger Filippo 08.3671, "Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung", bereits eine Strategie in Erarbeitung. Sie wird gegen Ende des Jahres vorliegen und neben Potenzialabschätzungen auch mögliche Fördermassnahmen enthalten. Eine Förderung wird neben den vorhandenen Potenzialen insbesondere auch zu berücksichtigen haben, dass heute in der Schweiz noch praktisch kein Strom fossil erzeugt wird. Fossile WKK-Anlagen ergeben ohne Kompensationsmassnahmen also wesentlich mehr CO2-Ausstoss als reine fossile Heizungen. Die mit erneuerbaren Energien betriebenen WKK-Anlagen profitieren schon heute von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die noch nutzbaren Potenziale sind zwar vor allem in den Bereichen Biomasse (Holz) und Kehricht weiterhin beträchtlich, aber doch beschränkt. Geothermie hingegen wäre grundsätzlich fast unbegrenzt nutzbar, wenn die Wärme auch wirtschaftlich vertretbar abgesetzt werden könnte. Bei den vorteilhaftesten "Hot-Dry-Rock"-Anlagen besteht aber noch ein grosser Forschungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu konkretisieren, dass bei Erneuerung, Ersatz oder Neubau von Grosswärmeerzeugern über 1 MW Spitzenleistung die Nutzung von Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen, industriellen Prozessen, Geothermie respektive Erdwärme, Sonnenwärme oder Biomasse Pflicht wird. Bei der Nutzung von Biomasse ist der Mindestwirkungsgrad so festzulegen, dass eine ausschliessliche Wärmenutzung nicht mehr erlaubt ist. Die Fördermittel gemäss EnG sind dabei so auszugestalten, dass eine kostendeckende Einspeisung von Wärme und Strom möglich ist.</p>
    • Mehr Strom und weniger CO2. Ersatz fossiler Grossfeuerungen

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