Finanzierung junger Unternehmen. Administrative und steuerliche Belastungen verringern
- ShortId
-
11.3430
- Id
-
20113430
- Updated
-
25.06.2025 00:03
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung junger Unternehmen. Administrative und steuerliche Belastungen verringern
- AdditionalIndexing
-
24;15;Unternehmenssteuer;Wirtschaftsrecht;Steuersenkung;Stempelsteuer;Unternehmensgründung;Vereinfachung von Verfahren;Risikokapital
- 1
-
- L06K070304020402, Unternehmensgründung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K11070307, Steuersenkung
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L04K11070106, Stempelsteuer
- L05K0704010216, Wirtschaftsrecht
- L05K1106020109, Risikokapital
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gegenwärtig bekunden Start-up-Unternehmen Mühe bei der Geldaufnahme, weil das Obligationenrecht Unternehmen dazu verpflichtet, die Bilanz anzupassen - entweder, indem eine Kapitalerhöhung oder aber ein Rangrücktritt vorgesehen wird. Diese Anpassungen sind teuer und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.</p><p>Falls Artikel 725 des Obligationenrechts über den Konkurs nicht abgeändert werden soll, sollten zumindest die Bestimmungen über das Verfahren zur Finanzierung von jungen Unternehmen nach dem Risikokapitalmodell einfacher, juristisch weniger komplex und weniger kostspielig ausgestaltet werden. Es ist häufig der Fall, dass solche Unternehmen noch keine Einkünfte erwirtschaften und vorerst nur über wenige Aktiven verfügen, die als Sicherheit dienen. Weil die Geldgeber dieser Unternehmen über diese Risiken im Bild sind, haben sie nicht dieselben Schutzansprüche wie Banken und andere Gläubiger gegenüber bereits etablierten Unternehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und die Anreize zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz durchaus günstig sind. Dies lässt sich unter anderem direkt aus der Anzahl Neugründungen von Kapitalgesellschaften ablesen: Es wurden im Jahr 2010 mehr als 9000 Neugründungen verzeichnet (bei insgesamt mehr als 300 000 eingetragenen Kapitalgesellschaften).</p><p>Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots und, um unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten ausserdem möglichst alle Unternehmerinnen und Unternehmer von denselben Rahmenbedingungen profitieren. Abweichungen sind stets nur dort vorzusehen, wo sie sachlich begründet sind.</p><p>Das positive Umfeld für die Schweizer Privatwirtschaft ist u. a. durch verschiedene Gesetzesrevisionen in den letzten Jahren ermöglicht worden. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Revision des GmbH-Rechts: Ausgestaltung als KMU-freundliche Rechtsform;</p><p>2. Unternehmenssteuerreform II: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung;</p><p>3. Kollektivanlagengesetz: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Fondsplatzes.</p><p>Bezüglich der Emissionsabgabe wurden bereits für alle Unternehmen Erleichterungen eingeführt. So gilt zurzeit bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für entgeltlich ausgegebene Beteiligungsrechte generell ein Freibetrag von einer Million Franken. Zur Stärkung des Standortes Schweiz beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III, die Emissionsabgabe darüber hinaus ganz abzuschaffen. Hierzu hat der Bundesrat bereits das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Damit wird ein Hauptanliegen des Postulats weitgehend erfüllt.</p><p>Das Postulat verlangt ausserdem Entlastungen bei den "administrativen Gebühren"; damit sind wohl die Beurkundungskosten durch die Notarin oder den Notar anvisiert. Vorerst muss präzisiert werden, dass nicht jede Geldaufnahme eine öffentlich beurkundete Statutenänderung erfordert. Eine entsprechende Statutenänderung ist nur bei Kapitalerhöhungen notwendig. Dieses Formerfordernis hat aber durchaus seine Berechtigung, indem unlautere Machenschaften verhindert und verlässliche Beweise gesichert werden. Auch wenn sich die Investoren bei Start-up-Unternehmen des grösseren Risikos bewusst sind, rechtfertigt dies nach Ansicht des Bundesrats nicht, auf bewährte Schutzmechanismen zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern junge Unternehmen bei der Geldaufnahme in Bezug auf die administrativen Gebühren und die steuerlichen Kosten entlastet werden können. Dies könnte beispielsweise geschehen, indem Jungunternehmerinnen und -unternehmer nicht jede Geldaufnahme notariell beglaubigen lassen müssen oder indem für junge Unternehmen die Stempelabgaben abgeschafft werden.</p>
- Finanzierung junger Unternehmen. Administrative und steuerliche Belastungen verringern
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gegenwärtig bekunden Start-up-Unternehmen Mühe bei der Geldaufnahme, weil das Obligationenrecht Unternehmen dazu verpflichtet, die Bilanz anzupassen - entweder, indem eine Kapitalerhöhung oder aber ein Rangrücktritt vorgesehen wird. Diese Anpassungen sind teuer und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.</p><p>Falls Artikel 725 des Obligationenrechts über den Konkurs nicht abgeändert werden soll, sollten zumindest die Bestimmungen über das Verfahren zur Finanzierung von jungen Unternehmen nach dem Risikokapitalmodell einfacher, juristisch weniger komplex und weniger kostspielig ausgestaltet werden. Es ist häufig der Fall, dass solche Unternehmen noch keine Einkünfte erwirtschaften und vorerst nur über wenige Aktiven verfügen, die als Sicherheit dienen. Weil die Geldgeber dieser Unternehmen über diese Risiken im Bild sind, haben sie nicht dieselben Schutzansprüche wie Banken und andere Gläubiger gegenüber bereits etablierten Unternehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und die Anreize zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz durchaus günstig sind. Dies lässt sich unter anderem direkt aus der Anzahl Neugründungen von Kapitalgesellschaften ablesen: Es wurden im Jahr 2010 mehr als 9000 Neugründungen verzeichnet (bei insgesamt mehr als 300 000 eingetragenen Kapitalgesellschaften).</p><p>Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots und, um unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten ausserdem möglichst alle Unternehmerinnen und Unternehmer von denselben Rahmenbedingungen profitieren. Abweichungen sind stets nur dort vorzusehen, wo sie sachlich begründet sind.</p><p>Das positive Umfeld für die Schweizer Privatwirtschaft ist u. a. durch verschiedene Gesetzesrevisionen in den letzten Jahren ermöglicht worden. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Revision des GmbH-Rechts: Ausgestaltung als KMU-freundliche Rechtsform;</p><p>2. Unternehmenssteuerreform II: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung;</p><p>3. Kollektivanlagengesetz: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Fondsplatzes.</p><p>Bezüglich der Emissionsabgabe wurden bereits für alle Unternehmen Erleichterungen eingeführt. So gilt zurzeit bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für entgeltlich ausgegebene Beteiligungsrechte generell ein Freibetrag von einer Million Franken. Zur Stärkung des Standortes Schweiz beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III, die Emissionsabgabe darüber hinaus ganz abzuschaffen. Hierzu hat der Bundesrat bereits das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Damit wird ein Hauptanliegen des Postulats weitgehend erfüllt.</p><p>Das Postulat verlangt ausserdem Entlastungen bei den "administrativen Gebühren"; damit sind wohl die Beurkundungskosten durch die Notarin oder den Notar anvisiert. Vorerst muss präzisiert werden, dass nicht jede Geldaufnahme eine öffentlich beurkundete Statutenänderung erfordert. Eine entsprechende Statutenänderung ist nur bei Kapitalerhöhungen notwendig. Dieses Formerfordernis hat aber durchaus seine Berechtigung, indem unlautere Machenschaften verhindert und verlässliche Beweise gesichert werden. Auch wenn sich die Investoren bei Start-up-Unternehmen des grösseren Risikos bewusst sind, rechtfertigt dies nach Ansicht des Bundesrats nicht, auf bewährte Schutzmechanismen zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern junge Unternehmen bei der Geldaufnahme in Bezug auf die administrativen Gebühren und die steuerlichen Kosten entlastet werden können. Dies könnte beispielsweise geschehen, indem Jungunternehmerinnen und -unternehmer nicht jede Geldaufnahme notariell beglaubigen lassen müssen oder indem für junge Unternehmen die Stempelabgaben abgeschafft werden.</p>
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