Risikokapital. Förderung von Investitionen
- ShortId
-
11.3431
- Id
-
20113431
- Updated
-
24.06.2025 23:59
- Language
-
de
- Title
-
Risikokapital. Förderung von Investitionen
- AdditionalIndexing
-
24;15;Unternehmenssteuer;Kapitalanlagegesellschaft;Investitionsförderung;Unternehmensgründung;Risikokapital;Fonds
- 1
-
- L05K1106020109, Risikokapital
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L06K070304020402, Unternehmensgründung
- L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
- L04K11090203, Fonds
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Obwohl die Schweiz weltweit führend ist, was die Produktivität und das geistige Eigentum betrifft (Global Competitiveness Report WEF 2010), kommt sie hinsichtlich der Finanzierung von Start-up-Unternehmen durch Risikokapital nur auf den 25. Rang. Dieser Sachverhalt ist symptomatisch für die Schwierigkeiten der Schweiz, ihre Erfindungen (Patente) in Innovationen umzumünzen, die zu wirtschaftlichem Wohlstand führen (neue Produkte und Arbeitsplätze in der Hightech-Branche). Die zahlreichen Vorzüge des Schweizer Finanzplatzes wurden bisher nicht genügend hervorgehoben, um Kapital und Wachstumsunternehmen anzulocken - dies im Gegensatz zu London, das in Europa das unbestrittene Zentrum für Risikokapital geworden ist.</p><p>Erst kürzlich hat sich im Silicon Valley gezeigt, welche grundlegende Wichtigkeit Risikokapital für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der neuen Technologien hat. Im Gegensatz zu Mitteln, die aus Private-Equity-Fonds oder aus Hedge-Fonds stammen, erhöht Risikokapital nicht den Verschuldungsgrad eines Unternehmens; in den meisten Fällen bringen die Risikokapitalgeber zudem ihr unternehmerisches Wissen in innovative Start-up-Unternehmen ein, und sie unterstützen die Geschäftsleitung des Unternehmens aktiv.</p>
- <p>Die Verbesserung der Rahmenbedingungen - für junge und für etablierte Unternehmen gleichermassen - ist ein Schwerpunkt der Politik des Bundesrats. Ende der 1990er Jahre hat sich das Parlament jedoch für eine gezielte Förderung neuer Unternehmen ausgesprochen. Die parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 97.400 wurde vom Ständerat stark revidiert, da dieser keine direkte Unterstützung der Investoren wünschte, sondern die Verbesserung des steuerlichen Umfeldes der Investitionsinstrumente, d. h. der Risikokapitalgesellschaften (RKG), bevorzugte. </p><p>Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften (BRKG) sah vor, dass Risikokapitalgesellschaften, die mindestens 50 Prozent ihrer Mittel in neue Schweizer Unternehmen mit einem Alter von weniger als fünf Jahren investieren, von den eidgenössischen Emissionsabgaben befreit werden und von einem reduzierten Schwellenwert für den Beteiligungsabzug von 5 anstelle von 20 Prozent profitieren können.</p><p>Während sich zeigte, dass die mit dem BRKG geschaffenen fiskalischen Anreize nicht die erhofften Wirkungen erzielten, haben Bundesrat und Parlament andere steuerliche Anreize für die allgemeine Förderung von Investitionen eingeleitet:</p><p>- Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen, insbesondere mit der Möglichkeit, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen vorzusehen, wurde ein steuerlich transparentes Investitionsinstrument eingeführt, das mit dem Gesetz des Vereinigten Königreichs zur Förderung von Risikokapital vergleichbar ist.</p><p>- Die Unternehmenssteuerreform II hat die Mindestbeteiligungsquote an einer Gesellschaft von 20 neu auf 10 Prozent reduziert, ab welcher vom Beteiligungsabzug profitiert werden kann.</p><p>- Im Rahmen der am 10. Dezember 2008 angekündigten Unternehmenssteuerreform III beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament die eidgenössische Emissionsabgabe zur Abschaffung vorzuschlagen.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Beantwortung des Postulates Fässler 10.3076 eine ausführliche Bilanz über das BRKG ziehen und bis Ende 2011 einen Schlussbericht über das im Mai 2010 ausgelaufene Bundesgesetz vorlegen. Im Rahmen dieses Berichts wird er, wie vom Postulat gefordert, sowohl die Massnahmen des BRKG evaluieren als auch Ideen für mögliche neue Anreize prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu untersuchen, inwiefern der Zufluss von Risikokapital in Schweizer Unternehmen gefördert werden kann. Insbesondere soll er die Besteuerung der von Fondsverwalterinnen und -verwaltern ("carried interest") erwirtschafteten Gewinne klären.</p>
- Risikokapital. Förderung von Investitionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Obwohl die Schweiz weltweit führend ist, was die Produktivität und das geistige Eigentum betrifft (Global Competitiveness Report WEF 2010), kommt sie hinsichtlich der Finanzierung von Start-up-Unternehmen durch Risikokapital nur auf den 25. Rang. Dieser Sachverhalt ist symptomatisch für die Schwierigkeiten der Schweiz, ihre Erfindungen (Patente) in Innovationen umzumünzen, die zu wirtschaftlichem Wohlstand führen (neue Produkte und Arbeitsplätze in der Hightech-Branche). Die zahlreichen Vorzüge des Schweizer Finanzplatzes wurden bisher nicht genügend hervorgehoben, um Kapital und Wachstumsunternehmen anzulocken - dies im Gegensatz zu London, das in Europa das unbestrittene Zentrum für Risikokapital geworden ist.</p><p>Erst kürzlich hat sich im Silicon Valley gezeigt, welche grundlegende Wichtigkeit Risikokapital für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der neuen Technologien hat. Im Gegensatz zu Mitteln, die aus Private-Equity-Fonds oder aus Hedge-Fonds stammen, erhöht Risikokapital nicht den Verschuldungsgrad eines Unternehmens; in den meisten Fällen bringen die Risikokapitalgeber zudem ihr unternehmerisches Wissen in innovative Start-up-Unternehmen ein, und sie unterstützen die Geschäftsleitung des Unternehmens aktiv.</p>
- <p>Die Verbesserung der Rahmenbedingungen - für junge und für etablierte Unternehmen gleichermassen - ist ein Schwerpunkt der Politik des Bundesrats. Ende der 1990er Jahre hat sich das Parlament jedoch für eine gezielte Förderung neuer Unternehmen ausgesprochen. Die parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 97.400 wurde vom Ständerat stark revidiert, da dieser keine direkte Unterstützung der Investoren wünschte, sondern die Verbesserung des steuerlichen Umfeldes der Investitionsinstrumente, d. h. der Risikokapitalgesellschaften (RKG), bevorzugte. </p><p>Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften (BRKG) sah vor, dass Risikokapitalgesellschaften, die mindestens 50 Prozent ihrer Mittel in neue Schweizer Unternehmen mit einem Alter von weniger als fünf Jahren investieren, von den eidgenössischen Emissionsabgaben befreit werden und von einem reduzierten Schwellenwert für den Beteiligungsabzug von 5 anstelle von 20 Prozent profitieren können.</p><p>Während sich zeigte, dass die mit dem BRKG geschaffenen fiskalischen Anreize nicht die erhofften Wirkungen erzielten, haben Bundesrat und Parlament andere steuerliche Anreize für die allgemeine Förderung von Investitionen eingeleitet:</p><p>- Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen, insbesondere mit der Möglichkeit, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen vorzusehen, wurde ein steuerlich transparentes Investitionsinstrument eingeführt, das mit dem Gesetz des Vereinigten Königreichs zur Förderung von Risikokapital vergleichbar ist.</p><p>- Die Unternehmenssteuerreform II hat die Mindestbeteiligungsquote an einer Gesellschaft von 20 neu auf 10 Prozent reduziert, ab welcher vom Beteiligungsabzug profitiert werden kann.</p><p>- Im Rahmen der am 10. Dezember 2008 angekündigten Unternehmenssteuerreform III beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament die eidgenössische Emissionsabgabe zur Abschaffung vorzuschlagen.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Beantwortung des Postulates Fässler 10.3076 eine ausführliche Bilanz über das BRKG ziehen und bis Ende 2011 einen Schlussbericht über das im Mai 2010 ausgelaufene Bundesgesetz vorlegen. Im Rahmen dieses Berichts wird er, wie vom Postulat gefordert, sowohl die Massnahmen des BRKG evaluieren als auch Ideen für mögliche neue Anreize prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu untersuchen, inwiefern der Zufluss von Risikokapital in Schweizer Unternehmen gefördert werden kann. Insbesondere soll er die Besteuerung der von Fondsverwalterinnen und -verwaltern ("carried interest") erwirtschafteten Gewinne klären.</p>
- Risikokapital. Förderung von Investitionen
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