Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich
- ShortId
-
11.3432
- Id
-
20113432
- Updated
-
24.06.2025 23:59
- Language
-
de
- Title
-
Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich
- AdditionalIndexing
-
66;Elektrizitätsmarkt;Energieszenarien;Stromversorgung;Europäische Zusammenarbeit;Sicherung der Versorgung;Stromerzeugung
- 1
-
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
- L04K17010111, Energieszenarien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im März hat der Bundesrat die Überarbeitung der energiepolitischen Grundlagen in Auftrag gegeben. Voraussetzung dafür ist die Bestimmung des Grades der Versorgungssicherheit. In der KEG-Botschaft hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass früheren Betrachtungen eine Versorgungssicherheit von 95 Prozent zugrunde liege. Den (damals) aktuellen Energieperspektiven wollte er eine Versorgungssicherheit von noch 50 Prozent unterstellen (BBl 2001 2695/6). Begründet wurde dies mit der europaweiten Marktöffnung, dem Schwankungsausgleich über das Verbundnetz und der Flexibilisierung des Stromangebots. Zu den langfristigen Bezugsrechten aus Frankreich hat er festgehalten, dass sie physikalisch zwar zu einem zunehmenden Stromimport betragen, in den Perspektiven aber weiterhin der inländischen Produktion gleichzustellen seien.</p><p>Alle diese Prämissen müssen heute angesichts der aktuellen Ereignisse in Japan hinterfragt werden. Ohne Abkommen mit der EU bleibt die Schweiz zudem von einer gleichberechtigten Teilnahme am europäischen Markt ausgeschlossen. Das Verbundnetz stösst durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Übertragung immer grösserer Strommengen an seine Kapazitätsgrenzen; Verstärkung und Ausbau werden Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Bezüglich Angebot steht Europa ebenfalls vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren namhafte Produktionskapazitäten aus Altersgründen ersetzen zu müssen. Allerdings dürfte sich der Ausbau der erneuerbaren Energien wegen der Sparmassnahmen einzelner Staaten eher verlangsamen, während der Ausstieg aus der Kernenergie forciert wird. In diesem Kontext sind auch die Bezugsrechte aus französischen KKW zu betrachten. Sie bergen das "Restrisiko" eines Lieferstopps, wenn es der französische Eigenbedarf erfordert. Zudem ist heute die Privilegierung dieser Lieferungen durch die europäische Binnenmarktgesetzgebung infrage gestellt.</p><p>Die derzeit in den Hintergrund getretene Strompreisdiskussion hat zudem gezeigt, dass insbesondere die Wirtschaft sensibel auf Preiserhöhungen reagiert. Somit stellt sich schliesslich auch hinsichtlich der Preisentwicklung die Frage, ob die Versorgungssicherheit sich auf Importe stützen soll - oder ob der Eigenversorgungsgrad in der Definition der Versorgungssicherheit erhöht werden muss, um den Wirtschaftsstandort gemäss Verfassungsauftrag ausreichend, sicher und wirtschaftlich zu versorgen.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei</p><p>Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen.</p><p>Unter anderem wurden in den bisherigen Arbeiten auch die unterschiedlichen Szenarien im Hinblick auf die Auslandsabhängigkeit von verschiedenen Energieträgern geprüft. Die Versorgungssicherheit der Schweiz in Bezug auf Strom hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die durchschnittliche Nettobilanz im Winterhalbjahr ist dabei nur ein Teilaspekt. Viel wichtiger ist die Anbindung ans gesamteuropäische Stromnetz, welches eine stabile Stromversorgung insbesondere auch bei Lastspitzen und ungeplanten Kraftwerksausfällen gewährleisten kann. </p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Motion mit dem Vorbehalt, dass es sich beim Grad der Versorgungssicherheit um einen Richtwert handelt, anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grad der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich zu definieren.</p>
- Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im März hat der Bundesrat die Überarbeitung der energiepolitischen Grundlagen in Auftrag gegeben. Voraussetzung dafür ist die Bestimmung des Grades der Versorgungssicherheit. In der KEG-Botschaft hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass früheren Betrachtungen eine Versorgungssicherheit von 95 Prozent zugrunde liege. Den (damals) aktuellen Energieperspektiven wollte er eine Versorgungssicherheit von noch 50 Prozent unterstellen (BBl 2001 2695/6). Begründet wurde dies mit der europaweiten Marktöffnung, dem Schwankungsausgleich über das Verbundnetz und der Flexibilisierung des Stromangebots. Zu den langfristigen Bezugsrechten aus Frankreich hat er festgehalten, dass sie physikalisch zwar zu einem zunehmenden Stromimport betragen, in den Perspektiven aber weiterhin der inländischen Produktion gleichzustellen seien.</p><p>Alle diese Prämissen müssen heute angesichts der aktuellen Ereignisse in Japan hinterfragt werden. Ohne Abkommen mit der EU bleibt die Schweiz zudem von einer gleichberechtigten Teilnahme am europäischen Markt ausgeschlossen. Das Verbundnetz stösst durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Übertragung immer grösserer Strommengen an seine Kapazitätsgrenzen; Verstärkung und Ausbau werden Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Bezüglich Angebot steht Europa ebenfalls vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren namhafte Produktionskapazitäten aus Altersgründen ersetzen zu müssen. Allerdings dürfte sich der Ausbau der erneuerbaren Energien wegen der Sparmassnahmen einzelner Staaten eher verlangsamen, während der Ausstieg aus der Kernenergie forciert wird. In diesem Kontext sind auch die Bezugsrechte aus französischen KKW zu betrachten. Sie bergen das "Restrisiko" eines Lieferstopps, wenn es der französische Eigenbedarf erfordert. Zudem ist heute die Privilegierung dieser Lieferungen durch die europäische Binnenmarktgesetzgebung infrage gestellt.</p><p>Die derzeit in den Hintergrund getretene Strompreisdiskussion hat zudem gezeigt, dass insbesondere die Wirtschaft sensibel auf Preiserhöhungen reagiert. Somit stellt sich schliesslich auch hinsichtlich der Preisentwicklung die Frage, ob die Versorgungssicherheit sich auf Importe stützen soll - oder ob der Eigenversorgungsgrad in der Definition der Versorgungssicherheit erhöht werden muss, um den Wirtschaftsstandort gemäss Verfassungsauftrag ausreichend, sicher und wirtschaftlich zu versorgen.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei</p><p>Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen.</p><p>Unter anderem wurden in den bisherigen Arbeiten auch die unterschiedlichen Szenarien im Hinblick auf die Auslandsabhängigkeit von verschiedenen Energieträgern geprüft. Die Versorgungssicherheit der Schweiz in Bezug auf Strom hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die durchschnittliche Nettobilanz im Winterhalbjahr ist dabei nur ein Teilaspekt. Viel wichtiger ist die Anbindung ans gesamteuropäische Stromnetz, welches eine stabile Stromversorgung insbesondere auch bei Lastspitzen und ungeplanten Kraftwerksausfällen gewährleisten kann. </p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Motion mit dem Vorbehalt, dass es sich beim Grad der Versorgungssicherheit um einen Richtwert handelt, anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grad der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich zu definieren.</p>
- Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich
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