Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie

ShortId
11.3436
Id
20113436
Updated
25.06.2025 00:01
Language
de
Title
Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie
AdditionalIndexing
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Stromversorgung;nukleare Sicherheit;Bewilligung für Kraftwerk;Sicherung der Versorgung;Energieeinsparung;erneuerbare Energie;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
1
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Spätestens seit der Katastrophe von Fukushima ist offensichtlich, dass die Atomenergie keine Energie der Zukunft sein darf. Eine höhere Energieeffizienz, die bessere Nutzung der erneuerbaren Energien und alternative Formen der Energiegewinnung müssen einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie und eine möglichst grosse Versorgung aus erneuerbaren Energien ermöglichen.</p><p>Für potenzielle Investoren von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien ist es jetzt sehr wichtig, dass die politischen Behörden den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschliessen. Nur so verfügen die Akteure auf dem Energiemarkt, die Unternehmen und die Privaten über klare Vorgaben und Rahmenbedingungen, um gezielt in die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu investieren.</p><p>Ohne dieses klare Bekenntnis zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie läuft die Schweiz Gefahr, dass die notwendigen Investitionen in die Energieeffizienz, in die erneuerbaren Energien und in die Energieversorgungssicherheit nicht rechtzeitig und nicht genügend konsequent erfolgen.</p><p>Ebenso wichtig ist es, dass im Hinblick auf den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz viel stärker gefördert werden (zusätzliche Fördergelder, Vereinfachung der Verfahren usw.).</p>
  • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Die Sicherheit ist das entscheidende Kriterium für die Betriebsdauer der Kernkraftwerke. Die vom Motionär in Ziffer 3 geforderte Berücksichtigung verschiedener Faktoren zur Festlegung des Zeitpunkts der Stilllegung lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1, 2, 4 und 5 sowie die Ablehnung des Punktes 3 der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, um die Gesetzgebung wie folgt anzupassen:</p><p>1. Es dürfen keine Rahmenbewilligungen zum Bau neuer Kernkraftwerke erteilt werden.</p><p>2. Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen, sind unverzüglich stillzulegen.</p><p>3. Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften noch entsprechen, dürfen noch weiter betrieben werden und werden gestaffelt stillgelegt. Der Zeitpunkt der Stilllegung wird im Gesetz unter Berücksichtigung des Strombedarfs und der Möglichkeiten alternativer Energiequellen festgelegt.</p><p>4. Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird zielführend verstärkt.</p><p>5. Es werden Strategien unterbreitet, um den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie und durch eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung sicherzustellen, ohne den Wirtschaftsstandort Schweiz zu gefährden.</p>
  • Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Spätestens seit der Katastrophe von Fukushima ist offensichtlich, dass die Atomenergie keine Energie der Zukunft sein darf. Eine höhere Energieeffizienz, die bessere Nutzung der erneuerbaren Energien und alternative Formen der Energiegewinnung müssen einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie und eine möglichst grosse Versorgung aus erneuerbaren Energien ermöglichen.</p><p>Für potenzielle Investoren von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien ist es jetzt sehr wichtig, dass die politischen Behörden den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschliessen. Nur so verfügen die Akteure auf dem Energiemarkt, die Unternehmen und die Privaten über klare Vorgaben und Rahmenbedingungen, um gezielt in die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu investieren.</p><p>Ohne dieses klare Bekenntnis zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie läuft die Schweiz Gefahr, dass die notwendigen Investitionen in die Energieeffizienz, in die erneuerbaren Energien und in die Energieversorgungssicherheit nicht rechtzeitig und nicht genügend konsequent erfolgen.</p><p>Ebenso wichtig ist es, dass im Hinblick auf den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz viel stärker gefördert werden (zusätzliche Fördergelder, Vereinfachung der Verfahren usw.).</p>
    • <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Die Sicherheit ist das entscheidende Kriterium für die Betriebsdauer der Kernkraftwerke. Die vom Motionär in Ziffer 3 geforderte Berücksichtigung verschiedener Faktoren zur Festlegung des Zeitpunkts der Stilllegung lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1, 2, 4 und 5 sowie die Ablehnung des Punktes 3 der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, um die Gesetzgebung wie folgt anzupassen:</p><p>1. Es dürfen keine Rahmenbewilligungen zum Bau neuer Kernkraftwerke erteilt werden.</p><p>2. Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen, sind unverzüglich stillzulegen.</p><p>3. Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften noch entsprechen, dürfen noch weiter betrieben werden und werden gestaffelt stillgelegt. Der Zeitpunkt der Stilllegung wird im Gesetz unter Berücksichtigung des Strombedarfs und der Möglichkeiten alternativer Energiequellen festgelegt.</p><p>4. Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird zielführend verstärkt.</p><p>5. Es werden Strategien unterbreitet, um den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie und durch eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung sicherzustellen, ohne den Wirtschaftsstandort Schweiz zu gefährden.</p>
    • Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie

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