Falsche steuerpolitische Signale überhitzen den Wohnungsmarkt
- ShortId
-
11.3439
- Id
-
20113439
- Updated
-
14.11.2025 06:40
- Language
-
de
- Title
-
Falsche steuerpolitische Signale überhitzen den Wohnungsmarkt
- AdditionalIndexing
-
2846;24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;ausländisches Unternehmen;Agglomeration;Standort des Betriebes;Berufswanderung;Fremdarbeiter/in;Miete;Steueranreiz;Wohnungsmarkt;Wohnungsbedarf;Steuerrecht
- 1
-
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K01080302, Berufswanderung
- L04K01020111, Wohnungsmarkt
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L04K01020104, Miete
- L04K01020605, Wohnungsbedarf
- L04K01020201, Agglomeration
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K11070305, Steueranreiz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund und besonders die Kantone haben das Steuerwesen so gestaltet, dass es im Vergleich zu den Nachbarländern ausgesprochen wettbewerbsfähig ist. Dies gilt sowohl für grosse ausländische Vermögen, die von Steuerpauschalen profitieren, als auch für ausländische Unternehmen, deren Gewinne über Jahre steuerlich extrem tief belastet werden, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Steuerentlastungen, die fallweise ausgehandelt werden. So bezifferte auch die Eidgenössische Finanzkontrolle im Jahresbericht 2010 das unversteuerte Gewinn-Volumen auf Bundesebene für das Jahr 2007 auf insgesamt 23 Milliarden Franken, wobei 70 Prozent auf den Kanton Waadt entfielen.</p><p>Die Schweiz hat dadurch nicht nur zahlreiche vermögende Private, sondern auch viele Regional- oder sogar Hauptsitze von Konzernen angezogen. Diese Unternehmen haben ihrerseits zahlreiche Beschäftigte mitgebracht. Diese beiden Aspekte der Steuerpolitik sind eindeutig ursächlich für die wachsende Zahl von Zuzügerinnen und Zuzügern.</p><p>Neben ihren direkt spürbaren negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bewirkt diese Steuerpolitik durch die Niederlassung dieser Personen in der Schweiz auch einen Druck auf den Wohnungsmarkt. Dieser Druck ist umso stärker, als er sich auf die städtischen Ballungsgebiete im Arc lémanique und Grossraum Zürich konzentriert, wo schon zuvor ein struktureller Wohnungsmangel geherrscht hat. Aufgrund der Praktiken der Unternehmen steigt jedoch nicht nur die Wohnungsnot, sondern es steigen auch die Wohnungsmieten. So beteiligen sich gewisse internationale Konzerne mit 3000 bis 5000 Franken an den Monatsmieten der Mitarbeitenden, die sie in die Schweiz kommen lassen.</p>
- <p>Die Schweiz als kleine, offene und an natürlichen Ressourcen arme Volkswirtschaft ist unter anderem auf eine attraktive Steuerpolitik angewiesen, um ihren Wettbewerbsnachteil des kleinen Binnenmarkts kompensieren zu können.</p><p>Zwar verfügt die Schweiz bei der Gewinnbesteuerung im internationalen Vergleich über eine günstige Ausgangslage. Allerdings sind vermehrt osteuropäische Staaten mit tiefen Gewinnsteuersätzen in Erscheinung getreten. Mit der zunehmenden Integration in die EU und der wachsenden Rechtssicherheit dürfte sich deren Standortattraktivität in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung gewinnt auch die Konkurrenz durch asiatische Standorte an Bedeutung. Massnahmen, wie sie in der Motion gefordert werden, würden die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz gefährden.</p><p>Von der steuerlichen Standortattraktivität der Schweiz profitieren nicht nur ausländische Investoren und multinationale Konzerne, sondern über die mit den Unternehmensansiedlungen verbundene steigende Vorleistungsnachfrage auch die inländischen Betriebe mit ihren Beschäftigten. Damit werden zusätzliche Wertschöpfung und zusätzliches Steuersubstrat generiert. Das erlaubt wiederum, mehr öffentliche Leistungen bereitzustellen oder die Steuern für alle zu senken. Ein attraktives steuerliches Umfeld für Unternehmen ist daher für den Bundesrat eine zentrale Voraussetzung zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung in der Schweiz.</p><p>Dem Bundesrat ist bis heute keine Studie bekannt, welche der Frage nachgeht, ob - wie in der Motion erwähnt wird - der Zuzug von Unternehmen zu signifikanten Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt führt. Allerdings lässt sich von Marktbeobachtern vernehmen, dass zumindest in der Genferseeregion ein solcher Zusammenhang zu beobachten sei (vgl. "Schweizer Immobilienbrief" vom 29. November 2010, S. 2). Die Zuwanderung in die Schweiz ist aber nicht nur auf steuerliche Faktoren für Unternehmen, sondern auch auf die generell gute Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zurückzuführen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die jüngere Entwicklung des Wohnungsmarktes für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen zu finanziellen Problemen führen kann. In seiner Antwort vom 26. Januar 2011 auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion 10.3899, "Wohnungsnot in den Ballungszentren und drohende Immobilienblase", hat er ausgeführt, dass sich in gewissen Regionen Knappheitstendenzen feststellen lassen, die Preissteigerungen begünstigen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung des Postulats Girod 09.4301, "Bericht zu Auswirkungen der Personenfreizügigkeit", wird der Bundesrat die Auswirkungen der Zuwanderung untersuchen. Dazu sind auch die Auswirkungen der Zuwanderung - und damit auch der Ansiedlung von ausländischen Unternehmen - auf den Wohnungsmarkt zu zählen.</p><p>Da die Situation auf dem Wohnungsmarkt regional starke Unterschiede aufweist, ist der Bundesrat - gemäss seinem heutigen Wissensstand - der Ansicht, dass ein Verzicht auf einen steuerlich attraktiven Rahmen des Bundes gesamtschweizerisch kontraproduktiv wäre. Auch können die Kantone und Gemeinden die direkten Steuern weitgehend autonom bestimmen. Es ist deshalb Sache der Kantone und Gemeinden, mögliche Massnahmen im Steuerbereich zu prüfen bzw. solche dezentral umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung weitere Schritte zur Stärkung der Standortattraktivität angezeigt sind. Im Rahmen einer weiteren, bereits im Jahre 2008 angekündigten Unternehmenssteuerreform sollen die Abschaffung der Emissionsabgabe, Verbesserungen am System des Beteiligungsabzuges und die Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen geprüft werden. Der Bundesrat schlägt zudem Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor. In- und ausländische Erträge dieser Gesellschaften sollen künftig gleich behandelt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang gilt es auch, an die von beiden Räten überwiesene Motion Brändli 10.3721, "Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken", zu erinnern, welche den Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die Zuwanderung der letzten Jahre in geordnete Bahnen zu lenken, und Vorschläge zu machen, wie die schweizerische Bevölkerung auf einem vernünftigen Niveau stabilisiert werden kann. Die bisherige Steuerpolitik sowie die angestrebte Unternehmenssteuerreform des Bundesrates verfolgen das Ziel, ausländische Investoren und multinationale Konzerne in der Schweiz anzusiedeln. Diese steuerlichen Anreize haben somit eine Zunahme der Zuwanderung zur Folge und laufen damit der Stossrichtung der Motion Brändli zuwider. Insofern beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung der Motion Brändli auch die Auswirkungen der Unternehmensbesteuerung unter dem Blickwinkel der Zuwanderung zu untersuchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die steuerlichen Anreize zu beseitigen, welche zur Ansiedelung ausländischer Unternehmungen und Konzernsitze mitsamt ihrer Belegschaften in Regionen mit überhitzten Liegenschaftsmärkten führen. Insbesondere wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuern (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuer der Kantone und Gemeinden (StHG) vorzulegen, damit Steuererleichterungen von Bund und Kantonen zugunsten von neuzugezogenen Unternehmen in den Ballungszentren eingeschränkt werden.</p>
- Falsche steuerpolitische Signale überhitzen den Wohnungsmarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund und besonders die Kantone haben das Steuerwesen so gestaltet, dass es im Vergleich zu den Nachbarländern ausgesprochen wettbewerbsfähig ist. Dies gilt sowohl für grosse ausländische Vermögen, die von Steuerpauschalen profitieren, als auch für ausländische Unternehmen, deren Gewinne über Jahre steuerlich extrem tief belastet werden, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Steuerentlastungen, die fallweise ausgehandelt werden. So bezifferte auch die Eidgenössische Finanzkontrolle im Jahresbericht 2010 das unversteuerte Gewinn-Volumen auf Bundesebene für das Jahr 2007 auf insgesamt 23 Milliarden Franken, wobei 70 Prozent auf den Kanton Waadt entfielen.</p><p>Die Schweiz hat dadurch nicht nur zahlreiche vermögende Private, sondern auch viele Regional- oder sogar Hauptsitze von Konzernen angezogen. Diese Unternehmen haben ihrerseits zahlreiche Beschäftigte mitgebracht. Diese beiden Aspekte der Steuerpolitik sind eindeutig ursächlich für die wachsende Zahl von Zuzügerinnen und Zuzügern.</p><p>Neben ihren direkt spürbaren negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bewirkt diese Steuerpolitik durch die Niederlassung dieser Personen in der Schweiz auch einen Druck auf den Wohnungsmarkt. Dieser Druck ist umso stärker, als er sich auf die städtischen Ballungsgebiete im Arc lémanique und Grossraum Zürich konzentriert, wo schon zuvor ein struktureller Wohnungsmangel geherrscht hat. Aufgrund der Praktiken der Unternehmen steigt jedoch nicht nur die Wohnungsnot, sondern es steigen auch die Wohnungsmieten. So beteiligen sich gewisse internationale Konzerne mit 3000 bis 5000 Franken an den Monatsmieten der Mitarbeitenden, die sie in die Schweiz kommen lassen.</p>
- <p>Die Schweiz als kleine, offene und an natürlichen Ressourcen arme Volkswirtschaft ist unter anderem auf eine attraktive Steuerpolitik angewiesen, um ihren Wettbewerbsnachteil des kleinen Binnenmarkts kompensieren zu können.</p><p>Zwar verfügt die Schweiz bei der Gewinnbesteuerung im internationalen Vergleich über eine günstige Ausgangslage. Allerdings sind vermehrt osteuropäische Staaten mit tiefen Gewinnsteuersätzen in Erscheinung getreten. Mit der zunehmenden Integration in die EU und der wachsenden Rechtssicherheit dürfte sich deren Standortattraktivität in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung gewinnt auch die Konkurrenz durch asiatische Standorte an Bedeutung. Massnahmen, wie sie in der Motion gefordert werden, würden die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz gefährden.</p><p>Von der steuerlichen Standortattraktivität der Schweiz profitieren nicht nur ausländische Investoren und multinationale Konzerne, sondern über die mit den Unternehmensansiedlungen verbundene steigende Vorleistungsnachfrage auch die inländischen Betriebe mit ihren Beschäftigten. Damit werden zusätzliche Wertschöpfung und zusätzliches Steuersubstrat generiert. Das erlaubt wiederum, mehr öffentliche Leistungen bereitzustellen oder die Steuern für alle zu senken. Ein attraktives steuerliches Umfeld für Unternehmen ist daher für den Bundesrat eine zentrale Voraussetzung zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung in der Schweiz.</p><p>Dem Bundesrat ist bis heute keine Studie bekannt, welche der Frage nachgeht, ob - wie in der Motion erwähnt wird - der Zuzug von Unternehmen zu signifikanten Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt führt. Allerdings lässt sich von Marktbeobachtern vernehmen, dass zumindest in der Genferseeregion ein solcher Zusammenhang zu beobachten sei (vgl. "Schweizer Immobilienbrief" vom 29. November 2010, S. 2). Die Zuwanderung in die Schweiz ist aber nicht nur auf steuerliche Faktoren für Unternehmen, sondern auch auf die generell gute Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zurückzuführen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die jüngere Entwicklung des Wohnungsmarktes für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen zu finanziellen Problemen führen kann. In seiner Antwort vom 26. Januar 2011 auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion 10.3899, "Wohnungsnot in den Ballungszentren und drohende Immobilienblase", hat er ausgeführt, dass sich in gewissen Regionen Knappheitstendenzen feststellen lassen, die Preissteigerungen begünstigen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung des Postulats Girod 09.4301, "Bericht zu Auswirkungen der Personenfreizügigkeit", wird der Bundesrat die Auswirkungen der Zuwanderung untersuchen. Dazu sind auch die Auswirkungen der Zuwanderung - und damit auch der Ansiedlung von ausländischen Unternehmen - auf den Wohnungsmarkt zu zählen.</p><p>Da die Situation auf dem Wohnungsmarkt regional starke Unterschiede aufweist, ist der Bundesrat - gemäss seinem heutigen Wissensstand - der Ansicht, dass ein Verzicht auf einen steuerlich attraktiven Rahmen des Bundes gesamtschweizerisch kontraproduktiv wäre. Auch können die Kantone und Gemeinden die direkten Steuern weitgehend autonom bestimmen. Es ist deshalb Sache der Kantone und Gemeinden, mögliche Massnahmen im Steuerbereich zu prüfen bzw. solche dezentral umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung weitere Schritte zur Stärkung der Standortattraktivität angezeigt sind. Im Rahmen einer weiteren, bereits im Jahre 2008 angekündigten Unternehmenssteuerreform sollen die Abschaffung der Emissionsabgabe, Verbesserungen am System des Beteiligungsabzuges und die Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen geprüft werden. Der Bundesrat schlägt zudem Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor. In- und ausländische Erträge dieser Gesellschaften sollen künftig gleich behandelt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang gilt es auch, an die von beiden Räten überwiesene Motion Brändli 10.3721, "Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken", zu erinnern, welche den Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die Zuwanderung der letzten Jahre in geordnete Bahnen zu lenken, und Vorschläge zu machen, wie die schweizerische Bevölkerung auf einem vernünftigen Niveau stabilisiert werden kann. Die bisherige Steuerpolitik sowie die angestrebte Unternehmenssteuerreform des Bundesrates verfolgen das Ziel, ausländische Investoren und multinationale Konzerne in der Schweiz anzusiedeln. Diese steuerlichen Anreize haben somit eine Zunahme der Zuwanderung zur Folge und laufen damit der Stossrichtung der Motion Brändli zuwider. Insofern beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung der Motion Brändli auch die Auswirkungen der Unternehmensbesteuerung unter dem Blickwinkel der Zuwanderung zu untersuchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die steuerlichen Anreize zu beseitigen, welche zur Ansiedelung ausländischer Unternehmungen und Konzernsitze mitsamt ihrer Belegschaften in Regionen mit überhitzten Liegenschaftsmärkten führen. Insbesondere wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuern (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuer der Kantone und Gemeinden (StHG) vorzulegen, damit Steuererleichterungen von Bund und Kantonen zugunsten von neuzugezogenen Unternehmen in den Ballungszentren eingeschränkt werden.</p>
- Falsche steuerpolitische Signale überhitzen den Wohnungsmarkt
Back to List