Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte

ShortId
11.3442
Id
20113442
Updated
25.06.2025 00:18
Language
de
Title
Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte
AdditionalIndexing
28;48;öffentlicher Verkehr;soziale Ausgrenzung;soziale Integration;Sparmassnahme;Schienenfahrzeug;Behinderte/r;Vollzug von Beschlüssen;Kampf gegen die Diskriminierung;Gleichbehandlung;Omnibus;Gebäude;Frist
1
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L05K0705030303, Gebäude
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L04K18030208, Schienenfahrzeug
  • L05K1803010104, Omnibus
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K01090104, soziale Ausgrenzung
  • L04K01040209, soziale Integration
  • L05K0503020802, Frist
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat plant, die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 zu verlängern (vgl. Antwort des Bundesrates vom 14. März 2011 auf die Frage Kiener Nellen 11.5176, "Unsinnige 'Spar'-Massnahme gegen Behinderte und Betagte"). Damit soll die Finanzhilfe für den öffentlichen Verkehr aus dem Zahlungsrahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes von 15 auf 5 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Diese Sparmassnahme ist unsinnig und kontraproduktiv, weil damit Integrationsbemühungen wie Eingliederung statt Rente oder selbstbestimmtes Leben im Alter zunichtegemacht werden. Erst im Sommer 2010 hat der Bundesrat bei der Revision der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs den Rollator dem Rollstuhl gleichgestellt. Diese für Behinderte und Alte begrüssenswerte Verbesserung würde aber wieder ausgebremst, würde diese unsinnige Fristverlängerung als Sparmassnahme tatsächlich umgesetzt. Die Umsetzungsverschleppung würde zudem auch Familien mit Kinderwagen und Touristinnen und Touristen mit Gepäck betreffen. Wir verlangen daher vom Bundesrat, den ursprünglichen und gesetzlich festgelegten Fahrplan unbedingt einzuhalten. Jede anderslautende Massnahme wäre ein Armutszeugnis für die Schweiz als siebtreichstes Land der Welt (BIP-pro-Kopf-Listen von Weltbank, 2009 und IWF, 2010).</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, auf die Verlängerung der Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen zu verzichten. Der Bundesrat sieht vor, die Frage der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) im Rahmen der Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" zu behandeln. Dabei sollen Optionen geprüft werden, die eine zeitgerechte und mit anderen Massnahmen optimal koordinierte Umsetzung der Vorgaben des BehiG ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen laut den Artikeln 22 und 23 des Behindertengleichstellungsgesetzes einzuhalten. Der Bundesrat wird beauftragt, auf jegliches Hinausschieben der Frist zur Erfüllung des Auftrags des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr zu verzichten.</p>
  • Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat plant, die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 zu verlängern (vgl. Antwort des Bundesrates vom 14. März 2011 auf die Frage Kiener Nellen 11.5176, "Unsinnige 'Spar'-Massnahme gegen Behinderte und Betagte"). Damit soll die Finanzhilfe für den öffentlichen Verkehr aus dem Zahlungsrahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes von 15 auf 5 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Diese Sparmassnahme ist unsinnig und kontraproduktiv, weil damit Integrationsbemühungen wie Eingliederung statt Rente oder selbstbestimmtes Leben im Alter zunichtegemacht werden. Erst im Sommer 2010 hat der Bundesrat bei der Revision der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs den Rollator dem Rollstuhl gleichgestellt. Diese für Behinderte und Alte begrüssenswerte Verbesserung würde aber wieder ausgebremst, würde diese unsinnige Fristverlängerung als Sparmassnahme tatsächlich umgesetzt. Die Umsetzungsverschleppung würde zudem auch Familien mit Kinderwagen und Touristinnen und Touristen mit Gepäck betreffen. Wir verlangen daher vom Bundesrat, den ursprünglichen und gesetzlich festgelegten Fahrplan unbedingt einzuhalten. Jede anderslautende Massnahme wäre ein Armutszeugnis für die Schweiz als siebtreichstes Land der Welt (BIP-pro-Kopf-Listen von Weltbank, 2009 und IWF, 2010).</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, auf die Verlängerung der Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen zu verzichten. Der Bundesrat sieht vor, die Frage der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) im Rahmen der Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" zu behandeln. Dabei sollen Optionen geprüft werden, die eine zeitgerechte und mit anderen Massnahmen optimal koordinierte Umsetzung der Vorgaben des BehiG ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen laut den Artikeln 22 und 23 des Behindertengleichstellungsgesetzes einzuhalten. Der Bundesrat wird beauftragt, auf jegliches Hinausschieben der Frist zur Erfüllung des Auftrags des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr zu verzichten.</p>
    • Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte

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