Keine Institutionalisierungsklauseln bei Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträgen

ShortId
11.3444
Id
20113444
Updated
27.07.2023 21:50
Language
de
Title
Keine Institutionalisierungsklauseln bei Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträgen
AdditionalIndexing
08;10;04;Demokratie;internationale Organisation;nationales Recht;politische Mitbestimmung;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;internationales Abkommen;internationales Übereinkommen;politische Rechte;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
1
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L04K10020103, internationale Organisation
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L04K05020101, politische Rechte
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L05K0807010202, Demokratie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist ein souveräner, eigenständiger und neutraler Staat. Bei Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträgen ist darauf zu achten, dass bei der Weiterentwicklung eines Abkommens kein Automatismus zur Übernahme von neuem Recht entsteht. Die direkte Demokratie und die Volksrechte in der Schweiz dürfen nicht durch Institutionalisierungen beziehungsweise Automatismen ausgehebelt werden.</p>
  • <p>Jeder Staatsvertrag beziehungsweise jedes Abkommen mit einer internationalen Organisation enthält mehr oder weniger weitreichende institutionelle Bestimmungen, die für das gute Funktionieren des entsprechenden Abkommens unerlässlich sind. Institutionelle Bestimmungen regeln beispielsweise die Änderungs- und Kündigungsmöglichkeiten, Streitbeilegung oder Modalitäten der Umsetzung eines Vertrags. Derartige institutionelle Bestimmungen sind im Interesse der Vertragsparteien und daher notwendiger Bestandteil jedes Staatsvertrags und jedes Abkommens mit einer internationalen Organisation.</p><p>Im Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 hat der Bundesrat festgehalten, dass Automatismen bei der Übernahme von Rechtsentwicklungen der EU ausgeschlossen sind. Im Aussenpolitischen Bericht vom 10. Dezember 2010 hat der Bundesrat diese Haltung bestätigt. Regelmässige Anpassungen der bilateralen Abkommen an die Rechtsentwicklung in der EU liegen in der Regel im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU. Diese Anpassungen müssen jedoch durch eine angemessene Teilnahme an der Entscheidungsfindung (decision shaping) im vom Abkommen betroffenen Bereich ausgeglichen werden.</p><p>Ausserdem ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass jede neue völkerrechtliche Verpflichtung innerstaatlich immer gemäss den Vorgaben der schweizerischen Rechtsordnung genehmigt werden muss. Dies bedeutet, dass erforderlichenfalls insbesondere ein Referendum durchzuführen ist. Das Vorangehende gilt selbstredend auch für institutionelle Bestimmungen.</p><p>Entsprechend hält der Bundesrat fest, dass die geltenden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen sicherstellen, dass bei jeder rechtlichen Weiterentwicklung eines völkerrechtlichen Abkommens die staatsrechtlichen, föderalistischen und demokratischen Rechte vollumfänglich gewahrt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträge keine Institutionalisierungsklauseln beinhalten.</p>
  • Keine Institutionalisierungsklauseln bei Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist ein souveräner, eigenständiger und neutraler Staat. Bei Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträgen ist darauf zu achten, dass bei der Weiterentwicklung eines Abkommens kein Automatismus zur Übernahme von neuem Recht entsteht. Die direkte Demokratie und die Volksrechte in der Schweiz dürfen nicht durch Institutionalisierungen beziehungsweise Automatismen ausgehebelt werden.</p>
    • <p>Jeder Staatsvertrag beziehungsweise jedes Abkommen mit einer internationalen Organisation enthält mehr oder weniger weitreichende institutionelle Bestimmungen, die für das gute Funktionieren des entsprechenden Abkommens unerlässlich sind. Institutionelle Bestimmungen regeln beispielsweise die Änderungs- und Kündigungsmöglichkeiten, Streitbeilegung oder Modalitäten der Umsetzung eines Vertrags. Derartige institutionelle Bestimmungen sind im Interesse der Vertragsparteien und daher notwendiger Bestandteil jedes Staatsvertrags und jedes Abkommens mit einer internationalen Organisation.</p><p>Im Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 hat der Bundesrat festgehalten, dass Automatismen bei der Übernahme von Rechtsentwicklungen der EU ausgeschlossen sind. Im Aussenpolitischen Bericht vom 10. Dezember 2010 hat der Bundesrat diese Haltung bestätigt. Regelmässige Anpassungen der bilateralen Abkommen an die Rechtsentwicklung in der EU liegen in der Regel im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU. Diese Anpassungen müssen jedoch durch eine angemessene Teilnahme an der Entscheidungsfindung (decision shaping) im vom Abkommen betroffenen Bereich ausgeglichen werden.</p><p>Ausserdem ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass jede neue völkerrechtliche Verpflichtung innerstaatlich immer gemäss den Vorgaben der schweizerischen Rechtsordnung genehmigt werden muss. Dies bedeutet, dass erforderlichenfalls insbesondere ein Referendum durchzuführen ist. Das Vorangehende gilt selbstredend auch für institutionelle Bestimmungen.</p><p>Entsprechend hält der Bundesrat fest, dass die geltenden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen sicherstellen, dass bei jeder rechtlichen Weiterentwicklung eines völkerrechtlichen Abkommens die staatsrechtlichen, föderalistischen und demokratischen Rechte vollumfänglich gewahrt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträge keine Institutionalisierungsklauseln beinhalten.</p>
    • Keine Institutionalisierungsklauseln bei Abkommen mit internationalen Organisationen und Staatsverträgen

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