Monitoring der Übergänge zwischen ALV, IV und Sozialhilfe
- ShortId
-
11.3446
- Id
-
20113446
- Updated
-
27.07.2023 19:48
- Language
-
de
- Title
-
Monitoring der Übergänge zwischen ALV, IV und Sozialhilfe
- AdditionalIndexing
-
28;Versicherungsleistung;Koordination;Monitoring;Invalidenversicherung;Arbeitslosenversicherung;Sozialhilfe
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L04K08020314, Koordination
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0802030209, Monitoring
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Monitoring der Übergänge zwischen Sozialhilfe (SH), Invalidenversicherung (IV) und Arbeitslosenversicherung (ALV) - Shivalv-Monitoring - wurde bereits durch das Bundesamt für Sozialversicherungen in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft und dem Bundesamt für Statistik initiiert. Die ersten Ergebnisse zu den Grundindikatoren für den Zeitraum der Jahre 2005 bis 2009 werden im Sommer des laufenden Jahres publiziert. Bereits heute kann aufgrund dieser Ergebnisse festgestellt werden, dass entgegen häufig geäusserter Meinungen die Zahl der Wechsel von der IV zur SH deutlich tiefer ist als die Zahl der Wechsel von der SH in die IV. Letztere war zwischen den Jahren 2008 und 2009 rund zwölfmal höher: Während im Jahr 2009 rund 4000 IV-Neurentnerinnen und -Neurentner im vorhergehenden Jahr eine Sozialhilfeleistung bezogen hatten, erhielten nur rund 300 IV-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rente im Vorjahr erloschen ist, im Jahr 2009 eine Sozialhilfeleistung.</p><p>2. Das Monitoring erlaubt es, das Ausmass der Übergänge zwischen den Systemen über längere Zeiträume zu beobachten und vertieft zu analysieren. Mit diesem Datensatz können und sollen auch Auswirkungen von Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie konjunkturelle Einflüsse untersucht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Analysen einen längeren Beobachtungszeitraum voraussetzen und es methodisch nur begrenzt möglich ist, eindeutige kausale Zusammenhänge zwischen einzelnen äusseren Einflussfaktoren und dem Ausmass der Übergänge zwischen den Leistungssystemen nachzuweisen.</p><p>3. Das Monitoring erlaubt eine laufende Beobachtung der quantitativen Wechselwirkungen zwischen den drei Leistungssystemen, und je nach Datenverfügbarkeit und Bedarf können nun längere oder kürzere Zeiträume ausgewählt werden. Das Monitoring wurde so eingerichtet, dass der Beobachtungszeitraum laufend entsprechend der Datenverfügbarkeit erweitert werden kann. Derzeit liegen auswertbare Daten der Jahre 2005 bis 2009 vor. Während die Daten der IV und der ALV bereits für das Jahr 2010 vorliegen, sind die entsprechenden Daten der SH noch nicht verfügbar.</p><p>4. Das Monitoring ist so aufgebaut, dass die Situation von Personen über mehrere Jahre hinweg individuell verfolgt werden kann. In diesem Sinne ist es möglich, Verlaufsanalysen einzelner Personen oder Personengruppen durchzuführen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht für alle Personen in der SH eindeutige Identifikatoren zur Verfügung stehen. Über entsprechende Vertiefungsstudien wird nach dem Vorliegen erster Resultate und in Abhängigkeit vom Bedarf und von den methodischen Möglichkeiten entschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im März 2009 wurden mit der Studie "Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der Sozialen Sicherheit (IV, ALV und Sozialhilfe)" erste Erkenntnisse zu den Schnittstellen im Sozialversicherungsbereich veröffentlicht.</p><p>Es zeigte sich, dass innerhalb von drei Jahren (2004 bis 2006) nicht weniger als 20 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Leistung eines dieser drei Sozialwerke bezogen haben. Gleichzeitig zeigte sich, dass etwa 13 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger (125 000 Personen) in diesen drei Jahren Leistungen aus mehr als einem System bezogen haben. Rund 8 Prozent wechselten mindestens einmal von einem Leistungssystem in ein anderes. Knapp 1 Prozent wechselte mehr als einmal das Leistungssystem. </p><p>Die Frage nach den Auswirkungen von Gesetzes- und Verordnungsänderungen - z. B. die restriktivere Rentenzusprechungspraxis in der IV - auf die anderen Teilsysteme konnte dabei nicht untersucht werden. Dazu seien qualitative Vertiefungsstudien und ein längerfristiges Monitoring notwendig. Von verschiedener Seite wurde ein solches Monitoring danach in Aussicht gestellt. So wird es im Ausblick auf das zweite Forschungsprogramm zur IV erwähnt. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wann initiiert der Bundesrat dieses Monitoring? Wann ist mit der Publikation erster Ergebnisse zu rechnen?</p><p>2. Ist er auch der Auffassung, dass ein solches Monitoring ebenfalls Aufschluss über die Auswirkungen von Gesetzes- und Verordnungsänderungen - z. B. die restriktivere Rentenzusprechungspraxis in der IV - und von Wirtschaftskrisen auf die jeweiligen IAS-Teilsysteme geben soll?</p><p>3. Ist er auch der Auffassung, dass zur Beurteilung der Übergänge von einem System ins andere, insbesondere zur Beurteilung von sogenannten Drehtüreffekten sowie zur Beurteilung der Auswirkungen von verschiedenen Konjunktursituationen, ein Beobachtungszeitraum von drei Jahren nicht genügt und dieser Beobachtungszeitraum ausgeweitet werden sollte?</p><p>4. Ist vorgesehen, im Monitoring den individuellen Weg einer Person durch verschiedene Sozialversicherungssysteme über eine längere zeitliche Frist nachverfolgbar zu machen (Panelstudie)? Werden Vertiefungsstudien dazu geplant?</p>
- Monitoring der Übergänge zwischen ALV, IV und Sozialhilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Monitoring der Übergänge zwischen Sozialhilfe (SH), Invalidenversicherung (IV) und Arbeitslosenversicherung (ALV) - Shivalv-Monitoring - wurde bereits durch das Bundesamt für Sozialversicherungen in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft und dem Bundesamt für Statistik initiiert. Die ersten Ergebnisse zu den Grundindikatoren für den Zeitraum der Jahre 2005 bis 2009 werden im Sommer des laufenden Jahres publiziert. Bereits heute kann aufgrund dieser Ergebnisse festgestellt werden, dass entgegen häufig geäusserter Meinungen die Zahl der Wechsel von der IV zur SH deutlich tiefer ist als die Zahl der Wechsel von der SH in die IV. Letztere war zwischen den Jahren 2008 und 2009 rund zwölfmal höher: Während im Jahr 2009 rund 4000 IV-Neurentnerinnen und -Neurentner im vorhergehenden Jahr eine Sozialhilfeleistung bezogen hatten, erhielten nur rund 300 IV-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rente im Vorjahr erloschen ist, im Jahr 2009 eine Sozialhilfeleistung.</p><p>2. Das Monitoring erlaubt es, das Ausmass der Übergänge zwischen den Systemen über längere Zeiträume zu beobachten und vertieft zu analysieren. Mit diesem Datensatz können und sollen auch Auswirkungen von Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie konjunkturelle Einflüsse untersucht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Analysen einen längeren Beobachtungszeitraum voraussetzen und es methodisch nur begrenzt möglich ist, eindeutige kausale Zusammenhänge zwischen einzelnen äusseren Einflussfaktoren und dem Ausmass der Übergänge zwischen den Leistungssystemen nachzuweisen.</p><p>3. Das Monitoring erlaubt eine laufende Beobachtung der quantitativen Wechselwirkungen zwischen den drei Leistungssystemen, und je nach Datenverfügbarkeit und Bedarf können nun längere oder kürzere Zeiträume ausgewählt werden. Das Monitoring wurde so eingerichtet, dass der Beobachtungszeitraum laufend entsprechend der Datenverfügbarkeit erweitert werden kann. Derzeit liegen auswertbare Daten der Jahre 2005 bis 2009 vor. Während die Daten der IV und der ALV bereits für das Jahr 2010 vorliegen, sind die entsprechenden Daten der SH noch nicht verfügbar.</p><p>4. Das Monitoring ist so aufgebaut, dass die Situation von Personen über mehrere Jahre hinweg individuell verfolgt werden kann. In diesem Sinne ist es möglich, Verlaufsanalysen einzelner Personen oder Personengruppen durchzuführen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht für alle Personen in der SH eindeutige Identifikatoren zur Verfügung stehen. Über entsprechende Vertiefungsstudien wird nach dem Vorliegen erster Resultate und in Abhängigkeit vom Bedarf und von den methodischen Möglichkeiten entschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im März 2009 wurden mit der Studie "Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der Sozialen Sicherheit (IV, ALV und Sozialhilfe)" erste Erkenntnisse zu den Schnittstellen im Sozialversicherungsbereich veröffentlicht.</p><p>Es zeigte sich, dass innerhalb von drei Jahren (2004 bis 2006) nicht weniger als 20 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Leistung eines dieser drei Sozialwerke bezogen haben. Gleichzeitig zeigte sich, dass etwa 13 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger (125 000 Personen) in diesen drei Jahren Leistungen aus mehr als einem System bezogen haben. Rund 8 Prozent wechselten mindestens einmal von einem Leistungssystem in ein anderes. Knapp 1 Prozent wechselte mehr als einmal das Leistungssystem. </p><p>Die Frage nach den Auswirkungen von Gesetzes- und Verordnungsänderungen - z. B. die restriktivere Rentenzusprechungspraxis in der IV - auf die anderen Teilsysteme konnte dabei nicht untersucht werden. Dazu seien qualitative Vertiefungsstudien und ein längerfristiges Monitoring notwendig. Von verschiedener Seite wurde ein solches Monitoring danach in Aussicht gestellt. So wird es im Ausblick auf das zweite Forschungsprogramm zur IV erwähnt. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wann initiiert der Bundesrat dieses Monitoring? Wann ist mit der Publikation erster Ergebnisse zu rechnen?</p><p>2. Ist er auch der Auffassung, dass ein solches Monitoring ebenfalls Aufschluss über die Auswirkungen von Gesetzes- und Verordnungsänderungen - z. B. die restriktivere Rentenzusprechungspraxis in der IV - und von Wirtschaftskrisen auf die jeweiligen IAS-Teilsysteme geben soll?</p><p>3. Ist er auch der Auffassung, dass zur Beurteilung der Übergänge von einem System ins andere, insbesondere zur Beurteilung von sogenannten Drehtüreffekten sowie zur Beurteilung der Auswirkungen von verschiedenen Konjunktursituationen, ein Beobachtungszeitraum von drei Jahren nicht genügt und dieser Beobachtungszeitraum ausgeweitet werden sollte?</p><p>4. Ist vorgesehen, im Monitoring den individuellen Weg einer Person durch verschiedene Sozialversicherungssysteme über eine längere zeitliche Frist nachverfolgbar zu machen (Panelstudie)? Werden Vertiefungsstudien dazu geplant?</p>
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