Probleme bei der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung
- ShortId
-
11.3447
- Id
-
20113447
- Updated
-
28.07.2023 12:03
- Language
-
de
- Title
-
Probleme bei der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenpflege;Versicherungsleistung;Kostenrechnung;Kanton;Krankenversicherung;Vollzug von Beschlüssen;Finanzierung;Pflegeheim;Selbstbehalt;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L03K110902, Finanzierung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L06K010505110102, Pflegeheim
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K1110011303, Selbstbehalt
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2010 auf die Motion Joder 10.3770 ausgeführt, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Umfrage bei den Kantonen zum Stand der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung durchführen wird. Diese ist nun abgeschlossen. Es zeigt sich vor allem, dass die Umsetzung in den Kantonen sehr unterschiedlich erfolgt. Dies ist aber angesichts der vom Gesetzgeber den Kantonen zugewiesenen Kompetenz, die Restfinanzierung zu regeln, nicht zu beanstanden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die grosse Mehrheit der Kantone die Restfinanzierung geregelt und damit sichergestellt hat. Einzig zwei Kantone scheinen keine Regelung der Restfinanzierung vorzusehen, was mit Artikel 25aAbsatz 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) nicht konform wäre. </p><p>2. Über die Umfrage und deren Ergebnisse wurde zwischenzeitlich ein Bericht zuhanden der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) erstellt. Die SGK-N hat am 13. Mai 2011 darüber beraten und beschlossen, die Umsetzung der Pflegefinanzierung anhand eines neuen, innert Jahresfrist von der Verwaltung zu erstellenden Berichts weiterhin zu beobachten. In diesem Bericht soll auch die Umsetzung im Bereich der Ergänzungsleistungen einbezogen werden. Einen unmittelbaren Handlungsbedarf hat sie hingegen nicht festgestellt. </p><p>3. Der Umstand, dass einige Kantone im Rahmen der Restfinanzierung in der einen oder anderen Form eine Maximaltaxe definiert haben, ist aus Sicht des Bundesrates grundsätzlich nicht zu beanstanden. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit, welche insbesondere im KVG eine wichtige Rolle einnimmt, ist es vertretbar, dass die Kosten der Leistungserbringer nicht unbesehen und unlimitiert finanziert werden. Wenn dadurch bei einzelnen Leistungserbringern ungedeckte Kosten entstehen, so müssen diese selber bzw. die Trägerschaft dafür aufkommen. </p><p>4. Für die interkantonale Restfinanzierung wurde bereits im Kommentar vom 10. Juni 2009 zu den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) den Kantonen empfohlen, diese Frage explizit zu regeln. Auf kantonale Anfragen hin empfiehlt das BAG, interkantonale Vereinbarungen abzuschliessen. Eine Pflicht für die Kantone, dies zu tun, lässt sich aber aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen nicht ableiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Pflegekosten und deren Übernahme durch die Krankenversicherung, durch die Versicherten und die Kantone. Verschiedene Kantone haben die effektiven Kosten für die Pflege nach KVG (Artikel 7 KLV) gegen oben limitiert und für die Berechnung der Restfinanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand unter den tatsächlichen Kosten festgelegt. Dadurch wird das durch die neue Pflegefinanzierung angestrebte Ziel, dass die Pflegekosten durch die Krankenkassen (je 9 Franken pro Stufe), die Heimbewohner (max. 20 Prozent, Fr. 21.60/Tag) und die öffentliche Hand zu 100 Prozent finanziert werden, nicht erreicht. Die nicht-KVG-pflichtigen "Betreuungstaxen" als Gegenstück zur Pflege gemäss KVG sind scheinbar in einigen Kantonen viel höher als in anderen. Die Verlagerung auf die "Betreuungstaxen" führt zu Mehrkosten für pflegebedürftige Heimbewohnerinnen und -bewohner. Das ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.</p><p>Eine weitere Finanzierungslücke im Vollzug der neuen Pflegefinanzierung entsteht durch das Fehlen einer interkantonalen Vereinbarung. Da die Kantone ihre kantonseigenen Limiten auch für Heimbewohner, welche ausserhalb des finanzierenden Kantons in einem Heim sind, anwenden, kommt es ebenfalls zu Situationen, in denen die Restfinanzierung nicht die Pflegekosten nach KVG deckt.</p><p>Das BAG hat bei den Kantonen eine Umfrage zum Stand der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung lanciert. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er die Ergebnisse seiner Umfrage analysiert? Wenn ja: Welche Erkenntnisse hat er bezüglich der ordentlichen Sicherstellung der neuen Pflegefinanzierung in den Kantonen gewonnen? Wenn nein: Wann wird die Umfrage und die Auswertung abgeschlossen sein?</p><p>2. Welche Massnahmen wird er ergreifen, falls sich herausstellt, dass bei der Umsetzung die vom Gesetzgeber gewollte Begrenzung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten nicht in allen Kantonen umgesetzt wird?</p><p>3. Welche Massnahmen kann er ergreifen, damit die Kantone ihre Regelungen der innerkantonalen Restfinanzierung so ausgestalten, dass die Lücken in der Restfinanzierung geschlossen werden?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit die interkantonale Restfinanzierung durch eine interkantonale Vereinbarung sichergestellt werden kann?</p>
- Probleme bei der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2010 auf die Motion Joder 10.3770 ausgeführt, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Umfrage bei den Kantonen zum Stand der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung durchführen wird. Diese ist nun abgeschlossen. Es zeigt sich vor allem, dass die Umsetzung in den Kantonen sehr unterschiedlich erfolgt. Dies ist aber angesichts der vom Gesetzgeber den Kantonen zugewiesenen Kompetenz, die Restfinanzierung zu regeln, nicht zu beanstanden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die grosse Mehrheit der Kantone die Restfinanzierung geregelt und damit sichergestellt hat. Einzig zwei Kantone scheinen keine Regelung der Restfinanzierung vorzusehen, was mit Artikel 25aAbsatz 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) nicht konform wäre. </p><p>2. Über die Umfrage und deren Ergebnisse wurde zwischenzeitlich ein Bericht zuhanden der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) erstellt. Die SGK-N hat am 13. Mai 2011 darüber beraten und beschlossen, die Umsetzung der Pflegefinanzierung anhand eines neuen, innert Jahresfrist von der Verwaltung zu erstellenden Berichts weiterhin zu beobachten. In diesem Bericht soll auch die Umsetzung im Bereich der Ergänzungsleistungen einbezogen werden. Einen unmittelbaren Handlungsbedarf hat sie hingegen nicht festgestellt. </p><p>3. Der Umstand, dass einige Kantone im Rahmen der Restfinanzierung in der einen oder anderen Form eine Maximaltaxe definiert haben, ist aus Sicht des Bundesrates grundsätzlich nicht zu beanstanden. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit, welche insbesondere im KVG eine wichtige Rolle einnimmt, ist es vertretbar, dass die Kosten der Leistungserbringer nicht unbesehen und unlimitiert finanziert werden. Wenn dadurch bei einzelnen Leistungserbringern ungedeckte Kosten entstehen, so müssen diese selber bzw. die Trägerschaft dafür aufkommen. </p><p>4. Für die interkantonale Restfinanzierung wurde bereits im Kommentar vom 10. Juni 2009 zu den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) den Kantonen empfohlen, diese Frage explizit zu regeln. Auf kantonale Anfragen hin empfiehlt das BAG, interkantonale Vereinbarungen abzuschliessen. Eine Pflicht für die Kantone, dies zu tun, lässt sich aber aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen nicht ableiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Pflegekosten und deren Übernahme durch die Krankenversicherung, durch die Versicherten und die Kantone. Verschiedene Kantone haben die effektiven Kosten für die Pflege nach KVG (Artikel 7 KLV) gegen oben limitiert und für die Berechnung der Restfinanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand unter den tatsächlichen Kosten festgelegt. Dadurch wird das durch die neue Pflegefinanzierung angestrebte Ziel, dass die Pflegekosten durch die Krankenkassen (je 9 Franken pro Stufe), die Heimbewohner (max. 20 Prozent, Fr. 21.60/Tag) und die öffentliche Hand zu 100 Prozent finanziert werden, nicht erreicht. Die nicht-KVG-pflichtigen "Betreuungstaxen" als Gegenstück zur Pflege gemäss KVG sind scheinbar in einigen Kantonen viel höher als in anderen. Die Verlagerung auf die "Betreuungstaxen" führt zu Mehrkosten für pflegebedürftige Heimbewohnerinnen und -bewohner. Das ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.</p><p>Eine weitere Finanzierungslücke im Vollzug der neuen Pflegefinanzierung entsteht durch das Fehlen einer interkantonalen Vereinbarung. Da die Kantone ihre kantonseigenen Limiten auch für Heimbewohner, welche ausserhalb des finanzierenden Kantons in einem Heim sind, anwenden, kommt es ebenfalls zu Situationen, in denen die Restfinanzierung nicht die Pflegekosten nach KVG deckt.</p><p>Das BAG hat bei den Kantonen eine Umfrage zum Stand der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung lanciert. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er die Ergebnisse seiner Umfrage analysiert? Wenn ja: Welche Erkenntnisse hat er bezüglich der ordentlichen Sicherstellung der neuen Pflegefinanzierung in den Kantonen gewonnen? Wenn nein: Wann wird die Umfrage und die Auswertung abgeschlossen sein?</p><p>2. Welche Massnahmen wird er ergreifen, falls sich herausstellt, dass bei der Umsetzung die vom Gesetzgeber gewollte Begrenzung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten nicht in allen Kantonen umgesetzt wird?</p><p>3. Welche Massnahmen kann er ergreifen, damit die Kantone ihre Regelungen der innerkantonalen Restfinanzierung so ausgestalten, dass die Lücken in der Restfinanzierung geschlossen werden?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit die interkantonale Restfinanzierung durch eine interkantonale Vereinbarung sichergestellt werden kann?</p>
- Probleme bei der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung
Back to List