Stromeffizienz. Versorger in die Pflicht nehmen
- ShortId
-
11.3454
- Id
-
20113454
- Updated
-
27.07.2023 19:03
- Language
-
de
- Title
-
Stromeffizienz. Versorger in die Pflicht nehmen
- AdditionalIndexing
-
66;elektrische Energie;Elektrizitätsindustrie;Energieverbrauch;Energieeinsparung
- 1
-
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L04K17030301, elektrische Energie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Potenzial für Stromeffizienz ist enorm. Die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz schätzt es auf einen Drittel des Schweizer Stromverbrauches. Namentlich im industriellen und gewerblichen Bereich sowie bei Haustechnik und öffentlicher Beleuchtung ist das Potenzial gross. Verschiedene Wirtschaftsinstitute haben aufgezeigt, dass viele der dafür nötigen Investitionen wirtschaftlich interessant sind. Sie werden aber kaum getätigt, weil die heutige Organisation des Strommarktes wenig Anreize dazu bietet. Die Stromversorger konzentrieren sich darauf, die Nachfrage zu decken, statt sie durch gezielte Investitionen zu senken. </p><p>Denkbar wäre eine Auflage an alle Stromversorger, welche sie verpflichtet, innerhalb von zehn Jahren zehn Prozent des gelieferten Stromes durch Effizienzsteigerung bei den Kunden zu vermeiden. Zehn Prozent entspricht dem Effizienzziel der EU. Sogenannte Einsparquoten für Energiedienstleister gibt es schon in England, Frankreich, Italien und Flandern (Belgien). Sie können durch einen Bonus oder einen Malus ergänzt werden, je nachdem ob die Stromversorger das Ziel über- oder unterschreiten. Verschiedene Stromversorger können sich zur Zielerreichung zusammenschliessen. Als Grundvoraussetzung sollte eine Einsparquote nur solche Massnahmen zulassen, die zu nachweisbaren und dauerhaften Energieeinsparungen führen und über einer antizipierten Ohnehin-Entwicklung liegen. Welche Effizienzsteigerungen angerechnet werden, ist genau zu bezeichnen. Dies kann mit Einsparzertifikaten geschehen, die von unabhängigen Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. </p><p>Die Effizienzprogramme von Zürich (Zielvereinbarung mit der Enaw, Effizienzbonus) zeigen, dass mehr als zwei Prozent des Stromverbrauches jährlich eingespart werden können.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Dem Bereich Effizienz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.</p><p>Als Vorarbeiten für die Einführung eines nationalen Effizienzbonus mit einer möglichen Verpflichtung der Stromversorger im Sinne des Motionärs ist der Prüfauftrag des Bundesrats für einen Effizienzbonus im Zusammenhang mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) vom November 2009 zu erwähnen. Entsprechend dem Prüfauftrag wurden 2010 in Zusammenarbeit mit einer externen Expertengruppe die wichtigsten Grundlagen für einen nationalen Effizienzbonus erarbeitet und in einem Bericht dargestellt. Im jetzigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht über eine definitive Einführung festlegen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Stromversorger während einer befristeten Periode zur Verbesserung der Effizienz zu verpflichten. Verbindliche Effizienzvorgaben sollen dafür sorgen, dass die Stromeffizienz landesweit verbessert wird und stromverschwendende Anlagen systematisch ersetzt werden. Die Massnahme ist vergleichbar mit der im Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative beschlossenen Effizienzvorgabe an die Autoimporteure.</p>
- Stromeffizienz. Versorger in die Pflicht nehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Potenzial für Stromeffizienz ist enorm. Die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz schätzt es auf einen Drittel des Schweizer Stromverbrauches. Namentlich im industriellen und gewerblichen Bereich sowie bei Haustechnik und öffentlicher Beleuchtung ist das Potenzial gross. Verschiedene Wirtschaftsinstitute haben aufgezeigt, dass viele der dafür nötigen Investitionen wirtschaftlich interessant sind. Sie werden aber kaum getätigt, weil die heutige Organisation des Strommarktes wenig Anreize dazu bietet. Die Stromversorger konzentrieren sich darauf, die Nachfrage zu decken, statt sie durch gezielte Investitionen zu senken. </p><p>Denkbar wäre eine Auflage an alle Stromversorger, welche sie verpflichtet, innerhalb von zehn Jahren zehn Prozent des gelieferten Stromes durch Effizienzsteigerung bei den Kunden zu vermeiden. Zehn Prozent entspricht dem Effizienzziel der EU. Sogenannte Einsparquoten für Energiedienstleister gibt es schon in England, Frankreich, Italien und Flandern (Belgien). Sie können durch einen Bonus oder einen Malus ergänzt werden, je nachdem ob die Stromversorger das Ziel über- oder unterschreiten. Verschiedene Stromversorger können sich zur Zielerreichung zusammenschliessen. Als Grundvoraussetzung sollte eine Einsparquote nur solche Massnahmen zulassen, die zu nachweisbaren und dauerhaften Energieeinsparungen führen und über einer antizipierten Ohnehin-Entwicklung liegen. Welche Effizienzsteigerungen angerechnet werden, ist genau zu bezeichnen. Dies kann mit Einsparzertifikaten geschehen, die von unabhängigen Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. </p><p>Die Effizienzprogramme von Zürich (Zielvereinbarung mit der Enaw, Effizienzbonus) zeigen, dass mehr als zwei Prozent des Stromverbrauches jährlich eingespart werden können.</p>
- <p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Dem Bereich Effizienz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.</p><p>Als Vorarbeiten für die Einführung eines nationalen Effizienzbonus mit einer möglichen Verpflichtung der Stromversorger im Sinne des Motionärs ist der Prüfauftrag des Bundesrats für einen Effizienzbonus im Zusammenhang mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) vom November 2009 zu erwähnen. Entsprechend dem Prüfauftrag wurden 2010 in Zusammenarbeit mit einer externen Expertengruppe die wichtigsten Grundlagen für einen nationalen Effizienzbonus erarbeitet und in einem Bericht dargestellt. Im jetzigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat noch nicht über eine definitive Einführung festlegen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Stromversorger während einer befristeten Periode zur Verbesserung der Effizienz zu verpflichten. Verbindliche Effizienzvorgaben sollen dafür sorgen, dass die Stromeffizienz landesweit verbessert wird und stromverschwendende Anlagen systematisch ersetzt werden. Die Massnahme ist vergleichbar mit der im Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative beschlossenen Effizienzvorgabe an die Autoimporteure.</p>
- Stromeffizienz. Versorger in die Pflicht nehmen
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