Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellen

ShortId
11.3460
Id
20113460
Updated
28.07.2023 08:58
Language
de
Title
Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellen
AdditionalIndexing
2841;Evaluation;Weiterbildung;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin;Kosten des Gesundheitswesens;Patient/in;diagnosebezogene Fallpauschale;Finanzierung
1
  • L04K01050517, Patient/in
  • L06K010505010201, diagnosebezogene Fallpauschale
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele Fragen sind heute im Hinblick auf die Einführung der DRG auf den 1. Januar 2012 noch offen. So gibt es aus Fachkreisen, auch aus solchen, die direkt mit dem Projekt Swiss DRG verbunden sind, Hinweise darauf, dass es richtig und wichtig ist, flankierende Massnahmen zu ergreifen. Es ist dafür zu sorgen, dass Deckungslücken, ausgelöst durch Fälle, die sehr viel kosten, speziell aufgefangen werden. Die Finanzierung der Weiterbildung der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte scheint im Zeitpunkt der Eingabe dieser Motion noch immer nicht gesichert zu sein, auch die begleitende Beobachtung der Effekte der neuen Spitalfinanzierung mit speziellem Fokus auf die Patientinnen und Patienten nicht. So fordert Dr. med. P.-F. Cuénoud, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes und Verantwortlicher für das Ressort Swiss DRG, "eine überzeugende Begleitforschung, um unerwünschte Effekte zu reduzieren und diese möglichst schnell zu korrigieren". Die mehrfach geäusserten Hinweise gilt es aufzunehmen, damit dieses Grossprojekt im Gesundheitswesen gelingen kann.</p>
  • <p>Die im Jahr 2008 von Santésuisse und H plus, "Die Spitäler der Schweiz", gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte gegründete gemeinnützige Aktiengesellschaft Swiss DRG AG erarbeitet nach Artikel 49 Absatz 2 KVG die einheitlichen Tarifstrukturen, auf denen die leistungsbezogenen Pauschalen beruhen müssen. Der Bundesrat hat als Genehmigungsbehörde dafür zu sorgen, dass der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Dazu gehört, dass die Leistungen in der Tarifstruktur sachgerecht abgebildet sind. Würde die Behandlung von Hochkostenfällen systematisch unterbewertet, wäre diese Anforderung nicht erfüllt. Für den Fall, dass Mängel in der Tarifstruktur Swiss DRG sichtbar werden, hat die Swiss DRG AG zusammen mit dem Bundesamt für Statistik ein Antragsverfahren entwickelt, das es den Gesundheitsfachleuten ermöglicht, über die in der Swiss DRG AG vertretenen Partner Anträge für Anpassungen einzureichen. Sollte es sich nach Einführung der neuen Tarifstruktur zeigen, dass gewisse Leistungen darin nicht korrekt abgebildet sind, wäre das entsprechende Verfahren einzuleiten. Ohne Wissen über konkrete Defizite in der Tarifstruktur und im Anpassungsverfahren hält es der Bundesrat nicht für angebracht, bereits vorweg Regelungen zu treffen.</p><p>Eine eigentliche Begleitforschung zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Cassis 08.3742, "Einführung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor", abgelehnt. Er hat festgehalten, dass die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der an die Tarifpartner übertragenen Kompetenzen, ausreichen, um allfällige unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen auffangen zu können. Er hat sich aber auch bereiterklärt, darauf zu achten, dass der Frage von unerwünschten Nebenwirkungen bei den nächsten wissenschaftlichen Untersuchungen zur Evaluation der neuen Regelung der Spitalfinanzierung Rechnung getragen wird. Untersucht werden soll auch, ob Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet sind und die sozial- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes erreicht werden.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 10.3882, "Versorgungsqualität mit DRG", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Kostenanteile der Spitäler für Lehre und Forschung seit je von der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgeschlossen sind. Er hat sich trotzdem bereiterklärt, den Befürchtungen, dass durch die Einführung von DRG die Bildungsqualität unter Druck gerät und dass namentlich in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte weniger Zeit investiert werden könnte, Rechnung zu tragen. Die Problematik wurde deshalb im Rahmen der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" aufgenommen. Diese Plattform vereint neben Bund und Kantonen 15 weitere Organisationen der ärztlichen Bildung, insbesondere auch das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung der FMH. Am 14. September 2010 hat die Plattform eine Arbeitsgruppe "Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung" eingesetzt mit dem Auftrag, die Situation umfassend zu analysieren und nötigenfalls zuhanden der Plattform Vorschläge zur Finanzierung und Sicherstellung einer hohen Qualität der ärztlichen Weiterbildung auszuarbeiten. Erste Ergebnisse liegen vor und wurden am 26. August 2011 kommuniziert.</p><p>Angesichts der vorstehenden Ausführungen sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf und lehnt deshalb die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Regelungen zu treffen, damit im Rahmen der Einführungsphase der Swiss DRG als flankierende Massnahme die Finanzierung der Kosten gesichert ist, für</p><p>a. die Behandlung von Hochkostenpatienten. Dort, wo das Vergütungssystem versagt und Deckungslücken entstehen, sollen die Kosten aufgefangen werden können;</p><p>b. die Weiterbildung der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte;</p><p>c. begleitende Beobachtungen der positiven und negativen Effekte der neuen Spitalfinanzierung speziell auf die Patientinnen und Patienten.</p>
  • Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele Fragen sind heute im Hinblick auf die Einführung der DRG auf den 1. Januar 2012 noch offen. So gibt es aus Fachkreisen, auch aus solchen, die direkt mit dem Projekt Swiss DRG verbunden sind, Hinweise darauf, dass es richtig und wichtig ist, flankierende Massnahmen zu ergreifen. Es ist dafür zu sorgen, dass Deckungslücken, ausgelöst durch Fälle, die sehr viel kosten, speziell aufgefangen werden. Die Finanzierung der Weiterbildung der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte scheint im Zeitpunkt der Eingabe dieser Motion noch immer nicht gesichert zu sein, auch die begleitende Beobachtung der Effekte der neuen Spitalfinanzierung mit speziellem Fokus auf die Patientinnen und Patienten nicht. So fordert Dr. med. P.-F. Cuénoud, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes und Verantwortlicher für das Ressort Swiss DRG, "eine überzeugende Begleitforschung, um unerwünschte Effekte zu reduzieren und diese möglichst schnell zu korrigieren". Die mehrfach geäusserten Hinweise gilt es aufzunehmen, damit dieses Grossprojekt im Gesundheitswesen gelingen kann.</p>
    • <p>Die im Jahr 2008 von Santésuisse und H plus, "Die Spitäler der Schweiz", gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte gegründete gemeinnützige Aktiengesellschaft Swiss DRG AG erarbeitet nach Artikel 49 Absatz 2 KVG die einheitlichen Tarifstrukturen, auf denen die leistungsbezogenen Pauschalen beruhen müssen. Der Bundesrat hat als Genehmigungsbehörde dafür zu sorgen, dass der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Dazu gehört, dass die Leistungen in der Tarifstruktur sachgerecht abgebildet sind. Würde die Behandlung von Hochkostenfällen systematisch unterbewertet, wäre diese Anforderung nicht erfüllt. Für den Fall, dass Mängel in der Tarifstruktur Swiss DRG sichtbar werden, hat die Swiss DRG AG zusammen mit dem Bundesamt für Statistik ein Antragsverfahren entwickelt, das es den Gesundheitsfachleuten ermöglicht, über die in der Swiss DRG AG vertretenen Partner Anträge für Anpassungen einzureichen. Sollte es sich nach Einführung der neuen Tarifstruktur zeigen, dass gewisse Leistungen darin nicht korrekt abgebildet sind, wäre das entsprechende Verfahren einzuleiten. Ohne Wissen über konkrete Defizite in der Tarifstruktur und im Anpassungsverfahren hält es der Bundesrat nicht für angebracht, bereits vorweg Regelungen zu treffen.</p><p>Eine eigentliche Begleitforschung zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Cassis 08.3742, "Einführung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor", abgelehnt. Er hat festgehalten, dass die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der an die Tarifpartner übertragenen Kompetenzen, ausreichen, um allfällige unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen auffangen zu können. Er hat sich aber auch bereiterklärt, darauf zu achten, dass der Frage von unerwünschten Nebenwirkungen bei den nächsten wissenschaftlichen Untersuchungen zur Evaluation der neuen Regelung der Spitalfinanzierung Rechnung getragen wird. Untersucht werden soll auch, ob Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet sind und die sozial- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes erreicht werden.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 10.3882, "Versorgungsqualität mit DRG", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Kostenanteile der Spitäler für Lehre und Forschung seit je von der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgeschlossen sind. Er hat sich trotzdem bereiterklärt, den Befürchtungen, dass durch die Einführung von DRG die Bildungsqualität unter Druck gerät und dass namentlich in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte weniger Zeit investiert werden könnte, Rechnung zu tragen. Die Problematik wurde deshalb im Rahmen der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" aufgenommen. Diese Plattform vereint neben Bund und Kantonen 15 weitere Organisationen der ärztlichen Bildung, insbesondere auch das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung der FMH. Am 14. September 2010 hat die Plattform eine Arbeitsgruppe "Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung" eingesetzt mit dem Auftrag, die Situation umfassend zu analysieren und nötigenfalls zuhanden der Plattform Vorschläge zur Finanzierung und Sicherstellung einer hohen Qualität der ärztlichen Weiterbildung auszuarbeiten. Erste Ergebnisse liegen vor und wurden am 26. August 2011 kommuniziert.</p><p>Angesichts der vorstehenden Ausführungen sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf und lehnt deshalb die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Regelungen zu treffen, damit im Rahmen der Einführungsphase der Swiss DRG als flankierende Massnahme die Finanzierung der Kosten gesichert ist, für</p><p>a. die Behandlung von Hochkostenpatienten. Dort, wo das Vergütungssystem versagt und Deckungslücken entstehen, sollen die Kosten aufgefangen werden können;</p><p>b. die Weiterbildung der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte;</p><p>c. begleitende Beobachtungen der positiven und negativen Effekte der neuen Spitalfinanzierung speziell auf die Patientinnen und Patienten.</p>
    • Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellen

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