Bilaterale III ohne Agrarfreihandel
- ShortId
-
11.3464
- Id
-
20113464
- Updated
-
28.07.2023 13:42
- Language
-
de
- Title
-
Bilaterale III ohne Agrarfreihandel
- AdditionalIndexing
-
55;10;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;bilaterales Abkommen;Tabak;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L05K1402020104, Tabak
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, mit der EU die Zweckmässigkeit und den Verhandlungsrahmen für allfällige Bilaterale III zu prüfen. Neben dem institutionellen Rahmen könnten auch die Dossiers Reach, Agrarfreihandel, Elektrizität und Steuerfragen betroffen sein.</p><p>Die Verhandlungen mit der EU zu einem Freihandelsabkommen im Agrarbereich sind seit mehr als zwei Jahren im Gange. Das Mandat umfasst den Marktzugang für Agrarprodukte, die Produktesicherheit, die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit. Diese Verhandlungen sind aufgrund des Widerstands im Parlament und der Evaluation von Bilateralen III praktisch eingefroren.</p><p>Im Landwirtschaftsbereich würde der Freihandel zum Verschwinden von Tausenden von Stellen im Agrar- und Lebensmittelsektor führen. Auf die Landwirtschaft kommt wohl zudem mittelfristig ein WTO-Abkommen zu, was an sich schon eine grosse Herausforderung ist. Solche Freihandelsabkommen würden die Nachhaltigkeit der Schweizer Landwirtschaft gefährden. Hingegen wäre die Aktivierung der Evolutivklausel eine gute Gelegenheit, prioritär unsere weiteren Schritte mit der EU im Agrarbereich zu prüfen.</p><p>Die Übernahme des Acquis communautaire im Dossier öffentliche Gesundheit in Bezug auf die Herstellung von Zigaretten würde die geltende Regelung zur 10-1-10-Norm und damit die Produktion auf Schweizer Boden, komplett infrage stellen. Die Kantone Neuenburg, Jura, Waadt, Genf und Luzern sind direkt betroffen, über die Produktion und auch weil der internationale Sitz der betroffenen Unternehmen in ihrem Kantonsgebiet liegt.</p><p>Erstaunlicherweise war es die Schweiz, die Verhandlungen in diesen zwei Gebieten verlangt hat. Wie in anderen Bereichen möchte die EU auch hier den Acquis communautaire durchsetzen. Der Bundesrat hat nun in dieser Übergangsphase die Gelegenheit, das Verhandlungsmandat zu überprüfen. Damit die Stellen in der heimischen Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft und in der Tabakindustrie gesichert werden können, muss der Bundesrat das Thema "Marktzugang für Agrarprodukte" und das Gesundheitsprogramm, soweit es unsere Tabakindustrie betrifft, von den Verhandlungen zu allfälligen Bilateralen III ausnehmen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation von Siebenthal 11.3020 vom 4. Mai 2011 ausführte, könnte der vom Bundesrat verfolgte gesamtheitliche und koordinierte Ansatz grundsätzlich alle aktuellen bilateralen Dossiers umfassen. Welche Dossiers aus schweizerischer Sicht zu diesem Ansatz gehören sollen und welche nicht, wird der Bundesrat nach Konsultation der interessierten Kreise - Aussenpolitische Kommissionen von National- und Ständerat, Kantone, Wirtschaftsdachverbände und Gewerkschaften - festlegen. Der gesamtheitliche und koordinierte Ansatz hat zum Zweck, die Schweizer Interessen in den laufenden Dossiers Schweiz-EU optimal zu wahren. Der Bundesrat wird keine neuen bilateralen Abkommen abschliessen, die nicht im Interesse unseres Landes sind.</p><p>Der Bundesrat hat für die Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit ein gemeinsames Mandat für alle vier Verhandlungsbereiche verabschiedet, da diese eng miteinander zusammenhängen. Ein Herauslösen einzelner Teile wäre deshalb nicht sinnvoll.</p><p>Gerade im Bereich des Marktzugangs, eines zentralen Elements der Verhandlungen, sind für die Schweiz schon positive Resultate erzielt worden. Zurzeit sind die Verhandlungen insbesondere wegen den laufenden Diskussionen mit der EU über institutionelle Fragen verlangsamt. Technische Gespräche werden mit der EU aber weitergeführt. Die Schweiz wie auch die EU sind weiterhin an einem möglichst schnellen Abschluss der Verhandlungen in allen Bereichen interessiert.</p><p>Für detaillierte Ausführungen über die Haltung des Bundesrates zur Weiterführung der Verhandlungen verweist der Bundesrat auch auf seine Antworten auf die Motionen Joder 10.3473 und Darbellay 10.3818. </p><p>Die Frage, inwiefern im Gesundheitsbereich auch die Exportbestimmungen für den Tabakhandel mit Drittländern betroffen sind, ist Bestandteil der laufenden Diskussionen mit der EU. Für die EU sind die Vorschriften für Tabakprodukte schon seit Beginn der Verhandlungen Teil des Acquis im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Wie der Bundesrat dem Motionär in der Antwort auf eine frühere Motion (10.3195) bereits dargelegt hat, kann der zu übernehmende EU-Rechtsbestand aber nicht von einer Verhandlungspartei einseitig bestimmt werden. Der Bundesrat ist sich der volkswirtschaftlichen und regionalpolitischen Bedeutung der schweizerischen Tabakindustrie durchaus bewusst. Wirtschafts- und gesundheitspolitische Aspekte werden stets in ausgewogener Weise in die Verhandlungsziele eingebaut.</p><p>Ein allfälliges bilaterales Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Produktesicherheit, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit unterliegt in jedem Fall der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Vorbereitung allfälliger Bilateraler III das Kapitel "Marktzugang für Agrarprodukte" und das Gesundheitsprogramm, soweit es die Schweizer Normen zur Herstellung von Zigaretten tangiert, vom künftigen Verhandlungsmandat auszuschliessen.</p>
- Bilaterale III ohne Agrarfreihandel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, mit der EU die Zweckmässigkeit und den Verhandlungsrahmen für allfällige Bilaterale III zu prüfen. Neben dem institutionellen Rahmen könnten auch die Dossiers Reach, Agrarfreihandel, Elektrizität und Steuerfragen betroffen sein.</p><p>Die Verhandlungen mit der EU zu einem Freihandelsabkommen im Agrarbereich sind seit mehr als zwei Jahren im Gange. Das Mandat umfasst den Marktzugang für Agrarprodukte, die Produktesicherheit, die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit. Diese Verhandlungen sind aufgrund des Widerstands im Parlament und der Evaluation von Bilateralen III praktisch eingefroren.</p><p>Im Landwirtschaftsbereich würde der Freihandel zum Verschwinden von Tausenden von Stellen im Agrar- und Lebensmittelsektor führen. Auf die Landwirtschaft kommt wohl zudem mittelfristig ein WTO-Abkommen zu, was an sich schon eine grosse Herausforderung ist. Solche Freihandelsabkommen würden die Nachhaltigkeit der Schweizer Landwirtschaft gefährden. Hingegen wäre die Aktivierung der Evolutivklausel eine gute Gelegenheit, prioritär unsere weiteren Schritte mit der EU im Agrarbereich zu prüfen.</p><p>Die Übernahme des Acquis communautaire im Dossier öffentliche Gesundheit in Bezug auf die Herstellung von Zigaretten würde die geltende Regelung zur 10-1-10-Norm und damit die Produktion auf Schweizer Boden, komplett infrage stellen. Die Kantone Neuenburg, Jura, Waadt, Genf und Luzern sind direkt betroffen, über die Produktion und auch weil der internationale Sitz der betroffenen Unternehmen in ihrem Kantonsgebiet liegt.</p><p>Erstaunlicherweise war es die Schweiz, die Verhandlungen in diesen zwei Gebieten verlangt hat. Wie in anderen Bereichen möchte die EU auch hier den Acquis communautaire durchsetzen. Der Bundesrat hat nun in dieser Übergangsphase die Gelegenheit, das Verhandlungsmandat zu überprüfen. Damit die Stellen in der heimischen Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft und in der Tabakindustrie gesichert werden können, muss der Bundesrat das Thema "Marktzugang für Agrarprodukte" und das Gesundheitsprogramm, soweit es unsere Tabakindustrie betrifft, von den Verhandlungen zu allfälligen Bilateralen III ausnehmen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation von Siebenthal 11.3020 vom 4. Mai 2011 ausführte, könnte der vom Bundesrat verfolgte gesamtheitliche und koordinierte Ansatz grundsätzlich alle aktuellen bilateralen Dossiers umfassen. Welche Dossiers aus schweizerischer Sicht zu diesem Ansatz gehören sollen und welche nicht, wird der Bundesrat nach Konsultation der interessierten Kreise - Aussenpolitische Kommissionen von National- und Ständerat, Kantone, Wirtschaftsdachverbände und Gewerkschaften - festlegen. Der gesamtheitliche und koordinierte Ansatz hat zum Zweck, die Schweizer Interessen in den laufenden Dossiers Schweiz-EU optimal zu wahren. Der Bundesrat wird keine neuen bilateralen Abkommen abschliessen, die nicht im Interesse unseres Landes sind.</p><p>Der Bundesrat hat für die Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit ein gemeinsames Mandat für alle vier Verhandlungsbereiche verabschiedet, da diese eng miteinander zusammenhängen. Ein Herauslösen einzelner Teile wäre deshalb nicht sinnvoll.</p><p>Gerade im Bereich des Marktzugangs, eines zentralen Elements der Verhandlungen, sind für die Schweiz schon positive Resultate erzielt worden. Zurzeit sind die Verhandlungen insbesondere wegen den laufenden Diskussionen mit der EU über institutionelle Fragen verlangsamt. Technische Gespräche werden mit der EU aber weitergeführt. Die Schweiz wie auch die EU sind weiterhin an einem möglichst schnellen Abschluss der Verhandlungen in allen Bereichen interessiert.</p><p>Für detaillierte Ausführungen über die Haltung des Bundesrates zur Weiterführung der Verhandlungen verweist der Bundesrat auch auf seine Antworten auf die Motionen Joder 10.3473 und Darbellay 10.3818. </p><p>Die Frage, inwiefern im Gesundheitsbereich auch die Exportbestimmungen für den Tabakhandel mit Drittländern betroffen sind, ist Bestandteil der laufenden Diskussionen mit der EU. Für die EU sind die Vorschriften für Tabakprodukte schon seit Beginn der Verhandlungen Teil des Acquis im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Wie der Bundesrat dem Motionär in der Antwort auf eine frühere Motion (10.3195) bereits dargelegt hat, kann der zu übernehmende EU-Rechtsbestand aber nicht von einer Verhandlungspartei einseitig bestimmt werden. Der Bundesrat ist sich der volkswirtschaftlichen und regionalpolitischen Bedeutung der schweizerischen Tabakindustrie durchaus bewusst. Wirtschafts- und gesundheitspolitische Aspekte werden stets in ausgewogener Weise in die Verhandlungsziele eingebaut.</p><p>Ein allfälliges bilaterales Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Produktesicherheit, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit unterliegt in jedem Fall der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Vorbereitung allfälliger Bilateraler III das Kapitel "Marktzugang für Agrarprodukte" und das Gesundheitsprogramm, soweit es die Schweizer Normen zur Herstellung von Zigaretten tangiert, vom künftigen Verhandlungsmandat auszuschliessen.</p>
- Bilaterale III ohne Agrarfreihandel
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