Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen
- ShortId
-
11.3467
- Id
-
20113467
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- L05K0801020104, Abstimmungskomitee
- L05K0703020208, Veröffentlichung von Konten
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine Offenlegungspflicht bezüglich der Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung wurde in den letzten Jahren mehrfach geprüft. Keines der vielen bislang erarbeiteten Modelle schien dem Parlament aber ein taugliches Mittel, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Auch der Bundesrat hat sich bei verschiedenen Gelegenheiten mit der Frage gesetzlicher Regelungen auseinandergesetzt und dazu differenziert Stellung genommen, jüngst im Rahmen der Motion Chopard 11.3116, "Mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung". Die Schwierigkeit zur Regelung der Offenlegungspflicht ist in den Besonderheiten unseres politischen Systems begründet. Zum einen ist die Kadenz an eidgenössischen Urnengängen ausserordentlich hoch. Im Weiteren kennt die Schweiz anders als alle übrigen westlichen Demokratien aufgrund der liberalisierten brieflichen Stimmabgabe eine bis zu vierwöchige Urnenöffnungszeit. Geht es um die Veröffentlichung der Höhe der im Abstimmungskampf eingesetzten Mittel, so stellt der Erhebungszeitpunkt bereits eine erhebliche Schwierigkeit dar.</p><p>Als weitere Herausforderung sieht der Bundesrat die Identifikation aller bei einer Sachvorlage engagierten Komitees und Organisationen und deren Finanzquellen. Neben den politischen Parteien ist den Behörden nur gerade bei Volksinitiativen ein institutionalisiertes Komitee bekannt, nämlich dasjenige, welches das Anliegen lanciert hat. Die Vielzahl der politischen Akteure - sei dies in der Gestalt von Ad-hoc-Formationen oder engagierten Einzelpersonen - liesse sich nur schwer und nur unter Einsatz erheblicher Ressourcen identifizieren.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass auf internationaler Ebene die Finanzierung von politischen Parteien und von Wahlkampagnen sowohl seitens der OSZE/ODIHR als auch seitens der Groupe d'Etats contre la corruption (Greco) mit Blick auf die Korruptionsbekämpfung im Zentrum des Interesses steht. So ist die Frage derzeit Gegenstand einer Länderüberprüfung der Greco. Der Bericht und die Empfehlungen werden für den Oktober dieses Jahres erwartet. Zudem wird eine OSZE/ODIHR-Delegation zur Wahlbeobachtung in die Schweiz kommen und die Frage der Finanzierung beleuchten.</p><p>Die Schweiz hat sich immer dezidiert auf den Standpunkt gestellt, dass sich in unserem System die Frage der Wahlkampffinanzierung nicht isoliert betrachten lasse, sondern in enger Beziehung mit Sachabstimmungen stehe. Die reine Fokussierung auf Abstimmungskampagnen, wie dies die Motion fordert, liesse sich nun umgekehrt kaum rechtfertigen.</p><p>Der Bundesrat hat sich angesichts der hohen Hürden im Bereich der Umsetzung sowie der zahlreichen offenen Punkte im Bereich des Vollzugs, der Durchsetzbarkeit und der Sanktionsmöglichkeiten bisher gegen die Einführung einer gesetzlichen Offenlegungspflicht ausgesprochen. Er ist der Auffassung, dass die direkte Demokratie auch von der Bereitschaft Privater lebt, sich finanziell zu engagieren. Durch staatlichen Zwang könnte dieses Engagement gefährdet sein. Neben dem Einsatz finanzieller Mittel im sogenannten gekauften Raum spielt die Auseinandersetzung im redaktionellen Teil der Medien eine ebenso wichtige Rolle für einen Wahl- respektive Abstimmungserfolg. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab. Er ist aber bereit, den Einsatz von finanziellen Mitteln bei Wahlen und Abstimmungen zusätzlich zu untersuchen. Im Lichte dieser Erkenntnisse sowie nach Auswertung der Empfehlungen der Greco und der OSZE/ODIHR kann eine neue Beurteilung der Lage vorgenommen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Offenlegungspflicht bezüglich der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen zu schaffen: Abstimmungskomitees und Organisationen, die sich bei einer Volksabstimmung engagieren, haben die Herkunft der finanziellen Mittel ihrer Kampagne der Bundeskanzlei zu melden. Die Bundeskanzlei sorgt vor der Volksabstimmung für eine angemessene Veröffentlichung.</p><p>Eine Minderheit (Reimann Maximilian, Briner, Büttiker, Germann, Niederberger) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine Offenlegungspflicht bezüglich der Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung wurde in den letzten Jahren mehrfach geprüft. Keines der vielen bislang erarbeiteten Modelle schien dem Parlament aber ein taugliches Mittel, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Auch der Bundesrat hat sich bei verschiedenen Gelegenheiten mit der Frage gesetzlicher Regelungen auseinandergesetzt und dazu differenziert Stellung genommen, jüngst im Rahmen der Motion Chopard 11.3116, "Mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung". Die Schwierigkeit zur Regelung der Offenlegungspflicht ist in den Besonderheiten unseres politischen Systems begründet. Zum einen ist die Kadenz an eidgenössischen Urnengängen ausserordentlich hoch. Im Weiteren kennt die Schweiz anders als alle übrigen westlichen Demokratien aufgrund der liberalisierten brieflichen Stimmabgabe eine bis zu vierwöchige Urnenöffnungszeit. Geht es um die Veröffentlichung der Höhe der im Abstimmungskampf eingesetzten Mittel, so stellt der Erhebungszeitpunkt bereits eine erhebliche Schwierigkeit dar.</p><p>Als weitere Herausforderung sieht der Bundesrat die Identifikation aller bei einer Sachvorlage engagierten Komitees und Organisationen und deren Finanzquellen. Neben den politischen Parteien ist den Behörden nur gerade bei Volksinitiativen ein institutionalisiertes Komitee bekannt, nämlich dasjenige, welches das Anliegen lanciert hat. Die Vielzahl der politischen Akteure - sei dies in der Gestalt von Ad-hoc-Formationen oder engagierten Einzelpersonen - liesse sich nur schwer und nur unter Einsatz erheblicher Ressourcen identifizieren.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass auf internationaler Ebene die Finanzierung von politischen Parteien und von Wahlkampagnen sowohl seitens der OSZE/ODIHR als auch seitens der Groupe d'Etats contre la corruption (Greco) mit Blick auf die Korruptionsbekämpfung im Zentrum des Interesses steht. So ist die Frage derzeit Gegenstand einer Länderüberprüfung der Greco. Der Bericht und die Empfehlungen werden für den Oktober dieses Jahres erwartet. Zudem wird eine OSZE/ODIHR-Delegation zur Wahlbeobachtung in die Schweiz kommen und die Frage der Finanzierung beleuchten.</p><p>Die Schweiz hat sich immer dezidiert auf den Standpunkt gestellt, dass sich in unserem System die Frage der Wahlkampffinanzierung nicht isoliert betrachten lasse, sondern in enger Beziehung mit Sachabstimmungen stehe. Die reine Fokussierung auf Abstimmungskampagnen, wie dies die Motion fordert, liesse sich nun umgekehrt kaum rechtfertigen.</p><p>Der Bundesrat hat sich angesichts der hohen Hürden im Bereich der Umsetzung sowie der zahlreichen offenen Punkte im Bereich des Vollzugs, der Durchsetzbarkeit und der Sanktionsmöglichkeiten bisher gegen die Einführung einer gesetzlichen Offenlegungspflicht ausgesprochen. Er ist der Auffassung, dass die direkte Demokratie auch von der Bereitschaft Privater lebt, sich finanziell zu engagieren. Durch staatlichen Zwang könnte dieses Engagement gefährdet sein. Neben dem Einsatz finanzieller Mittel im sogenannten gekauften Raum spielt die Auseinandersetzung im redaktionellen Teil der Medien eine ebenso wichtige Rolle für einen Wahl- respektive Abstimmungserfolg. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab. Er ist aber bereit, den Einsatz von finanziellen Mitteln bei Wahlen und Abstimmungen zusätzlich zu untersuchen. Im Lichte dieser Erkenntnisse sowie nach Auswertung der Empfehlungen der Greco und der OSZE/ODIHR kann eine neue Beurteilung der Lage vorgenommen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Offenlegungspflicht bezüglich der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen zu schaffen: Abstimmungskomitees und Organisationen, die sich bei einer Volksabstimmung engagieren, haben die Herkunft der finanziellen Mittel ihrer Kampagne der Bundeskanzlei zu melden. Die Bundeskanzlei sorgt vor der Volksabstimmung für eine angemessene Veröffentlichung.</p><p>Eine Minderheit (Reimann Maximilian, Briner, Büttiker, Germann, Niederberger) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen
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